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201327 · Mitteilungsvorlage

Evaluierung des Konzeptes zur pandemiebedingten alternativen Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung in der Bauleitplanung - Pilotverfahren "Kennedyallee 62-72"

Nummer
201327
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
28.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 03.09.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201327
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Evaluierung des Konzeptes zur
pandemiebedingten alternativen Durchführung der
Frühzeitigen Beteiligung in der Bauleitplanung -
Pilotverfahren "Kennedyallee 62-72"
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
26.08.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Anlass:
Aufgrund des pandemiebedingten Kontaktverbotes musste für die Frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit im Planverfahren Kennedyallee 62-72 eine
alternative Vorgehensweise entwickelt werden.
Beschluss:
Durch die Bezirksvertretung Bad Godesberg am 06.05.2020 (DS-Nr. 200665)
wurde auf Vorschlag der Verwaltung ein am 05.02.2020 gefasster Beschluss
desselben Gremiums daher wie folgt geändert:
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NW
1) Der am 05.02.2020 durch die Bezirksvertretung Bad Godesberg
verabschiedete Beschlusspunkt zwei zur Frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit (sh. DS-Nr. 190635-1), wird aufgrund des aktuell geltenden
Kontaktverbotes wie folgt geändert und ergänzt:
Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen an öffentlich zugänglichen
Freibereichen am Stadthaus sowie in Bad Godesberg. Die Beteiligung wird
ohne Präsenzveranstaltung durchgeführt. Die Kompensation erfolgt durch
zusätzliche Telefon- und Onlineangebote zur Beteiligung und Information der
Öffentlichkeit. Ort und Zeit der Beteiligung sind öffentlich bekannt zu geben.
2) Das in der Begründung beschriebene Konzept zur alternativen Durchführung
der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird mit Pilotcharakter im
Verfahren „Kennedyallee 62-72“ angewandt. Anschließend wird das Vorgehen
hinsichtlich einer weiteren Anwendung bei vergleichbaren Verfahren evaluiert.
Das Konzept wurde im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB im Planverfahren Bebauungsplan-Nr. 6918-4Seite 1 von 4

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„Kennedyallee 62-72“ im Zeitraum vom 28.05.2020 bis 12.06.2020 wie folgt
umgesetzt.
Beteiligung:
Im Foyer des Rathauses Bad Godesberg konnten das Beteiligungsplakat mit
städtebaulichem Konzept und textlicher Beschreibung der Ziele und Zwecke
der Planung ohne vorherige Anmeldung eingesehen werden. Außerdem
wurden auf fünf Themenplakaten die wesentlichen Aspekte Umwelt, Klima,
Bäume, Freiraumplanung und Mobilität/Verkehr sowie der Verfahrensablauf
erläutert. Da zwischenzeitlich auch das Stadthaus für die Beteiligung geöffnet
werden konnte, war die Einsichtnahme und gemeinsame Erörterung der
genannten Informationen auch auf Etage 2 vor dem Ratssaal nach vorheriger
Terminvereinbarung mit Vertreter/innen des Stadtplanungsamtes möglich.
Außerdem wurden die Plakate zuzüglich einer ergänzenden Präsentation mit
Audiokommentaren der verantwortlichen Fachleute sowie einer
Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (FAQ) online unter www.bonn.de
und www.bonn-macht-mit.de veröffentlicht. Auf letztgenannter Seite war die
Abgabe einer Meinungsäußerung als öffentlicher Kommentar gegeben.
Selbstverständlich waren auch zwei Ansprechpartner/innen im
Stadtplanungsamt telefonisch für Rückfragen und Erläuterungen erreichbar.
Zur Einordung der Anzahl der eingegangenen Meinungsäußerungen und
Terminvereinbarungen wird darauf hingewiesen, dass der Planstand der
Frühzeitigen Beteiligung bereits bei der öffentlichen Wettbewerbsausstellung im
Stadthaus sowie im Rahmen einer Informationsveranstaltung vor Ort, beide im
Jahr 2019, der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Die Planung
war somit bereits im Vorfeld der Beteiligung einer breiteren Öffentlichkeit
bekannt.
Auf www.bonn-macht-mit.de wurden insgesamt 13 Kommentare bzw.
Meinungsäußerungen zur Planung abgegeben. Zwölf Meinungsäußerungen
erreichten das Stadtplanungsamt per E-Mail und teilweise ergänzend auf
postalischem Wege. Außerdem fanden zwei Erörterungsgespräche mit
interessierten Anwohnern im Stadthaus statt. Die telefonische Beratung wurde
hauptsächlich zwecks Nachfragen zum Ablauf und Ort der Beteiligung genutzt.Seite 2 von 4

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Abbildung 1 Auswertung der Nutzung von www.bonn-macht-mit.de im
Beteiligungszeitraum 28.05.2020 – 12.06.2020 (Koordinierungsstelle
Bürgerbeteiligung)
Inhaltlich wurden zum weit überwiegenden Teil Anregungen vorgebracht, die
bereits während der genannten Öffentlichkeitsveranstaltungen im Vorfeld der
Frühzeitigen Beteiligung thematisiert wurden.
Eine Auflistung der Meinungsäußerungen mit Abwägungsvorschlag wird den
politischen Gremien mit der Beschlussvorlage zur Durchführung der Offenlage
vorgelegt.
Zum Vergleich der Anzahl der eingegangenen Stellungnahmen: während der
Frühzeitigen Beteiligung mit Öffentlichkeitsveranstaltung im Planverfahren
Bebauungsplan-Nr. 6918-2 „Kennedyallee 41“ (Wohnungsbau, kleineres
Plangebiet) wurden insgesamt 16 schriftliche Meinungsäußerungen abgegeben
(Kennedyallee 62-72: insg. 25 Meinungsäußerungen).
Fazit:
Aus Sicht der Verwaltung konnte eine öffentliche Beteiligungsveranstaltung
insbesondere durch das zusätzliche Online-Angebot (z.B. Präsentation mit
Audiokommentierung, öffentliche Kommentarfunktion) umfassend und
zufriedenstellend kompensiert werden. Da bereits im Vorfeld ein reger
Austausch mit der interessierten Öffentlichkeit zur Planung stattfand, ist für das
Verfahren Kennedyallee 62-72 nicht davon auszugehen, dass der
pandemiebedingte Verzicht auf eine Öffentlichkeitsveranstaltung während der
Frühzeitigen Beteiligung zu einem verringerten Informationsaustausch mit der
Öffentlichkeit führte. Die Anzahl der eingegangen Meinungsäußerungen und
Aufrufe von www.bonn-macht-mit.de unterstützen die positive Beurteilung des
Vorgehens.Seite 3 von 4

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Am 28. Mai 2020 wurde das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer
Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie
(Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) verkündet, welches die rechtliche
Grundlage für die pandemiegerechte Kompensation im Verfahren Kennedyallee
62-72 ist.
Das PlanSiG gewährleistet, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren
sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
weiterhin ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Dazu werden befristet
bis zum 31.03.2021 digitale Alternativen für Verfahrensschritte in behördlichen
Verfahren ermöglicht, die bisher die Anwesenheit der Beteiligten erforderten.
Zur Sicherstellung einer Beteiligung der Öffentlichkeit an Planverfahren soll das
hier vorgestellte, bewährte Konzept weiterhin Anwendung finden, solange die
zum Schutz vor Infektionen während der Corona-Pandemie geltenden
Vorschriften eine Rückkehr zu den bisherigen Formen der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung nicht ermöglichen und die gesetzliche Grundlage hierzu
besteht.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 23:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de