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201300 · Beschlussvorlage

Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Projektliste samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den Förderantrag Masterplan 2.0

Nummer
201300
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 20.08.2020 Anhörung
  3. Sitzung des Kulturausschusses 12.08.2020 Anhörung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Anhörung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Anhörung
  6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Empfehlung
  7. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
  8. Sitzung des Sportausschusses 20.08.2020 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 201300-1 ST Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Projektliste samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den Förderantrag Masterplan 2.0
  2. 201300-3 AA Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Projektliste samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den Förderantrag Masterplan 2.0 Antrag zur Vorlage 201300
  3. 201300-2 AA Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Projektliste samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den Förderantrag Masterplan 2.0 Antrag zur Vorlage 201300
  4. 201300-4 AA Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Projektliste samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den Förderantrag Masterplan 2.0 Antrag zur Vorlage 201300

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Beschlussvorlage
öffentlich
201300
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf
Städtebaufördermittel 2021-2025
hier: Projektliste samt Zeitplan und
Finanzierungsübersicht für den Förderantrag
Masterplan 2.0
Beratungsfolge
Kulturausschuss 12.08.2020 Anhörung
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Anhörung
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Anhörung
Sportausschuss 20.08.2020 Anhörung
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 20.08.2020 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Anhörung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
26.08.2020 Empfehlung
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Vorlage ist dringlich, da mit ihr die Grundlage für die Erarbeitung eines
umfangreichen Antrags auf Städtebaufördermittel gelegt wird, der spätestens
am 30.09.2020 eingereicht werden muss. Bei einer Beschlussfassung erst nach
dieser Frist kann ein Förderantrag erst wieder zum 30.09.2021 gestellt werden,
so dass eine entsprechende Verzögerung in der Einwerbung und Nutzung von
Fördermitteln entstehen würde.
Aufgrund des intensiven Abstimmungsbedarfs innerhalb der Verwaltung,
konnte die Vorlage nicht fristgerecht eingebracht werden.
Beschlussvorschlag
1. Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste samt
Zeitplan sowie der Finanzierungsübersicht zu und beauftragt die
Verwaltung, diese Projekte fristgerecht zum 30.09.2020 als
Förderantrag zur Städtebauförderung für die Jahre 2021-2025
anzumelden. Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.Seite 1 von 14

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2. Zur Begleitung und Sicherung der planmäßigen Umsetzung des
umfangreichen Förderpakets wird ein Beirat aus Politik und Verwaltung
eingerichtet.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die förderunschädlichen
Vorarbeiten für die einzelnen Projekte bereits jetzt in die Wege zu leiten
und Planungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu
beauftragen.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die förderunschädlichen
Vorarbeiten zur Umsetzung mit hoher Priorität zu bearbeiten sind und
daher bis zur Besetzung der zusätzlichen Stellen in den beteiligten
Fachbereichen (DS 200560) die Priorität der Erarbeitung von
Verwaltungsstellungnahmen zu Anfragen und Anträgen aus den
Gremien dahinter zurücksteht.
Begründung
Der Masterplan Innere Stadt Bonn wurde Mitte 2013 beschlossen und stellt
im Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung für mindestens
15 Jahre dar. Aufbauend auf den intensiven Erarbeitungsprozess hat die
Stadt Bonn den ersten Förderantrag zur Aufnahme der
Städtebaufördermittel (Masterplan 1.0) für die Jahre 2014 bis 2019
beantragt und bewilligt bekommen. Bis zuletzt wurden daraus noch die
Maßnahmen Remigiusplatz und die Umgestaltung der Grünfläche
Stockentor bis Alter Zoll (1. Bauabschnitt) finanziert.
Zu 1.:
Für einen neuen Förderantrag (Masterplan 2.0) für die Jahre 2021 bis 2025
hat die Verwaltung den Gremien bereits eine Vorschlagsliste der Projekte
für den Förderantrag vorgelegt. Diese wurde vom Rat am 18.06.2020
beschlossen (DS 200560). Auf dieser Grundlage mit insgesamt 13
Projekten wurden weitere Gespräche mit der Bezirksregierung und dem
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW geführt
und weitere Anregungen eingeholt.
Auf Grundlage dieser Anregungen
 Projekte zu priorisieren;
 nötigen Beschlüsse vorzuweisen;
 weitergehende planerische Vorbereitung der Projekte voranzutreiben;Seite 2 von 14

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 Antragssummen der Finanzierung auf die Jahre gleichmäßig zu
verteilen;
hat die Verwaltung den Förderantrag weiter konkretisiert und die einzelnen
Projekte mit weiteren Planungen und Kostenberechnungen hinterlegt und
priorisiert (s. Anlagen 1. Projektübersicht und 2. Projektzeitplan mit
Priorisierung). Innerhalb dieser Konkretisierung wurde das Projekt
„Viktoriakarree – Nachnutzung Viktoriabad“ aufgrund fehlender
Planungsreife sowie fehlender Beschlüsse aus der Projektliste 2.0
entnommen. Dieses könnte, soweit bis dahin nicht mit anderer Finanzierung
realisiert, wieder in der Förderphase 3.0 (ab 2026) Berücksichtigung finden.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass mit dem vorgelegten Projektzeitplan,
welcher Projekte mit erheblichem Fördermittelbedarf erst ab dem Jahr
2023ff vorsieht, die von der Bezirksregierung aufgestellte Anregung zur
gleichmäßigen Verteilung der Fördermittel auf die einzelnen Jahre (von ca.
5 Mio. jährlich) aufgrund von den bestehenden Projektzeitplänen mit
konkreten Abhängigkeiten nicht erfüllt werden konnte. Hierüber wird mit der
Bezirksregierung im Zusammenhang mit dem Einreichen des Antrags
gesprochen. Über eventuelle Auswirkungen für die Antragsbewilligung wird
die Verwaltung berichten.
Insgesamt sollen folgende 12 Projekte zur Förderung 2021 bis 2025
angemeldet werden:
Nr. 1 Umbau Rheinpromenade (1. + 2.
Bauabschnitt)
Der Rhein und seine Ufer sind in Bonn prägende Element der Freiraum- und
Siedlungsstruktur und Anziehungspunkt für die Freizeit- und
Erholungsnutzung für alle in Bonn lebenden und Bonn besuchenden
Menschen. Dabei nimmt das Rheinufer auch eine Schlüsselfunktion als
Treff- und Kontaktpunkt für Menschen unterschiedlicher sozialer und
kultureller Herkunft sowie unterschiedlichen Alters ein. Die Aufenthalts- und
Nutzungsqualität soll unter Berücksichtigung von Klimaanpassungen und
der Biodiversität für vielfältige Nutzergruppen gesteigert werden. Das
Rheinufer soll zukünftig barrierefrei und orientierungssicher von Fußgängern
und Radfahrern erreicht und genutzt werden können.
Geplant ist der Umbau in drei einzelnen Bauabschnitten. Der 3. BA soll in
der Förderphase 3.0 (Bau in 2027) Berücksichtigung finden. Aufgrund des
hohen öffentlichen Interesses werden in allen Leistungsphasen die
interessierten Bürgerinnen und Bürger in die Planung intensiv eingebunden
(s. hierzu auch DS 201202).
Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil
Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn
1. BA 2023 6.589.000€ 4.612.300€ 1.976.700€
2. BA 2025 10.606.000€ 7.424.200€ 3.181.800€Seite 3 von 14

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Nr. 2 Stockentor/Alter Zoll (2.
Bauabschnitt)
Neben Defiziten direkt an der Rheinpromenade fehlen auch attraktive
Verbindungen von der Innenstadt an den Rhein. Ein wesentlicher Beitrag
zur Verbesserung der Verknüpfung leistet die Stärkung der Zugänglichkeit
des Rheins zwischen dem Bischofsplatz und dem Alten Zoll. Der
Durchgang der Universität an der Stockenstraße bekommt somit eine
besondere Bedeutung und kann als Eingangstor zur City dienen.
Das Projekt sollte ursprünglich bereits im Rahmen des Masterplans Innere
Stadt Bonn 1.0 umgesetzt werden. Aufgrund von unvorhergesehenen,
zusätzlichen Baumaßnahmen am Universitätsgebäude durch das Land, die
bis ca. 2022 andauern, konnte die Umsetzung der Gesamtmaßnahme nicht
durchgeführt werden. Aus diesem Grund soll der 2. Bauabschnitt, nach
Beendigung der Sanierungsarbeiten der Universität, ab 2023 erfolgen.
Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil
Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn
2. BA 2023 1.910.000€ 1.337.000€ 573.000€
Nr. 3 Grünfläche Budapester Straße
Der Bereich um den Windeckbunker mit seiner Grünfläche und den
Pavillons ist ein wichtiger Stadteingang und Teil des Leitmotivs Urbanes C.
Für den ganzen Bereich wird ein Strukturkonzept, das die Nachnutzung des
Bunkers und die Gestaltung der öffentlichen Räume umfasst, erstellt. Die
Grünfläche hat als einzige Grünfläche in der Fußgängerzone eine hohe
Bedeutung für die Erholung und Stadtgestalt, ebenso wie für die Anpassung
an den Klimawandel. Im Zuge der Neugestaltung des Bereichs soll die
Grünfläche eine Aufwertung unter den oben beschriebenen Aspekten unter
Berücksichtigung unterschiedlicher Nutzungsinteressen erhalten.
Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil
Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn
2021 662.000€ 463.400€ 198.600€Seite 4 von 14

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Nr. 4 Stiftsplatz
Der Stiftsplatz als wichtiger Bestandteil des Leitmotivs Urbanes C, soll im
Zuge der Maßnahmen aufgewertet werden. Hierdurch kann der Platz seiner
stadträumlichen und funktionalen Bedeutung für das Quartier wieder
gerecht werden. Erste Überlegungen, die zur Umgestaltung des Platzes
bereits vor Jahren skizziert wurden, wurden aufgrund erheblicher Bedenken
der Anwohner und Eigentümer nicht weiter verfolgt. Der Masterplan Innere
Stadt weist nach, dass die Aufwertung des Stiftsplatzes deutliches Potential
zur Verbesserung des Wohnumfeldes in der Nordstadt hat, sodass nun in
einem dialogorientierten Verfahren neue Wege beschritten werden sollen.
Durch die zusätzliche Freiraumgestaltung kann zudem ein wichtiger Beitrag
zum Klima geleistet werden.
Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil
Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn
2023 903.000€ 632.100€ 270.900€
Nr. 5 Kölnstraße
(zwischen Wilhelmsplatz und Bertha- v.-Suttner Platz)
Die Kölnstraße weist zwischen dem Bertha-v.-Suttner Platz, dem Stiftsplatz
und dem Wilhelmplatz gestalterische und funktionale Defizite auf.
Zusammen mit dem Umbau des Stiftsplatzes kann eine deutliche
Verbesserung der Wohnqualität sowie Anreize für private Investitionen in
die Modernisierung der Wohnbestände geschaffen werden. Die
Neustrukturierung des Verkehrs und die Aufwertung des Straßenraumes
bieten eine Chance, vielen Aspekten der zukünftigen Stadtentwicklung auch
unter Klimaaspekten Rechnung zu tragen. Durch eine Aufwertung wird die
Innenstadt über den Bertha-von-Suttner-Platz hinaus gestalterisch in die
Kölnstraße geführt, die Wegeverbindung zwischen dem Beethovenhaus
über die Kölnstraße, den Stiftsplatz bis hin zur Beethovenhalle / Beethoven
Campus attraktiviert. Mit der Einbeziehung des Wilhelmplatzes wird eine
räumliche Verbindung zur Poliklinik und zur Unterstützung der dort
geplanten Umnutzung hergestellt. Abgerundet wird das Projekt mit der
Stärkung des kleinteiligen Einzelhandels und Gewerbes, welches sich auch
mit dem umgestalteten Stiftsplatz in das Platzgefüge der Innenstadt
funktional integrieren soll.
Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil
Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn
2024 5.013.000€ 1.698.690€ 728.010€
Hierbei einberechnet Förderung aus anderen Programmen
(Kommunalabgabegesetz - KAG 2.506.500€, Parkplätze 79.800€) –
Straßenförderung „Nahmobilität“ noch in Prüfung (s.u. Finanzierung).Seite 5 von 14

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Nr. 6 Frankenbad
Innerhalb des Untersuchungsraums ist die City und besonders die gesamte
Nordstadt durch eine starke Verdichtung und einen sehr geringen Anteil an
öffentlichen Freiräumen, die überwiegend dem Quartier und dessen
Bewohnern dienen, geprägt. Das Frankenbad einschließlich des Vorplatzes
als zentral gelegenes denkmalgeschütztes Schwimmbad erfreut sich sehr
großer Beliebtheit im Quartier. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner
Sitzung am 18.06.2020 eine Generalsanierung des Frankenbades
beschlossen (DS 200671). Dabei sollen weitere Funktionen geschaffen
werden, die einen soziokulturellen Mehrwert für das Quartier bieten
Insbesondere ist das Ziel, das Frankenbad in seiner Funktion als
Begegnungsort zu stärken. Deshalb sollen Räumlichkeiten für die im
Quartier agierenden unterschiedlichen Akteure sowie ggf. eine nachhaltige
Gastronomie in das Gebäude integriert werden. Ebenfalls leistet der
Vorplatz einen wichtigen Baustein für das Zusammenleben auf engstem
Raum und ist dem Leitmotiv der Grünen Trittsteine zugeordnet.
Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil
Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn
2024 35.000.000€ 8.050.000€ 3.450.000€
Hierbei belaufen sich die Förderfähigen Kosten der Städtebauförderung auf
11.500.000€, so dass der Anteil der Städtebauförderung 8.050.000€ (70%)
und der der Stadt Bonn auf 3.450.000€ (30%) beträgt. Die Finanzierung
und Förderung der übrigen 23.500.000€ befinden sich derzeit noch in
Prüfung (weitere Eigenmittel, Denkmalschutz, Sport-/Bäderförderung,
energetische Sanierung etc. – s.u. Finanzierung).
Nr. 7 Uni trifft City
Die Räume um das Bonner Münster mit dem Martinsplatz, Keimzelle der
historischen Entwicklung, und um die Universität stellen ein wichtiges
Potential der künftigen Innenstadtentwicklung dar. Aktuell stellt der Bereich
jedoch einen wenig qualitätsvollen Teilabschnitt in der City eher mit
trennender Wirkung dar. Durch die zukünftige Aufwertung dieser Achse
zwischen Belderberg und ZOB zugunsten höherer gestalterischer
Qualitäten und Aufenthaltsqualität rücken auch die Innenstadt (City) und die
Universität sowie der Hofgarten enger aneinander. Aufgrund der Bedeutung
des Stadtraums sollen Gestaltungsvorstellung und -konzeptionen erarbeitet
werden. Diese können auch als Grundlagen für die Beteiligung der
Öffentlichkeit genutzt werden, um alle relevanten Aspekte der
Umfeldgestaltung bei der Umsetzung einfließen zu lassen.
Verfolgt werden die Ziele der Verbindung öffentlicher, sozialer und
kultureller Einrichtungen, sowie der Verbesserung der öffentlichen Räume
und innerstädtischen Verbindungen, verbunden mit einer Aufwertung der
Lagequalität. Angestrebt werden außerdem klimatechnische AnpassungenSeite 6 von 14

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in Form von Entsiegelung, Straßenraumbegrünung und
Verkehrsberuhigung.
Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil
Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn
2024 8.632.713€ 3.021.449€ 1.294.907€
Hierbei einberechnet Förderung aus anderen Programmen
(Kommunalabgabegesetz - KAG 4.316.357€) – Straßenförderung
„Nahmobilität“ noch in Prüfung (s.u. Finanzierung).
Nr. 8 Bornheimer Straße
Zielsetzung ist, stärkere Verknüpfungen zwischen den unterschiedlichen
Stadtteilen der "Inneren Stadt" herzustellen sowie die Verbindung in
Richtung Innenstadt zu verbessern. Auch zwischen den Quartieren fehlen
kleinräumige Verknüpfungen, die vorhandenen Straßenzüge und
Kreuzungsbereiche stellen für den Fußgänger und Radfahrer nur schwer
überwindbare Barrieren dar. An der Kreuzung Bornheimer
Straße/Hochstadenring liegen mit dem Macke-Haus und dem Bonner
Kunstverein kulturell wie touristisch bedeutsame Einrichtungen, die besser
an die Innenstadt angebunden werden sollen. Der öffentliche Raum soll
daher umfassend umgestaltet werden, so dass die Aufenthaltsqualität rund
um den Kreuzungsbereich verbessert wird. Eine Vorplanung wird derzeit
auf Grundlage der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet.
Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil
Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn
2022 5.029.000€ 1.702.400€ 729.600€
Hierbei einberechnet Förderung aus anderen Programmen (Kom-
munalabgabegesetz - KAG 2.432.000€ und Parkplätze 165.000€) –
Straßenförderung „Nahmobilität“ in Prüfung (s.u. Finanzierung).
Nr. 9 Rheingasse
Im Zusammenhang mit einer Aufwertung von Straßenräumen zur stärkeren
Anbindung an den Rhein sind im Verlauf des Belderbergs attraktive
Querungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr zu entwickeln. Dabei
stellt die Verknüpfung zwischen Rheingasse und Rathausgasse den
direkten Bezug von der Fußgängerzone mit dem historischen Rathaus zum
Rhein her. Diese Verbindung ist stadträumlich und gestalterisch
aufzuwerten, um deutlich zu machen, dass hier ein zentraler
Eingangsbereich in die City liegt. Die Rheingasse ist zudem wegen der an
der Uferpromenade angeordneten Schiffsanleger (Köln-Düsseldorfer und
Bonner Personenschifffahrt) eine wichtige Wegeverbindung von Touristen,
sowohl vom Rhein kommend als auch von der City in Richtung Rhein. Der
Umbau der Rheingasse soll anschließend an den Umbau derSeite 7 von 14

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Rathausgasse (Projekt 7 Uni trifft City) erfolgen, damit die Verbindung hin
zum Rhein attraktiv gestaltet wird.
Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil
Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn
2025 1.269.028€ 444.160€ 190.354€
Hierbei einberechnet Förderung aus anderen Programmen
(Kommunalabgabegesetz - KAG 634.514€) – Straßenförderung
„Nahmobilität“ noch in Prüfung (s.u. Finanzierung).
Nr. 10 Brüdergasse
Zum Abbau stadträumlicher Barrierewirkungen des Cityrings und der
Verbindung der City mit der Rheinpromenade nimmt die Brüdergasse eine
Schlüsselstelle ein. Direkt im Herzen der City am Markt beginnend, stellt die
Brüdergasse schon heute den einzigen Anschluss an die Rheinpromenade
dar, der ohne Berührungpunkte mit dem MIV eine Verbindung herstellt. Die
Unterführung der Straße Belderberg soll dabei barrierearm ausgeführt
werden sowie die Oberflächengestaltung nahtlos an die hochwertige
Gestaltung der Fußgängerzone anschließen. Ebenfalls sollen notwendige
Anpassungen an den Klimawandel (Entsiegelung, Begrünung des
Straßenraums, Verschattung) geprüft und umgesetzt werden. Nach
erfolgter Kanalsanierung der Brüdergasse in 2021 soll die Oberfläche an
die Gestaltung der Fußgängerzone angepasst sowie die Unterführung
ertüchtigt werden. Eine Vorplanung liegt bereits vor.
Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil
Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn
2022 1.679.000€ 352.590€ 151.110€
Hierbei einberechnet Förderung aus anderen Programmen
(Kommunalabgabegesetz - KAG 1.175.300€).
Nr. 11: Kunst am Hauptbahnhof
(Abgänge zur Stadtbahn Thomas-Mann-Straße)
Die einzelnen Teilmaßnahmen im Gesamtkonzept zur Neugestaltung des
Nordfeldes sollen zur Aufwertung des öffentlichen Raums im
Bahnhofsbereich beitragen. Diese sind Bestandteil eines komplexen
Geflechts, die in ihrer Gesamtheit der städtebaulichen Neuordnung einer
zentralen Potenzialfläche der Innenentwicklung dienen. Die
Stadtbahneingänge spielen für die räumliche Verbindung des öffentlichen
Raums mit den Verkehrsträgern Stadtbahn und dem Eisenbahnverkehr
eine wichtige Rolle. Zur Gestaltung der Zugänge hat die Stadtverwaltung
einen künstlerischen Wettbewerb für den Bereich Poststraße durchgeführt,
woraus ein Siegerentwurf hervorgegangen ist. Der Siegerentwurf sieht für
die Eingänge Poststraße eine Gestaltung vor, die den entsprechendenSeite 8 von 14

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Raum zwischen Oberfläche und Stadtbahnsteig neu fasst, interpretiert und
attraktiv erweitert. Die Abgänge zu den Stationen der Stadtbahn sollen
sowohl künstlerisch aufgebessert als auch die Materialien der Böden,
Wände und Decken erneuert werden. Es ist vorgesehen, die Abgänge an
der Thomas-Mann-Straße analog umzugestalten. Hierbei sollen die
Abgänge der Poststraße aus städtischen Eigenmitteln aufgrund des
Baufortschritts der privaten wie öffentlichen Maßnahmen bereits in 2020
fertiggestellt und die an der Thomas-Mann-Straße über die
Städtebauförderung in 2021 finanziert und umgesetzt werden.
Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil
Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn
2021 1.662.068€ 1.163.448€ 498.620€
Nr. 12: Prozesssteuerung/
Kommunikation/ Verfügungsfonds
Zur Bewältigung der komplexen Abstimmungsprozesse, die zur
zeitgerechten und stringenten Umsetzung der vielen zur Förderung
angemeldeten Projekte stattfinden werden, ist die Beauftragung eines
externen Büros vorgesehen. Dieses soll zwei wesentliche Bausteine im
Prozessmanagement übernehmen. Zum einen wird eine umfängliche, nach
innen gerichtete Projektsteuerung verlangt, die die Abstimmung mit Blick
auf die Gesamtmaßnahme koordiniert und steuert. Eine fachliche
Begleitung dieser Projekte bietet sich zudem an, um die geplanten
Umsetzungszeiträume besser zu koordinieren, mit den
Fördervoraussetzungen abzustimmen und so zur erfolgreichen Umsetzung
beizutragen. Der zweite Baustein zur Qualitätssicherung umfasst eine nach
außen gerichtete Position als Stadtteillotse und Lobbyist vor Ort. Über
qualitätsvolle, gut aufbereitete Öffentlichkeitsarbeit und die Initiierung von
Runden Tischen (z.B. Themen Einzelhandel, Klimaschutz, Wohnen und
Sanierung etc.) sollen die Innenstadtakteure sowie die Wohnbevölkerung
über die Projekte und Gesamtmaßnahmen informiert und einbezogen
werden. Die Beauftragten sollen darüber hinaus mit festen Präsenzzeiten
als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung stehen. Die Vernetzung der
Innenstadtakteure und der Wohnbevölkerung untereinander und die
Aktivierung privater Investitionen gehören ebenfalls zum Aufgabenspektrum
der Prozesssteuerung Innere Stadt Bonn. Sofern möglich, soll der Aufbau
privater Netzwerke und Initiativen (auch in Verbindung mit lokalen
Verfügungsfonds) gefördert und koordiniert werden.
Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil
Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn
2021-2025 1.748.800€ 1.224.160€ 524.640€Seite 9 von 14

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Finanzierung:
Gesamtvolumen 2021-2025 80.703.609€
davon förderfähig Städtebauförderung 45.894.138€
davon Städtebauförderung (70%) 32.125.897€
davon Eigenanteil Stadt Bonn (30%) 13.768.241€
Verbleibende Kosten 34.809.471€
(gem. Förderrichtlinien Städtebauförderung)
KAG Beiträge 11.064.671€
Haushaltsbelastung Stadt Bonn 23.744.800€
Die Stadtverwaltung ist angehalten alle Kosten durch das Einbringen
weiterer Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermöglichkeiten anderer
Programme subsidiär zu reduzieren, so dass die restlichen förderfähigen
Ausgaben zu 70% seitens der Städtebauförderung und zu 30% seitens der
Stadtverwaltung getragen werden. Parallel wird derzeit noch bis zur
Förderantragsstellung am 30.09.2020 mit der Bezirksregierung (Dezernat
25 Straßenförderung) geprüft, inwiefern bei den Straßenbauprojekten (Nr. 5
Kölnstr., Nr. 7 Uni trifft City, Nr. 8 Bornheimer Str., Nr. 9 Rheingasse,)
alternative Fördermöglichkeiten wie z.B. aus dem Fördertopf „Nahmobilität“
(Ziel: Verbesserung Fuß- und Radverkehr, Aufenthaltsqualitäten,
Querungsmöglichkeiten etc.) subsidiär zur Städtebauförderung (Dezernat
35) greifen können.
Ebenfalls werden für die Finanzierung der Sanierung des Projektes Nr. 6
Frankenbad weitere Finanzierungsmöglichkeiten in einer Größenordnung
von maximal 23,5 Mio € parallel geprüft (Denkmalschutz, Sport-
/Bäderförderung, energetische Sanierung etc.), so dass die
Finanzierungsübersicht noch im September 2020 reduzierend anzupassen
sein könnte.
Die Kosten für Parkplätze in Höhe von 244.800 € im Rahmen der Projekte 5
und 8 sind nicht förderfähig und mithin gänzlich von der Bundesstadt Bonn
zu tragen.
Zu 2:
Rückblickend auf die Umsetzungsphase im ersten Förderabschnitt zum
Masterplan „Innere Stadt“ hat sich gezeigt, dass der Frage einer
regelmäßigen Einbeziehung politischer Mandatsträgerinnen und –trägerSeite 10 von 14

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aus Fachausschüssen und Bezirksvertretung in die Koordination und
Verankerung des Umsetzungsprozesses ein hoher Stellenwert
beizumessen ist. Erfahrungsgemäß gelingt dies optimal durch einen
gremienübergreifend zusammengesetzten Beirat. Die Verwaltung schlägt
daher vor, einen solchen Beirat einzurichten welcher mindestens zweimal
jährlich einberufen wird. Hierzu wird die Verwaltung bei Bewilligung der
Fördermittel einen Besetzungsvorschlag in die politischen Gremien
einbringen. Verwaltungsintern wird die bereits eingerichtete
Lenkungsgruppe aus dem Planungs- und Umweltdezernat und dem
Dezernat für Kultur und Sport fortbestehen.
Zu 3 und 4:
Da Planungen generell förderunschädlich sind, wird die Verwaltung die Zeit
bis zum Bewilligungsbescheid nutzen, um die einzelnen Projekte
planerisch weiter zu konkretisieren bzw. zur Umsetzung im Rahmen der
vorhandenen Mittel vorzubereiten. Vorrang haben dabei die Projekte, die
einerseits einen langen Planungsvorlauf aufgrund der Komplexität und
Beteiligung der Öffentlichkeit haben wie z.B. der Umbau der
Rheinpromenade und jene, deren Umsetzung in den ersten Jahren des
Förderzeitraumes vorgesehen sind.
Bis zur Besetzung der noch einzurichtenden Stellen (gem. DS 200560)
nimmt der Rat zur Kenntnis, dass diese Vorarbeiten zur Umsetzung mit
hoher Priorität zu bearbeiten sind und daher im Zeitraum in den beteiligten
Fachbereichen die Priorität der Erarbeitung von
Verwaltungsstellungnahmen zu anderweitigen Anfragen und Anträgen aus
den Gremien dahinter zurückstehen muss.
Finanzielle Auswirkungen:
Ob die Mittel für das Frankenbad in Höhe von 23,5 Mio, über deren
Förderung noch nicht entschieden ist, bei der Fachdienststelle oder Amt
61 als federführende Stelle für die Städtebaufördermaßnahme
veranschlagt werden, muss noch pragmatisch im Sinne einer
reibungslosen haushaltsmäßigen Abwicklung entschieden werden.
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.09.02 Maßnahmen des
bes.Städtebaurechts
1.09.02.05 Masterplan Innere Stadt
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Frankenbad 23.500.000 €
5610009028000/78.5100 2021-2025Seite 11 von 14

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Parkplätze
Sonst.
Auszahlungen z. T.
Förderfähig
244.800 €
53.547.941 €
23.500.000 €
244.800 €
53.547.941€
Einzahlungen
KAG
Landeszuschuss
11.064.671 €
29.738.289 €
5610009028000
681100
2021-2025
Investiver
Finanzsaldo
36.489.781 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
3.410.86
8 €
161000902/721000 2021-2025 3.410.868 €
Einzahlungen /
Erträge
2.387.60
8 €
161000902/61.1000 2021-2025
Haushaltsbelastung 1.023.260 €
Haushaltsbelastung
jährlich
204.652 €
Anlage/n
1 Anlage 1 Projektübersicht (öffentlich)
2 Anlage 2 Projektzeitplan mit Priorisierung (öffentlich)Seite 12 von 14

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Nr. 1
Umbau Rheinpromenade (BA 1)
Nr. 2
Stockentor / Alter Zoll (BA 2)
Nr. 4
Stiftsplatz
Nr. 12
Prozesssteuerung /
Kommunikation /
Verfügungsfond
Nr. 3
Grünfläche
Budapester Straße
Nr. 11
Kunst HBF
Thomas-Mann-Str
Nr. 8
Bornheimer Straße
Nr. 10
Brüdergasse Nr. 5
Kölnstraße
Nr. 6
Frankenbad
Nr. 7
Uni trifft City
Nr. 1
Umbau Rheinpromenade (BA 2)
Nr. 9
Rheingasse
Projekte aufgrund fehlender Planungsreife in Förderphase
Masterplan 3.0 verschoben:
• Projekt Viktoriakarree
2021 2022 2023 2024 2025
MASTERPLAN.INNERE STADT.BONN
1
Projektpriorität:
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Datenstand: 02.11.2026, 22:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de