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201304-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Aufstellung eines Radarmessgerätes auf der Straße "Am Noßbacher Weg" nach dem Ortseingangsschild Bonn

Nummer
201304-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201304 Aufstellung eines Radarmessgerätes auf der Straße "Am Noßbacher Weg" nach dem Ortseingangsschild Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201304-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Aufstellung eines Radarmessgerätes auf der
Straße "Am Noßbacher Weg" nach dem
Ortseingangsschild Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Straße „Am Noßbacher Weg“ wurde aktuell aufgrund einer Mitteilung der
Polizei als Unfallhäufungsline eingestuft. Aufgrund dieser Tatsache ist die Stadt
Bonn als kommunale Ordnungsbehörde gemäß § 48 Abs. 2
Ordnungsbehördengesetz befugt Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.
Am 21.07.2020 wurde daraufhin die erste Geschwindigkeitskontrolle in Höhe
der Hausnummer 3 in beide Fahrtrichtungen durchgeführt. Die
Geschwindigkeitsmessung, die zwischen 7:20 Uhr und 9:40 Uhr durchgeführt
wurde, ergab folgende Ergebnisse:
Fahrtrichtung Ellesdorfer Straße:
463 gemessene Fahrzeuge / 2 Überschreitungen (61 km und 62 km/h).
Die vorwerfbaren Geschwindigkeitsüberschreitungen liegen somit nach Abzug
des vorgeschriebenen Toleranzwertes bei 8 km/h bzw. 9 km/h.
Fahrtrichtung Wachtberg-Ließem:
236 gemessene Fahrzeuge / 0 Überschreitungen.
Eine weitere Messung wurde bereits am 23.07.2020 von 16.01 Uhr bis 20.01
Uhr durchgeführt.
Die Kontrolle fand diesmal zwischen den Hausnummern 3/5 statt, das
Messfahrzeug stand hierfür nach Absprache mit dem Eigentümer auf einem
Privatgrundstück.
In Fahrtrichtung Ellesdorfer Straße wurden 549 Fahrzeuge kontrolliert, wobei
kein Fahrzeug 59 km/h oder schneller fuhr.
In Fahrtrichtung Wachtberg-Ließem passierten 895 Fahrzeuge die
Messstelle, wobei zwei Fahrzeuge zu schnell fuhren. Den beiden
Fahrzeugführern wird eine Überschreitung der Geschwindigkeit von 6 km/h
bzw. 11 km/h vorgeworfen.Seite 1 von 2

Seite 2
Als Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten gemessene Geschwindigkeiten,
die nach Abzug der Messgerätetoleranz mindestens 6 km/h über der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen.
Weitere Geschwindigkeitskontrollen im nördlichen Teil des Noßbacher Weges
werden zeitnah durchgeführt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de