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201349 · Mitteilungsvorlage

Förderprogramm chance.natur „Natur- und Kulturlandschaft zwischen Siebengebirge und Sieg“

Nummer
201349
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
29.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 76,6 KB Öffnen ↗

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201349
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Förderprogramm chance.natur „Natur- und
Kulturlandschaft zwischen Siebengebirge und Sieg“
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Das Naturschutzgroßprojekt chance7 ist Bestandteil des
Bundesförderprogramms „chance.natur“ des Bundesamtes für Naturschutz. Im
November 2011 entschied der Hauptausschuss der Bundesstadt Bonn die
Teilnahme am Förderprogramm chance.natur „Natur- und Kulturlandschaft
zwischen Siebengebirge und Sieg“ (Ds.-Nr. 1112932EB4) und die Bewilligung
des Chance 7-Förderantrags durch die Bezirksregierung Köln erfolgte im April
2015 (vgl. Ds-Nr. 1413147). In der Bundesstadt Bonn wird damit seit 2015 bis
voraussichtlich 2025 innerhalb der insgesamt ca. 11.300 Hektar großen
Förderkulisse zwischen dem Siebengebirge und der Oberen Sieg vor allem
extensiv genutztes artenreiches Grünland, Weinbergsbrachen, Obstwiesen
sowie die natürliche Waldentwicklung gefördert. Der überregionale Charakter
des Naturschutzprojekt-Biotopverbundsystems wird durch die Bonner Flächen
weiter gestärkt. Ziel des Projektes ist es, nahtlos an die Biotopverbundsysteme
im Rhein-Sieg-Kreis anzuknüpfen und so Lebensräume für bundesweit
bedeutsame Arten zu erhalten und zu optimieren.
Kerngebiet Kohlkaul
Bereits in den DS-Nr. 1812226 und 1911012 wurde über die
Grunderwerbsabsichten innerhalb der Entwicklungsräume des
Naturschutzprojektes Chance 7 berichtet. Der Rat der Stadt Bonn beschloss
am 27.09.2018, das im Rhein-Sieg-Kreis ansässige Projektbüro Chance 7 zu
beauftragen, Grundstücksverhandlungen aufzunehmen, damit die Stadt Bonn
Eigentümerin der Flächen wird.
Im Zuge der Verhandlungen hat die Stadt Bonn in 2019 drei Flächen im
Naturschutzgebiet Kohlkaul, Bereich Nasswiesen und Bruchwald, in Holzlar
erworben. Als Maßnahmen werden hier lebensraumtypische Gehölze gefördert
sowie Horst- und Höhlenbäume und Alt- und Totholz erhalten.
Derzeit bestehen Angebote zum Grunderwerb von zwei Flächen im
Naturschutzgebiet Kohlkaul (Nasswiesen und Bruchwald) in Holzlar mit einer
Gesamtgröße von ca. 3,29 ha. Amt 03 stimmt derzeit eine Beschlussvorlage für
diesen Ankauf ab. Die Vertragsbeurkundung wird sobald wie möglich im
Anschluss an die Beschlussfassung im August erfolgen.
Im Bereich Pützchen - Saure Wiesen wird auf den meisten Bestandsflächen
bereits Vertragsnaturschutz (Schaffung Extensives Grünland/Feuchtgrünland,
Schaffung von Saumstrukturen mit Kleingehölzen) umgesetzt. Das Projektbüro
befindet sich zurzeit in Vertragsverhandlungen mit weiteren EigentümernSeite 1 von 3

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landwirtschaftlicher Flächen in den Sauren Wiesen (Gemarkung Beuel, Flure
54-56). Für die Umsetzung der Projektziele, insbesondere zur Entwicklung von
Feuchtwiesen als Lebensraum von Ameisenbläulingen, Sumpfschrecke und
Wiesenbrütern, ist eine gemeinsame differenzierte Bewirtschaftung der bislang
zersplitterten Flächen unabdingbar. Der Grunderwerb schafft hierzu die
Voraussetzungen. Im näheren Umfeld besitzt die Stadt Bonn bereits einige
Grundstücke und kann mit dem Erwerb den eigenen Grundbesitz im
Naturschutzgebiet arrondieren. Bei positivem Verlauf der Verhandlungen sind,
je nach Kaufpreishöhe, Beschlüsse der politischen Gremien für den Ankauf der
Flächen einzuholen.
Ende April 2020 wurde eine städtische Fläche am Teufelsbach in Pützchen als
eigenfinanzierte Maßnahme durch eine zusätzliche Anpflanzung von 200 m²
Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) aus der Nachzucht von
Naturraumsaatgut der Biologischen Station Bonn aufgewertet. Des Weiteren
plant das Projektbüro derzeit die Aufstellung einer Ansitzwarte für Greifvögel in
den feuchten Grünlandbrachen und Mähweiden in Kohlkaul.
Kerngebiet Ennert
Das Kerngebiet Ennert wird von großflächigen und strukturreichen Wäldern mit
ihren Quellen und Fließgewässern und durch Sonderbiotope – Fels- und
Steilhänge, Blockschutthalden, magere Grünländer – geprägt.
Für den Entwicklungsraum leiten sich folgende spezifische Entwicklungsziele
ab:
 Erhaltung und Optimierung der Stieleichen-Hainbuchenwälder auf
trockenwarmen und feuchtfrischen Standorten
 Erhaltung und Entwicklung der Schlucht- und Blockschuttwälder der
ehemaligen Steinbruchflächen durch Zurückdrängung der Robinie
 Erhaltung und Erweiterung von wärmeliebenden Fels- und Blockschutt-
und Hangstandorten durch Freistellung und Pflege
 Optimierung der Felsstandorte
 Besucherlenkung
 Optimierung der Stillgewässer als Amphibienlebensräume und
Nahrungshabitat
 Erhaltung und Optimierung natürlicher Buchenwaldgesellschaften.
Im Stadtbezirk Beuel in den Bereichen Rauchlochweg, Kuckstein und Rabenlay
wurden bereits Gehölzmaßnahmen (Baumfällungen und Entbuschungen)
durchgeführt. Das Ziel ist die Herstellung und Optimierung der Lebensräume
für wärmeliebende Arten der (halb-) offenen Landschaften wie z.B.
Mauereidechse und Erdeule.
Des Weiteren ist vorgesehen, entlang der A 59 – Steinbruch Stingenberg und
entlang des Rauchlochweges - einen mit Schafen und Ziegen beweideten, licht
bewaldeten, breiten Waldsaum zu entwickeln und zu erhalten, welcher als
Biotopverbundachse Richtung Siebengebirge für wärmeliebende Arten fungiert.
Die Beweidung soll 2021, ggfls. mit einer Probebeweidung im 2. Halbjahr 2020
zur nachhaltigen Offenhaltung der wärmebegünstigten Bereiche etabliert
werden. Im Vorfeld sollen am Stingenbergsteinbruch ein fester,
wilddurchlässiger Elektrozaun, am Rauchlochweg ein mobiler Elektrozaun und
auf den Flächen Tränken in Form von Mörtelwannen installiert werden. Am
Rauchlochweg ist ein mobiles Weidezelt als Unterstand für die Tiere
vorgesehen, während im Stingenbergsteinbruch Überhälterbäume als
Unterstand fungieren können. Die Maßnahmen wurden mit dem VeterinäramtSeite 2 von 3

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der Stadt Bonn bereits abgestimmt. Die geplanten Maßnahmen entsprechen
den Geboten für das Naturschutzgebiet Ennert im Landschaftsplan Ennert. Die
Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, die naturschutzrechtliche Befreiung
gemäß § 67 Abs. 1 Ziffer 1 – überwiegendes öffentliches Interesse – zu
erteilen. Die Beratung im Naturschutzbeirat erfolgt zuvor.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de