201327 · Mitteilungsvorlage
Evaluierung des Konzeptes zur pandemiebedingten alternativen Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung in der Bauleitplanung - Pilotverfahren "Kennedyallee 62-72"
Kerndaten
- Nummer
- 201327
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 28.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (6.788 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 201327 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Evaluierung des Konzeptes zur pandemiebedingten alternativen Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung in der Bauleitplanung - Pilotverfahren "Kennedyallee 62-72" Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Anlass: Aufgrund des pandemiebedingten Kontaktverbotes musste für die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Planverfahren Kennedyallee 62-72 eine alternative Vorgehensweise entwickelt werden. Beschluss: Durch die Bezirksvertretung Bad Godesberg am 06.05.2020 (DS-Nr. 200665) wurde auf Vorschlag der Verwaltung ein am 05.02.2020 gefasster Beschluss desselben Gremiums daher wie folgt geändert: Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NW 1) Der am 05.02.2020 durch die Bezirksvertretung Bad Godesberg verabschiedete Beschlusspunkt zwei zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (sh. DS-Nr. 190635-1), wird aufgrund des aktuell geltenden Kontaktverbotes wie folgt geändert und ergänzt: Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen an öffentlich zugänglichen Freibereichen am Stadthaus sowie in Bad Godesberg. Die Beteiligung wird ohne Präsenzveranstaltung durchgeführt. Die Kompensation erfolgt durch zusätzliche Telefon- und Onlineangebote zur Beteiligung und Information der Öffentlichkeit. Ort und Zeit der Beteiligung sind öffentlich bekannt zu geben. 2) Das in der Begründung beschriebene Konzept zur alternativen Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird mit Pilotcharakter im Verfahren „Kennedyallee 62-72“ angewandt. Anschließend wird das Vorgehen hinsichtlich einer weiteren Anwendung bei vergleichbaren Verfahren evaluiert. Das Konzept wurde im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB im Planverfahren Bebauungsplan-Nr. 6918-4Seite 1 von 4 Seite 2 „Kennedyallee 62-72“ im Zeitraum vom 28.05.2020 bis 12.06.2020 wie folgt umgesetzt. Beteiligung: Im Foyer des Rathauses Bad Godesberg konnten das Beteiligungsplakat mit städtebaulichem Konzept und textlicher Beschreibung der Ziele und Zwecke der Planung ohne vorherige Anmeldung eingesehen werden. Außerdem wurden auf fünf Themenplakaten die wesentlichen Aspekte Umwelt, Klima, Bäume, Freiraumplanung und Mobilität/Verkehr sowie der Verfahrensablauf erläutert. Da zwischenzeitlich auch das Stadthaus für die Beteiligung geöffnet werden konnte, war die Einsichtnahme und gemeinsame Erörterung der genannten Informationen auch auf Etage 2 vor dem Ratssaal nach vorheriger Terminvereinbarung mit Vertreter/innen des Stadtplanungsamtes möglich. Außerdem wurden die Plakate zuzüglich einer ergänzenden Präsentation mit Audiokommentaren der verantwortlichen Fachleute sowie einer Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (FAQ) online unter www.bonn.de und www.bonn-macht-mit.de veröffentlicht. Auf letztgenannter Seite war die Abgabe einer Meinungsäußerung als öffentlicher Kommentar gegeben. Selbstverständlich waren auch zwei Ansprechpartner/innen im Stadtplanungsamt telefonisch für Rückfragen und Erläuterungen erreichbar. Zur Einordung der Anzahl der eingegangenen Meinungsäußerungen und Terminvereinbarungen wird darauf hingewiesen, dass der Planstand der Frühzeitigen Beteiligung bereits bei der öffentlichen Wettbewerbsausstellung im Stadthaus sowie im Rahmen einer Informationsveranstaltung vor Ort, beide im Jahr 2019, der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Die Planung war somit bereits im Vorfeld der Beteiligung einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Auf www.bonn-macht-mit.de wurden insgesamt 13 Kommentare bzw. Meinungsäußerungen zur Planung abgegeben. Zwölf Meinungsäußerungen erreichten das Stadtplanungsamt per E-Mail und teilweise ergänzend auf postalischem Wege. Außerdem fanden zwei Erörterungsgespräche mit interessierten Anwohnern im Stadthaus statt. Die telefonische Beratung wurde hauptsächlich zwecks Nachfragen zum Ablauf und Ort der Beteiligung genutzt.Seite 2 von 4 Seite 3 Abbildung 1 Auswertung der Nutzung von www.bonn-macht-mit.de im Beteiligungszeitraum 28.05.2020 – 12.06.2020 (Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung) Inhaltlich wurden zum weit überwiegenden Teil Anregungen vorgebracht, die bereits während der genannten Öffentlichkeitsveranstaltungen im Vorfeld der Frühzeitigen Beteiligung thematisiert wurden. Eine Auflistung der Meinungsäußerungen mit Abwägungsvorschlag wird den politischen Gremien mit der Beschlussvorlage zur Durchführung der Offenlage vorgelegt. Zum Vergleich der Anzahl der eingegangenen Stellungnahmen: während der Frühzeitigen Beteiligung mit Öffentlichkeitsveranstaltung im Planverfahren Bebauungsplan-Nr. 6918-2 „Kennedyallee 41“ (Wohnungsbau, kleineres Plangebiet) wurden insgesamt 16 schriftliche Meinungsäußerungen abgegeben (Kennedyallee 62-72: insg. 25 Meinungsäußerungen). Fazit: Aus Sicht der Verwaltung konnte eine öffentliche Beteiligungsveranstaltung insbesondere durch das zusätzliche Online-Angebot (z.B. Präsentation mit Audiokommentierung, öffentliche Kommentarfunktion) umfassend und zufriedenstellend kompensiert werden. Da bereits im Vorfeld ein reger Austausch mit der interessierten Öffentlichkeit zur Planung stattfand, ist für das Verfahren Kennedyallee 62-72 nicht davon auszugehen, dass der pandemiebedingte Verzicht auf eine Öffentlichkeitsveranstaltung während der Frühzeitigen Beteiligung zu einem verringerten Informationsaustausch mit der Öffentlichkeit führte. Die Anzahl der eingegangen Meinungsäußerungen und Aufrufe von www.bonn-macht-mit.de unterstützen die positive Beurteilung des Vorgehens.Seite 3 von 4 Seite 4 Am 28. Mai 2020 wurde das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) verkündet, welches die rechtliche Grundlage für die pandemiegerechte Kompensation im Verfahren Kennedyallee 62-72 ist. Das PlanSiG gewährleistet, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Dazu werden befristet bis zum 31.03.2021 digitale Alternativen für Verfahrensschritte in behördlichen Verfahren ermöglicht, die bisher die Anwesenheit der Beteiligten erforderten. Zur Sicherstellung einer Beteiligung der Öffentlichkeit an Planverfahren soll das hier vorgestellte, bewährte Konzept weiterhin Anwendung finden, solange die zum Schutz vor Infektionen während der Corona-Pandemie geltenden Vorschriften eine Rückkehr zu den bisherigen Formen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nicht ermöglichen und die gesetzliche Grundlage hierzu besteht. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de