← Vorlagen

201367 · Mitteilungsvorlage

Reinigung von Bushaltestellen

Nummer
201367
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
10.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 07.09.2020 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,6 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.722 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
201367
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Reinigung von Bushaltestellen
Beratungsfolge
Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Bushaltestellen sind, soweit es sich nicht um Bushaltestellenbuchten
handelt, Teil des Gehweges, dessen Reinigung entsprechend der
Straßenreinigungssatzung dem Anlieger obliegt. Da Anliegerpflichten
aus der Verantwortung als Eigentümer resultieren, die dem Anschluss-
und Benutzungszwang unterliegen, obliegt den Trägern des öffentlichen
Nahverkehrs die Reinigung nur, soweit sie selbst Eigentümer und
Anlieger sind. Nach § 2 i.V.m. § 4 Straßenreinigungssatzung sind die
Eigentümer der angrenzenden Grundstücke als Anlieger der
Bushaltestellen auf Gehwegen zur Reinigung verpflichtet.
Mit Ratsbeschluss vom 06.02.2020 (TOP 5.24, DS-Nr. 191161, Punkt 4)
wurde festgelegt, dass die Grundstückseigentümer*innen künftig von
dieser Verpflichtung entbunden werden sollen. Die Verwaltung wurde
gleichzeitig beauftragt, einen Verfahrensvorschlag zu erarbeiten.
Die Prüfung der grundsätzlich gangbaren Verfahren hat aufgrund des
umfangreichen Abstimmungsbedarfs mit der bonnorange AöR und der
SWB Bus und Bahn und der Komplexität des Sachverhalts einige Zeit in
Anspruch genommen. Aus Sicht der Verwaltung wurden drei Alternativen
geprüft, um das Ziel einer Entlastung der Anlieger von der
Reinigungspflicht für Bushaltestellen zu erreichen:
• Übertragung auf die SWB
Die SWB Bus und Bahn sind Betreiber des Busnetzes mit den
entsprechend genehmigten Haltestellen im öffentlichen Straßenraum
und haben ein Interesse an einem attraktiven Angebot für ihre
Fahrgäste. Dazu zählen auch saubere Bushaltestellen auf Gehwegen,
die von Zigaretten, Glasbruch, Littering, Wildkraut, Laub, Blüten etc.
regelmäßig befreit werden. Damit die Anlieger mit diesen Aufgaben nicht
mehr belastet werden, könnte die SWB Bus und Bahn unter bestimmten
rechtlichen Voraussetzungen (MOD*-Unschädlichkeit, keine verdeckte
Gewinnausschüttung) in die Verantwortung gezogen werden.Seite 1 von 3

Seite 2
Da die Stadt Bonn als Auftraggeber des Öffentlichen
Personennahverkehrs die Verkehrsbetriebe mit den verschiedensten
Maßnahmen unterstützt, auch um den ÖPNV u. a. aus Gründen des
Klimaschutzes und der Entlastung des innerstädtischen Verkehrs
attraktiver zu gestalten, ist es nicht zweckdienlich, die Verkehrsbetriebe
mit weiteren Ausgaben zu belasten, die letztendlich ohnehin wiederum
die Stadt direkt oder indirekt zu übernehmen hat. Die SWB Bus und
Bahn haben sich auf Nachfrage bereits außer Stande erklärt, diese
Kosten – auch aus Rechtsgründen - zu übernehmen. Daher ist aus Sicht
der Verwaltung von dieser Alternative abzusehen.
* MOD = marktorientierte Direktvergabe
• Reinigung durch die bonnorange AöR (zu Lasten der Gebührenzahler)
Die Anlieger von Bushaltestellen werden von ihrer Reinigungs-
verpflichtung befreit (Änderung der Straßenreinigungssatzung). Damit
wird die bonnorange AöR pflichtig. Da die bonnorange AöR
kostendeckend wirtschaften muss, könnte die Übernahme dieser
Verpflichtung nur durch eine Gebührenerhöhung finanziert werden. Dies
führt zu einer Benachteiligung aller Anlieger, die weiter die Reinigung der
an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege übernehmen müssen und
gleichzeitig mit den Mehrkosten für die Reinigung der Bushaltestellen
belastet werden. Aus Gründen der Gebührengerechtigkeit stellt dies aus
Sicht der Verwaltung keinen gangbaren Weg dar.
• Reinigung durch die bonnorange AöR (zu Lasten der Stadt)
Die Reinigung der Haltestellen wird in den Leistungskatalog der
bonnorange AöR für die Stadt aufgenommen mit entsprechender
Kostenerstattung der Stadt. Um Kosten zu minimieren, wird die
Sauberkeit der Bushaltestellen kontinuierlich analysiert und diejenigen
mit direktem Handlungsbedarf gereinigt. So kann gewährleistet werden,
dass bedarfsgerecht gereinigt, das vereinbarte Reinigungsniveau auch
auf Bushaltestellen erfüllt und der Grundstücksanlieger von dieser
Aufgabe entbunden wird.
Zur Finanzierung müsste der bestehende Haushaltsansatz für
Reinigungsleistungen der AöR in Anspruch genommen werden, der je
nach Größenordnung der letztlich zu erbringenden Reinigungsleistung
wahrscheinlich nicht ausreichen wird und damit höhere
Haushaltsansätze in den Folgejahren erfordern würde.
Fazit und weiteres Vorgehen
Im Ergebnis wird die Verwaltung aus den geschilderten Gründen
(insbesondere Stärkung des ÖPNV, Gebührengerechtigkeit) die dritte
Alternative weiter verfolgen.
Die Kosten lassen sich derzeit noch nicht beziffern, da die Anzahl der
Bushaltestellen in der Anliegerpflicht noch ermittelt werden müsste. Es
besteht kein Kataster der Bushaltestellen in der Reinigungspflicht derSeite 2 von 3

Seite 3
Anlieger. Daher müssen diese aus den mehr als 1.000 städtischen
Bushaltestellen aus dem Geoinformationssystem herausgefiltert werden.
Dies ist mit Personalaufwand möglich.
Als Richtgröße für den entstehenden Aufwand kann derzeit nur ein
Angebot der AöR in Höhe von rund 90.000 Euro herangezogen werden.
Dieses Angebot bezieht sich auf die Reinigung von 150 Bushaltestellen,
die durch die Qualitätsmessung der bonnorange AöR als solche
Bushaltestellen, die unterhalb der vereinbarten Sauberkeitsqualität sogar
mit direktem Handlungsbedarf liegen, identifiziert wurden. Wie viele
dieser Haltestellen sich in der Anliegerpflicht befinden, ist dabei nicht
berücksichtigt.
Im Zusammenhang mit der Feststellung der voraussichtlichen Kosten
sollen Möglichkeiten zur Reduzierung der Belastung für den städtischen
Haushalt geprüft werden.
Nach Abschluss der dargestellten Schritte wird die Verwaltung unter
Vorlage eines abschließenden Verfahrens- und Finanzierungsvorschlags
berichten.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de