201342 · Beschlussvorlage
Förderprogramm Photovoltaik (weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 – Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen)
Kerndaten
- Nummer
- 201342
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.07.2023
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (9.274 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 201342 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Förderprogramm Photovoltaik (weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 – Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung Rat 01.09.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm Photovoltaik mit einem Fördervolumen von 1 Million Euro aufzulegen und eine entsprechende Förderrichtlinie zu entwickeln. 2. Dem Rahmen der Förderung (Tabelle 1) sowie den grundsätzlichen Zügen der vorgeschlagenen Spezifizierung (Tabelle 2) wird vorbehaltlich der weiteren Prüfung und Ausarbeitung im Zuge der Erstellung der Förderrichtlinie zugestimmt. 3. Es werden insgesamt Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro bereitgestellt. Für den Doppelhaushalt 2021/2022 werden zunächst 500.000 Euro bereitgestellt. Begründung Mit dem Beschluss „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“ (200016) des Hauptausschusses vom 07.05.2020 wurde die Verwaltung damit beauftragt, Maßnahmen aus der im Anhang des Beschlusses aufgeführten Tabelle 1 auszudifferenzieren, zu qualifizieren und danach zur Beschlussfassung vorzulegen. Dafür wurde insgesamt ein Finanzvolumen von 5 Millionen Euro für den Doppelhaushalt 2021/2022 beschlossen. Eine dieser Maßnahmen ist ein Förderprogramm, um den Ausbau von Photovoltaik zu erreichen („1.000 Dächer-Programm“). Der Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie die Reduktion des Energiebedarfs und die Steigerung der Energieeffizienz sind zur Erreichung der Klimaschutzziele unverzichtbar. Das größte Erneuerbare-Energien-Potenzial in Bonn ist die Solarenergie. Im verdichteten Stadtraum bieten sich insbesondere Dachflächen als Potenzial an. In Bonn könnte nach einer vorliegenden Analyse (Solardachkataster) bei einer Nutzung aller geeigneten Dachflächen die Hälfte des aktuellen Strombedarfs durch Photovoltaikanlagen regenerativ gedeckt werden. Derzeit werden nurSeite 1 von 5 Seite 2 rund 2% des Potenzials genutzt. Die Dachflächen von Wohngebäuden machen den größten Anteil aller potenziellen Flächen aus. Der Ausbau der Solarenergie hängt in starkem Maße von privaten Investitionsentscheidungen ab. Jedoch hemmen zahlreiche Gründe eine verstärkte Nutzung der Solartechnik. So führen mangelnde oder gar falsche Information zur Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit der Komplexität des EEG, steuerliche Fragestellungen beim Betrieb von Anlagen und fehlende fachliche neutrale Unterstützung, insbesondere während des Umsetzungsprozesses der Anlageninstallation und beim späteren Betrieb, zu Unsicherheiten. Neben der geplanten und noch zu beschließenden „Ausbauinitiative Solares Bonn“, welche ein breitgefächertes Beratungs- und Unterstützungsangebot vorsieht, sollen zusätzliche Fördermittel Anreiz für die Installation von Photovoltaikanlagen bieten. Zwar steigen die Zubauzahlen in Bonn seit 2016 nach einem starken Rückgang zwischen 2011 und 2016 erfreulicherweise wieder an, doch erfordern die Klimaschutzziele der Stadt Bonn weitaus größere Aktivitäten im Bereich der erneuerbaren Energien. In dem Zusammenhang wird in einem weiteren Beschlussvorschlag auch die Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen bei Neubauten, bei denen die Stadt Einflussmöglichkeiten im Rahmen der Bauleitplanung oder dem Verkauf städtischer Grundstücke hat, vorgelegt. Der Austausch mit anderen Kommunen, die bereits ein Förderprogramm aufgelegt haben, zeigt, dass die Resonanz auf Förderprogramme für Photovoltaik sehr hoch ist. Aufgrund dieser Recherche, den Erfahrungen mit dem Förderprogramm Solarthermie der Stadt Bonn 2007 bis 2014, sowie der Anzahl der in Bonn zugebauten Anlagen in den letzten Jahren wird von rd. 20 Anträgen im Monat mit einer durchschnittlichen Förderhöhe von 1.000 Euro pro Anlage ausgegangen. Daher werden für den Doppelhaushalt 2021/2022 Mittel in Höhe von 500.000 Euro beantragt. Der Differenzbetrag von 500.000 Euro für die Verstetigung des Programms muss in den Folgejahren bereitgestellt werden. Rahmen des Programms Für das Förderprogramm Photovoltaik schlägt die Verwaltung folgenden grundsätzlichen inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Rahmen vor: Tabelle 1: grundsätzlicher Rahmen Förderung von: Neu-Installation von Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden und auf Neubauten, die nicht der noch zu beschließenden PV-Verpflichtung der Stadt Bonn unterliegen oder im Rahmen anderer rechtlichen Verpflichtungen errichtet werden müssen. Dauer: Unbefristet, bzw. zunächst solange bis die Fördersumme aufgebraucht ist. Fördersumme: 1 Million Euro Personal: Für die zur Durchführung dieses Programms benötigten Stellenanteile werden die in der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 einzurichtenden Stellen zur Umsetzung des vom Rat beschlossenen Maßnahmenprogramms zum Klimaschutz (DS 1912774) verwendet.Seite 2 von 5 Seite 3 Sachkosten: Zunächst 10.000€ im Doppelhaushalt 2021/2022 für die Gestaltung und den Druck von Kommunikationsmitteln z.B. von Roll-Ups, Flyern, Postkarten, Broschüre. Inkl. Kosten für die Bilderstellung. Aufbauend auf diesem grundsätzlichen Rahmen empfiehlt die Verwaltung folgende weitergehende Spezifizierung des Förderprogramms (vorbehaltlich der weiteren Prüfung und Ausarbeitung im Zuge der Erarbeitung der Förderrichtlinie). Dabei soll von dem ursprünglichen Titel „1.000-Dächer Programm“ (1.000 Euro Förderung pro Anlage) abgewichen werden um eine differenzierte Förderung in Abhängigkeit von der Anlagengröße anbieten zu können: Tabelle 2: Vorschlag zur Spezifizierung Berechtigt zur Antragstellung: Anträge können von Eigentümerinnen und Eigentümern oder Erbbauberechtigten gestellt werden. Geltungsbereich: Gesamtes Bonner Stadtgebiet Förderfähige Maßnahmen: - Photovoltaikanlagen dachgetragen - Photovoltaik an Fassaden - Stecker-PV-Systeme Nicht gefördert werden: - Freiflächenanlagen - Anlagen über 30 kWp - Anlagen, die im Rahmen der noch zu beschließenden PV-Verpflichtung oder anderer rechtlichen Verpflichtungen installiert werden müssen Förderkonditionen: - Gefördert wird pro Kilowatt-Peak (kWp): 150 Euro/kWp Förderbedingungen: - Die geförderten Maßnahmen müssen für einen noch zu definierenden Zeitraum, gerechnet ab Fertigstellung, in einem dem beabsichtigten Nutzungszweck entsprechenden Zustand gehalten werden (Zweckbindungsfrist). Im Falle eines Eigentümerwechsels ist der Förderempfänger verpflichtet, die vorgenannten Bindungen (inklusive Instandhaltung und Wartung) an seinen Rechtsnachfolger weiterzugeben. Ein Verstoß hiergegen rechtfertigt die Aufhebung des Förderbescheides und die Rückforderung der Zuwendungen. - Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. - Die Maßnahme muss sach- und fachgerecht durchgeführt werden. - Die Maßnahmen müssen vereinbar mit den einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen und den jeweils gültigen Gestaltungs- oder Denkmalbereichssatzungen sein. Nachweis und Auszahlung: - Die Unterlagen zur erfolgten Installation der Photovoltaikanlage sind innerhalb von zweiSeite 3 von 5 Seite 4 Monaten nach Abschluss der Maßnahme der zuständigen Stelle vorzulegen. - Der Nachweis über die Durchführung der Maßnahme erfolgt über folgende Belege: o Rechnungen (z.B. Anschaffungen, beauftragte Firmen etc.). o Nachweise der Begleichung der zuvor genannten Rechnungen (z.B. durch Kontoauszüge, Quittungen). o Inbetriebnahme-Protokoll oder PV- Anlagenpass o Fotos der durchgeführten Maßnahme - Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen nach Abschluss der Maßnahme und nach Anerkennung und Prüfung durch die zuständige Stelle. Im Rahmen der Überprüfung des richtlinien- und ordnungsgemäßen Umgangs mit den Fördermitteln hat die zuständige Stelle nach vorheriger Absprache ein Betretungsrecht. - Alle Rechnungen (Handwerker, Firmen) sind für die Dauer der Zweckbindungsfrist ab Fertigstellung vorzuhalten. Kumulierbarkeit mit anderen Programmen: Dachbegrünung: Zur Minderung des aufgrund des Klimawandels zunehmenden Hitzestresses und auch um die Leistung der PV-Anlage zu erhöhen, wird Antragstellern empfohlen die PV-Anlage, sofern statisch möglich, mit einer Dachbegrünung zu kombinieren (siehe dazu auch das noch zu beschließende „Beratungs- und Förderprogramm Begrünung“ - 201243). Aus beiden Programmen können Fördermittel beantragt werden. Erstberatung und Umsetzungsbegleitung: Im Rahmen der noch zu beschließenden „Ausbauinitiative Solares Bonn“ können zusätzlich eine von der Stadt Bonn bezuschusste neutrale Erstberatung, sowie eine kostenlose unabhängige Umsetzungsbegleitung in Anspruch genommen werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.14.03 Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung Umweltvorsorge und -planung 1.56.00.14.03.01 Umweltvorsorge und -planung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 4 von 5 Seite 5 FiPos in zustellen Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 1.000.000,00 156001403 2021/2022 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 5 von 5
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de