201304-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Aufstellung eines Radarmessgerätes auf der Straße "Am Noßbacher Weg" nach dem Ortseingangsschild Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 201304-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201304-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Aufstellung eines Radarmessgerätes auf der Straße "Am Noßbacher Weg" nach dem Ortseingangsschild Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Straße „Am Noßbacher Weg“ wurde aktuell aufgrund einer Mitteilung der Polizei als Unfallhäufungsline eingestuft. Aufgrund dieser Tatsache ist die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde gemäß § 48 Abs. 2 Ordnungsbehördengesetz befugt Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Am 21.07.2020 wurde daraufhin die erste Geschwindigkeitskontrolle in Höhe der Hausnummer 3 in beide Fahrtrichtungen durchgeführt. Die Geschwindigkeitsmessung, die zwischen 7:20 Uhr und 9:40 Uhr durchgeführt wurde, ergab folgende Ergebnisse: Fahrtrichtung Ellesdorfer Straße: 463 gemessene Fahrzeuge / 2 Überschreitungen (61 km und 62 km/h). Die vorwerfbaren Geschwindigkeitsüberschreitungen liegen somit nach Abzug des vorgeschriebenen Toleranzwertes bei 8 km/h bzw. 9 km/h. Fahrtrichtung Wachtberg-Ließem: 236 gemessene Fahrzeuge / 0 Überschreitungen. Eine weitere Messung wurde bereits am 23.07.2020 von 16.01 Uhr bis 20.01 Uhr durchgeführt. Die Kontrolle fand diesmal zwischen den Hausnummern 3/5 statt, das Messfahrzeug stand hierfür nach Absprache mit dem Eigentümer auf einem Privatgrundstück. In Fahrtrichtung Ellesdorfer Straße wurden 549 Fahrzeuge kontrolliert, wobei kein Fahrzeug 59 km/h oder schneller fuhr. In Fahrtrichtung Wachtberg-Ließem passierten 895 Fahrzeuge die Messstelle, wobei zwei Fahrzeuge zu schnell fuhren. Den beiden Fahrzeugführern wird eine Überschreitung der Geschwindigkeit von 6 km/h bzw. 11 km/h vorgeworfen.Seite 1 von 2 Seite 2 Als Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten gemessene Geschwindigkeiten, die nach Abzug der Messgerätetoleranz mindestens 6 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen. Weitere Geschwindigkeitskontrollen im nördlichen Teil des Noßbacher Weges werden zeitnah durchgeführt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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