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201299 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss über die städtebaulichen Entwicklungsziele im Bereich Hochkreuzallee 111, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Godesberg-Nord

Nummer
201299
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
201299
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss über die städtebaulichen
Entwicklungsziele im Bereich Hochkreuzallee 111,
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Godesberg-
Nord
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Empfehlung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
26.08.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem Antrag vom 08.12.2019 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8018-10
im Bereich des Grundstückes Hochkreuzallee 111 (Gemarkung Friesdorf, Flur
4, Flurstück 1183) zur Errichtung eines Ein- bis Zweifamilienhauses wird nicht
zugestimmt.
Begründung
Die Antragssteller beabsichtigen die Errichtung eines Ein- bzw.
Zweifamilienhauses im Gartenbereich des elterlichen Grundstücks
(Gesamtgröße 706 m²) an der Hochkreuzallee 111 im Stadtbezirk Bad
Godesberg, Ortsteil Godesberg-Nord. Die beantragte Änderung des
Bebauungsplanes, der hier Allgemeines Wohngebiet ausweist, sieht eine
Erweiterung der überbaubaren Grundstückfläche auf dem o.g. Grundstück vor,
so dass neben dem bereits bestehenden Haus die Errichtung eines weiteren
Ein-bzw. Zweifamilienhauses möglich wäre.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird beantragt, da das bestehende
Planungsrecht hier keine überbaubare Grundstücksfläche vorsieht und ohne
Nachbarzustimmung eine Befreiung für eine Bebauung vollständig außerhalb
der Baugrenzen nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Aus städtebaulicher Sicht eignet sich der betreffende Grundstücksbereich in
Verbindung mit dem angrenzenden Teilbereich des Flurstückes Nr. 794 zur
Errichtung eines Doppelhauses, welches in etwa die Bebauungstiefe des
benachbarten Gebäudes Bernkasteler Str. 10 aufnehmen könnte. Die
Verwaltung hätte bei Zustimmung der Nachbarn hierfür eine Befreiung von den
Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes geprüft.Seite 1 von 3

Seite 2
Da für diese städtebauliche Vorzugsvariante jedoch keine Zustimmung der
Nachbarn erteilt wurde und die personelle Kapazität der Verwaltung zur
Schaffung möglicherweise lediglich einer Wohneinheit in einem Einfamilienhaus
gebunden würde, soll der Antrag auf Änderung des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 8018-10 abgelehnt werden.
Zur effizienten Nutzung der Verwaltungsressourcen werden Planungsprojekte
z.B. nach Anzahl der Wohneinheiten und der städtebaulichen Bedeutung
priorisiert. Das beantragte Bauprojekt könnte lediglich sehr nachrangig,
voraussichtlich frühestens in ca. fünf Jahren, bearbeitet werden. Gleichzeitig
wäre zu erwarten, dass die Nachbarn sich gegen die Planänderung wenden.
Anlage/n
1 Hochkreuzallee Übersichtsplan (öffentlich)Seite 2 von 3

Bundesstadt Bonn
„Übersichtsplan“
Hochkreuzallee 111
Stadtbezirk Bad Godesberg
Ortsteil Godesberg Nord
Amt 61-2Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de