201301 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss zur Entwicklung des Bereiches zwischen Justus-von-Liebig-Straße, Fraunhoferstraße, Haberstraße und Wohnbebauung Römerweg zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6222-2 "Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf
Kerndaten
- Nummer
- 201301
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 31.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201301 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss zur Entwicklung des Bereiches zwischen Justus-von-Liebig-Straße, Fraunhoferstraße, Haberstraße und Wohnbebauung Römerweg zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6222-2 "Bürocampus Justus- von-Liebig-Straße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Empfehlung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Antrag der Vorhabenträgerin BLI-Ten Brinke Wohn- und Gewerbebau GmbH auf Änderung der Bebauungspläne Nrn.: 7423-17 und 7423-1 für den Bereich zwischen Justus-von-Liebig-Straße, Fraunhoferstraße, Haberstraße und der Wohnbebauung Römerweg mit dem Ziel der Realisierung eines Bürocampus zur Unterbringung einer Bundesinstitution sowie einer weiteren gemischten Nutzung für die Lebenshilfe Bonn Gemeinnützige GmbH wird zugestimmt. 2. Die Änderung wird in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6222-2 gem. § 12 BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Begründung Beschreibung des Plangebietes Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6222-2 der Bundesstadt Bonn erstreckt sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf, zwischen der Justus-von-Liebig-Straße, der Fraunhoferstraße, der Haberstraße und der Wohnbebauung Römerweg und umfasst die Grundstücke Justus-von-Seite 1 von 7 Seite 2 Liebig-Straße 28 - 30, Fraunhoferstraße 9, Haberstraße 9 sowie weitere im Übersichtsplan dargestellte Flächen. Das Plangebiet ist in Ausrichtung zur Haberstraße im Wesentlichen von der Nutzung der Lebenshilfe Bonn Gemeinnützige GmbH geprägt, die als Arbeitgeber für Menschen mit Behinderungen vor Ort Werkstätten betreibt sowie einen Teil der Fläche für Garten- und Landschaftsbau verwendet. Entlang der Justus-von-Liebig-Straße 28-30 befinden sich Kfz-Handel und Dienstleistungsbetriebe. Die Fraunhoferstraße ist wiederum geprägt durch den Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V. mit Schulungsräumen sowie Gewerbe. Vorhaben Geplant ist die Entwicklung eines Bürocampus, der mit dem Rückbau von bestehenden Gebäuden entlang der Justus-von-Liebig-Straße, der Fraunhoferstraße sowie entlang der Haberstraße einhergeht. Die Realisierung soll zeitversetzt über mehrere Bauabschnitte durchgeführt und auf den zukünftigen Nachfragebedarf hinsichtlich möglicher Nutzungen sowie nachgefragter Flächengrößen zugeschnitten werden. In Kooperation mit der Teilflächeneigentümerin Lebenshilfe Bonn Gemeinnützige GmbH wird die Gesamtplanung für den Campus entwickelt. Als erster Bauabschnitt innerhalb der Campusentwicklung ist die Ansiedlung einer für die Stadt Bonn bedeutenden Bundesinstitution geplant. Hierfür ist ein Bereich entlang der Justus-von-Liebig-Straße / Ecke Fraunhoferstraße vorgesehen. Die potentielle Expansionsfläche im hinteren Bereich des Plangebietes stellt dabei ein besonderes Alleinstellungsmerkmal des Standorts für die Bundesinstitution dar. Für den 1. Bauabschnitt zur Ansiedlung der Bundesinstitution liegt bereits ein Raumprogramm gemäß den wirtschaftlichen und organisatorischen Vorhaben dieser Institution vor. Die Verwaltung beabsichtigt, ein erstes Bebauungskonzept in den Sitzungen der politischen Gremien zu präsentieren. Der Vorhabenträger hat angekündigt, nach positiver Beschlussfassung über den Zielbeschluss einen Bauantrag für den ersten Bauabschnitt bei der Verwaltung einzureichen. Das Plangebiet soll neben der Unterbringung der Bundesinstitution an der Justus-von-Liebig-Straße durch weitere noch zu definierende Nutzungen für die Lebenshilfe sukzessive bebaut werden. Im Sinne der Neuerrichtung der Bonner Werkstätten ergeben sich als Nutzungsvorschläge für den westlichen Bereich des Gebietes beispielsweise Verwaltung, Frühförderung, Familienhilfe, Werkstatt, Gewerberäume etc. sowie die Errichtung einer Stationären Wohneinheit mit rund 24 Plätzen, die von der Haberstraße aus erschlossen wird. Die Höhenentwicklung und bauliche Dichte soll einen angemessenen Übergang zwischen der westlich angrenzenden Wohnbebauung und dem östlich neu entwickelten Bürocampus gewährleisten. Im rückwärtigen Bereich des geplanten Bürocampus Fraunhoferstraße / Haberstraße soll die Ansiedlung weiterer ausgewählter Firmen möglich werden. In diesem Zusammenhang soll der Gedanke eines Gebäudes als Inkubator fürSeite 2 von 7 Seite 3 Neugründungen und Start-Up-Unternehmen aufgegriffen werden, die durch aktives Flächenmanagement innerhalb des Campus begleitet werden. Die bekannten Standortvorteile einer Campuslösung wie kurze Wege, Synergien bei benötigten sonstigen Dienstleistungen und die Vernetzung von Nutzern mit positiven Effekten bzw. Spill-Over-Effekte sollen hierbei zum Tragen kommen. Die Baumassenzahl für den Bürocampus soll gegenüber dem heute hier zulässigen Umfang erhöht, allerdings auf eine Größe von 6,0 begrenzt werden. Damit würde die bauliche Dichte künftig dem entsprechen, was bereits heute im Industriegebiet östlich der Frauhoferstraße zulässig ist. Die Freiflächen sollen begrünt und zwischen den einzelnen Gebäuden durch eine platzähnliche Gestaltung sowie ein Wegenetz strukturiert und untereinander sowie mit der angrenzenden Umgebung verknüpft werden. Für eine hohe Aufenthaltsqualität werden notwendige Stellplätze unterirdisch angeordnet. Der erste Bauabschnitt soll von der Justus-von-Liebig-Straße erschlossen werden. In der Umgebung des Plangebiets sind mehrere fußläufig gelegene U-Bahn Haltestellen sowie Bushaltestellen (Kleine Straße, Bonn Dransdorf, Robert- Kirchhoff-Straße), wodurch eine sehr gute ÖPNV-Anbindung gegeben ist. Die Haltestelle Bonn Tannenbusch-Süd bildet dabei einen zentralen Ansatzpunkt. Die Wegebeziehungen des Campus sollen auf diese Haltestelle ausgerichtet werden. Es sollen alternative Mobilitätsangebote angeboten werden. Innerhalb eines noch zu erstellenden Mobilitätskonzeptes soll die Unterbringung von Park&Ride, dezentralen Fahrradstationen und Car Sharing Angeboten geplant und auf die Bonner Infrastruktur ausgerichtet werden. Insgesamt wird eine Aufwertung des heute gemischt genutzten Gewerbegebietes bei gleichzeitiger Neuordnung und Nachverdichtung des Plangebietes stattfinden. Planungsrecht Für das Plangebiet besteht Baurecht in Form der Bebauungspläne Nr. 7423-17 Römerweg und Nr. 7423-1 Justus-von-Liebig-Straße. Ersterer weist für die Flächen ostwärts des Römerwegs ein Allgemeines Wohngebiet mit bis zu zwei Vollgeschossen sowie Flächen für den Gemeinbedarf –soziale Einrichtungen, Wohnheim für Behinderte einschließlich Therapieräume – mit bis zu zwei Vollgeschossen aus. Der Grundstücksteil entlang der Haberstraße ist als Grünfläche (Gärtnerei, Gewächshäuser, Betriebsräume der Gärtnerei) festgesetzt. Der Bebauungsplan Nr. Nr.7423-1 Justus-von-Liebig-Straße ist für den östlichen Teil des Plangebietes ausschlaggebend und setzt eine gärtnerisch genutzte Fläche sowie ein Gewerbegebiet mit einer Baumassenzahl von 3,5 fest. Verfahrensvorschlag Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6222-2 soll durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgen. Auf Grundlage des noch auszuarbeitenden Planentwurfs soll den politischen Gremien eineSeite 3 von 7 Seite 4 Beschlussvorlage zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB vorgelegt werden. Einschätzung des Vorhabens/Kriterien für die Bearbeitungspriorität: Modellcharakter: Nicht absehbar. Fördermittel und Befristungen: Durch das Projekt werden keine Grundlagen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln geschaffen, es gibt dahingehend auch keine zeitliche Priorisierung aufgrund von Fristsetzungen. Bedeutung für das Quartier / den Stadtbezirk / die Gesamtstadt: Durch das Vorhaben kann der Bedarf an Gewerbeflächen innerhalb der Stadt Bonn weiter gedeckt und das Gewerbegebiet Justus-von-Liebig-Straße sowie der Standort des Lebenshilfe Bonn GmbH gestärkt werden. Mit der Ansiedlung einer Bundesinstitution kann der Standort Bonn als Bundesstadt gestärkt werden. Umwelt-, Natur- und Artenschutz: Von der Aufstellung des Bebauungsplanes sind keine Natura-2000, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte oder besonders schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund direkt betroffen. Es weist allerdings in den Randbereichen Baum- und Gehölzbestände auf, die satzungsgeschützt sowie Biotopstrukturen auf, die artenschutzrechtlich relevant sein können. Im Bereich des Grundstücks “Justus-von-Liebig-Str. 28” ist das Plangebiet von einer Altstandort-Verdachtsfläche betroffen, die im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn unter der Ziffer 7422-062 erfasst ist. Auf dieser Verdachtsfläche war im Zeitraum von 1982 bis 2005 eine Bauunternehmung mit Kfz-Betrieb ansässig. Oberflächengewässer / Hochwasserrisiko Das Plangebiet liegt zum überwiegenden Teil im Hochwasserrisikogebiet des Dransdorfer Bachs (Hardtbach-System). Gemäß § 78b Abs.1 Satz 2 WHG gilt für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten Folgendes: Bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches entsprechend. Kosten für die Stadt Bonn: Über den Personalaufwand hinaus fallen keine Kosten an. Prioritätensetzung: Das Projekt hat, aufgrund der beabsichtigten Ansiedlung einer Bundesbehörde sowie hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Plangebietes als gewerblicher Standort eine hohe Priorität.Seite 4 von 7 Seite 5 Anlage/n 1 6222-2 Justus-von-Liebig-Straße_Übersichtsplan (öffentlich) 2 Konzept (öffentlich)Seite 5 von 7 Stadtbezirk Bonn / Ortsteil Dransdorf Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 6222-2 / Justus-von-Liebig-Straße Bundesstadt Bonn Amt 61-2 M. 1:2500Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
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