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201310-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Islamische Grabstätten / Islamischer Friedhof

Nummer
201310-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
31.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 12.08.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201310 Islamische Grabstätten / Islamischer Friedhof

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201310-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Islamische Grabstätten / Islamischer Friedhof
Beratungsfolge
Integrationsrat 12.08.2020 Kenntnisnahme
Vor der Beantwortung der einzelnen Fragen im Zusammenhang mit
islamischen Grabstätten bzw. einem islamischen Friedhof wird zunächst darauf
hingewiesen, dass die Bundesstadt Bonn bereits vor geraumer Zeit durch die
Aufnahme einer entsprechenden Präambel in die Friedhofssatzung ein
Bekenntnis zum Pluralismus in der Gesellschaft und somit auch für das
Handeln im Zusammenhang mit Beerdigungen abgegeben hat. Hierin heißt es
(Auszug):
„….. An die örtlichen Gegebenheiten und das gesellschaftliche Umfeld
angepasst wird der Pluralisierung und Individualisierung der Lebensstile, der
unterschiedlichen Jenseitsvorstellungen und religiösen Besonderheiten durch
differenzierte Bestattungs-, Trauer- und Gedenkmöglichkeiten Rechnung
getragen.…..“
I. Islamische Grabstätten
1. Auf welchen Friedhöfen können Muslime nach islamischen
Vorgaben beerdigt werden?
2. Welche islamischen Vorgaben finden dabei jeweils
Beachtung?
Zurzeit leben ca. 36.100 Bürger mit einem vom Islam geprägten
Religionshintergrund in Bonn (geschätzte Zahl der Statistikstelle der Stadt Bonn
2019). Die meisten der in Deutschland lebenden Muslime entstammen dem
türkischen Kulturraum. Voraussichtlich wird die Zahl dieser
Bevölkerungsgruppe weiter steigen. Das Bestattungsverhalten dieser
Menschen ist nicht einheitlich: Während etliche sich nach ihrem Tod bis jetzt
noch in ihr Heimatland überführen und dort bestatten lassen (für Bonn rd. 80
%), lässt sich ein gewisser Teil auf den herkömmlichen Grabfeldern der Bonner
Friedhöfe beerdigen, während ein weiterer Teil sich - ihrem Glauben und ihrer
Tradition nach – auf dem muslimischen Gräberfeld des Nordfriedhofs (siehe
Anlage 1) bestatten lassen, in sogenannter „jungfräulicher“, noch nie belegter
Erde. Die Bestattungsplätze sind hier nach Mekka ausgerichtet. Ein Mussala-
Stein ist vorhanden.Seite 1 von 7

Seite 2
3. Wie viele islamische Grabstätten stehen derzeit frei zur Verfügung und
wieviele werden aktuell genutzt?
4. Wie hat sich die Nachfrage nach islamischen Grabstätten in den letzten
10 Jahren entwickelt?
In den Stammdaten zu einer Grabstätte wird nicht nach Religion unterschieden,
so dass eine Auswertung für die Gesamtbestattungen nicht möglich ist. D. h.,
die Gesamtzahl der Muslime, die sich in anderen Abteilungen auf dem
Nordfriedhof oder anderen Friedhöfen der Stadt Bonn bestatten lassen, kann
mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelt werden. Für die Abteilungen 36, 36A
und 35 auf dem Nordfriedhof wurde eine manuelle Bestandsaufnahme
durchgeführt. Siehe Anlagen 2 und 3.
Die hohe Anzahl muslimischer Beisetzungen im Jahr 2020 ist auf die
Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie zurückzuführen. Nachdem
zwischenzeitlich wieder Überführungen in die Heimatländer möglich sind,
werden sogar bereits angemeldete Beerdigungen wieder rückgängig gemacht.
5. Wie hat sich die Nachfrage nach islamischen Grabstätten in den
letzten 10 Jahren entwickelt?
Für islamische Bestattungen stand bisher ein Grabfeld in der Abteilung 36A des
Nordfriedhofes zur Verfügung. Im vergangenen Jahr ist zusätzlich ein weiteres
Grabfeld in der Abteilung 35 umgebaut worden. Perspektivisch stehen dort
weitere Bereiche in den Abteilungen 38 (ehemaliges Aschestreufeld), 33, 34
und 37 (derzeit Wahlgräber) zur Verfügung. Hiermit würde langfristig der
gesamte Friedhofsteil nördlich des Antilopenweges zu einem islamischen
Grabfeld. Grundsätzlich sind auch auf anderen Friedhöfen unbelegte Bereiche
in „Neuanlagen“ denkbar, es sollte jedoch angestrebt werden, die
muslimischen/islamischen Gräber auf einer zentralen Anlage zu konzentrieren.
Der Nordfriedhof bietet mit dem Zugang Hans-Herter-Straße (inkl. Parkplatz)
ideale Voraussetzungen für die teils große Anzahl der weitangereisten
Trauergäste. Ferner ist ein Zugang ohne Gang über den eher christlich
geprägten Nordfriedhof möglich. Dies wird gerade von einigen eher
strenggläubigen Trauergästen gewünscht.
6. Von welcher Entwicklung der Nachfrage ist in den kommenden Jahren
auszugehen?
7. Wie hat sich die Zahl der Überführungen in den letzten 10 Jahren
entwickelt?
Nach Schätzungen der Statistikstelle leben in Bonn rd. 36.100 Muslime
unterschiedlicher geografischer Herkunft. Bei einer Sterbequote von rd. 1 %
sind dies rd. 360 Sterbefälle pro Jahr. Auf dem Nordfriedhof werden, wie der o.
g. Statistik zu entnehmen ist, pro Jahr ca. zwischen 50 und 70 muslimische
Beisetzungen vorgenommen. Wie sich das Bestattungsverhalten der MuslimeSeite 2 von 7

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genau entwickeln wird, ist schwer vorhersagbar, aber vermutlich werden – mit
dem fortschreitenden Prozess ihrer Integration und Verankerung in die
deutsche Gesellschaft - sich immer mehr Muslime in Deutschland bestatten
lassen.
Die meisten der in Deutschland lebenden Muslime entstammen dem türkischen
Kulturraum. Bisher ist es so, dass ein großer Teil der hier verstorbenen
Migranten muslimischen Glaubens in ihrem Herkunftsland beigesetzt wird.
Hierbei handelt es sich vielfach um Gastarbeiter der ersten und zweiten
Generation. Muslimische Bestattungen nehmen jedoch zu, da in den
Folgegenerationen der Bezug zum Heimatland schwächer wird. Künftig werden
hier sicherlich auch Flüchtlinge eine Rolle spielen, da hier eine Überführung in
ihr Heimatland schon aus emotionalen aber auch aus finanziellen Gründen und
auch aufgrund der Situation in den betreffenden Ländern nicht denkbar
erscheint bzw. faktisch unmöglich ist. Laut einer Studie von Aeternitas liegt eine
wesentliche Ursache für die Überführungspraxis der Leichname ins Heimatland
unter Türken nicht nur – wie häufig angenommen wird – in sentimentaler
Heimatverbundenheit begründet, sondern im Vorsorgevertrag, den viele Türken
über die DITIB (türkisch: Diyanet İşleri Türk İslam Birliği - Türkisch-Islamische
Union der Anstalt für Religion e. V.) abgeschlossen haben: Diese Vorsorge
verfällt weitgehend, wenn auf die Überführung verzichtet wird.
II. Islamischer Friedhof
1. Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Verwaltung die
Einrichtung eines islamischen Friedhofs zu unterstützen? Welche
Chancen und welche Herausforderungen sind vorhanden?
Am 23.04.2010 fand ein ausführliches Gespräch mit Vertretern des Rates der
Muslime über die Einrichtung eines Islamischen Friedhofs in Bonn statt. Hierbei
wurden die unterschiedlichen Möglichkeiten der Einrichtung eines solchen
Friedhofs eingehend erörtert (Privatisierung, Betreibermodell,
Betriebsführungsmodell). Auf die DS.-Nr.: 1012039ST2 wird verwiesen.
Von der Lage her wurde seinerzeit die Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs,
angrenzend an das bereits bestehende islamische Gräberfeld vorgeschlagen.
Die Größe des betreffenden Grundstücks beträgt 21.500 m². Diese Fläche ist
im Bebauungsplan 7525-2 als Friedhofserweiterungsfläche ausgewiesen. Der
Hauptausschuss hat zwischenzeitlich jedoch mit Beschluss vom 21.04.2016 die
Verwaltung beauftragt, eine Änderung des Bebauungsplanes 7525-2
vorzubereiten mit dem Ziel, auf der betreffenden Fläche eine gewerbliche
Nutzung/Wohnnutzung vorzusehen.
Seit dem damaligen Gespräch, einer anschließenden Diskussion im
Integrationsrat am 07.07.2010 sowie einem Einzelgespräch mit Herrn Belal al
Kadry vom 18.10.2010 ist in dieser Sache nichts mehr geschehen. Ein
Interesse an der Einrichtung eines Islamischen Friedhofs ist seitdem nicht mehr
bekundet worden.
Für entsprechende Gespräche ist die Verwaltung jederzeit bereit, zumal es seit
der Novellierung des Bestattungsgesetzes in 2014 nunmehr auch die
Möglichkeit gibt, dass eine Übertragung der Friedhofsträgerschaft an
gemeinnützige Religionsgemeinschaften oder religiöse Vereine zulässig ist,
wenn diese den dauerhaften Betrieb sicherstellen können.Seite 3 von 7

Seite 4
2. Liegen bereits Anfragen und Planungen vor?
Anfragen auf konkrete Planungen liegen der Verwaltung nicht vor.
3. Bestehen bereits institutionalisierte Austauschformate mit
Moscheegemeinden um bestehende Bedarfe ermitteln zu können?
4. Welche Bemühungen bestehen um den Austausch zu intensivieren?
Institutionalisierte Austauschformate gibt es zurzeit nicht. Es ist jedoch
vorgesehen, in naher Zukunft das Instrument des „Runden Tischs Friedhof“
wieder aufzugreifen, an dem – wie auch seinerzeit –Vertreter der Muslime
teilnehmen können. Unabhängig davon steht – wie oben bereits dargelegt
wurde – die Verwaltung jederzeit für Gespräche bereit.
Anlage/n
1 Anlage 1 Muslimisches Grabfeld Nordfriedhof (öffentlich)
2 Anlage 2 Beisetzungen Nordfriedhof, Abt. 36A (öffentlich)
3 Anlage 3 muslimische Beisetzungen in Abt. 35 und Abt. 36 Nordfriedhof
(öffentlich)Seite 4 von 7

Anlage 1
Muslimisches Grabfeld NordfriedhofSeite 5 von 7

Anlage 2
Beisetzungen Nordfriedhof, Abt. 36A, muslimischer Teil Stand: 31.06.2020
Best.-Jahr Reihengrab Wahlgrab Kinderreihengrab Gesamt
2004 4 keine keine 4
2005 4 keine keine 4
2006 9 keine keine 9
2007 8 keine keine 8
2008 10 keine keine 10
2009 5 keine keine 5
2010 9 7 keine 16
2011 16 15 keine 31
2012 7 13 keine 20
2013 12 16 keine 28
2014 14 20 2 36
2015 8 23 5 36
2016 1 44 12 57
2017 keine 46 19 65
2018 8 10 11 21
2019 keine 1 11 12
2020 bis Juni keine 1 3 4
Die erste Beisetzung erfolgte im Jahr 2004 in ein Reihengrab.
Die erste Beisetzung in Wahlgrab erfolgte im Jahr 2010.
Seit März 2016 wurden keine Reihengräber mehr zur Verfügung gestellt.Seite 6 von 7

Anlage 3
In den Abteilungen 36 und 35 gab es ebenfalls muslimische Beisetzungen. Bei diesen Abteilungen handelt
es ich jedoch nicht um abgeschlossene muslimische Grabfelder, wie in der Abteilung 36A!
Best.-Jahr Abt. 35 RG Abt. 35 WT Abt. 35 PRG Abt. 36 WT Abt. 36 RG Abt. 36 KI Gesamt
1987 1 keine keine keine 1
1988 2 keine keine keine 2
1989 1 keine keine 1 2
1990 1 keine 6 10 17
1991 keine keine 9 5 14
1992 keine keine 6 6 12
1993 keine keine 4 3 7
1994 keine keine 10 4 14
1995 keine keine 11 4 15
1996 keine keine 3 2 5
1997 keine keine 8 4 12
1998 keine 1 6 5 11
1999 keine keine 9 4 13
2000 keine keine 9 4 13
2001 1 2 12 2 17
2002 keine 1 20 3 24
2003 1 5 12 6 24
2004 keine 4 4 3 11
2005 keine 4 keine 7 11
2006 keine keine keine 6 keine 5 11
2007 keine keine keine 6 keine 1 7
2008 keine keine keine 6 keine 3 9
2009 keine keine keine 7 keine 7 14
2010 keine keine keine 3 keine 4 7
2011 keine keine keine keine keine 11 11
2012 keine keine keine keine keine 8 8
2013 keine keine keine keine keine 5 5
2014 keine keine keine keine keine 6 6
2015 keine keine keine 1 keine keine 1
2016 keine keine keine keine keine keine 0
2017 keine 1 keine keine keine keine 1
2018 keine 30 keine 4 keine keine 34
2019 keine 39 keine 2 keine keine 41
2020 bis Juni keine 36 2 keine keine keine 36
RG = Reihengrab, WT = Wahlgrab, KI = Kinderreihengrab, PRG = Pflegefreies Reihengrab
Anmerkung: Grundsätzlich wird in den Stammdaten zu einer Grabstätte nicht nach der Religion unterschieden und kann nicht als Sortierungsmerkmal eingesetzt werden.
Die Auswertung musste daher teilweise durch eine manuelle Auszählung erfolgen.Seite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 23:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de