201362-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Entwicklung des Gewerbegebietes Bad Godesberg Nord
Kerndaten
- Nummer
- 201362-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.10.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201362-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Entwicklung des Gewerbegebietes Bad Godesberg Nord Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.10.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1 und 2) Der Immobilienservice der Wirtschaftsförderung vermittelt vakante Immobilien, soweit sie dem Immobilienservice durch Makler, Eigentümer, Projektentwickler und Investoren zur Vermittlung angeboten werden. Für das Gewerbegebiet Bad Godesberg Nord wurden folgende Leerstände benannt. Über Leerstände, die möglicherweise zwar vorhanden sind, aber nicht aktiv vermarktet werden, liegen der Verwaltung keine Informationen vor. Truchseßstraße 100 Büro EG-2.OG 568 qm Friesdorfer Str. 151 Büro 1.OG 156 qm Gesamt Büro 724 qm Des Weiteren wurde dem Immobilienservice noch eine Hallenfläche mit einer Größe von ca. 581 qm als vakant gemeldet, hier informierte das zuständige Maklerhaus jedoch darüber, dass sich der Eigentümer in aussichtsreichen Vermietungsverhandlungen befindet. Zu 3) Eine Vermarktung der unter 1. / 2. ) genannten Flächen läuft über Gewerbemakler und den Immobilienservice der Wirtschaftsförderung. Zu 4) Im Grund- und Gebäudeeigentum des SGB stehen die Sporteinrichtung in der Friesdorfer Str. und die Feuerwache Friesdorfer Str. und Sankt- Augustinus-Str. Die BonnOrange AÖR betreibt in der Südstr./ Weststr. 11 einen Wertstoffhof. Die Bundesstadt Bonn verfügt über Grundbesitz im Bereich des Gewerbegebietes Bad Godesberg Nord, dieser ist in Form von Erbbaurechten und Pachtverhältnissen einer Nutzung zugeführt.Seite 1 von 4 Seite 2 Nach der Neuordnung der Sportplatzfläche, können seitens der Stadt Bonn ca. 7.000 qm für gewerbliche Zwecke vermarktet werden, hier liegt bereits ein Beschluss zum Verkauf der Fläche an ein Bad Godesberger Unternehmen vor, das die Fläche zu Zwecken der Expansion nutzen wird. (DS 190339) Zu 5) Gemäß verschiedener Gewerbeflächenuntersuchungen ist erkennbar, dass im Bonner Stadtgebiet nicht mehr ausreichend Flächen zur Verfügung gestellt werden können, um die erforderlichen Bedarfe an Gewerbe- und Industrieflächen zu decken. Daher ist es angesagt, die vorhandenen Bonner Gewerbeflächen in ihrem Bestand zu schützen und zu sichern. Ein entsprechender Beschluss wurde seitens der Politik bereits im Jahr 2011 ( DS 1111944 ) gefasst. Im Gewerbegebiet Bad Godesberg Nord ist ein Strukturwandel festzustellen, der unter anderem im Zusammenhang mit den Betriebsverlagerungen der Firmen Rema-Lipprandt und Boge sowie der geplanten Betriebsschließung der Firma Stolle steht. Da es bereits erste Tendenzen der damaligen bzw. jetzigen Grundstückseigentümer gab, die zurzeit gewerblich genutzten Flächen wohnbaulich zu entwickeln, wurde 2017 ein Aufstellungsbeschluss ( DS 1613716 ) für den Bebauungsplan Nr. 6817-1 'Im Bendel' gefasst, um eine an dieser Stelle unerwünschte Entwicklung in Richtung Wohnen zu verhindern und den Bereich als gewerblichen Standort zu sichern. Bei den Gewerbegrundstücken handelt es sich um benachbarte Flächen, die einen großen Anteil am Gewerbegebiet Bad Godesberg Nord ausmachen, daher bietet dieser Wandel auch die Chance für eine geordnete Entwicklung des über die Jahre hinweg gewachsenen Areals. Gemäß Beschluss von November 2017 mit der DS 1710569 NV3 soll mittelfristig ein Stadtent- wicklungskonzept für das Gewerbegebiet Bad Godesberg Nord erstellt werden. Gegenstand dieses Konzeptes, dessen Eckpunkte derzeit noch in der Verwaltung diskutiert werden, soll die strategische Weiterentwicklung des Gewerbegebietes durch eine dreifache Innenentwicklung sein, die die Themen der baulichen Nutzung, der Grünausstattung sowie die Anforderungen nachhaltiger Mobilitätsformen verknüpft. Zu 6 ) Vorab zu den Begrifflichkeiten: Altlasten unterteilen sich in Altablagerungen und in Altstandorte. Unter Altablagerungen werden Flächen verstanden, auf denen es zur Ablagerung von Stoffen gekommen ist. Im Bonner Stadtgebiet sind dies in erster Linie verfüllte Sand- und Kiesgruben. Es sind etwa 400 solcher Standorte in Bonn bekannt und im städtischen Altlastenkataster verzeichnet. Altstandorte sind aufgegebene, ehemals gewerblich genutzte Flächen, auf denen mit potenziell boden- oder grundwassergefährdenden Stoffen umgegangen wurde. Die Bezeichnung einer Fläche als Altstandort besagt noch nicht, dass dort wirklich Belastungen vorliegen. Im Bonner Stadtgebiet sind mehr als 1.600 solcher Standorte bekannt und im städtischen Altlastenkataster verzeichnet. Die Zahl der Altstandorte nimmt stetig zu, da bei jeder Gewerbeabmeldung geprüft wird, ob Kriterien vorliegen, die für eine Aufnahme der genutzten Fläche in das Kataster sprechen. Falls dem so ist, wird die Fläche aufgenommen.Seite 2 von 4 Seite 3 Für das Gewerbegebiet Bad Godesberg gilt, dass sowohl Altablagerungen als auch Altstandorte im Altlastenkataster verzeichnet sind. Vermutungen über weitere, zukünftig neu aufzunehmende Altstandorte können nicht vorgenommen werden. Wie ausgeführt, gibt es für die Titulierung einer Fläche als „Altstandort“ Kriterien. Es ist aber davon auszugehen, dass es durch Gewerbeabmeldungen zu einer Zunahme der Altstandorte auch im Gewerbegebiet Bad Godesberg Nord kommen wird. Zu 7) Das Erfordernis zur Sanierung einer Altlast leitet sich ab aus dem Ergebnis der Beurteilung, ob ein Schutzgut betroffen ist. Dies können beispielsweise das Grundwasser oder Menschen sein. Wenn ein solches Schutzgut betroffen ist, ist eine Sanierung zu fordern. Die Art der Sanierung ist immer einzelfallabhängig. Denkbar sind ein Bodenaustausch oder eine Grundwasserabreinigung. Eine Sicherung einer Altlast, beispielweise durch Einkapselung, wird auch als Sanierungsverfahren definiert. Das Prozedere der Bearbeitung leitet sich ab aus der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. In einem ersten Schritt ist eine solche Fläche einer orientierenden Untersuchung zu unterziehen. Falls das Vorliegen einer Gefährdung eines Schutzgutes nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Standort einer Gefährdungsabschätzung unterzogen. Falls sich hiernach ein Sanierungsbedarf ergibt, hat eine Sanierungsuntersuchung zu erfolgen, der dann ggfs. eine Sanierungskonzeption folgt. Diese Arbeiten werden üblicherweise durch spezialisierte Gutachterbüros durchgeführt. Falls die Fläche nicht in kommunalem Besitz ist, ist dann entweder eine Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer vorzunehmen, bestenfalls durch Abschluss eines Sanierungsvertrages, oder die Maßnahmen sind per Ordnungsverfügung anzuordnen. Es sei aber darauf hingewiesen, dass nicht jede festgestellte Belastung zwingend zu einer Betroffenheit eines Schutzgutes und somit zu einer Sanierungsbedürftigkeit führt. So ist beispielsweise eine Bodenbelastung unter einem asphaltierten Parkplatz üblicherweise nicht sanierungsbedürftig. Bei einer Umnutzung, bei der die Asphaltschicht entfernt wird, hätte aber eine Neubewertung zu erfolgen. Zu 8) Zurzeit gibt es keine Pläne zur Übernahme und zur Entwicklung von Grundbesitz durch die Stadt. Seitens der Verwaltung werden mit den Eigentümern von Gewerbegrundstücken, im Falle der Verlagerung oder Aufgabe, jedoch Gespräche hinsichtlich der weiteren Entwicklungsmöglichkeiten ihrer Grundstücke geführt. Auch ist die Verwaltung im Rahmen des Immobilienservice bei der Vermarktung sowie im Rahmen der Unternehmensbetreuung und des Genehmigungsmanagements bei der Entwicklung von Flächen behilflich. Zu 9) Die Münchner Gewerbehöfe werden von der Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH (MGH), einer BeteiligungsgesellschaftSeite 3 von 4 Seite 4 der Landeshauptstadt München, der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern und der Handwerkskammer für München und Oberbayern betrieben. Ziel ist es den Münchner Handwerksbetrieben und dem produzierenden Gewerbe Flächen anzubieten und somit eine gute Mischung von Betrieben zur Versorgung der Stadt München zu sichern. Zu diesem Zweck baute und betreibt die MGH ein flächendeckendes Netz von mittlerweile sechs Gewerbehöfen mit einer Mietfläche von ca. 64.000 qm sowie ein Technologiezentrum. Diese Flächen werden an kleine und mittlere Handwerks-, Industrie- und Großhandelsbetriebe bzw. Existenzgründer vermietet. Grundsätzlich ist eine ähnliche Maßnahme auch in Bonn denkbar. Hierzu ist eine Projektentwicklung unter Beachtung der hierfür erforderlichen Vorarbeiten erforderlich. Neben der kaufmännischen und baulichen Prüfung des Vorhabens müssen umfangreiche Grundstücksuntersuchungen angestoßen werden. Ob ein Gewerbehof für Handwerksbetriebe als Ergebnis dieser Untersuchungen wirtschaftlich betrieben werden kann, ist aus heutiger Sicht nicht vorhersehbar. Im Übrigen gibt es in Bonn auch einige private Anbieter sogenannter Gewerbehöfe, dies sind im Einzelnen der Sirius Business Park Dransdorf, der Handelscampus Bad Godesberg, die Gewerbehöfe Bad Godesberg, die Gewerbehöfe Pützchen und die Gewerbehöfe Beuel. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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