201298-2 AA · Änderungsantrag
Evaluierung des Bonner Baulandmodells Antrag zur Vorlage 201298
Kerndaten
- Nummer
- 201298-2 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 26.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 201298-2 AA Antragsteller/in: Peter Kox Dipl.-Ing. Angelika Esch SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 26.08.2020 Evaluierung des Bonner Baulandmodells Antrag zur Vorlage 201298 Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Empfehlung Rat 01.09.2020 Entscheidung Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Punkt 6 wird wie folgt geändert: Für das Bonner Baulandmodell 2020 gilt hinsichtlich der Quote für den geförderten Wohnungsbau und der Bagatellgrenzen 6 Wohnheiten / 600 m² BGF Wohnen. Begründung Bezahlbarer Wohnraum in Bonn ist zu knapp. Das Bonner Baulandmodell 2020 muss ein Instrument sein, um mehr öffentlich geförderte Wohnungen zu schaffen. Die derzeitigen Regelungen hinsichtlich der Höhe der Quote für den geförderten Wohnungsbau und der Bagatellgrenzen von 12 Wohneinheiten / 1.100 m² BGF Wohnen bzw. 24 Wohneinheiten / 2.200 m² BGF Wohnen sind nicht ausreichend. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de