201346-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Antrag "Platz der Nationen"
Kerndaten
- Nummer
- 201346-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201346-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Antrag "Platz der Nationen" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme Hauptausschuss 27.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Antrag bedarf insoweit einer Klarstellung, dass eine Aufnahme des genannten Platzes in die Benennungsliste nicht möglich ist, da diese Liste nur Namensvorschläge beinhaltet. Stattdessen kann die Bezirksvertretung aber direkt über die konkrete Benennung beraten. Dabei hat sie gemäß § 7 Absatz 2 u und § 8 c der Bezirkssatzung ein Empfehlungsrecht und der Hauptausschuss Beschlusskompetenz, sofern wie in diesem Fall der vorgesehene Name nicht in der Benennungsliste enthalten ist. Der betreffende Platz vor dem Dienstsitz des Bezirksbürgermeisters und der Bezirksverwaltungsstelle (Hausnummer 1a) gehört zur gewidmeten öffentlichen Verkehrsfläche der Kurfürstenallee, sodass die beantragte Benennung eine Umbenennung eines Teilbereichs der Kurfürstenallee darstellt. Dies führt aber nicht zu einer Adressenänderung des angrenzenden Gebäudes. Aus Sicht der Verwaltung, besteht bei der vorgeschlagenen Bezeichnung „Platz der Nationen“ durchaus eine Verwechselungsgefahr mit der bereits bestehenden Straßenbezeichnung „Platz der Vereinten Nationen“ die besonders in Not- und Rettungseinsätzen zu schwerwiegenden Folgen führen kann. Des Weiteren handelt es sich bei der Bezeichnung „Platz der Vereinten Nationen“ sowohl hinsichtlich der Namensgebung und der Lage im ehemaligen Regierungsviertel als auch der Zuordnung der Vereinten Nationen mit der Hausnummer 1 und des WCCB mit der Hausnummer 3 um eine exponierte Adresse, die von zahlreichen, insbesondere auch internationalen Gästen aufgesucht wird. Gerade auch für diesen Personenkreis sollten Irritationen und mögliche Fehlfahrten vermieden werden, sodass auch aus diesem Grund die beantragte Umbenennung nicht befürwortet wird. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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