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201298-1 AA · Änderungsantrag

Evaluierung des Bonner Baulandmodells Antrag LINKE zur Vorlage 201298

Nummer
201298-1 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
18.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 19.08.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 24.06.2021 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Empfehlung
  6. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 16.03.2021 Empfehlung
  7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 201298 Evaluierung des Bonner Baulandmodells

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Änderungsantrag
öffentlich
201298-1 AA
Antragsteller/in:
DIE LINKE.
Holger Schmidt
Aljoscha Yacoub
18.08.2020
Evaluierung des Bonner Baulandmodells
Antrag LINKE zur Vorlage 201298
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Empfehlung
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
19.08.2020 Empfehlung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
26.08.2020 Empfehlung
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Punkt 6 wird geändert:
a. Ab dem 02.09.2020 gilt im „Bonner Baulandmodell“ folgende Regelung:
Ab 8 Wohneinheiten oder 750 qm BGF Wohnen sind min. 50% der
Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau zu errichten, dabei min.
30% im Förderweg A. Bis zu max. 20% können ersatzweise in einem für
min. 40 Jahre vertraglich mietpreisgebundenen Modell entstehen,
sofern kein anderer Förderweg gewählt wird.
b. Die Angemessenheitsgrenze wird auf 40% des errechneten
pauschalierten Gesamtertrags (Barwert/20 Jahre) eines Vorhabens
gemäß gutachterlicher Berechnungsgrundlagen angehoben.
Begründung
Der anhaltende Wegfall geförderter und damit mietpreisgebundener
Wohnungen setzt sich weiter fort und wird durch die bisherigen Vorgaben im
Bonner Baulandmodell gemildert, aber nicht aufgefangen werden. Auch in
Ergänzung mit Neubauten auf kommunalen Grundstücken wird im allerbesten
Fall der niedrige Stand an geförderten bzw. Sozialwohnungen gehalten werden.
Da ihre Anzahl aber tatsächlich gesteigert werden muss, um erstens einen
messbaren Effekt auf den Gesamtmietmarkt und dessen Preise zu haben und
zweitens die Wohnungsversorgung derjenigen zu verbessern, die für auf diese
Wohnungen angewiesen sind, ist die Anpassung der Baulandvorgaben sinnvoll.
Angesichts der immer wieder öffentlich genannten Zahl – auch von der
Stadtverwaltung - von rund 50% der Bonner Haushalte, die eigentlich einenSeite 1 von 2

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Anspruch auf Wohnungsförderung hätten, erscheint eine Vorgabe von ebenfalls
50% angemessen.
Auch nach der Steigerung der Angemessenheitsgrenze auf 40% des
errechneten Barwerts bleibt ausreichend Ertragspotenzial. Durch die
Standardwertberechnung ergeben sich bei einem durch Preissteigerungen
gekennzeichneten Markt für den Investor weitere Ertragsoptionen, zudem ist
diese Berechnung auf 20 Jahre begrenzt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de