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201302 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Verein Region Köln/Bonn e.V. - Erhöhung des Mitgliedsbeitrages ab dem Jahr 2021

Nummer
201302
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
29.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 01.09.2020 Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
201302
Der Oberbürgermeister
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Verein Region Köln/Bonn e.V.
- Erhöhung des Mitgliedsbeitrages ab dem Jahr
2021
Beratungsfolge
Rat 01.09.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Die diesjährige ursprünglich für den 31.08.2020 anberaumte Mitglieder-
versammlung wird aufgrund der aktuellen Corona-Lage nicht als Präsenz-
sitzung stattfinden. Der Vorstand hat sich dazu entschlossen, die erforderlichen
Beschlussfassungen im Umlaufverfahren vorzunehmen. Da die zur Beschluss-
fassung anstehende Erhöhung des Mitgliedsbeitrages eines Ratsbeschlusses
bedarf, der nächste terminierte Rat jedoch erst am 01.09.2020 stattfindet und
die Rückmeldungen bis zum 10.08.2020 erfolgt sein sollen, ist eine Beschluss-
fassung hierüber im Wege der Dringlichkeitsentscheidung zu treffen.
Beschlussvorschlag
1. Der Rat stimmt der Erhöhung des Beitrages für die Mitgliedschaft im Region
Köln/Bonn e.V. um 7.448,92 € auf 114.116,62 € ab dem 01.01.2021 und einer
entsprechenden Änderung der Beitragsordnung zu.
2. Den Mitgliedervertreterinnen und –vertreter des Vereins wird für die
Stimmabgabe die Weisung erteilt, der Erhöhung des Mitgliedbeitrages und der
Änderung der Beitragsordnung zuzustimmen.
Begründung
Der Vorstand des Vereins Region Köln/Bonn e.V. hat sich aufgrund der noch
gegebenen Corona-Situation entschlossen, die ursprünglich für den 31.08.2020
terminierte Mitgliederversammlung nicht als Präsenzsitzung stattfinden zu
lassen, sondern im Rahmen eines Umlaufverfahrens die erforderlichen
Beschlussfassungen vorzunehmen.
Die Einladung hierzu ist den Mitgliedervertreterinnen und Mitgliedervertretern
mit mail vom 10.07.2020 zugegangen (sh. Anlage).
Zu 1.:
Der Vorstand des Region Köln/Bonn e.V. hat in seiner Sitzung vom 30.06.2020
einstimmig einen Empfehlungsbeschluss an die Mitgliederversammlung überSeite 1 von 7

Seite 2
die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge gefasst. Dieser basiert auf einer ebenfalls
einstimmigen Entscheidung des Vorstandes in gleicher Sitzung, eine
Altersvorsorge für die Mitarbeitenden des Vereins ab dem Jahr 2021
einzuführen. Hiermit wird das Ziel verfolgt, das bestehende Personal
mittelfristig an den Verein zu binden und zukünftig adäquates Fachpersonal für
den Verein gewinnen zu können. Bislang erfolgt die Vergütung in Anlehnung an
den TVöD. Mit der Einführung einer Altersvorsorge beim Region Köln/Bonn e.V.
(wie im TVöD verankert) soll eine Angleichung an Vergütungsleistungen
öffentlicher Arbeitgeber erreicht werden. Der zusätzliche Finanzbedarf soll über
die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge gedeckt werden.
Die beabsichtigte Einführung der Altersvorsorge wurde zuvor in mehreren
Vorstandssitzungen im letzten Jahr und in der Mitgliederversammlung vom
05.09.2019 thematisiert.
Gleichzeitig hat der Vorstand beschlossen, der Mitgliederversammlung eine
Änderung der Beitragsordnung zum Beschluss vorzulegen, die neben der
Anpassung der Mitgliedsbeiträge auch die die Regelung zur Personal-
substitution beinhaltet.
Finanzierung:
Unter der Annahme des mittelfristigen Personalbedarfs und einer kalkulierten
Personalkostensteigerung von 2 % p.a. ab dem Jahr 2021 führt das
ausgewählte Modell der Altersvorsorge zu einer Steigerung der Personalkosten
i.H.v. 4,9 %.
Die Umlegung des ermittelten Mehrbedarfes von 73.114,17 € auf die
Vollmitglieder führt zu einer Anpassung der Mitgliedsbeiträge um
Anteil je Stadt/Kreis + 7.448,92 €
Anteil Kammern + 5.757,87 €
Anteil Sparkassen + 7.764,84 €,
die entsprechend in die Beitragsordnung übernommen werden.
Um möglichst gleichbleibende Gesamtbeiträge zu gewährleisten, strebt der
Verein eine einmalige Erhöhung für den Zeitraum 2021 bis 2025 in Höhe des
Mittelwertes an.
Seit 2009 unterstützen die beteiligten Gebietskörperschaften den Verein neben
dem Mitgliedsbeitrag noch mit einer Personalabordnung. Nachdem der Verein
mit dieser Regelung zunehmend Schwierigkeiten hatte, passendes Personal für
seine Geschäftsstelle zu finden, hat der Verein eine Zuschussregelung anstelle
der Abordnung eingeführt. Mit Auslaufen der letzten Personalabordnung zum
Ende des Jahres 2019 haben nun alle beteiligten Gebietskörperschaften die
Regelung der Personalsubstitution übernommen.
Mit Beschluss des Rates vom 14.12.2017 (sh. DS-Nr.: 1712987) hat der Rat
der Stadt Bonn bereits dieser Änderung und einer Zuschusszahlung von
60.000,-- € anstelle der Personalabordnung zugestimmt. Mit Ratsbeschluss
vom 10.07.2018 stimmte der Rat außerdem neben einer Beitragserhöhung vonSeite 2 von 7

Seite 3
92.798,-- € auf 106.717,70 € auch einer Erhöhung der Mittelbereitstellung für
die Personalsubstitution auf 72.000,-- € zu (sh. DS-Nr.: 1811740) zu.
Die für die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages ab dem Jahr 2021 zusätzlich
benötigten Mittel in Höhe von 7.448,92 € sind in der Haushaltsanmeldung
2021/2022 der Wirtschaftsförderung noch nicht enthalten und müssten
demnach nachgemeldet werden.
Fazit der Stadt:
Der Mitarbeiterstab der Geschäftsstelle umfasst rund 20 Mitarbeitende, diese
Anzahl soll auch gehalten werden. Damit die Geschäftsstelle ihr qualifiziertes
Personal binden und neues Personal mit den gleichen Konditionen wie im
TVöD akquirieren kann, ist die angestrebte Einführung der Altersvorsorge
nachvollziehbar und wird befürwortet. Die Beitragsordnung wird analog der
beabsichtigten Veränderungen angepasst.
Zu 2.:
Damit die Mitgliedervertreterinnen und -vertreter in der Mitgliederversammlung
im Sinne des Rates der Stadt Bonn votieren können, ist ihnen eine Weisung für
ihr Abstimmungsverhalten zu erteilen.
22.07.2020 /
29.07.2020
gez. i.V. Heidler gez. Schaper
Datum Stadtkämmerin Stadtverordnete/r
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.15.01
Produktgruppenbezeichnung
Wirtschaftsförderung
Produkt
1.03.00.15.01.02
Produktbezeichnung
Standortmarketing
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in 2021 ff
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen / 114.166,62 € 74.1000 106.717,70 € 7.448,92 € gesamtstädtischSeite 3 von 7

Seite 4
Aufwendungen p.a.
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Tagesordnung Mitgliederversammlung Region Köln_Bonn eV (öffentlich)
2 Verteiler MV RKB_2020 stimmberechtigt_Bundesstadt Bonn (öffentlich)Seite 4 von 7

Von: Vorsitzender [mailto:Vorsitzender@region-koeln-bonn.de]
Gesendet: Freitag, 10. Juli 2020 10:16
An: vl_dez_ob_oberbuergermeister
Cc: Ziegenhagen, Ulrich (03-1); Birgit Bittner
Betreff: Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e.V. - Beschlussfassung im Umlaufverfahren
An die stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesstadt Bonn in der
Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e.V.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister
die diesjährige Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e.V. wird nicht als
Präsenzsitzung stattfinden. Aufgrund der gegebenen Situation hat sich der Vorstand des
Region Köln/Bonn e.V. dazu entschlossen, die Beschlussfassung in diesem Jahr im
Umlaufverfahren vorzunehmen.
Mit dieser Mail erhalten Sie, neben der unten aufgeführten Tagesordnung, detaillierte
Ausführungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten in Form von Beschluss- und
Mitteilungsvorlagen. Diese werden stellenweise durch vertiefende, illustrierende Anlagen
begleitet.
Sofern Sie sich intern abstimmen möchten, finden Sie anbei eine Übersicht zu Ihren weiteren
stimmberechtigten Mitgliedervertreterinnen und Mitgliedervertreter. Aufgrund der Dateigröße
finden Sie alle Anlagen über den unten angegebenen Link.
An dieser Stelle ein Hinweis:
Wie gewohnt bekommen Sie den Geschäftsbericht zusätzlich auch als gedrucktes und
gebundenes Exemplar von uns auf dem Postweg zugeschickt.
Die Tagesordnung beinhaltet folgende Punkte (Beschlussfassungen in fett):
TOP 1 Feststellung der Tagesordnung
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift der Mitgliederversammlung vom
05. September 2019
TOP 3 Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr 2019
TOP 4 Jahresabschluss/die Gewinnermittlung 2019
a) Beschluss über den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss/die Gewinnermittlung 2019
b) Entgegennahme des Rechnungsprüfungsberichtes 2019
c) Entlastung des Vorstands
TOP 5 Jahresarbeits- und Jahreswirtschaftsplan 2020
TOP 6 Personal
• Altersvorsorge beim Region Köln/Bonn e.V.
• Information über die Vertragsverlängerung mit dem
Geschäftsführenden Vorstandsmitglied
• Abschluss der Anhörung der Dt. Rentenversicherung
TOP 7 Mittelfristige Haushaltsplanung 2020 - 2025
TOP 8 Anpassung der Beiträge
TOP 9 Ausblick auf die Vereinsarbeit
• Langer Tag der Region 2021
• 30-jähriges Vereinsjubiläum 2022
• Zwischenpräsentation Regionale 2025 Bergisches RheinLand
Besonders hinweisen möchten wir Sie auf den Tagesordnungspunkt 8, Anpassung der
Beiträge, welche durch die Implementierung der im TVöD verankerten Altersvorsorge
notwendig werden.Seite 5 von 7

Unter nachstehendem LINK finden Sie folgende Dokumente:
https://www.dropbox.com/sh/fjhxtxhg6b3s8em/AAD4ARMfNpIJt6zeuxqrEszaa?dl=0
1. Beschlussvorlagen
2. Anlagen zu den Beschlussvorlagen
3. Antwortvorlagen
Wir bitten freundlich darum, die Umlaufbeschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 1
bis 5 und 8 ausgefüllt und durch Sie unterschrieben bis Montag, den 10. August 2020
entweder
• postalisch an Region Köln/Bonn e.V., Rheingasse 11, 50676 Köln
oder
• als Scan via Email an bittner@region-koeln-bonn.de
zurückzusenden.
Dieses Umlaufverfahren basiert formal auf dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht. Mit dem Artikel 2 §5 (3)
„Beschlussfassung außerhalb einer Mitgliederversammlung im Umlaufverfahren und ohne
das Erfordernis der schriftlichen Zustimmung aller stimmberechtigten Mitglieder“ räumt der
Gesetzgeber vorübergehende Erleichterungen für Vereine ein, um deren Handlungsfähigkeit
während der Corona-Krise aufrechtzuerhalten.
Sollten Sie darüberhinausgehende Fragen zu einzelnen Tagesordnungspunkten haben,
bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit mit der Geschäftsstelle des Region Köln/Bonn e.V.:
Frau Birgit Bittner
Tel.: 0221 92547721
Email: bittner@region-koeln-bonn.de
Mit regionalen Grüßen
Stephan Santelmann
Vorstandsvorsitzender
Region Köln/Bonn e.V.
Rheingasse 11
50676 Köln
Tel.: 0221 / 925 477-21
vorsitzender@region-koeln-bonn.de
http://www.region-koeln-bonn.de
www.facebook.com/region.koeln.bonn
Amtsgericht Köln: VR Nr. 11213
Sparkasse KölnBonn: IBAN DE69 3705 0198 0002 6622 11, BIC: COLSDE33
Vorsitzender: Stephan Santelmann
1. Stellvertretender Vorsitzender: Uwe Richrath
2. Stellvertretender Vorsitzender: Alexander Wüerst
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Dr. Reimar Molitor
Mitglieder:
Stadt Köln, Bundesstadt Bonn, Stadt Leverkusen, Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-
Bergischer Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Handwerkskammer zu Köln, Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Industrie-
und Handelskammer zu Köln, Kreissparkasse Köln, Sparkasse KölnBonn, Sparkasse Leverkusen, Landschaftsverband
Rheinland, DGB-Region Köln-BonnSeite 6 von 7

Firma1 AnPerson Titel Position Vorname Name
stimmberechtigt:
ja postalisch digital
Herrn Dr. FDP Ortsverband Bonn Klaus-Dieter Baehrfeld X X
CDU-Fraktion im Rat
der Bundesstadt Bonn Herrn
Stadtverordneter der Bundesstadt Bonn,
Mitglied des Landtags Guido Déus X X
CDU-Fraktion im Rat
der Bundesstadt Bonn Frau Stadtverordnete der Stadt Bonn Birgitta Jackel X X
Frau
Stadtverordnete der Stadt Bonn,
Fraktionsvorsitzende Brigitta Poppe-Reiners X X
Herrn Dr. Stadtverordneter der Stadt Bonn Helmut Redeker X X
Herrn
Stadtverordneter der Stadt Bonn,
Mitglied des Regionalrates Köln Dieter Schaper X X
Fraktionsbüro DIE
LINKE Herrn Stadtverordneter der Bundesstadt Bonn Holger Schmidt X X
Oberbürgermeister der
Bundesstadt Bonn Herrn Ashok Sridharan X XSeite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de