201308-04 · Beschlussvorlage
Bebauungsplan Nr. 6322-3 "Am Propsthof" - Mitteilung über die weitere Verfahrensweise
Kerndaten
- Nummer
- 201308-04
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 201308-04 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bebauungsplan Nr. 6322-3 "Am Propsthof" - Mitteilung über die weitere Verfahrensweise Beratungsfolge Rat 28.10.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, für die Konkretisierung des vorgesehenen, beantragten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Teilgebiet „Am Propsthof“ des Masterplangebietes „west.side/Am Vogelsang“ durch den Vorhabenträger ein offenes Jury-/Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung von polit. Gremienvertretern durchführen zu lassen. Vorgabe ist dabei nicht nur eine beidseitig begrünte Erschließungsstraße in Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße, Entwicklung hochwertiger Freiraumstrukturen in städtischer Ausprägung gem. der Zielvorgaben des Masterplans und aufgrund der zentrumsnahen, sehr gut an den ÖPNV angeschlossen Lage, eine Minimierung von Kfz.-Stellplätzen. Die Platanen im Verlauf der Straße Am Propsthof müssen, bis ggf. auf den Einmündungsbereich der neuen Stichstraße (verlängerte Gerhard-Domagk- Straße), planerisch festgeschrieben werden. Begründung Der Beschlussvorschlag geht zurück auf die Anhörung der Bezirksvertretung Bonn vom 15.06.2021 sowie der Empfehlung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021 zur Vorlage der Verwaltung mit der DS- Nr.: 201308. Die ursprüngliche Mitteilungsvorlage der Verwaltung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen am 27.04.2021 zur Beschlussvorlage erhoben und zur Mitberatung in die Bezirksvertretung Bonn verwiesen. Die Entscheidung geht zurück auf den Änderungsantrag von Grünen, SPD, Linke und Volt mit der DS-Nr. 201308-01 AA. - - -Seite 1 von 31 Seite 2 Die Mitteilungsvorlage der Verwaltung hatte folgenden Inhalt: Die Legend Real Estate GmbH (Köln) hat das Grundstück „Am Propsthof 92 / 92a“ in Bonn-Endenich (ehemals Security Kötter) erworben und beabsichtigt auf dem Areal die Errichtung eines Bürogebäudes (Anlage 1). Die planungsrechtlichen Vorgaben werden derzeit bestimmt durch den rechtskräftigen Bebauungsplan 7522-18 aus dem Jahr 1991. Dieser weist den betreffenden Bereich als Gewerbegebiet (GE²) aus. Zulässig sind Baukörper mit einer max. Bauhöhe von 12,0 m. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen (Mantellinie) bestimmt. Für GRZ und GFZ sind Höchstwerte von 0,6 bzw. 2,0 festgesetzt. Büronutzung ist nicht zulässig. Das Vorhaben ist mit den gegebenen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen nicht vereinbar, sodass die Vorhabenträgerin am 20. Januar 2020 einen Antrag auf Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt hat. Städtebaulicher Masterplan west.side / Am Vogelsang Der gesamte Bereich zwischen „Am Propsthof“, Siemensstraße und „Auf dem Hügel“ befindet sich seit über 10 Jahren mit der Aufgabe des industriellen Standortes (ARKEMA) in einem städtebaulichen Transformationsprozess. Planungsrechtlich wurde dieser eingeleitet mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 7522-21 im Jahr 2009 (DS-Nr. 0813228). Für den gesamten Bereich wurde im Jahr 2014 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch auf Grundlage des städtebaulichen Masterplanes west.side / Am Vogelsang durchgeführt (DS- Nr. 1412863 und Anlage 2). Dieser verfolgt die Zielsetzungen: Entwicklung von Flächen für die Ansiedlung von Dienstleistungs- und technisch spezialisierten Fertigungsbetrieben bzw. immissionsarmem Gewerbe Ansiedlung von Wissenschaftseinrichtungen, insbesondere im Kontext des Hochschulstandortentwicklungsplanes (Entwicklung des Standortes Endenich für Astronomie und Chemie) Qualitätsvolle Wohnungsbauentwicklung in verschiedenen Wohnformen für Nutzer mit Interesse am innenstadtnahen Wohnen Ggf. Wohnfolgeeinrichtungen entsprechend den Aussagen und Inhalten des Integrierten Handlungskonzeptes Dransdorf-Südost Entwicklung hochwertiger Freiraumstrukturen in städtischer Ausprägung Ansiedlung von Freizeit-, Kultur-, Gastronomie- und quartiersbezogenen Nahversorgungsangeboten Keine Nach- oder Neunutzung aufgegebener oder freiwerdender Flächen durch produzierendes Gewerbe oder Industriebetriebe, die aufgrund ihrer Emissionen Wohnnutzungen in direkter Nachbarschaft ausschließen Keine Ansiedlung von großflächigen Handelsflächen. Ein Großteil der Zielsetzungen wurde mit den inzwischen rechtskräftigen Bebauungsplänen 6322-1 „west.side“ (DS-Nr. 1710044) und 6322-2 „Wohnbebauung Am Vogelsang“ (DS-Nr. 200434) planungsrechtlich bereits umgesetzt. Das Vorhaben auf dem ehemals durch die Fa. Security Kötter genutzten Grundstück befindet sich im Bereich der Masterplanung zwischen demSeite 2 von 31 Seite 3 gemischt genutzten Quartier west.side und den durch das Finanzministerium genutzten Liegenschaften des Bundes (Anlage 1). Ebenfalls zu dem Bereich gehören das von DHL als Verteilerzentrum genutzte Nachbargrundstück „Am Propsthof 94“ sowie die dahinterliegenden Flächen, die in weiten Teilen als offene und vollversiegelte oberirdische Stellplätze an das benachbarte Bundesministerium vermietet sind. Aufgrund der nicht gegebenen Flächenverfügbarkeit wurden hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Masterplanung noch nicht geschaffen. Der Masterplan (Anlage 2) stellt hier eine Verlängerung der Gerhard-Domagk- Straße durch einen Kreisverkehr über die Straße „Am Propsthof“ hinaus in den Gebietskern dar. Eine Verbindung zur Siemensstraße für den motorisierten Verkehr ist nicht vorgesehen. Entlang dieser geplanten Erschließungsachse orientieren sich gemischt genutzte (Dienstleistung, Gewerbe, Wohnen), bis zu fünf geschossige Gebäudekubaturen. Die heute oberirdisch untergebrachten, bauordnungsrechtlich den benachbarten Bundeseinrichtungen zugeordneten Stellplätze sollen in einem Parkhaus untergebracht werden, sodass die verbleibenden, mindergenutzten und vollversiegelten Flächen einer höherwertigen, baulichen Nutzung zugeführt werden können. Weitere Verfahrensweise Diese aktuelle Ausgangslage bietet nun die Chance, die zuvor genannten Zielsetzungen durch die Fortführung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Nr. 6322-3 in diesem Bereich planungsrechtlich zu verankern (Anlage 1). Die Verwaltung führt daher Verhandlungen, um die städtebaulichen Vorgaben der Masterplanung west.side / Am Vogelsang hinsichtlich der Bebaubarkeit und der Erschließungsanlagen mit der Antragstellerin und in Kooperation mit den benachbarten Grundstückseigentümern zu konkretisieren. Da bereits eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch stattgefunden hat, stellt die Offenlage des Planentwurfes nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch den nächsten Verfahrensschritt im Bauleitplanverfahren dar. Die Verwaltung wird nach Ausarbeitung eines Planentwurfes und der entsprechenden Gutachten eine Vorlage zur Beschlussfassung der Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch durch die politischen Gremien einbringen. - - - Der Änderungsantrag von Grünen, SPD, Linke und Volt mit der DS-Nr. 201308- 01 AA hatte folgenden Inhalt: 1. Die Mitteilungsvorlage DS 201308 wird zum Beschlusspunkt erhoben. 2.1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Konkretisierung des vorgesehenen, beantragten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Teilgebiet „Am Propsthof“ des Masterplangebietes „west.side/Am Vogelsang“ durch den Vorhabenträger ein offenes Jury-/Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung von polit. Gremienvertretern durchführen zu lassen. 2.2. Vorgabe ist dabei nicht nur eine beidseitig begrünte Erschließungsstraße in Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße, Entwicklung hochwertiger Freiraumstrukturen in städtischer Ausprägung gem. der Zielvorgaben des Masterplans und aufgrund der zentrumsnahen, sehr gut an den ÖPNVSeite 3 von 31 Seite 4 angeschlossen Lage, eine Minimierung von Kfz.-Stellplätzen. Die Platanen im Verlauf der Straße Am Propsthof müssen, bis ggf. auf den Einmündungsbereich der neuen Stichstraße (verlängerte Gerhard-Domagk- Straße), planerisch festgeschrieben werden. 2.3. Das südwestlich benachbarte siebenstöckige ehemalige Silogebäude soll, wie in der ursprünglichen Planung vorgesehen, erhalten bleiben. Dessen Erhalt war eingeplant, um den ursprünglichen industrienahen Charakter des Gebietes zu gewährleisten. Falls dies rechtlich nicht durchsetzbar sein sollte und der Abriss vom gleichen Investor wie unter 2.1. weiter betrieben werden, so wird die Verwaltung ebenfalls beauftragt, für die Konkretisierung des Neubaus und seines Umfeldes gleichfalls ein offenes Jury-/Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung von polit. Gremienvertretern durchführen zu lassen, um der ursprünglichen Zielplanung möglichst nahe zu kommen. Die Begründung des Änderungsantrags lautete: Das Gesamtareal zwischen Siemensstraße und Am Propsthof sollte nach Aufgabe der industriellen Nutzung zu einem hochwertigen, urbanen, gemischt genutzten Wohn-, Wissenschafts- und Dienstleistungszentrum entwickelt werden. Die bisherigen Baumaßnahmen entsprechen dieser Zielsetzung nur höchst begrenzt. Die ehemalige Industriearchitektur geht immer mehr verloren. Jetzt gilt es bei den noch möglichen Teilflächen dringend nach zu steuern. - - - Die Verwaltung nahm mit DS-Nr. 201308-02 ST wie folgt Stellung: Bezüglich des Änderungsantrags 201308-01AA nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Planung und der auf dieser Grundlage beabsichtigte und aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan 6322-3 sich ausschließlich auf das Grundstück der Antragstellerin „Am Propsthof 92/92a“ (Gemarkung Endenich, Flur 1, Flurstück 1022) beziehen (siehe Anlage 1). Nach Abzug, der für eine Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße bereitgestellten Flächen, beträgt die verbleibende Grundstücksgröße der Antragstellerin ca. 3 600 m². Zu 2.1: Aus Sicht des Stadtplanungsamtes ist aus nachfolgend genannten Gründen ein städtebaulich, architektonisches Wettbewerbsverfahren für das Vorhaben nicht erforderlich: Das Vorhaben leitet sich aus dem städtebaulichen Konzept „Rahmenplanung west.side / Im Vogelsang“ ab, das am 02.12.2014 durch die Bezirksvertretung Bonn als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Baugesetzbuch beschlossen wurde. Darüber hinaus ist die Grundstückseigentümerin bereit, die für eine in der Rahmenplanung vorgesehene Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße erforderlichen Flächen zu Verfügung zu stellen.Seite 4 von 31 Seite 5 Ein länglicher Grundstückzuschnitt lässt wenig Variabilität hinsichtlich der städtebaulichen Figur erwarten. Das geplante Vorhaben (4 Vollgeschosse + Staffelgeschoss) steht im Einklang mit der „Am Propsthof“ gegenüberliegenden Bürobebauung. Die geplante Bruttogeschossfläche liegt bei lediglich ca. 9 000 m² Büronutzung. Nach Abzug der für die Verlängerung der Gerhard-Domagk-Str. erforderlichen Flächenbereitstellung beträgt die verbleibende Grundstücksgröße der Antragstellerin ca. 3 600 m². Am 27.04.2021 ist eine Beratung der Gestaltung des Gebäudes, insbesondere der Fassadengestaltung, durch den Städtebau- und Gestaltungsbeirat vorgesehen (siehe Anlage 2). Mögliche Anregungen und Hinweise werden der Vorhabenträgerin zur Überarbeitung des Konzepts mitgeteilt. Zu 2.2: Die vorliegende Planung betrifft ausschließlich das Grundstück mit der Hausnummer 92, 92A (Gemarkung Endenich, Flur 1, Flurstück 1022) mit einer Größe von ca. 3 600 m², siehe Anlage 2, Seite 5. Darüber hinaus plant der süd-westlich benachbarte Grundstückseigentümer Am Propsthof 94 ebenfalls eine Entwicklung, die jedoch bisher nicht konkret ist (Gemarkung Endenich, Flur 1, Flurstück 1010, 1113). Für die rückwärtigen Grundstücke besteht aktuell keine Planungsintention (Gemarkung Endenich, Flur 1, Flurstück 1114, 1097), siehe Anlage 2, Seite 8. Die derzeitig verfolgte Planung der Erschließungsstraße ist flächenoptimiert, berücksichtigt jedoch alle verkehrlichen Belange. Eine beidseitige Begrünung der Erschließungsstraße ist zwar prinzipiell denkbar, scheitert allerdings an der Flächenverfügbarkeit. Durch eine beidseitige Begrünung sind Flächeneinbußen der anliegenden Grundstücke notwendig, die seitens der Stadt auszugleichen sind. Insbesondere die Grundstücke 1010 und 1113 würden durch eine breitere Erschließungsstraße in ihrer Bebaubarkeit eingeschränkt. Die vorliegende Planung betrifft jedoch lediglich das Flurstück 1022. Dementsprechend kann auch noch keine durchgängige Erschließung zum Gebiet west.side ausgebaut werden. Die Erschließung der Grundstücke Am Propsthof 92, 92A und Am Propsthof 94 wäre prinzipiell auch ohne neue Erschließungsstraße (als Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße) ausschließlich über die Straße Am Propsthof möglich. Dennoch soll bereits jetzt die Möglichkeit geschaffen werden, die Gerhard-Domagk-Straße zu verlängern, wie es der Rahmenplan „Am Vogelsang“ vorsieht. Für die Erschließung müssen voraussichtlich zwei Bäume entlang der Straße Am Propsthof entfallen. Die übrigen Straßenbegleitbäume sollen erhalten bleiben. Es wird im weiteren Verfahren geprüft, inwieweit eine planungsrechtliche Sicherung der Bäume möglich ist. Zu 2.3: Die vorliegende Planung umfasst nicht das Grundstück, auf dem das Silogebäude steht und befindet sich in ca. 160 m Luftlinienentfernung zum Plangebiet. Das Grundstück befindet sich nicht im Eigentum des Investors des Vorhabens Am Propsthof 92, 92A.Seite 5 von 31 Seite 6 - - - Nach der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Bonn gab die Verwaltung mit DS-Nr. 210308-03 ST folgende Stellungnahme ab: Bezüglich des Änderungsantrags 201308-01 AA und dem hierzu gefassten Beschluss der Bezirksvertretung Bonn am 15.06.2021 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 15.06.2021 zu DS-Nr. 201308-01 AA geändert beschlossen, dass für den in Anlage 1 dargestellten Bereich als Grundlage für weitere bauleitplanerische Verfahrensschritte ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen ist unter Berücksichtigung der Maßgaben: beidseitig begrünte Erschließungsstraße in Verlängerung der Gerhard- Domagk-Straße, Entwicklung hochwertiger Freiraumstrukturen in städtischer Ausprägung gem. den Zielvorgaben des Masterplans und der entsprechenden Gestaltungsleitlinien, Minimierung von Kfz.-Stellplätzen, Erhalt der Platanen im Verlauf der Straße Am Propsthof bis auf den Einmündungsbereich der neuen Stichstraße (verlängerte Gerhard- Domagk-Straße) Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung Gespräche mit der Vorhabenträgerin (Anlage 1 – Fläche Vorhabenträger) geführt. Diese stimmt der Durchführung einer Mehrfachbeauftragung (3 – 4 Büros) mit Beteiligung stimmberechtigter politischer Vertreter*innen zu. Derzeit werden zudem Gespräche mit den weiteren Teileigentümern (siehe Anlage 1) geführt mit dem Ziel, die Mitwirkungsbereitschaft an einem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren sicherzustellen. Ziel ist die städtebauliche und freiraumplanerische Konkretisierung eines Konzepts für den in Anlage 1 und 2 dargestellten Planbereich auf Grundlage der im Rahmenplan „west.side“ formulierten Zielen. Hierzu zählen die Entwicklung gewerblicher und gemischt genutzter Baustrukturen sowie die Verlängerung der Gerhard-Domagk-Str. über einen Kreisverkehr in das Quartier. Zudem ist eine fuß- und radläufige Verbindung in die Quartiersmitte der „west.side“ vorgesehen. Damit sollen die Grundlagen für die Schaffung von Planungsrecht sowie die Gestaltung der Freianlagen und öffentlichen Flächen geschaffen werden. Die oben genannten Maßgaben fließen in die Formulierung einer Aufgabenstellung ein. Am 27.04.2021 wurde das Bauvorhaben der Vorhabenträgerin im Rahmen des Städtebau- und Gestaltungsbeirats diskutiert. Die Vorhabenbeschreibung war Anlage zur Stellungnahme der Verwaltung DS-Nr. 201308-02 ST. Im Sinne der Empfehlung des Beirates sollen Fußabdruck und Kubatur des Konzepts für Teilbereich A als gesetzt in das Verfahren einfließen. Eine grafische Zusammenstellung der Randbedingungen für den Bereich des Qualifizierungsverfahren sind der Anlage 2 zu entnehmen. Die Durchführung der Mehrfachbeauftragung ist für Quartal 4/2021 und Quartal 1/2022 vorgesehen. Die politischen Vertreter*innen für das Auswahlgremium werden in einer separaten Beschlussvorlage bestimmt werden.Seite 6 von 31 Seite 7 Anlage/n 1 201308 - Anlage 1 Übersichtsplan 6322-3 (öffentlich) 2 201308 - Anlage 2 Masterplan west.side Vogelsang (öffentlich) 3 201308-02 ST - Anlage 1 Übersichtsplan (öffentlich) 4 201308-02 ST - Anlage 2 Vorhabenbeschreibung (öffentlich) 5 201308-03 ST - Anlage 1 - Übersicht Plangebiet und Eigentumssituation (öffentlich) 6 201308-03 ST - Anlage 2 - Übersicht Qualifizierungsverfahren (öffentlich)Seite 7 von 31 Bebauungsplan Nr.. 66332222--33 Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bonn Ortsteil Endenich Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 1133..0077..22002200 110000 mSeite 8 von 31 Seite 9 von 31 Bebauungsplan Nr.. 66332222--33 Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bonn Ortsteil Endenich Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 1166..0044..22002200 110000 mSeite 10 von 31 Seite 11 von 31 Seite 12 von 31 Seite 13 von 31 Seite 14 von 31 Seite 15 von 31 Seite 16 von 31 Seite 17 von 31 Seite 18 von 31 Seite 19 von 31 Seite 20 von 31 Seite 21 von 31 Seite 22 von 31 Seite 23 von 31 Seite 24 von 31 Seite 25 von 31 Seite 26 von 31 Seite 27 von 31 Seite 28 von 31 Seite 29 von 31 Am Propsthof Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Stadtbezirk bonn OrtsteilEndenich Eigentum Vorhabenträger Eigentum Teileigentümer A Eigentum Teileigentümer B Abgrenzung Wettbewerbsgebiet Eigentum Teileigentümer C Abgrenzung vorhabenbezogener Bebauungsplan 66332222--33 Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 1188..0088..22002211 110000 mSeite 30 von 31 Übersichtsplan der Wettbewerbsfläche & Eigentümer für die städtebauliche Konkretisierung des Teilgebietes "Am Propsthof" des Masterplangebietes "west.side" mit Qualifizierung des Grünraums inklusive der Teilfläche des vorgesehenen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6322-3 "Am Propsthof 92" Maßstab 1:1000 | Format A3 | Datum 22.08.2021 Teilgebiet "Am Propsthof" in Bonn-Endenich LEGEND Geplante Vernetzung west.side Erschließungskorridor Plangebiet Footprint & Kubatur Vorhabenträger gesetzt Empfehlung Städtebau- / Gestaltungsbeirat 27.4.2021 Schutz und Erhalt der bestehenden Platanenreihe Abtretungsfläche Vorhabenträger zwecks Erstellung Stichstraße Aufwertung Straßenraum mit Grün- und Freiraumstrukturen Empfehlung Städtebau- / Gestaltungsbeirat 27.4.2021 Neuer Kreisverkehr 0 10 50 100 m N Abgrenzung vorhabenbezogener Bebauungsplan 6322-3 Abgrenzung Wettbewerbsgebiet Eigentum Vorhabenträger, ca. 3.580 qm Eigentum Teileigentümer A, ca. 6.230 qm Eigentum Teileigentümer B, ca. 9.700 qm Eigentum Teileigentümer C, ca. 740 qm Erschließungskorridor geplant Abtretungsfläche Vorhabenträger, ca. 520 qm begrünter Erschließungskorridor mit Kreisel & hochwertigen Freiraumstrukturen entlang Straßenraum Schutz und Erhalt der bestehenden PlatanenreiheSeite 31 von 31
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