201300 · Beschlussvorlage
Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Projektliste samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den Förderantrag Masterplan 2.0
Kerndaten
- Nummer
- 201300
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung Anhörung
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Anhörung
- Sitzung des Kulturausschusses Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Sportausschusses Anhörung
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Beschlussvorlage öffentlich 201300 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Projektliste samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den Förderantrag Masterplan 2.0 Beratungsfolge Kulturausschuss 12.08.2020 Anhörung Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Anhörung Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Anhörung Sportausschuss 20.08.2020 Anhörung Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 20.08.2020 Anhörung Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Anhörung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Empfehlung Rat 01.09.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage ist dringlich, da mit ihr die Grundlage für die Erarbeitung eines umfangreichen Antrags auf Städtebaufördermittel gelegt wird, der spätestens am 30.09.2020 eingereicht werden muss. Bei einer Beschlussfassung erst nach dieser Frist kann ein Förderantrag erst wieder zum 30.09.2021 gestellt werden, so dass eine entsprechende Verzögerung in der Einwerbung und Nutzung von Fördermitteln entstehen würde. Aufgrund des intensiven Abstimmungsbedarfs innerhalb der Verwaltung, konnte die Vorlage nicht fristgerecht eingebracht werden. Beschlussvorschlag 1. Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste samt Zeitplan sowie der Finanzierungsübersicht zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte fristgerecht zum 30.09.2020 als Förderantrag zur Städtebauförderung für die Jahre 2021-2025 anzumelden. Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.Seite 1 von 14 Seite 2 2. Zur Begleitung und Sicherung der planmäßigen Umsetzung des umfangreichen Förderpakets wird ein Beirat aus Politik und Verwaltung eingerichtet. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die förderunschädlichen Vorarbeiten für die einzelnen Projekte bereits jetzt in die Wege zu leiten und Planungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu beauftragen. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die förderunschädlichen Vorarbeiten zur Umsetzung mit hoher Priorität zu bearbeiten sind und daher bis zur Besetzung der zusätzlichen Stellen in den beteiligten Fachbereichen (DS 200560) die Priorität der Erarbeitung von Verwaltungsstellungnahmen zu Anfragen und Anträgen aus den Gremien dahinter zurücksteht. Begründung Der Masterplan Innere Stadt Bonn wurde Mitte 2013 beschlossen und stellt im Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung für mindestens 15 Jahre dar. Aufbauend auf den intensiven Erarbeitungsprozess hat die Stadt Bonn den ersten Förderantrag zur Aufnahme der Städtebaufördermittel (Masterplan 1.0) für die Jahre 2014 bis 2019 beantragt und bewilligt bekommen. Bis zuletzt wurden daraus noch die Maßnahmen Remigiusplatz und die Umgestaltung der Grünfläche Stockentor bis Alter Zoll (1. Bauabschnitt) finanziert. Zu 1.: Für einen neuen Förderantrag (Masterplan 2.0) für die Jahre 2021 bis 2025 hat die Verwaltung den Gremien bereits eine Vorschlagsliste der Projekte für den Förderantrag vorgelegt. Diese wurde vom Rat am 18.06.2020 beschlossen (DS 200560). Auf dieser Grundlage mit insgesamt 13 Projekten wurden weitere Gespräche mit der Bezirksregierung und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW geführt und weitere Anregungen eingeholt. Auf Grundlage dieser Anregungen Projekte zu priorisieren; nötigen Beschlüsse vorzuweisen; weitergehende planerische Vorbereitung der Projekte voranzutreiben;Seite 2 von 14 Seite 3 Antragssummen der Finanzierung auf die Jahre gleichmäßig zu verteilen; hat die Verwaltung den Förderantrag weiter konkretisiert und die einzelnen Projekte mit weiteren Planungen und Kostenberechnungen hinterlegt und priorisiert (s. Anlagen 1. Projektübersicht und 2. Projektzeitplan mit Priorisierung). Innerhalb dieser Konkretisierung wurde das Projekt „Viktoriakarree – Nachnutzung Viktoriabad“ aufgrund fehlender Planungsreife sowie fehlender Beschlüsse aus der Projektliste 2.0 entnommen. Dieses könnte, soweit bis dahin nicht mit anderer Finanzierung realisiert, wieder in der Förderphase 3.0 (ab 2026) Berücksichtigung finden. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass mit dem vorgelegten Projektzeitplan, welcher Projekte mit erheblichem Fördermittelbedarf erst ab dem Jahr 2023ff vorsieht, die von der Bezirksregierung aufgestellte Anregung zur gleichmäßigen Verteilung der Fördermittel auf die einzelnen Jahre (von ca. 5 Mio. jährlich) aufgrund von den bestehenden Projektzeitplänen mit konkreten Abhängigkeiten nicht erfüllt werden konnte. Hierüber wird mit der Bezirksregierung im Zusammenhang mit dem Einreichen des Antrags gesprochen. Über eventuelle Auswirkungen für die Antragsbewilligung wird die Verwaltung berichten. Insgesamt sollen folgende 12 Projekte zur Förderung 2021 bis 2025 angemeldet werden: Nr. 1 Umbau Rheinpromenade (1. + 2. Bauabschnitt) Der Rhein und seine Ufer sind in Bonn prägende Element der Freiraum- und Siedlungsstruktur und Anziehungspunkt für die Freizeit- und Erholungsnutzung für alle in Bonn lebenden und Bonn besuchenden Menschen. Dabei nimmt das Rheinufer auch eine Schlüsselfunktion als Treff- und Kontaktpunkt für Menschen unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft sowie unterschiedlichen Alters ein. Die Aufenthalts- und Nutzungsqualität soll unter Berücksichtigung von Klimaanpassungen und der Biodiversität für vielfältige Nutzergruppen gesteigert werden. Das Rheinufer soll zukünftig barrierefrei und orientierungssicher von Fußgängern und Radfahrern erreicht und genutzt werden können. Geplant ist der Umbau in drei einzelnen Bauabschnitten. Der 3. BA soll in der Förderphase 3.0 (Bau in 2027) Berücksichtigung finden. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses werden in allen Leistungsphasen die interessierten Bürgerinnen und Bürger in die Planung intensiv eingebunden (s. hierzu auch DS 201202). Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn 1. BA 2023 6.589.000€ 4.612.300€ 1.976.700€ 2. BA 2025 10.606.000€ 7.424.200€ 3.181.800€Seite 3 von 14 Seite 4 Nr. 2 Stockentor/Alter Zoll (2. Bauabschnitt) Neben Defiziten direkt an der Rheinpromenade fehlen auch attraktive Verbindungen von der Innenstadt an den Rhein. Ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Verknüpfung leistet die Stärkung der Zugänglichkeit des Rheins zwischen dem Bischofsplatz und dem Alten Zoll. Der Durchgang der Universität an der Stockenstraße bekommt somit eine besondere Bedeutung und kann als Eingangstor zur City dienen. Das Projekt sollte ursprünglich bereits im Rahmen des Masterplans Innere Stadt Bonn 1.0 umgesetzt werden. Aufgrund von unvorhergesehenen, zusätzlichen Baumaßnahmen am Universitätsgebäude durch das Land, die bis ca. 2022 andauern, konnte die Umsetzung der Gesamtmaßnahme nicht durchgeführt werden. Aus diesem Grund soll der 2. Bauabschnitt, nach Beendigung der Sanierungsarbeiten der Universität, ab 2023 erfolgen. Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn 2. BA 2023 1.910.000€ 1.337.000€ 573.000€ Nr. 3 Grünfläche Budapester Straße Der Bereich um den Windeckbunker mit seiner Grünfläche und den Pavillons ist ein wichtiger Stadteingang und Teil des Leitmotivs Urbanes C. Für den ganzen Bereich wird ein Strukturkonzept, das die Nachnutzung des Bunkers und die Gestaltung der öffentlichen Räume umfasst, erstellt. Die Grünfläche hat als einzige Grünfläche in der Fußgängerzone eine hohe Bedeutung für die Erholung und Stadtgestalt, ebenso wie für die Anpassung an den Klimawandel. Im Zuge der Neugestaltung des Bereichs soll die Grünfläche eine Aufwertung unter den oben beschriebenen Aspekten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Nutzungsinteressen erhalten. Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn 2021 662.000€ 463.400€ 198.600€Seite 4 von 14 Seite 5 Nr. 4 Stiftsplatz Der Stiftsplatz als wichtiger Bestandteil des Leitmotivs Urbanes C, soll im Zuge der Maßnahmen aufgewertet werden. Hierdurch kann der Platz seiner stadträumlichen und funktionalen Bedeutung für das Quartier wieder gerecht werden. Erste Überlegungen, die zur Umgestaltung des Platzes bereits vor Jahren skizziert wurden, wurden aufgrund erheblicher Bedenken der Anwohner und Eigentümer nicht weiter verfolgt. Der Masterplan Innere Stadt weist nach, dass die Aufwertung des Stiftsplatzes deutliches Potential zur Verbesserung des Wohnumfeldes in der Nordstadt hat, sodass nun in einem dialogorientierten Verfahren neue Wege beschritten werden sollen. Durch die zusätzliche Freiraumgestaltung kann zudem ein wichtiger Beitrag zum Klima geleistet werden. Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn 2023 903.000€ 632.100€ 270.900€ Nr. 5 Kölnstraße (zwischen Wilhelmsplatz und Bertha- v.-Suttner Platz) Die Kölnstraße weist zwischen dem Bertha-v.-Suttner Platz, dem Stiftsplatz und dem Wilhelmplatz gestalterische und funktionale Defizite auf. Zusammen mit dem Umbau des Stiftsplatzes kann eine deutliche Verbesserung der Wohnqualität sowie Anreize für private Investitionen in die Modernisierung der Wohnbestände geschaffen werden. Die Neustrukturierung des Verkehrs und die Aufwertung des Straßenraumes bieten eine Chance, vielen Aspekten der zukünftigen Stadtentwicklung auch unter Klimaaspekten Rechnung zu tragen. Durch eine Aufwertung wird die Innenstadt über den Bertha-von-Suttner-Platz hinaus gestalterisch in die Kölnstraße geführt, die Wegeverbindung zwischen dem Beethovenhaus über die Kölnstraße, den Stiftsplatz bis hin zur Beethovenhalle / Beethoven Campus attraktiviert. Mit der Einbeziehung des Wilhelmplatzes wird eine räumliche Verbindung zur Poliklinik und zur Unterstützung der dort geplanten Umnutzung hergestellt. Abgerundet wird das Projekt mit der Stärkung des kleinteiligen Einzelhandels und Gewerbes, welches sich auch mit dem umgestalteten Stiftsplatz in das Platzgefüge der Innenstadt funktional integrieren soll. Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn 2024 5.013.000€ 1.698.690€ 728.010€ Hierbei einberechnet Förderung aus anderen Programmen (Kommunalabgabegesetz - KAG 2.506.500€, Parkplätze 79.800€) – Straßenförderung „Nahmobilität“ noch in Prüfung (s.u. Finanzierung).Seite 5 von 14 Seite 6 Nr. 6 Frankenbad Innerhalb des Untersuchungsraums ist die City und besonders die gesamte Nordstadt durch eine starke Verdichtung und einen sehr geringen Anteil an öffentlichen Freiräumen, die überwiegend dem Quartier und dessen Bewohnern dienen, geprägt. Das Frankenbad einschließlich des Vorplatzes als zentral gelegenes denkmalgeschütztes Schwimmbad erfreut sich sehr großer Beliebtheit im Quartier. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 18.06.2020 eine Generalsanierung des Frankenbades beschlossen (DS 200671). Dabei sollen weitere Funktionen geschaffen werden, die einen soziokulturellen Mehrwert für das Quartier bieten Insbesondere ist das Ziel, das Frankenbad in seiner Funktion als Begegnungsort zu stärken. Deshalb sollen Räumlichkeiten für die im Quartier agierenden unterschiedlichen Akteure sowie ggf. eine nachhaltige Gastronomie in das Gebäude integriert werden. Ebenfalls leistet der Vorplatz einen wichtigen Baustein für das Zusammenleben auf engstem Raum und ist dem Leitmotiv der Grünen Trittsteine zugeordnet. Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn 2024 35.000.000€ 8.050.000€ 3.450.000€ Hierbei belaufen sich die Förderfähigen Kosten der Städtebauförderung auf 11.500.000€, so dass der Anteil der Städtebauförderung 8.050.000€ (70%) und der der Stadt Bonn auf 3.450.000€ (30%) beträgt. Die Finanzierung und Förderung der übrigen 23.500.000€ befinden sich derzeit noch in Prüfung (weitere Eigenmittel, Denkmalschutz, Sport-/Bäderförderung, energetische Sanierung etc. – s.u. Finanzierung). Nr. 7 Uni trifft City Die Räume um das Bonner Münster mit dem Martinsplatz, Keimzelle der historischen Entwicklung, und um die Universität stellen ein wichtiges Potential der künftigen Innenstadtentwicklung dar. Aktuell stellt der Bereich jedoch einen wenig qualitätsvollen Teilabschnitt in der City eher mit trennender Wirkung dar. Durch die zukünftige Aufwertung dieser Achse zwischen Belderberg und ZOB zugunsten höherer gestalterischer Qualitäten und Aufenthaltsqualität rücken auch die Innenstadt (City) und die Universität sowie der Hofgarten enger aneinander. Aufgrund der Bedeutung des Stadtraums sollen Gestaltungsvorstellung und -konzeptionen erarbeitet werden. Diese können auch als Grundlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit genutzt werden, um alle relevanten Aspekte der Umfeldgestaltung bei der Umsetzung einfließen zu lassen. Verfolgt werden die Ziele der Verbindung öffentlicher, sozialer und kultureller Einrichtungen, sowie der Verbesserung der öffentlichen Räume und innerstädtischen Verbindungen, verbunden mit einer Aufwertung der Lagequalität. Angestrebt werden außerdem klimatechnische AnpassungenSeite 6 von 14 Seite 7 in Form von Entsiegelung, Straßenraumbegrünung und Verkehrsberuhigung. Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn 2024 8.632.713€ 3.021.449€ 1.294.907€ Hierbei einberechnet Förderung aus anderen Programmen (Kommunalabgabegesetz - KAG 4.316.357€) – Straßenförderung „Nahmobilität“ noch in Prüfung (s.u. Finanzierung). Nr. 8 Bornheimer Straße Zielsetzung ist, stärkere Verknüpfungen zwischen den unterschiedlichen Stadtteilen der "Inneren Stadt" herzustellen sowie die Verbindung in Richtung Innenstadt zu verbessern. Auch zwischen den Quartieren fehlen kleinräumige Verknüpfungen, die vorhandenen Straßenzüge und Kreuzungsbereiche stellen für den Fußgänger und Radfahrer nur schwer überwindbare Barrieren dar. An der Kreuzung Bornheimer Straße/Hochstadenring liegen mit dem Macke-Haus und dem Bonner Kunstverein kulturell wie touristisch bedeutsame Einrichtungen, die besser an die Innenstadt angebunden werden sollen. Der öffentliche Raum soll daher umfassend umgestaltet werden, so dass die Aufenthaltsqualität rund um den Kreuzungsbereich verbessert wird. Eine Vorplanung wird derzeit auf Grundlage der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet. Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn 2022 5.029.000€ 1.702.400€ 729.600€ Hierbei einberechnet Förderung aus anderen Programmen (Kom- munalabgabegesetz - KAG 2.432.000€ und Parkplätze 165.000€) – Straßenförderung „Nahmobilität“ in Prüfung (s.u. Finanzierung). Nr. 9 Rheingasse Im Zusammenhang mit einer Aufwertung von Straßenräumen zur stärkeren Anbindung an den Rhein sind im Verlauf des Belderbergs attraktive Querungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr zu entwickeln. Dabei stellt die Verknüpfung zwischen Rheingasse und Rathausgasse den direkten Bezug von der Fußgängerzone mit dem historischen Rathaus zum Rhein her. Diese Verbindung ist stadträumlich und gestalterisch aufzuwerten, um deutlich zu machen, dass hier ein zentraler Eingangsbereich in die City liegt. Die Rheingasse ist zudem wegen der an der Uferpromenade angeordneten Schiffsanleger (Köln-Düsseldorfer und Bonner Personenschifffahrt) eine wichtige Wegeverbindung von Touristen, sowohl vom Rhein kommend als auch von der City in Richtung Rhein. Der Umbau der Rheingasse soll anschließend an den Umbau derSeite 7 von 14 Seite 8 Rathausgasse (Projekt 7 Uni trifft City) erfolgen, damit die Verbindung hin zum Rhein attraktiv gestaltet wird. Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn 2025 1.269.028€ 444.160€ 190.354€ Hierbei einberechnet Förderung aus anderen Programmen (Kommunalabgabegesetz - KAG 634.514€) – Straßenförderung „Nahmobilität“ noch in Prüfung (s.u. Finanzierung). Nr. 10 Brüdergasse Zum Abbau stadträumlicher Barrierewirkungen des Cityrings und der Verbindung der City mit der Rheinpromenade nimmt die Brüdergasse eine Schlüsselstelle ein. Direkt im Herzen der City am Markt beginnend, stellt die Brüdergasse schon heute den einzigen Anschluss an die Rheinpromenade dar, der ohne Berührungpunkte mit dem MIV eine Verbindung herstellt. Die Unterführung der Straße Belderberg soll dabei barrierearm ausgeführt werden sowie die Oberflächengestaltung nahtlos an die hochwertige Gestaltung der Fußgängerzone anschließen. Ebenfalls sollen notwendige Anpassungen an den Klimawandel (Entsiegelung, Begrünung des Straßenraums, Verschattung) geprüft und umgesetzt werden. Nach erfolgter Kanalsanierung der Brüdergasse in 2021 soll die Oberfläche an die Gestaltung der Fußgängerzone angepasst sowie die Unterführung ertüchtigt werden. Eine Vorplanung liegt bereits vor. Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn 2022 1.679.000€ 352.590€ 151.110€ Hierbei einberechnet Förderung aus anderen Programmen (Kommunalabgabegesetz - KAG 1.175.300€). Nr. 11: Kunst am Hauptbahnhof (Abgänge zur Stadtbahn Thomas-Mann-Straße) Die einzelnen Teilmaßnahmen im Gesamtkonzept zur Neugestaltung des Nordfeldes sollen zur Aufwertung des öffentlichen Raums im Bahnhofsbereich beitragen. Diese sind Bestandteil eines komplexen Geflechts, die in ihrer Gesamtheit der städtebaulichen Neuordnung einer zentralen Potenzialfläche der Innenentwicklung dienen. Die Stadtbahneingänge spielen für die räumliche Verbindung des öffentlichen Raums mit den Verkehrsträgern Stadtbahn und dem Eisenbahnverkehr eine wichtige Rolle. Zur Gestaltung der Zugänge hat die Stadtverwaltung einen künstlerischen Wettbewerb für den Bereich Poststraße durchgeführt, woraus ein Siegerentwurf hervorgegangen ist. Der Siegerentwurf sieht für die Eingänge Poststraße eine Gestaltung vor, die den entsprechendenSeite 8 von 14 Seite 9 Raum zwischen Oberfläche und Stadtbahnsteig neu fasst, interpretiert und attraktiv erweitert. Die Abgänge zu den Stationen der Stadtbahn sollen sowohl künstlerisch aufgebessert als auch die Materialien der Böden, Wände und Decken erneuert werden. Es ist vorgesehen, die Abgänge an der Thomas-Mann-Straße analog umzugestalten. Hierbei sollen die Abgänge der Poststraße aus städtischen Eigenmitteln aufgrund des Baufortschritts der privaten wie öffentlichen Maßnahmen bereits in 2020 fertiggestellt und die an der Thomas-Mann-Straße über die Städtebauförderung in 2021 finanziert und umgesetzt werden. Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn 2021 1.662.068€ 1.163.448€ 498.620€ Nr. 12: Prozesssteuerung/ Kommunikation/ Verfügungsfonds Zur Bewältigung der komplexen Abstimmungsprozesse, die zur zeitgerechten und stringenten Umsetzung der vielen zur Förderung angemeldeten Projekte stattfinden werden, ist die Beauftragung eines externen Büros vorgesehen. Dieses soll zwei wesentliche Bausteine im Prozessmanagement übernehmen. Zum einen wird eine umfängliche, nach innen gerichtete Projektsteuerung verlangt, die die Abstimmung mit Blick auf die Gesamtmaßnahme koordiniert und steuert. Eine fachliche Begleitung dieser Projekte bietet sich zudem an, um die geplanten Umsetzungszeiträume besser zu koordinieren, mit den Fördervoraussetzungen abzustimmen und so zur erfolgreichen Umsetzung beizutragen. Der zweite Baustein zur Qualitätssicherung umfasst eine nach außen gerichtete Position als Stadtteillotse und Lobbyist vor Ort. Über qualitätsvolle, gut aufbereitete Öffentlichkeitsarbeit und die Initiierung von Runden Tischen (z.B. Themen Einzelhandel, Klimaschutz, Wohnen und Sanierung etc.) sollen die Innenstadtakteure sowie die Wohnbevölkerung über die Projekte und Gesamtmaßnahmen informiert und einbezogen werden. Die Beauftragten sollen darüber hinaus mit festen Präsenzzeiten als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung stehen. Die Vernetzung der Innenstadtakteure und der Wohnbevölkerung untereinander und die Aktivierung privater Investitionen gehören ebenfalls zum Aufgabenspektrum der Prozesssteuerung Innere Stadt Bonn. Sofern möglich, soll der Aufbau privater Netzwerke und Initiativen (auch in Verbindung mit lokalen Verfügungsfonds) gefördert und koordiniert werden. Investive Kosten Städtebau- Eigenanteil Umsetzung gesamt förderung Stadt Bonn 2021-2025 1.748.800€ 1.224.160€ 524.640€Seite 9 von 14 Seite 10 Finanzierung: Gesamtvolumen 2021-2025 80.703.609€ davon förderfähig Städtebauförderung 45.894.138€ davon Städtebauförderung (70%) 32.125.897€ davon Eigenanteil Stadt Bonn (30%) 13.768.241€ Verbleibende Kosten 34.809.471€ (gem. Förderrichtlinien Städtebauförderung) KAG Beiträge 11.064.671€ Haushaltsbelastung Stadt Bonn 23.744.800€ Die Stadtverwaltung ist angehalten alle Kosten durch das Einbringen weiterer Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermöglichkeiten anderer Programme subsidiär zu reduzieren, so dass die restlichen förderfähigen Ausgaben zu 70% seitens der Städtebauförderung und zu 30% seitens der Stadtverwaltung getragen werden. Parallel wird derzeit noch bis zur Förderantragsstellung am 30.09.2020 mit der Bezirksregierung (Dezernat 25 Straßenförderung) geprüft, inwiefern bei den Straßenbauprojekten (Nr. 5 Kölnstr., Nr. 7 Uni trifft City, Nr. 8 Bornheimer Str., Nr. 9 Rheingasse,) alternative Fördermöglichkeiten wie z.B. aus dem Fördertopf „Nahmobilität“ (Ziel: Verbesserung Fuß- und Radverkehr, Aufenthaltsqualitäten, Querungsmöglichkeiten etc.) subsidiär zur Städtebauförderung (Dezernat 35) greifen können. Ebenfalls werden für die Finanzierung der Sanierung des Projektes Nr. 6 Frankenbad weitere Finanzierungsmöglichkeiten in einer Größenordnung von maximal 23,5 Mio € parallel geprüft (Denkmalschutz, Sport- /Bäderförderung, energetische Sanierung etc.), so dass die Finanzierungsübersicht noch im September 2020 reduzierend anzupassen sein könnte. Die Kosten für Parkplätze in Höhe von 244.800 € im Rahmen der Projekte 5 und 8 sind nicht förderfähig und mithin gänzlich von der Bundesstadt Bonn zu tragen. Zu 2: Rückblickend auf die Umsetzungsphase im ersten Förderabschnitt zum Masterplan „Innere Stadt“ hat sich gezeigt, dass der Frage einer regelmäßigen Einbeziehung politischer Mandatsträgerinnen und –trägerSeite 10 von 14 Seite 11 aus Fachausschüssen und Bezirksvertretung in die Koordination und Verankerung des Umsetzungsprozesses ein hoher Stellenwert beizumessen ist. Erfahrungsgemäß gelingt dies optimal durch einen gremienübergreifend zusammengesetzten Beirat. Die Verwaltung schlägt daher vor, einen solchen Beirat einzurichten welcher mindestens zweimal jährlich einberufen wird. Hierzu wird die Verwaltung bei Bewilligung der Fördermittel einen Besetzungsvorschlag in die politischen Gremien einbringen. Verwaltungsintern wird die bereits eingerichtete Lenkungsgruppe aus dem Planungs- und Umweltdezernat und dem Dezernat für Kultur und Sport fortbestehen. Zu 3 und 4: Da Planungen generell förderunschädlich sind, wird die Verwaltung die Zeit bis zum Bewilligungsbescheid nutzen, um die einzelnen Projekte planerisch weiter zu konkretisieren bzw. zur Umsetzung im Rahmen der vorhandenen Mittel vorzubereiten. Vorrang haben dabei die Projekte, die einerseits einen langen Planungsvorlauf aufgrund der Komplexität und Beteiligung der Öffentlichkeit haben wie z.B. der Umbau der Rheinpromenade und jene, deren Umsetzung in den ersten Jahren des Förderzeitraumes vorgesehen sind. Bis zur Besetzung der noch einzurichtenden Stellen (gem. DS 200560) nimmt der Rat zur Kenntnis, dass diese Vorarbeiten zur Umsetzung mit hoher Priorität zu bearbeiten sind und daher im Zeitraum in den beteiligten Fachbereichen die Priorität der Erarbeitung von Verwaltungsstellungnahmen zu anderweitigen Anfragen und Anträgen aus den Gremien dahinter zurückstehen muss. Finanzielle Auswirkungen: Ob die Mittel für das Frankenbad in Höhe von 23,5 Mio, über deren Förderung noch nicht entschieden ist, bei der Fachdienststelle oder Amt 61 als federführende Stelle für die Städtebaufördermaßnahme veranschlagt werden, muss noch pragmatisch im Sinne einer reibungslosen haushaltsmäßigen Abwicklung entschieden werden. Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.09.02 Maßnahmen des bes.Städtebaurechts 1.09.02.05 Masterplan Innere Stadt Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Frankenbad 23.500.000 € 5610009028000/78.5100 2021-2025Seite 11 von 14 Seite 12 Parkplätze Sonst. Auszahlungen z. T. Förderfähig 244.800 € 53.547.941 € 23.500.000 € 244.800 € 53.547.941€ Einzahlungen KAG Landeszuschuss 11.064.671 € 29.738.289 € 5610009028000 681100 2021-2025 Investiver Finanzsaldo 36.489.781 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 3.410.86 8 € 161000902/721000 2021-2025 3.410.868 € Einzahlungen / Erträge 2.387.60 8 € 161000902/61.1000 2021-2025 Haushaltsbelastung 1.023.260 € Haushaltsbelastung jährlich 204.652 € Anlage/n 1 Anlage 1 Projektübersicht (öffentlich) 2 Anlage 2 Projektzeitplan mit Priorisierung (öffentlich)Seite 12 von 14 Seite 13 von 14 Nr. 1 Umbau Rheinpromenade (BA 1) Nr. 2 Stockentor / Alter Zoll (BA 2) Nr. 4 Stiftsplatz Nr. 12 Prozesssteuerung / Kommunikation / Verfügungsfond Nr. 3 Grünfläche Budapester Straße Nr. 11 Kunst HBF Thomas-Mann-Str Nr. 8 Bornheimer Straße Nr. 10 Brüdergasse Nr. 5 Kölnstraße Nr. 6 Frankenbad Nr. 7 Uni trifft City Nr. 1 Umbau Rheinpromenade (BA 2) Nr. 9 Rheingasse Projekte aufgrund fehlender Planungsreife in Förderphase Masterplan 3.0 verschoben: • Projekt Viktoriakarree 2021 2022 2023 2024 2025 MASTERPLAN.INNERE STADT.BONN 1 Projektpriorität: * * * * * * * * * *Seite 14 von 14
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