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201354 · Mitteilungsvorlage

Mountainbiken in Natur- und Landschaftsschutzgebieten

Nummer
201354
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
22.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201354
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Mountainbiken in Natur- und
Landschaftsschutzgebieten
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In städtischen Schutzgebieten nach Naturschutzrecht besteht aktuell eine
besondere Herausforderung für die Verwaltung aufgrund erheblicher
Nutzungskonflikte. Grund dafür ist die intensive Nutzung der sensiblen
Naturräume durch Mountainbikerinnen und Mountainbiker. Im Rahmen
dieser Vorlage informiert die Verwaltung über den derzeitigen Sachstand.
Viele Varianten des Mountainbikens werden auch in Bonn immer populärer
und erschließen sich einem immer größer werdenden Nutzerkreis. In Folge
dessen entstehen auch Konflikte mit dem Forst- und Naturschutzrecht,
sowie zwischen den verschiedenen Interessengruppen.
Der Reiz der Sportart liegt unter anderem in der Herausforderung, mit
Geschick und Balance unwegsames Gelände zu befahren. Aus diesem
Grund bieten insbesondere abwechslungsreiche Pfade mit
unterschiedlichen Steigungen, Kurven, Bodenbeschaffenheiten etc. die
gesuchten sportlichen Herausforderungen. Diesen Ansprüchen kommen
die offiziellen breit angelegten Forstwege nicht nach, weshalb die
Radfahrerinnen und Radfahrer dem Sport außerhalb der offiziellen Wege
nachgehen.
Ein dauerhaftes und zunehmendes Problem stellen daher illegal errichtete
Fahrradtrails dar, die großflächig und immer engmaschiger die
Schutzgebiete des Bonner Stadtgebiets erschließen. Die Wege werden mit
technischem Geschick (u.a. mit Einsatz von Werkzeug wie Spitzhacke und
Schaufel) gefestigt und es werden Rampen und Schanzen aus den
umliegenden Naturmaterialien (Erde, Steinen, Bäumen, Wurzeln) erbaut.
Dies führt zu massiven Bodenverdichtungen und durch die Förderung von
Bodenerosion zu einer Störung der Funktion des Naturhaushaltes, was bei
der zunehmenden Trockenheit besonders gravierend ist. Das Wegesystem
führt zu einer Habitatfragmentierung und Zerschneidung von
Schutzgebieten.
Das Verlassen der Wege, das Erstellen baulicher Anlagen, sowie die
Bodenverdichtungen und die täglichen und nächtlichen Störungen stehenSeite 1 von 11

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im Konflikt mit dem Natur-, Landschafts- und Artenschutz. Darüber hinaus
kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen und Störungen der nach
europäischem Recht geschützten FFH-Gebiete Siebengebirge und
Kottenforst.
Das Radfahren außerhalb der dafür vorgesehenen Wege, das Anlegen
neuer Wege und die damit verbundenen Einbauten - Befestigungen und
Verdichtungen - verstoßen gegen die in den Landschaftsplänen
verankerten Verbote sowie gegen die artenschutzrechtlichen
Verbotstatbestände des Bundesnaturschutzgesetzes.
Das Problem erstreckt sich auf Privat-, Stadt- und Staatsforste. Für die
betroffenen Behörden (Regionalforstamt, Untere Naturschutzbehörde, Amt
für Stadtgrün) stellt das Mountainbiken außerhalb der öffentlichen Straßen
und Wege ein großes Problem in den Wald- und Schutzgebieten dar.
Im Bonner Stadtgebiet sind vorrangig die Bereiche Naturschutzgebiet
Ennert und Landschaftsschutzgebiete im Kottenforst mit den Teilgebieten
Venusberghang und Hardtbergwald betroffen.
Kontrollen und ordnungsbehördliche Maßnahmen allein sorgen nicht für
eine größere Akzeptanz unter den Mountainbikerinnen und Mountainbikern
und führen somit auch nicht zu einer nachhaltigen Lösung des Problems.
Zudem fehlen zum effektiven Feststellen der Verursacher die personellen
Kapazitäten, so dass auch die ordnungsbehördlichen Möglichkeiten gegen
Verstöße vorzugehen, beschränkt sind.
Derzeit werden im städtischen Wald illegale Trails durch den Forstbetrieb
zurückgebaut. Das Entfernen bestehender Trails schafft nur kurzzeitige
Abhilfe und stellt lediglich eine Schadensbegrenzungsmaßnahme und
keine Lösung der Problematik dar. Zudem handelt es sich um eine
mühselige und personalintensive Arbeit. Lösungsansätze auch aus
benachbarten Regionen konzentrieren sich derzeit ebenfalls auf den
Rückbau entstandener Trails, sowie auf Kontrollversuche und auf die
Freigabe ausgewählter Mountainbike-Routen.
Um dem großen Bedürfnis dieser Sportgruppe nachzukommen und um den
Mountainbike-Verkehr zu kanalisieren, prüft das Sport- und Bäderamt
derzeit die Machbarkeit einer genehmigten Strecke im Wald (Kottenforst),
die den sportlichen Ansprüchen und Herausforderungen der Mountain- und
Dirtbikerinnen und -bikern entspricht. Die Genehmigungsfähigkeit hängt
von der Vereinbarkeit mit den Belangen des Natur-, Landschafts- und
Artenschutzes ab.
Erfahrungsberichte nennen jedoch, dass sich die Problematik im Umfeld
genehmigter Strecken verschärft und unkontrollierbar weiterentwickelt.
Folglich müsste die Verwaltung bei Zulassung legaler Trails in die Lage
versetzt werden, den Mountainbike-Verkehr auf dafür freigegebene
Strecken zu begrenzen.
Das Ausmaß der Problematik wird durch die vom Amt für Stadtgrün
erstellten Karten (siehe Anlage) verbildlicht. Um den bereits entstandenen
Schaden und der weiteren unkontrollierten Schaffung neuer Trails sowie
den damit verbundenen Verstößen gegen das NaturschutzrechtSeite 2 von 11

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entgegenzuwirken, ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Derzeit
finden verwaltungsintern Abstimmungen zur Lösung des Problems statt. So
sollen beispielsweise Schwerpunktkontrollen in Form von Aktionstagen in
Zusammenarbeit zwischen städtischem Forstbetrieb, Regionalforstamt und
Unterer Naturschutzbehörde zur Kontrolle und Aufklärung stattfinden, die
durch den Stadtordnungsdienst unterstützend begleitet werden.
Die Ausweisung legaler Strecken, der Rückbau illegaler Strecken,
Aufklärung und gelegentliche Kontrollen erzielen keine Wirkung, wenn nicht
begleitend personelle Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden, um vor
Ort Verstöße ahnden zu können und Aufklärungsarbeit zu leisten. Der
Rhein-Sieg-Kreis beispielsweise hat für die Arbeit in Natur und Landschaft
„Ranger“ entsprechend geschult.
Zusammenfassend handelt es sich auch bei dieser Fragestellung um eine
dauerhafte und überregionale Problematik, die den generellen
Erholungsdruck auf die stadtnahen auch naturschutzfachlich sehr
wertvollen Landschaftsräume verdeutlicht.
Anlage/n
1 Dirtbikestrecken Venusberghang bis Kaiserpark 2020 (öffentlich)Seite 3 von 11

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Datenstand: 03.11.2026, 02:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de