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201342 · Beschlussvorlage

Förderprogramm Photovoltaik (weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 – Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen)

Nummer
201342
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.07.2023
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
201342
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Förderprogramm Photovoltaik (weiterqualifizierte
Maßnahme aus dem Beschluss 200016 –
Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm Photovoltaik mit
einem Fördervolumen von 1 Million Euro aufzulegen und eine
entsprechende Förderrichtlinie zu entwickeln.
2. Dem Rahmen der Förderung (Tabelle 1) sowie den grundsätzlichen
Zügen der vorgeschlagenen Spezifizierung (Tabelle 2) wird
vorbehaltlich der weiteren Prüfung und Ausarbeitung im Zuge der
Erstellung der Förderrichtlinie zugestimmt.
3. Es werden insgesamt Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro bereitgestellt. Für
den Doppelhaushalt 2021/2022 werden zunächst 500.000 Euro
bereitgestellt.
Begründung
Mit dem Beschluss „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“
(200016) des Hauptausschusses vom 07.05.2020 wurde die Verwaltung damit
beauftragt, Maßnahmen aus der im Anhang des Beschlusses aufgeführten
Tabelle 1 auszudifferenzieren, zu qualifizieren und danach zur
Beschlussfassung vorzulegen. Dafür wurde insgesamt ein Finanzvolumen von
5 Millionen Euro für den Doppelhaushalt 2021/2022 beschlossen. Eine dieser
Maßnahmen ist ein Förderprogramm, um den Ausbau von Photovoltaik zu
erreichen („1.000 Dächer-Programm“).
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie die Reduktion des
Energiebedarfs und die Steigerung der Energieeffizienz sind zur Erreichung der
Klimaschutzziele unverzichtbar.
Das größte Erneuerbare-Energien-Potenzial in Bonn ist die Solarenergie. Im
verdichteten Stadtraum bieten sich insbesondere Dachflächen als Potenzial an.
In Bonn könnte nach einer vorliegenden Analyse (Solardachkataster) bei einer
Nutzung aller geeigneten Dachflächen die Hälfte des aktuellen Strombedarfs
durch Photovoltaikanlagen regenerativ gedeckt werden. Derzeit werden nurSeite 1 von 5
Seite 2
rund 2% des Potenzials genutzt. Die Dachflächen von Wohngebäuden machen
den größten Anteil aller potenziellen Flächen aus. Der Ausbau der Solarenergie
hängt in starkem Maße von privaten Investitionsentscheidungen ab. Jedoch
hemmen zahlreiche Gründe eine verstärkte Nutzung der Solartechnik. So
führen mangelnde oder gar falsche Information zur Wirtschaftlichkeit im
Zusammenhang mit der Komplexität des EEG, steuerliche Fragestellungen
beim Betrieb von Anlagen und fehlende fachliche neutrale Unterstützung,
insbesondere während des Umsetzungsprozesses der Anlageninstallation und
beim späteren Betrieb, zu Unsicherheiten. Neben der geplanten und noch zu
beschließenden „Ausbauinitiative Solares Bonn“, welche ein breitgefächertes
Beratungs- und Unterstützungsangebot vorsieht, sollen zusätzliche Fördermittel
Anreiz für die Installation von Photovoltaikanlagen bieten. Zwar steigen die
Zubauzahlen in Bonn seit 2016 nach einem starken Rückgang zwischen 2011
und 2016 erfreulicherweise wieder an, doch erfordern die Klimaschutzziele der
Stadt Bonn weitaus größere Aktivitäten im Bereich der erneuerbaren Energien.
In dem Zusammenhang wird in einem weiteren Beschlussvorschlag auch die
Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen bei Neubauten, bei
denen die Stadt Einflussmöglichkeiten im Rahmen der Bauleitplanung oder
dem Verkauf städtischer Grundstücke hat, vorgelegt.
Der Austausch mit anderen Kommunen, die bereits ein Förderprogramm
aufgelegt haben, zeigt, dass die Resonanz auf Förderprogramme für
Photovoltaik sehr hoch ist. Aufgrund dieser Recherche, den Erfahrungen mit
dem Förderprogramm Solarthermie der Stadt Bonn 2007 bis 2014, sowie der
Anzahl der in Bonn zugebauten Anlagen in den letzten Jahren wird von rd. 20
Anträgen im Monat mit einer durchschnittlichen Förderhöhe von 1.000 Euro pro
Anlage ausgegangen. Daher werden für den Doppelhaushalt 2021/2022 Mittel
in Höhe von 500.000 Euro beantragt. Der Differenzbetrag von 500.000 Euro für
die Verstetigung des Programms muss in den Folgejahren bereitgestellt
werden.
Rahmen des Programms
Für das Förderprogramm Photovoltaik schlägt die Verwaltung folgenden
grundsätzlichen inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Rahmen vor:
Tabelle 1: grundsätzlicher Rahmen
Förderung von: Neu-Installation von Photovoltaikanlagen auf
Bestandsgebäuden und auf Neubauten, die nicht der
noch zu beschließenden PV-Verpflichtung der Stadt
Bonn unterliegen oder im Rahmen anderer rechtlichen
Verpflichtungen errichtet werden müssen.
Dauer: Unbefristet, bzw. zunächst solange bis die Fördersumme
aufgebraucht ist.
Fördersumme: 1 Million Euro
Personal: Für die zur Durchführung dieses Programms benötigten
Stellenanteile werden die in der
Stellenplanfortschreibung 2021/2022 einzurichtenden
Stellen zur Umsetzung des vom Rat beschlossenen
Maßnahmenprogramms zum Klimaschutz (DS 1912774)
verwendet.Seite 2 von 5
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Sachkosten: Zunächst 10.000€ im Doppelhaushalt 2021/2022 für die
Gestaltung und den Druck von Kommunikationsmitteln
z.B. von Roll-Ups, Flyern, Postkarten, Broschüre. Inkl.
Kosten für die Bilderstellung.
Aufbauend auf diesem grundsätzlichen Rahmen empfiehlt die Verwaltung
folgende weitergehende Spezifizierung des Förderprogramms (vorbehaltlich
der weiteren Prüfung und Ausarbeitung im Zuge der Erarbeitung der
Förderrichtlinie). Dabei soll von dem ursprünglichen Titel „1.000-Dächer
Programm“ (1.000 Euro Förderung pro Anlage) abgewichen werden um eine
differenzierte Förderung in Abhängigkeit von der Anlagengröße anbieten zu
können:
Tabelle 2: Vorschlag zur Spezifizierung
Berechtigt zur
Antragstellung:
Anträge können von Eigentümerinnen und
Eigentümern oder Erbbauberechtigten gestellt werden.
Geltungsbereich: Gesamtes Bonner Stadtgebiet
Förderfähige
Maßnahmen:
- Photovoltaikanlagen dachgetragen
- Photovoltaik an Fassaden
- Stecker-PV-Systeme
Nicht gefördert
werden:
- Freiflächenanlagen
- Anlagen über 30 kWp
- Anlagen, die im Rahmen der noch zu
beschließenden PV-Verpflichtung oder anderer
rechtlichen Verpflichtungen installiert werden
müssen
Förderkonditionen: - Gefördert wird pro Kilowatt-Peak (kWp):
150 Euro/kWp
Förderbedingungen: - Die geförderten Maßnahmen müssen für einen
noch zu definierenden Zeitraum, gerechnet ab
Fertigstellung, in einem dem beabsichtigten
Nutzungszweck entsprechenden Zustand
gehalten werden (Zweckbindungsfrist). Im Falle
eines Eigentümerwechsels ist der
Förderempfänger verpflichtet, die vorgenannten
Bindungen (inklusive Instandhaltung und
Wartung) an seinen Rechtsnachfolger
weiterzugeben. Ein Verstoß hiergegen
rechtfertigt die Aufhebung des
Förderbescheides und die Rückforderung der
Zuwendungen.
- Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen
worden sein.
- Die Maßnahme muss sach- und fachgerecht
durchgeführt werden.
- Die Maßnahmen müssen vereinbar mit den
einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen
und den jeweils gültigen Gestaltungs- oder
Denkmalbereichssatzungen sein.
Nachweis und
Auszahlung:
- Die Unterlagen zur erfolgten Installation der
Photovoltaikanlage sind innerhalb von zweiSeite 3 von 5
Seite 4
Monaten nach Abschluss der Maßnahme der
zuständigen Stelle vorzulegen.
- Der Nachweis über die Durchführung der
Maßnahme erfolgt über folgende Belege:
o Rechnungen (z.B. Anschaffungen,
beauftragte Firmen etc.).
o Nachweise der Begleichung der zuvor
genannten Rechnungen (z.B. durch
Kontoauszüge, Quittungen).
o Inbetriebnahme-Protokoll oder PV-
Anlagenpass
o Fotos der durchgeführten Maßnahme
- Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt anhand
der eingereichten Unterlagen nach Abschluss
der Maßnahme und nach Anerkennung und
Prüfung durch die zuständige Stelle. Im
Rahmen der Überprüfung des richtlinien- und
ordnungsgemäßen Umgangs mit den
Fördermitteln hat die zuständige Stelle nach
vorheriger Absprache ein Betretungsrecht.
- Alle Rechnungen (Handwerker, Firmen) sind
für die Dauer der Zweckbindungsfrist ab
Fertigstellung vorzuhalten.
Kumulierbarkeit mit
anderen
Programmen:
Dachbegrünung:
Zur Minderung des aufgrund des Klimawandels
zunehmenden Hitzestresses und auch um die Leistung
der PV-Anlage zu erhöhen, wird Antragstellern
empfohlen die PV-Anlage, sofern statisch möglich, mit
einer Dachbegrünung zu kombinieren (siehe dazu
auch das noch zu beschließende „Beratungs- und
Förderprogramm Begrünung“ - 201243).
Aus beiden Programmen können Fördermittel
beantragt werden.
Erstberatung und Umsetzungsbegleitung:
Im Rahmen der noch zu beschließenden
„Ausbauinitiative Solares Bonn“ können zusätzlich eine
von der Stadt Bonn bezuschusste neutrale
Erstberatung, sowie eine kostenlose unabhängige
Umsetzungsbegleitung in Anspruch genommen
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.14.03
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Umweltvorsorge und -planung 1.56.00.14.03.01 Umweltvorsorge und -planung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 4 von 5
Seite 5
FiPos in zustellen
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.000.000,00 156001403 2021/2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 20:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de