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201362-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Entwicklung des Gewerbegebietes Bad Godesberg Nord

Nummer
201362-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201362 Entwicklung des Gewerbegebietes Bad Godesberg Nord

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201362-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Entwicklung des Gewerbegebietes Bad Godesberg
Nord
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.10.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1 und 2)
Der Immobilienservice der Wirtschaftsförderung vermittelt vakante Immobilien,
soweit sie dem Immobilienservice durch Makler, Eigentümer, Projektentwickler
und Investoren zur Vermittlung angeboten werden. Für das Gewerbegebiet Bad
Godesberg Nord wurden folgende Leerstände benannt. Über Leerstände, die
möglicherweise zwar vorhanden sind, aber nicht aktiv vermarktet werden,
liegen der Verwaltung keine Informationen vor.
Truchseßstraße 100 Büro EG-2.OG 568 qm
Friesdorfer Str. 151 Büro 1.OG 156 qm
Gesamt Büro 724 qm
Des Weiteren wurde dem Immobilienservice noch eine Hallenfläche mit einer
Größe von ca. 581 qm als vakant gemeldet, hier informierte das zuständige
Maklerhaus jedoch darüber, dass sich der Eigentümer in aussichtsreichen
Vermietungsverhandlungen befindet.
Zu 3)
Eine Vermarktung der unter 1. / 2. ) genannten Flächen läuft über
Gewerbemakler und den Immobilienservice der Wirtschaftsförderung.
Zu 4)
 Im Grund- und Gebäudeeigentum des SGB stehen die Sporteinrichtung in
der Friesdorfer Str. und die Feuerwache Friesdorfer Str. und Sankt-
Augustinus-Str.
 Die BonnOrange AÖR betreibt in der Südstr./ Weststr. 11 einen
Wertstoffhof.
 Die Bundesstadt Bonn verfügt über Grundbesitz im Bereich des
Gewerbegebietes Bad Godesberg Nord, dieser ist in Form von
Erbbaurechten und Pachtverhältnissen einer Nutzung zugeführt.Seite 1 von 4

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Nach der Neuordnung der Sportplatzfläche, können seitens der Stadt Bonn ca.
7.000 qm für gewerbliche Zwecke vermarktet werden, hier liegt bereits ein
Beschluss zum Verkauf der Fläche an ein Bad Godesberger Unternehmen vor,
das die Fläche zu Zwecken der Expansion nutzen wird. (DS 190339)
Zu 5)
Gemäß verschiedener Gewerbeflächenuntersuchungen ist erkennbar, dass im
Bonner Stadtgebiet nicht mehr ausreichend Flächen zur Verfügung gestellt
werden können, um die erforderlichen Bedarfe an Gewerbe- und
Industrieflächen zu decken. Daher ist es angesagt, die vorhandenen Bonner
Gewerbeflächen in ihrem Bestand zu schützen und zu sichern. Ein
entsprechender Beschluss wurde seitens der Politik bereits im Jahr 2011 ( DS
1111944 ) gefasst.
Im Gewerbegebiet Bad Godesberg Nord ist ein Strukturwandel festzustellen,
der unter anderem im Zusammenhang mit den Betriebsverlagerungen der
Firmen Rema-Lipprandt und Boge sowie der geplanten Betriebsschließung der
Firma Stolle steht. Da es bereits erste Tendenzen der damaligen bzw. jetzigen
Grundstückseigentümer gab, die zurzeit gewerblich genutzten Flächen
wohnbaulich zu entwickeln, wurde 2017 ein Aufstellungsbeschluss ( DS
1613716 ) für den Bebauungsplan Nr. 6817-1 'Im Bendel' gefasst, um eine an
dieser Stelle unerwünschte Entwicklung in Richtung Wohnen zu verhindern und
den Bereich als gewerblichen Standort zu sichern.
Bei den Gewerbegrundstücken handelt es sich um benachbarte Flächen, die
einen großen Anteil am Gewerbegebiet Bad Godesberg Nord ausmachen,
daher bietet dieser Wandel auch die Chance für eine geordnete Entwicklung
des über die Jahre hinweg gewachsenen Areals. Gemäß Beschluss von
November 2017 mit der DS 1710569 NV3 soll mittelfristig ein Stadtent-
wicklungskonzept für das Gewerbegebiet Bad Godesberg Nord erstellt werden.
Gegenstand dieses Konzeptes, dessen Eckpunkte derzeit noch in der
Verwaltung diskutiert werden, soll die strategische Weiterentwicklung des
Gewerbegebietes durch eine dreifache Innenentwicklung sein, die die Themen
der baulichen Nutzung, der Grünausstattung sowie die Anforderungen
nachhaltiger Mobilitätsformen verknüpft.
Zu 6 )
Vorab zu den Begrifflichkeiten:
Altlasten unterteilen sich in Altablagerungen und in Altstandorte. Unter
Altablagerungen werden Flächen verstanden, auf denen es zur Ablagerung von
Stoffen gekommen ist. Im Bonner Stadtgebiet sind dies in erster Linie verfüllte
Sand- und Kiesgruben. Es sind etwa 400 solcher Standorte in Bonn bekannt
und im städtischen Altlastenkataster verzeichnet.
Altstandorte sind aufgegebene, ehemals gewerblich genutzte Flächen, auf
denen mit potenziell boden- oder grundwassergefährdenden Stoffen
umgegangen wurde. Die Bezeichnung einer Fläche als Altstandort besagt noch
nicht, dass dort wirklich Belastungen vorliegen. Im Bonner Stadtgebiet sind
mehr als 1.600 solcher Standorte bekannt und im städtischen Altlastenkataster
verzeichnet. Die Zahl der Altstandorte nimmt stetig zu, da bei jeder
Gewerbeabmeldung geprüft wird, ob Kriterien vorliegen, die für eine Aufnahme
der genutzten Fläche in das Kataster sprechen. Falls dem so ist, wird die
Fläche aufgenommen.Seite 2 von 4

Seite 3
Für das Gewerbegebiet Bad Godesberg gilt, dass sowohl Altablagerungen als
auch Altstandorte im Altlastenkataster verzeichnet sind. Vermutungen über
weitere, zukünftig neu aufzunehmende Altstandorte können nicht
vorgenommen werden. Wie ausgeführt, gibt es für die Titulierung einer Fläche
als „Altstandort“ Kriterien. Es ist aber davon auszugehen, dass es durch
Gewerbeabmeldungen zu einer Zunahme der Altstandorte auch im
Gewerbegebiet Bad Godesberg Nord kommen wird.
Zu 7)
Das Erfordernis zur Sanierung einer Altlast leitet sich ab aus dem Ergebnis der
Beurteilung, ob ein Schutzgut betroffen ist. Dies können beispielsweise das
Grundwasser oder Menschen sein. Wenn ein solches Schutzgut betroffen ist,
ist eine Sanierung zu fordern. Die Art der Sanierung ist immer
einzelfallabhängig. Denkbar sind ein Bodenaustausch oder eine
Grundwasserabreinigung. Eine Sicherung einer Altlast, beispielweise durch
Einkapselung, wird auch als Sanierungsverfahren definiert.
Das Prozedere der Bearbeitung leitet sich ab aus der Bundes-Bodenschutz-
und Altlastenverordnung. In einem ersten Schritt ist eine solche Fläche einer
orientierenden Untersuchung zu unterziehen. Falls das Vorliegen einer
Gefährdung eines Schutzgutes nicht ausgeschlossen werden kann, wird der
Standort einer Gefährdungsabschätzung unterzogen. Falls sich hiernach ein
Sanierungsbedarf ergibt, hat eine Sanierungsuntersuchung zu erfolgen, der
dann ggfs. eine Sanierungskonzeption folgt. Diese Arbeiten werden
üblicherweise durch spezialisierte Gutachterbüros durchgeführt. Falls die
Fläche nicht in kommunalem Besitz ist, ist dann entweder eine Abstimmung mit
dem Grundstückseigentümer vorzunehmen, bestenfalls durch Abschluss eines
Sanierungsvertrages, oder die Maßnahmen sind per Ordnungsverfügung
anzuordnen.
Es sei aber darauf hingewiesen, dass nicht jede festgestellte Belastung
zwingend zu einer Betroffenheit eines Schutzgutes und somit zu einer
Sanierungsbedürftigkeit führt.
So ist beispielsweise eine Bodenbelastung unter einem asphaltierten Parkplatz
üblicherweise nicht sanierungsbedürftig. Bei einer Umnutzung, bei der die
Asphaltschicht entfernt wird, hätte aber eine Neubewertung zu erfolgen.
Zu 8)
Zurzeit gibt es keine Pläne zur Übernahme und zur Entwicklung von
Grundbesitz durch die Stadt. Seitens der Verwaltung werden mit den
Eigentümern von Gewerbegrundstücken, im Falle der Verlagerung oder
Aufgabe, jedoch Gespräche hinsichtlich der weiteren
Entwicklungsmöglichkeiten ihrer Grundstücke geführt.
Auch ist die Verwaltung im Rahmen des Immobilienservice bei der
Vermarktung sowie im Rahmen der Unternehmensbetreuung und des
Genehmigungsmanagements bei der Entwicklung von Flächen behilflich.
Zu 9)
Die Münchner Gewerbehöfe werden von der Münchner Gewerbehof- und
Technologiezentrumsgesellschaft mbH (MGH), einer BeteiligungsgesellschaftSeite 3 von 4

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der Landeshauptstadt München, der Industrie- und Handelskammer für
München und Oberbayern und der Handwerkskammer für München und
Oberbayern betrieben. Ziel ist es den Münchner Handwerksbetrieben und dem
produzierenden Gewerbe Flächen anzubieten und somit eine gute Mischung
von Betrieben zur Versorgung der Stadt München zu sichern. Zu diesem Zweck
baute und betreibt die MGH ein flächendeckendes Netz von mittlerweile sechs
Gewerbehöfen mit einer Mietfläche von ca. 64.000 qm sowie ein
Technologiezentrum. Diese Flächen werden an kleine und mittlere Handwerks-,
Industrie- und Großhandelsbetriebe bzw. Existenzgründer vermietet.
Grundsätzlich ist eine ähnliche Maßnahme auch in Bonn denkbar. Hierzu ist
eine Projektentwicklung unter Beachtung der hierfür erforderlichen Vorarbeiten
erforderlich. Neben der kaufmännischen und baulichen Prüfung des Vorhabens
müssen umfangreiche Grundstücksuntersuchungen angestoßen werden. Ob
ein Gewerbehof für Handwerksbetriebe als Ergebnis dieser Untersuchungen
wirtschaftlich betrieben werden kann, ist aus heutiger Sicht nicht vorhersehbar.
Im Übrigen gibt es in Bonn auch einige private Anbieter sogenannter
Gewerbehöfe, dies sind im Einzelnen der Sirius Business Park Dransdorf, der
Handelscampus Bad Godesberg, die Gewerbehöfe Bad Godesberg, die
Gewerbehöfe Pützchen und die Gewerbehöfe Beuel.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de