201354 · Mitteilungsvorlage
Mountainbiken in Natur- und Landschaftsschutzgebieten
Kerndaten
- Nummer
- 201354
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 22.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201354 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Mountainbiken in Natur- und Landschaftsschutzgebieten Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: In städtischen Schutzgebieten nach Naturschutzrecht besteht aktuell eine besondere Herausforderung für die Verwaltung aufgrund erheblicher Nutzungskonflikte. Grund dafür ist die intensive Nutzung der sensiblen Naturräume durch Mountainbikerinnen und Mountainbiker. Im Rahmen dieser Vorlage informiert die Verwaltung über den derzeitigen Sachstand. Viele Varianten des Mountainbikens werden auch in Bonn immer populärer und erschließen sich einem immer größer werdenden Nutzerkreis. In Folge dessen entstehen auch Konflikte mit dem Forst- und Naturschutzrecht, sowie zwischen den verschiedenen Interessengruppen. Der Reiz der Sportart liegt unter anderem in der Herausforderung, mit Geschick und Balance unwegsames Gelände zu befahren. Aus diesem Grund bieten insbesondere abwechslungsreiche Pfade mit unterschiedlichen Steigungen, Kurven, Bodenbeschaffenheiten etc. die gesuchten sportlichen Herausforderungen. Diesen Ansprüchen kommen die offiziellen breit angelegten Forstwege nicht nach, weshalb die Radfahrerinnen und Radfahrer dem Sport außerhalb der offiziellen Wege nachgehen. Ein dauerhaftes und zunehmendes Problem stellen daher illegal errichtete Fahrradtrails dar, die großflächig und immer engmaschiger die Schutzgebiete des Bonner Stadtgebiets erschließen. Die Wege werden mit technischem Geschick (u.a. mit Einsatz von Werkzeug wie Spitzhacke und Schaufel) gefestigt und es werden Rampen und Schanzen aus den umliegenden Naturmaterialien (Erde, Steinen, Bäumen, Wurzeln) erbaut. Dies führt zu massiven Bodenverdichtungen und durch die Förderung von Bodenerosion zu einer Störung der Funktion des Naturhaushaltes, was bei der zunehmenden Trockenheit besonders gravierend ist. Das Wegesystem führt zu einer Habitatfragmentierung und Zerschneidung von Schutzgebieten. Das Verlassen der Wege, das Erstellen baulicher Anlagen, sowie die Bodenverdichtungen und die täglichen und nächtlichen Störungen stehenSeite 1 von 11 Seite 2 im Konflikt mit dem Natur-, Landschafts- und Artenschutz. Darüber hinaus kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen und Störungen der nach europäischem Recht geschützten FFH-Gebiete Siebengebirge und Kottenforst. Das Radfahren außerhalb der dafür vorgesehenen Wege, das Anlegen neuer Wege und die damit verbundenen Einbauten - Befestigungen und Verdichtungen - verstoßen gegen die in den Landschaftsplänen verankerten Verbote sowie gegen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des Bundesnaturschutzgesetzes. Das Problem erstreckt sich auf Privat-, Stadt- und Staatsforste. Für die betroffenen Behörden (Regionalforstamt, Untere Naturschutzbehörde, Amt für Stadtgrün) stellt das Mountainbiken außerhalb der öffentlichen Straßen und Wege ein großes Problem in den Wald- und Schutzgebieten dar. Im Bonner Stadtgebiet sind vorrangig die Bereiche Naturschutzgebiet Ennert und Landschaftsschutzgebiete im Kottenforst mit den Teilgebieten Venusberghang und Hardtbergwald betroffen. Kontrollen und ordnungsbehördliche Maßnahmen allein sorgen nicht für eine größere Akzeptanz unter den Mountainbikerinnen und Mountainbikern und führen somit auch nicht zu einer nachhaltigen Lösung des Problems. Zudem fehlen zum effektiven Feststellen der Verursacher die personellen Kapazitäten, so dass auch die ordnungsbehördlichen Möglichkeiten gegen Verstöße vorzugehen, beschränkt sind. Derzeit werden im städtischen Wald illegale Trails durch den Forstbetrieb zurückgebaut. Das Entfernen bestehender Trails schafft nur kurzzeitige Abhilfe und stellt lediglich eine Schadensbegrenzungsmaßnahme und keine Lösung der Problematik dar. Zudem handelt es sich um eine mühselige und personalintensive Arbeit. Lösungsansätze auch aus benachbarten Regionen konzentrieren sich derzeit ebenfalls auf den Rückbau entstandener Trails, sowie auf Kontrollversuche und auf die Freigabe ausgewählter Mountainbike-Routen. Um dem großen Bedürfnis dieser Sportgruppe nachzukommen und um den Mountainbike-Verkehr zu kanalisieren, prüft das Sport- und Bäderamt derzeit die Machbarkeit einer genehmigten Strecke im Wald (Kottenforst), die den sportlichen Ansprüchen und Herausforderungen der Mountain- und Dirtbikerinnen und -bikern entspricht. Die Genehmigungsfähigkeit hängt von der Vereinbarkeit mit den Belangen des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes ab. Erfahrungsberichte nennen jedoch, dass sich die Problematik im Umfeld genehmigter Strecken verschärft und unkontrollierbar weiterentwickelt. Folglich müsste die Verwaltung bei Zulassung legaler Trails in die Lage versetzt werden, den Mountainbike-Verkehr auf dafür freigegebene Strecken zu begrenzen. Das Ausmaß der Problematik wird durch die vom Amt für Stadtgrün erstellten Karten (siehe Anlage) verbildlicht. Um den bereits entstandenen Schaden und der weiteren unkontrollierten Schaffung neuer Trails sowie den damit verbundenen Verstößen gegen das NaturschutzrechtSeite 2 von 11 Seite 3 entgegenzuwirken, ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Derzeit finden verwaltungsintern Abstimmungen zur Lösung des Problems statt. So sollen beispielsweise Schwerpunktkontrollen in Form von Aktionstagen in Zusammenarbeit zwischen städtischem Forstbetrieb, Regionalforstamt und Unterer Naturschutzbehörde zur Kontrolle und Aufklärung stattfinden, die durch den Stadtordnungsdienst unterstützend begleitet werden. Die Ausweisung legaler Strecken, der Rückbau illegaler Strecken, Aufklärung und gelegentliche Kontrollen erzielen keine Wirkung, wenn nicht begleitend personelle Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden, um vor Ort Verstöße ahnden zu können und Aufklärungsarbeit zu leisten. Der Rhein-Sieg-Kreis beispielsweise hat für die Arbeit in Natur und Landschaft „Ranger“ entsprechend geschult. Zusammenfassend handelt es sich auch bei dieser Fragestellung um eine dauerhafte und überregionale Problematik, die den generellen Erholungsdruck auf die stadtnahen auch naturschutzfachlich sehr wertvollen Landschaftsräume verdeutlicht. Anlage/n 1 Dirtbikestrecken Venusberghang bis Kaiserpark 2020 (öffentlich)Seite 3 von 11 Seite 4 von 11 Seite 5 von 11 Seite 6 von 11 Seite 7 von 11 Seite 8 von 11 Seite 9 von 11 Seite 10 von 11 Seite 11 von 11
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de