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201301 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss zur Entwicklung des Bereiches zwischen Justus-von-Liebig-Straße, Fraunhoferstraße, Haberstraße und Wohnbebauung Römerweg zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6222-2 "Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf

Nummer
201301
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
31.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Entscheidung federführend
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  1. 201301-1 AA Zielbeschluss zur Entwicklung des Bereiches zwischen Justus-von-Liebig-Straße, Fraunhoferstraße, Haberstraße und Wohnbebauung Römerweg zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6222-2 "Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf Antrag zur Vorlage 201301

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Beschlussvorlage
öffentlich
201301
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss zur Entwicklung des Bereiches
zwischen Justus-von-Liebig-Straße,
Fraunhoferstraße, Haberstraße und
Wohnbebauung Römerweg zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 6222-2 "Bürocampus Justus-
von-Liebig-Straße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Dransdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Empfehlung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
26.08.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem Antrag der Vorhabenträgerin BLI-Ten Brinke Wohn- und
Gewerbebau GmbH auf Änderung der Bebauungspläne Nrn.: 7423-17
und 7423-1 für den Bereich zwischen Justus-von-Liebig-Straße,
Fraunhoferstraße, Haberstraße und der Wohnbebauung Römerweg mit
dem Ziel der Realisierung eines Bürocampus zur Unterbringung einer
Bundesinstitution sowie einer weiteren gemischten Nutzung für die
Lebenshilfe Bonn Gemeinnützige GmbH wird zugestimmt.
2. Die Änderung wird in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 6222-2 gem. § 12 BauGB mit frühzeitiger
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Begründung
Beschreibung des Plangebietes
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6222-2 der
Bundesstadt Bonn erstreckt sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf,
zwischen der Justus-von-Liebig-Straße, der Fraunhoferstraße, der Haberstraße
und der Wohnbebauung Römerweg und umfasst die Grundstücke Justus-von-Seite 1 von 7

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Liebig-Straße 28 - 30, Fraunhoferstraße 9, Haberstraße 9 sowie weitere im
Übersichtsplan dargestellte Flächen.
Das Plangebiet ist in Ausrichtung zur Haberstraße im Wesentlichen von der
Nutzung der Lebenshilfe Bonn Gemeinnützige GmbH geprägt, die als
Arbeitgeber für Menschen mit Behinderungen vor Ort Werkstätten betreibt
sowie einen Teil der Fläche für Garten- und Landschaftsbau verwendet.
Entlang der Justus-von-Liebig-Straße 28-30 befinden sich Kfz-Handel und
Dienstleistungsbetriebe. Die Fraunhoferstraße ist wiederum geprägt durch den
Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V. mit Schulungsräumen
sowie Gewerbe.
Vorhaben
Geplant ist die Entwicklung eines Bürocampus, der mit dem Rückbau von
bestehenden Gebäuden entlang der Justus-von-Liebig-Straße, der
Fraunhoferstraße sowie entlang der Haberstraße einhergeht. Die Realisierung
soll zeitversetzt über mehrere Bauabschnitte durchgeführt und auf den
zukünftigen Nachfragebedarf hinsichtlich möglicher Nutzungen sowie
nachgefragter Flächengrößen zugeschnitten werden. In Kooperation mit der
Teilflächeneigentümerin Lebenshilfe Bonn Gemeinnützige GmbH wird die
Gesamtplanung für den Campus entwickelt.
Als erster Bauabschnitt innerhalb der Campusentwicklung ist die Ansiedlung
einer für die Stadt Bonn bedeutenden Bundesinstitution geplant. Hierfür ist ein
Bereich entlang der Justus-von-Liebig-Straße / Ecke Fraunhoferstraße
vorgesehen. Die potentielle Expansionsfläche im hinteren Bereich des
Plangebietes stellt dabei ein besonderes Alleinstellungsmerkmal des Standorts
für die Bundesinstitution dar. Für den 1. Bauabschnitt zur Ansiedlung der
Bundesinstitution liegt bereits ein Raumprogramm gemäß den wirtschaftlichen
und organisatorischen Vorhaben dieser Institution vor. Die
Verwaltung beabsichtigt, ein erstes Bebauungskonzept in den Sitzungen der
politischen Gremien zu präsentieren.
Der Vorhabenträger hat angekündigt, nach positiver Beschlussfassung über
den Zielbeschluss einen Bauantrag für den ersten Bauabschnitt bei der
Verwaltung einzureichen.
Das Plangebiet soll neben der Unterbringung der Bundesinstitution an der
Justus-von-Liebig-Straße durch weitere noch zu definierende Nutzungen für die
Lebenshilfe sukzessive bebaut werden. Im Sinne der Neuerrichtung der Bonner
Werkstätten ergeben sich als Nutzungsvorschläge für den westlichen Bereich
des Gebietes beispielsweise Verwaltung, Frühförderung, Familienhilfe,
Werkstatt, Gewerberäume etc. sowie die Errichtung einer Stationären
Wohneinheit mit rund 24 Plätzen, die von der Haberstraße aus erschlossen
wird. Die Höhenentwicklung und bauliche Dichte soll einen angemessenen
Übergang zwischen der westlich angrenzenden Wohnbebauung und dem
östlich neu entwickelten Bürocampus gewährleisten.
Im rückwärtigen Bereich des geplanten Bürocampus Fraunhoferstraße /
Haberstraße soll die Ansiedlung weiterer ausgewählter Firmen möglich werden.
In diesem Zusammenhang soll der Gedanke eines Gebäudes als Inkubator fürSeite 2 von 7

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Neugründungen und Start-Up-Unternehmen aufgegriffen werden, die durch
aktives Flächenmanagement innerhalb des Campus begleitet werden. Die
bekannten Standortvorteile einer Campuslösung wie kurze Wege, Synergien
bei benötigten sonstigen Dienstleistungen und die Vernetzung von Nutzern mit
positiven Effekten bzw. Spill-Over-Effekte sollen hierbei zum Tragen kommen.
Die Baumassenzahl für den Bürocampus soll gegenüber dem heute hier
zulässigen Umfang erhöht, allerdings auf eine Größe von 6,0 begrenzt werden.
Damit würde die bauliche Dichte künftig dem entsprechen, was bereits heute im
Industriegebiet östlich der Frauhoferstraße zulässig ist.
Die Freiflächen sollen begrünt und zwischen den einzelnen Gebäuden durch
eine platzähnliche Gestaltung sowie ein Wegenetz strukturiert und
untereinander sowie mit der angrenzenden Umgebung verknüpft werden.
Für eine hohe Aufenthaltsqualität werden notwendige Stellplätze unterirdisch
angeordnet. Der erste Bauabschnitt soll von der Justus-von-Liebig-Straße
erschlossen werden.
In der Umgebung des Plangebiets sind mehrere fußläufig gelegene U-Bahn
Haltestellen sowie Bushaltestellen (Kleine Straße, Bonn Dransdorf, Robert-
Kirchhoff-Straße), wodurch eine sehr gute ÖPNV-Anbindung gegeben ist. Die
Haltestelle Bonn Tannenbusch-Süd bildet dabei einen zentralen Ansatzpunkt.
Die Wegebeziehungen des Campus sollen auf diese Haltestelle ausgerichtet
werden. Es sollen alternative Mobilitätsangebote angeboten werden. Innerhalb
eines noch zu erstellenden Mobilitätskonzeptes soll die Unterbringung von
Park&Ride, dezentralen Fahrradstationen und Car Sharing Angeboten geplant
und auf die Bonner Infrastruktur ausgerichtet werden.
Insgesamt wird eine Aufwertung des heute gemischt genutzten
Gewerbegebietes bei gleichzeitiger Neuordnung und Nachverdichtung des
Plangebietes stattfinden.
Planungsrecht
Für das Plangebiet besteht Baurecht in Form der Bebauungspläne Nr. 7423-17
Römerweg und Nr. 7423-1 Justus-von-Liebig-Straße. Ersterer weist für die
Flächen ostwärts des Römerwegs ein Allgemeines Wohngebiet mit bis zu zwei
Vollgeschossen sowie Flächen für den Gemeinbedarf –soziale Einrichtungen,
Wohnheim für Behinderte einschließlich Therapieräume – mit bis zu zwei
Vollgeschossen aus. Der Grundstücksteil entlang der Haberstraße ist als
Grünfläche (Gärtnerei, Gewächshäuser, Betriebsräume der Gärtnerei)
festgesetzt. Der Bebauungsplan Nr. Nr.7423-1 Justus-von-Liebig-Straße ist für
den östlichen Teil des Plangebietes ausschlaggebend und setzt eine
gärtnerisch genutzte Fläche sowie ein Gewerbegebiet mit einer
Baumassenzahl von 3,5 fest.
Verfahrensvorschlag
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6222-2 soll durch einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgen. Auf Grundlage des noch
auszuarbeitenden Planentwurfs soll den politischen Gremien eineSeite 3 von 7

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Beschlussvorlage zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3(1)
BauGB vorgelegt werden.
Einschätzung des Vorhabens/Kriterien für die Bearbeitungspriorität:
Modellcharakter:
Nicht absehbar.
Fördermittel und Befristungen:
Durch das Projekt werden keine Grundlagen für die Inanspruchnahme von
Fördermitteln geschaffen, es gibt dahingehend auch keine zeitliche
Priorisierung aufgrund von Fristsetzungen.
Bedeutung für das Quartier / den Stadtbezirk / die Gesamtstadt:
Durch das Vorhaben kann der Bedarf an Gewerbeflächen innerhalb der Stadt
Bonn weiter gedeckt und das Gewerbegebiet Justus-von-Liebig-Straße sowie
der Standort des Lebenshilfe Bonn GmbH gestärkt werden. Mit der Ansiedlung
einer Bundesinstitution kann der Standort Bonn als Bundesstadt gestärkt
werden.
Umwelt-, Natur- und Artenschutz:
Von der Aufstellung des Bebauungsplanes sind keine Natura-2000, Natur- und
Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte oder besonders
schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den
Biotopverbund direkt betroffen. Es weist allerdings in den Randbereichen
Baum- und Gehölzbestände auf, die satzungsgeschützt sowie Biotopstrukturen
auf, die artenschutzrechtlich relevant sein können.
Im Bereich des Grundstücks “Justus-von-Liebig-Str. 28” ist das Plangebiet von
einer Altstandort-Verdachtsfläche betroffen, die im Altlastenkataster der
Bundesstadt Bonn unter der Ziffer 7422-062 erfasst ist. Auf dieser
Verdachtsfläche war im Zeitraum von 1982 bis 2005 eine Bauunternehmung
mit Kfz-Betrieb ansässig.
Oberflächengewässer / Hochwasserrisiko
Das Plangebiet liegt zum überwiegenden Teil im Hochwasserrisikogebiet des
Dransdorfer Bachs (Hardtbach-System). Gemäß § 78b Abs.1 Satz 2 WHG gilt
für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten Folgendes:
Bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der
Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz
1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind
insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung
erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 des
Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Abs. 4
und § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches entsprechend.
Kosten für die Stadt Bonn:
Über den Personalaufwand hinaus fallen keine Kosten an.
Prioritätensetzung:
Das Projekt hat, aufgrund der beabsichtigten Ansiedlung einer Bundesbehörde
sowie hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Plangebietes als gewerblicher
Standort eine hohe Priorität.Seite 4 von 7

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Anlage/n
1 6222-2 Justus-von-Liebig-Straße_Übersichtsplan (öffentlich)
2 Konzept (öffentlich)Seite 5 von 7

Stadtbezirk Bonn / Ortsteil Dransdorf
Übersichtsplan
Bebauungsplan Nr. 6222-2 / Justus-von-Liebig-Straße
Bundesstadt Bonn Amt 61-2
M. 1:2500Seite 6 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 21:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de