201308-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bebauungsplan Nr. 6322-3 "Am Propsthof" - Mitteilung über die weitere Verfahrensweise Antrag zur Vorlage 201308
Kerndaten
- Nummer
- 201308-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201308-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bebauungsplan Nr. 6322-3 "Am Propsthof" - Mitteilung über die weitere Verfahrensweise Antrag zur Vorlage 201308 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bezüglich des Änderungsantrags 201308-01AA nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Planung und der auf dieser Grundlage beabsichtigte und aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan 6322-3 sich ausschließlich auf das Grundstück der Antragstellerin „Am Propsthof 92/92a“ (Gemarkung Endenich, Flur 1, Flurstück 1022) beziehen (siehe Anlage 1). Nach Abzug, der für eine Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße bereitgestellten Flächen, beträgt die verbleibende Grundstücksgröße der Antragstellerin ca. 3 600 m². Zu 2.1: Aus Sicht des Stadtplanungsamtes ist aus nachfolgend genannten Gründen ein städtebaulich, architektonisches Wettbewerbsverfahren für das Vorhaben nicht erforderlich: Das Vorhaben leitet sich aus dem städtebaulichen Konzept „Rahmenplanung west.side / Im Vogelsang“ ab, das am 02.12.2014 durch die Bezirksvertretung Bonn als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Baugesetzbuch beschlossen wurde. Darüber hinaus ist die Grundstückseigentümerin bereit, die für eine in der Rahmenplanung vorgesehene Verlängerung der Gerhard- Domagk-Straße erforderlichen Flächen zu Verfügung zu stellen. Ein länglicher Grundstückzuschnitt lässt wenig Variabilität hinsichtlich der städtebaulichen Figur erwarten. Das geplante Vorhaben (4 Vollgeschosse + Staffelgeschoss) steht im Einklang mit der „Am Propsthof“ gegenüberliegenden Bürobebauung. Die geplante Bruttogeschossfläche liegt bei lediglich ca. 9 000 m² Büronutzung. Nach Abzug der für die Verlängerung der Gerhard-Seite 1 von 23 Seite 2 Domagk-Str. erforderlichen Flächenbereitstellung beträgt die verbleibende Grundstücksgröße der Antragstellerin ca. 3 600 m². Am 27.04.2021 ist eine Beratung der Gestaltung des Gebäudes, insbesondere der Fassadengestaltung, durch den Städtebau- und Gestaltungsbeirat vorgesehen (siehe Anlage 2). Mögliche Anregungen und Hinweise werden der Vorhabenträgerin zur Überarbeitung des Konzepts mitgeteilt. Zu 2.2: Die vorliegende Planung betrifft ausschließlich das Grundstück mit der Hausnummer 92, 92A (Gemarkung Endenich, Flur 1, Flurstück 1022) mit einer Größe von ca. 3 600 m², siehe Anlage 2, Seite 5. Darüber hinaus plant der süd-westlich benachbarte Grundstückseigentümer Am Propsthof 94 ebenfalls eine Entwicklung, die jedoch bisher nicht konkret ist (Gemarkung Endenich, Flur 1, Flurstück 1010, 1113). Für die rückwärtigen Grundstücke besteht aktuell keine Planungsintention (Gemarkung Endenich, Flur 1, Flurstück 1114, 1097), siehe Anlage 2, Seite 8. Die derzeitig verfolgte Planung der Erschließungsstraße ist flächenoptimiert, berücksichtigt jedoch alle verkehrlichen Belange. Eine beidseitige Begrünung der Erschließungsstraße ist zwar prinzipiell denkbar, scheitert allerdings an der Flächenverfügbarkeit. Durch eine beidseitige Begrünung sind Flächeneinbußen der anliegenden Grundstücke notwendig, die seitens der Stadt auszugleichen sind. Insbesondere die Grundstücke 1010 und 1113 würden durch eine breitere Erschließungsstraße in ihrer Bebaubarkeit eingeschränkt. Die vorliegende Planung betrifft jedoch lediglich das Flurstück 1022. Dementsprechend kann auch noch keine durchgängige Erschließung zum Gebiet west.side ausgebaut werden. Die Erschließung der Grundstücke Am Propsthof 92, 92A und Am Propsthof 94 wäre prinzipiell auch ohne neue Erschließungsstraße (als Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße) ausschließlich über die Straße Am Propsthof möglich. Dennoch soll bereits jetzt die Möglichkeit geschaffen werden, die Gerhard-Domagk-Straße zu verlängern, wie es der Rahmenplan „Am Vogelsang“ vorsieht. Für die Erschließung müssen voraussichtlich zwei Bäume entlang der Straße Am Propsthof entfallen. Die übrigen Straßenbegleitbäume sollen erhalten bleiben. Es wird im weiteren Verfahren geprüft, inwieweit eine planungsrechtliche Sicherung der Bäume möglich ist. Zu 2.3: Die vorliegende Planung umfasst nicht das Grundstück, auf dem das Silogebäude steht und befindet sich in ca. 160 m Luftlinienentfernung zum Plangebiet. Das Grundstück befindet sich nicht im Eigentum des Investors des Vorhabens Am Propsthof 92, 92A.Seite 2 von 23 Seite 3 Anlage/n 1 Anlage 1 Übersichtsplan (öffentlich) 2 Anlage 2 Vorhabenbeschreibung (öffentlich)Seite 3 von 23 Bebauungsplan Nr.. 66332222--33 Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bonn Ortsteil Endenich Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 1166..0044..22002200 110000 mSeite 4 von 23 Seite 5 von 23 Seite 6 von 23 Seite 7 von 23 Seite 8 von 23 Seite 9 von 23 Seite 10 von 23 Seite 11 von 23 Seite 12 von 23 Seite 13 von 23 Seite 14 von 23 Seite 15 von 23 Seite 16 von 23 Seite 17 von 23 Seite 18 von 23 Seite 19 von 23 Seite 20 von 23 Seite 21 von 23 Seite 22 von 23 Seite 23 von 23
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de