201313-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verlagerung des Feuerwehrstandortes
Kerndaten
- Nummer
- 201313-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201313-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Verlagerung des Feuerwehrstandortes Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung Eine Verlagerung der Löscheinheit Beuel der Freiwilligen Feuerwehr an den Standort der Feuer- und Rettungswache 2 ist grundsätzlich möglich. Hierzu müssten im Rahmen der Grundsanierung und Erweiterung bzw. des (teilweisen) Neubaus am Standort Maarstraße Fahrzeughallen und Räumlichkeiten für die Unterbringung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte vorgesehen und so zueinander angeordnet werden, dass die betrieblichen Besonderheiten von haupt- und ehrenamtlichen Strukturen berücksichtigt werden. Vergleichbar wäre dies mit dem bereits seit vielen Jahrzehnten gemeinsam von Berufsfeuerwehr, Freiwilliger Feuerwehr und Rettungsdienst genutzten Standort der Feuer- und Rettungswache 3 an der Friesdorfer Straße, für den derzeit unter Beachtung der o. g. Aspekte der Neubau geplant wird. Die vorhandene Grundstücksfläche der Feuer- und Rettungswache 2 ist mit den Funktionalitäten sowie des Ausbildungszentrums allerdings bereits ausgelastet. Somit wäre spätestens für eine Integration der Freiwilligen Feuerwehr Beuel am Bestandsgelände der Erwerb des im Antrag genannten Nachbargrundstücks (Maarstraße 20 - 40) mit ca. 3.500 m2 erforderlich. Grundsanierung bzw. Neubau der Feuer- und Rettungswache 2 sind im 2018 beschlossenen Brandschutzbedarfsplan enthalten und wurden seinerzeit mit einer Planung ab 2021 und einer Umsetzung ab 2023 vorgesehen. Da die Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr Beuel erst in 2019 für ca. 900 T€ saniert wurde, sollten ein Neubau und ein Umzug zur Feuerwache 2 allerdings erst dann erfolgen, wenn für diese Halle bzw. das Gelände ein konkretes Nachnutzungskonzept vorliegt. Für eine Verlagerung des Standortes zur Feuer- und Rettungswache 2 wäre dann eine Anpassung der Ansätze von Zeit- und Wirtschaftplan erforderlich. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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