201351-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße "Am Noßbacher Weg"
Kerndaten
- Nummer
- 201351-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201351-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße "Am Noßbacher Weg" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Die Straße „Am Noßbacher Weg“ wurde aktuell aufgrund einer Mitteilung der Polizei als Unfallhäufungslinie eingestuft. Aufgrund dieser Tatsache ist die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde gemäß § 48 Abs. 2 Ordnungsbehördengesetz befugt Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Am 21.07.2020 wurde daraufhin die erste Geschwindigkeitskontrolle in Höhe der Hausnummer 3 in beide Fahrtrichtungen durchgeführt. Die Geschwindigkeitsmessung, die zwischen 7:20 Uhr und 9:40 Uhr durchgeführt wurde, ergab folgende Ergebnisse: Fahrtrichtung Ellesdorfer Straße: 463 gemessene Fahrzeuge / 2 Überschreitungen (61 km und 62 km/h). Die vorwerfbaren Geschwindigkeitsüberschreitungen liegen somit nach Abzug des vorgeschriebenen Toleranzwertes bei 8 km/h bzw. 9 km/h. Fahrtrichtung Wachtberg-Ließem: 236 gemessene Fahrzeuge / 0 Überschreitungen. Eine weitere Messung wurde bereits am 23.07.2020 von 16.01 Uhr bis 20.01 Uhr durchgeführt. Die Kontrolle fand diesmal zwischen den Hausnummern 3/5 statt, das Messfahrzeug stand hierfür nach Absprache mit dem Eigentümer auf einem Privatgrundstück.Seite 1 von 2 Seite 2 In Fahrtrichtung Ellesdorfer Straße wurden 549 Fahrzeuge kontrolliert, wobei kein Fahrzeug 59 km/h oder schneller fuhr. In Fahrtrichtung Wachtberg-Ließem passierten 895 Fahrzeuge die Messstelle, hier fuhren zwei Fahrzeuge zu schnell. Den beiden Fahrzeugführern wird eine Überschreitung der Geschwindigkeit von 6 km/h bzw. 11 km/h vorgeworfen. Als Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten gemessene Geschwindigkeiten, die nach Abzug der Messgerätetoleranz mindestens 6 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen. Weitere Geschwindigkeitskontrollen im nördlichen Teil des Noßbacher Weges werden zeitnah durchgeführt. 2. Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen sind momentan in der Straße „Am Noßbacher Weg“ nicht geplant und auch nicht kurzfristig umsetzbar. Flächendeckende Geschwindigkeitskontrollen einer ganzen Straße sind nicht möglich. Bedingt durch den Straßenverlauf und die örtlichen Gegebenheiten werden Geschwindigkeitsmessungen mit mobilen Messgeräten an wechselnden Örtlichkeiten durchgeführt. 3. Die Verwaltung verfügt noch nicht über mobile Lichtanlagen mit Geschwindigkeitsanzeigen (SDS-System), die Beschaffung solcher Anlagen ist jedoch bereits beschlossen (DS-Nr.190714). In Bezug auf die angeregten verkehrsberuhigenden Maßnahmen hat die Verwaltung eine Griffigkeitsprüfung des Asphalts am Noßbacher Weg in Auftrag gegeben und wird abhängig vom Prüfungsergebnis in Absprache mit der Polizei geeignete Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung durchführen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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