201340-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag : Ablehnung der Antragsinhalte 200786/ Herausnahme von Flurstücken des Bebaungsplanes 7925-18 II vom 28.04.1994
Kerndaten
- Nummer
- 201340-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201340-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag : Ablehnung der Antragsinhalte 200786/ Herausnahme von Flurstücken des Bebaungsplanes 7925-18 II vom 28.04.1994 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: zu 1) Es wird auf die Stellungnahmen zu den Bürgeranträgen unter DS-Nr. 200786 und 201040 verwiesen. Da die Freifläche zwischen Fabristraße und Schnufertsberg als Potenzialfläche für zukünftige Wohnbebauung gewertet wird, sollten die genannten Flurstücke in städtischer Hand verbleiben, um zukünftigen Entwicklungen/Planung, insbesondere hinsichtlich fußläufiger Wegeverbindungen, nicht entgegen zu stehen. zu 2) Es sollte davon abgesehen werden, die Verwaltung mit der Durchführung eines Änderungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 7925-18 zu beauftragen, da auch im Falle einer politischen Ablehnung des im Bürgerantrag 200786 beantragten Wegeausbaus hierfür kein Erfordernis bestünde. Der Bebauungsplan hindert nicht an der unveränderten Beibehaltung des heutigen Zustandes. Insgesamt wird empfohlen keinen Beschluss zu fassen, der die heutige Situation verändert bzw. künftige Optionen zur Weiterentwicklung der Nahmobilität versperrt. In der Konsequenz wird empfohlen, die z.t. gegenläufigen Bürgeranträge 200786, 201040 und 201340 sämtlich abzulehnen und den heutigen Zustand bis auf Weiteres beizubehalten. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bezirksvertretung Beuel wird empfohlen, den Bürgerantrag abzulehnen und die Antragstellenden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe zu informieren. Mit diesem Beschluss der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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