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201308-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bebauungsplan Nr. 6322-3 "Am Propsthof" - Mitteilung über die weitere Verfahrensweise Antrag zur Vorlage 201308

Nummer
201308-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201308-01 AA Bebauungsplan Nr. 6322-3 "Am Propsthof" - Mitteilung über die weitere Verfahrensweise Antrag zur Vorlage 201308

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201308-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bebauungsplan Nr. 6322-3 "Am Propsthof" -
Mitteilung über die weitere Verfahrensweise
Antrag zur Vorlage 201308
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bezüglich des Änderungsantrags 201308-01AA nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Planung und der auf
dieser Grundlage beabsichtigte und aufzustellende vorhabenbezogene
Bebauungsplan 6322-3 sich ausschließlich auf das Grundstück der
Antragstellerin „Am Propsthof 92/92a“ (Gemarkung Endenich, Flur 1, Flurstück
1022) beziehen (siehe Anlage 1). Nach Abzug, der für eine Verlängerung der
Gerhard-Domagk-Straße bereitgestellten Flächen, beträgt die verbleibende
Grundstücksgröße der Antragstellerin ca. 3 600 m².
Zu 2.1:
Aus Sicht des Stadtplanungsamtes ist aus nachfolgend genannten Gründen ein
städtebaulich, architektonisches Wettbewerbsverfahren für das Vorhaben nicht
erforderlich:
 Das Vorhaben leitet sich aus dem städtebaulichen Konzept
„Rahmenplanung west.side / Im Vogelsang“ ab, das am 02.12.2014
durch die Bezirksvertretung Bonn als Grundlage für die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Baugesetzbuch beschlossen
wurde. Darüber hinaus ist die Grundstückseigentümerin bereit, die für
eine in der Rahmenplanung vorgesehene Verlängerung der Gerhard-
Domagk-Straße erforderlichen Flächen zu Verfügung zu stellen.
 Ein länglicher Grundstückzuschnitt lässt wenig Variabilität hinsichtlich
der städtebaulichen Figur erwarten. Das geplante Vorhaben (4
Vollgeschosse + Staffelgeschoss) steht im Einklang mit der „Am
Propsthof“ gegenüberliegenden Bürobebauung.
 Die geplante Bruttogeschossfläche liegt bei lediglich ca. 9 000 m²
Büronutzung. Nach Abzug der für die Verlängerung der Gerhard-Seite 1 von 23

Seite 2
Domagk-Str. erforderlichen Flächenbereitstellung beträgt die
verbleibende Grundstücksgröße der Antragstellerin ca. 3 600 m².
 Am 27.04.2021 ist eine Beratung der Gestaltung des Gebäudes,
insbesondere der Fassadengestaltung, durch den Städtebau- und
Gestaltungsbeirat vorgesehen (siehe Anlage 2). Mögliche Anregungen
und Hinweise werden der Vorhabenträgerin zur Überarbeitung des
Konzepts mitgeteilt.
Zu 2.2:
Die vorliegende Planung betrifft ausschließlich das Grundstück mit der
Hausnummer 92, 92A (Gemarkung Endenich, Flur 1, Flurstück 1022) mit einer
Größe von ca. 3 600 m², siehe Anlage 2, Seite 5.
Darüber hinaus plant der süd-westlich benachbarte Grundstückseigentümer Am
Propsthof 94 ebenfalls eine Entwicklung, die jedoch bisher nicht konkret ist
(Gemarkung Endenich, Flur 1, Flurstück 1010, 1113). Für die rückwärtigen
Grundstücke besteht aktuell keine Planungsintention (Gemarkung Endenich,
Flur 1, Flurstück 1114, 1097), siehe Anlage 2, Seite 8.
Die derzeitig verfolgte Planung der Erschließungsstraße ist flächenoptimiert,
berücksichtigt jedoch alle verkehrlichen Belange. Eine beidseitige Begrünung
der Erschließungsstraße ist zwar prinzipiell denkbar, scheitert allerdings an der
Flächenverfügbarkeit. Durch eine beidseitige Begrünung sind Flächeneinbußen
der anliegenden Grundstücke notwendig, die seitens der Stadt auszugleichen
sind. Insbesondere die Grundstücke 1010 und 1113 würden durch eine breitere
Erschließungsstraße in ihrer Bebaubarkeit eingeschränkt. Die vorliegende
Planung betrifft jedoch lediglich das Flurstück 1022. Dementsprechend kann
auch noch keine durchgängige Erschließung zum Gebiet west.side ausgebaut
werden. Die Erschließung der Grundstücke Am Propsthof 92, 92A und Am
Propsthof 94 wäre prinzipiell auch ohne neue Erschließungsstraße (als
Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße) ausschließlich über die Straße Am
Propsthof möglich. Dennoch soll bereits jetzt die Möglichkeit geschaffen
werden, die Gerhard-Domagk-Straße zu verlängern, wie es der Rahmenplan
„Am Vogelsang“ vorsieht.
Für die Erschließung müssen voraussichtlich zwei Bäume entlang der Straße
Am Propsthof entfallen. Die übrigen Straßenbegleitbäume sollen erhalten
bleiben. Es wird im weiteren Verfahren geprüft, inwieweit eine
planungsrechtliche Sicherung der Bäume möglich ist.
Zu 2.3:
Die vorliegende Planung umfasst nicht das Grundstück, auf dem das
Silogebäude steht und befindet sich in ca. 160 m Luftlinienentfernung zum
Plangebiet. Das Grundstück befindet sich nicht im Eigentum des Investors des
Vorhabens Am Propsthof 92, 92A.Seite 2 von 23

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Anlage/n
1 Anlage 1 Übersichtsplan (öffentlich)
2 Anlage 2 Vorhabenbeschreibung (öffentlich)Seite 3 von 23

Bebauungsplan Nr.. 66332222--33
Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Endenich
Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 1166..0044..22002200
110000 mSeite 4 von 23

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Datenstand: 03.11.2026, 02:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de