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201351-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße "Am Noßbacher Weg"

Nummer
201351-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201351 Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße "Am Noßbacher Weg"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201351-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf
der Straße "Am Noßbacher Weg"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1.
Die Straße „Am Noßbacher Weg“ wurde aktuell aufgrund einer Mitteilung der
Polizei als Unfallhäufungslinie eingestuft. Aufgrund dieser Tatsache ist die
Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde gemäß § 48 Abs. 2
Ordnungsbehördengesetz befugt Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.
Am 21.07.2020 wurde daraufhin die erste Geschwindigkeitskontrolle in Höhe
der Hausnummer 3 in beide Fahrtrichtungen durchgeführt. Die
Geschwindigkeitsmessung, die zwischen 7:20 Uhr und 9:40 Uhr durchgeführt
wurde, ergab folgende Ergebnisse:
Fahrtrichtung Ellesdorfer Straße:
463 gemessene Fahrzeuge / 2 Überschreitungen (61 km und 62 km/h).
Die vorwerfbaren Geschwindigkeitsüberschreitungen liegen somit nach Abzug
des vorgeschriebenen Toleranzwertes bei 8 km/h bzw. 9 km/h.
Fahrtrichtung Wachtberg-Ließem:
236 gemessene Fahrzeuge / 0 Überschreitungen.
Eine weitere Messung wurde bereits am 23.07.2020 von 16.01 Uhr bis 20.01
Uhr durchgeführt.
Die Kontrolle fand diesmal zwischen den Hausnummern 3/5 statt, das
Messfahrzeug stand hierfür nach Absprache mit dem Eigentümer auf einem
Privatgrundstück.Seite 1 von 2

Seite 2
In Fahrtrichtung Ellesdorfer Straße wurden 549 Fahrzeuge kontrolliert, wobei
kein Fahrzeug 59 km/h oder schneller fuhr.
In Fahrtrichtung Wachtberg-Ließem passierten 895 Fahrzeuge die Messstelle,
hier fuhren zwei Fahrzeuge zu schnell. Den beiden Fahrzeugführern wird eine
Überschreitung der Geschwindigkeit von 6 km/h bzw. 11 km/h vorgeworfen.
Als Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten gemessene Geschwindigkeiten,
die nach Abzug der Messgerätetoleranz mindestens 6 km/h über der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen.
Weitere Geschwindigkeitskontrollen im nördlichen Teil des Noßbacher Weges
werden zeitnah durchgeführt.
2.
Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen sind momentan in der Straße „Am
Noßbacher Weg“ nicht geplant und auch nicht kurzfristig umsetzbar.
Flächendeckende Geschwindigkeitskontrollen einer ganzen Straße sind nicht
möglich. Bedingt durch den Straßenverlauf und die örtlichen Gegebenheiten
werden Geschwindigkeitsmessungen mit mobilen Messgeräten an
wechselnden Örtlichkeiten durchgeführt.
3.
Die Verwaltung verfügt noch nicht über mobile Lichtanlagen mit
Geschwindigkeitsanzeigen (SDS-System), die Beschaffung solcher Anlagen ist
jedoch bereits beschlossen (DS-Nr.190714).
In Bezug auf die angeregten verkehrsberuhigenden Maßnahmen hat die
Verwaltung eine Griffigkeitsprüfung des Asphalts am Noßbacher Weg in
Auftrag gegeben und wird abhängig vom Prüfungsergebnis in Absprache mit
der Polizei geeignete Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung
durchführen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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