← Vorlagen

201340-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag : Ablehnung der Antragsinhalte 200786/ Herausnahme von Flurstücken des Bebaungsplanes 7925-18 II vom 28.04.1994

Nummer
201340-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201340 Bürgerantrag : Ablehnung der Antragsinhalte 200786/ Herausnahme von Flurstücken des Bebaungsplanes 7925-18 II vom 28.04.1994

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.934 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201340-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag : Ablehnung der Antragsinhalte
200786/ Herausnahme von Flurstücken des
Bebaungsplanes 7925-18 II vom 28.04.1994
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1) Es wird auf die Stellungnahmen zu den Bürgeranträgen unter DS-Nr.
200786 und 201040 verwiesen.
Da die Freifläche zwischen Fabristraße und Schnufertsberg als Potenzialfläche
für zukünftige Wohnbebauung gewertet wird, sollten die genannten Flurstücke
in städtischer Hand verbleiben, um zukünftigen Entwicklungen/Planung,
insbesondere hinsichtlich fußläufiger Wegeverbindungen, nicht entgegen zu
stehen.
zu 2) Es sollte davon abgesehen werden, die Verwaltung mit der Durchführung
eines Änderungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 7925-18 zu beauftragen,
da auch im Falle einer politischen Ablehnung des im Bürgerantrag 200786
beantragten Wegeausbaus hierfür kein Erfordernis bestünde. Der
Bebauungsplan hindert nicht an der unveränderten Beibehaltung des heutigen
Zustandes.
Insgesamt wird empfohlen keinen Beschluss zu fassen, der die heutige
Situation verändert bzw. künftige Optionen zur Weiterentwicklung der
Nahmobilität versperrt. In der Konsequenz wird empfohlen, die z.t.
gegenläufigen Bürgeranträge 200786, 201040 und 201340 sämtlich
abzulehnen und den heutigen Zustand bis auf Weiteres beizubehalten.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Der Bezirksvertretung Beuel wird empfohlen, den Bürgerantrag abzulehnen und
die Antragstellenden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe zu informieren. Mit
diesem Beschluss der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.
Anlage/nSeite 1 von 2

Seite 2
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 04:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de