201299 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss über die städtebaulichen Entwicklungsziele im Bereich Hochkreuzallee 111, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Godesberg-Nord
Kerndaten
- Nummer
- 201299
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201299 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss über die städtebaulichen Entwicklungsziele im Bereich Hochkreuzallee 111, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Godesberg- Nord Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Empfehlung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Dem Antrag vom 08.12.2019 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8018-10 im Bereich des Grundstückes Hochkreuzallee 111 (Gemarkung Friesdorf, Flur 4, Flurstück 1183) zur Errichtung eines Ein- bis Zweifamilienhauses wird nicht zugestimmt. Begründung Die Antragssteller beabsichtigen die Errichtung eines Ein- bzw. Zweifamilienhauses im Gartenbereich des elterlichen Grundstücks (Gesamtgröße 706 m²) an der Hochkreuzallee 111 im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Godesberg-Nord. Die beantragte Änderung des Bebauungsplanes, der hier Allgemeines Wohngebiet ausweist, sieht eine Erweiterung der überbaubaren Grundstückfläche auf dem o.g. Grundstück vor, so dass neben dem bereits bestehenden Haus die Errichtung eines weiteren Ein-bzw. Zweifamilienhauses möglich wäre. Die Änderung des Bebauungsplanes wird beantragt, da das bestehende Planungsrecht hier keine überbaubare Grundstücksfläche vorsieht und ohne Nachbarzustimmung eine Befreiung für eine Bebauung vollständig außerhalb der Baugrenzen nicht in Aussicht gestellt werden kann. Aus städtebaulicher Sicht eignet sich der betreffende Grundstücksbereich in Verbindung mit dem angrenzenden Teilbereich des Flurstückes Nr. 794 zur Errichtung eines Doppelhauses, welches in etwa die Bebauungstiefe des benachbarten Gebäudes Bernkasteler Str. 10 aufnehmen könnte. Die Verwaltung hätte bei Zustimmung der Nachbarn hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes geprüft.Seite 1 von 3 Seite 2 Da für diese städtebauliche Vorzugsvariante jedoch keine Zustimmung der Nachbarn erteilt wurde und die personelle Kapazität der Verwaltung zur Schaffung möglicherweise lediglich einer Wohneinheit in einem Einfamilienhaus gebunden würde, soll der Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8018-10 abgelehnt werden. Zur effizienten Nutzung der Verwaltungsressourcen werden Planungsprojekte z.B. nach Anzahl der Wohneinheiten und der städtebaulichen Bedeutung priorisiert. Das beantragte Bauprojekt könnte lediglich sehr nachrangig, voraussichtlich frühestens in ca. fünf Jahren, bearbeitet werden. Gleichzeitig wäre zu erwarten, dass die Nachbarn sich gegen die Planänderung wenden. Anlage/n 1 Hochkreuzallee Übersichtsplan (öffentlich)Seite 2 von 3 Bundesstadt Bonn „Übersichtsplan“ Hochkreuzallee 111 Stadtbezirk Bad Godesberg Ortsteil Godesberg Nord Amt 61-2Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de