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201311-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Nutzung der ehemaligen König-Fahd-Akademie

Nummer
201311-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 12.08.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201311 Nutzung der ehemaligen König-Fahd-Akademie

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201311-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Nutzung der ehemaligen König-Fahd-Akademie
Beratungsfolge
Integrationsrat 12.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu Fragen 1 - 4.:
Die Liegenschaft steht im Eigentum des Königreichs Saudi-Arabien. Das
Königreich Saudi- Arabien hat über seine Rechtsvertreter vor einigen Tagen
verlauten lassen, dass es grundsätzlich verkaufsbereit sei und ein
Kaufpreisangebot der Bundesstadt Bonn erwarte. Die Bundesstadt Bonn hat
hier bereits erste Schritte in die Wege geleitet.
Derzeit gibt es noch keine konkreten Planungen, welchem Verwendungszweck
die Liegenschaft zugeführt werden sollte. Verwaltungsintern werden aktuell
Nutzungsmöglichkeiten eruiert, deren Realisierungschancen im Einzelfall auf
ihre planungs- und bauordnungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit hin zu
prüfen sind. Vorstellbar wäre beispielsweise eine kulturelle Nutzung (siehe
auch Stellungnahme der Verwaltung zur Großen Anfrage der SPD-
Bezirksfraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am
25.08.2020 – DS-Nr. 200986).
Anlage/n
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