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201289-1 · Mitteilungsvorlage

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung des Verkehrsgrüns Bonn - Südstadt

Nummer
201289-1
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
15.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201289 Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung des Verkehrsgrüns Bonn - Südstadt

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201289-1
Der Oberbürgermeister
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung
des Verkehrsgrüns Bonn - Südstadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit Beschluss vom 25.08.2020 hat die Bezirksvertretung Bonn der Einleitung
des Vergabeverfahrens zur Ergänzung des Verkehrsgrüns Bonn-Südstadt (DS
201289) zugestimmt. Hierzu wird die Verwaltung gebeten „weitere, in der
Beschlussvorlage nicht aufgeführte Baumbeete im Bereich Südstadt ebenfalls
zu prüfen sowie die Frage, ob der erst kürzlich vertrocknete Kirschbaum an der
Ecke Weberstraße / Argelanderstraße ersetzt werden kann“ in Form einer
Mitteilungsvorlage zu beantworten.
Im Bonner Ortsteil Südstadt befinden sich insgesamt 824 Baumstandorte im
Verkehrsgrün. Davon sind aktuell 40 Standorte unbesetzt. Nach der
Fertigstellung der beschlossenen Maßnahme zur Ersatzpflanzung und der
daraus resultierenden Pflanzung von 17 Straßenbäumen verbleiben dann noch
23 unbesetzte Baumbeete. Dies entspricht in etwa einem Fehlbestand von 2,8
% des Gesamtbaumbestandes im Verkehrsgrün in der Bonner Südstadt.
Die unbesetzten Standorte stellen sich (vor Beginn der Maßnahme) im Detail in
folgenden Straßen dar:
Anlage Anzahl von Baum-ID
An der Elisabethkirche 6
Argelanderstr. 3
Goebenstr. 1
Kaiserstr., Bahngelände am Radweg 1
Königstr. 1
Kurfürstenstr. 2
Lessingstr. 1
Oskar-Walzer-Str. 10
Poppelsdorfer Allee 2
Prinz-Albert-Str. 1
Reuterbrücke, beidseitig 2
Reuterstr. 8
Schumannstr. 2
Gesamtergebnis 40Seite 1 von 3

Seite 2
In der Oskar-Walzel-Straße sind derzeit 10 unbesetzte Baumstandorte
vorhanden, von denen im Rahmen dieser Maßnahme 9 Bäume ersetzt werden.
1 Standort bleibt zunächst unbesetzt. Dieser befindet sich in unmittelbarer
Nähe zur Reuterbrücke und ist Teil einer Baumgruppe aus 3 Bäumen, von
denen sich die beiden anderen Bäume bereits im Absterbeprozess befinden.
Diese beiden Bäume sind allerdings derzeit noch verkehrssicher und verbleiben
daher „auf Abgang“ am derzeitigen Standort. Diese Dreiergruppe wird dann
später zusammen ersetzt, damit auch die neuen Bäume wieder die funktionale
Aufgabe einer Dreiergruppe übernehmen können.
Ansonsten können die Standorte An der Elisabethkirche und in der
Schumannstraße zu 100% wieder bepflanzt werden.
Die Möglichkeit der Wiederbepflanzung der verbleibenden 23 unbesetzten
Standorte wird im Rahmen der nächsten in diesem Stadtteil geplanten
Maßnahme in einer der Pflanzperioden in den nächsten ca. 3 Jahren überprüft.
Da zur Planung und Ausschreibung einer solchen Ersatzpflanzungsmaßnahme
aktuelle Daten und Angaben erforderlich sind, macht die recht aufwändige
Überprüfung im frühen Vorfeld keinen Sinn. Aus der Erfahrung heraus lässt
sich aber festhalten, dass nur in ganz wenigen Fällen die nachstehend
aufgeführten verschiedenen Faktoren dazu führen können, dass eine
Baumpflanzung nicht mehr möglich ist.
So galten zum Beispiel früher bei Baumpflanzungen im Allgemeinen nicht so
strenge Vorschriften zu Abständen von Bäumen zu vorhandenen
Versorgungsleitungen und so kam es häufig vor, dass Bäume auf oder sehr
nahe an Versorgungstrassen und/ oder Hausanschlüssen gepflanzt wurden.
Diese Bäume unterliegen natürlich einem Bestandsschutz und werden nicht
prophylaktisch zum Schutz vor Beschädigungen der Leitungen gefällt. Sollte ein
solcher Baum jedoch absterben und entfernt werden müssen, so ist eine
Ersatzpflanzung an gleicher Stelle oftmals nicht oder nur zu erschwerten und
finanziell sehr viel aufwändigeren Bedingungen möglich.
Bei Neu- und Ersatzpflanzungen ist ein Mindestabstand von 1m zwischen
Baum und Versorgungsleitung erforderlich, Baumbeete sind von Leitungen frei
zu halten. Bei Abständen von 1m bis 2,5m zwischen Baum und Leitung ist der
Einsatz von Schutzmaßnahmen in Absprache mit den Versorgungsträgern
erforderlich. In der Regel erfolgt dies mittels Wurzelschutzfolien. Bei
Fernwärmeleitungen sind überdies Abstände von 2,5m einzuhalten.
Ausnahmen unter 2,5m sind nach Absprache der Einzelmaßnahmen mit dem
Versorgungsträger ggf. möglich, wenn geeignete Schutzmaßnahmen eingebaut
werden. Sollten zusätzlich zu den längs durch die Beete verlaufenen Leitungen
im Beet selbst auch noch Hausanschlüsse liegen, ist eine Bepflanzung des
Beetes mit Bäumen zumeist nicht mehr möglich.
Gründe für eine Nicht-Wiederbepflanzbarkeit von ehemaligen Baumbeeten
können auch in der Nähe zu Bestandsbäumen – städtisch oder auf
Privatgrundstücken, sowie der Überhang von privatem Baumbestand in den
städtischen Raum sein. In diesen Fällen stünde dem Jungbaum zu wenig Licht
und Wuchsraum für eine artgerechte und zukunftsträchtige Entwicklung zur
Verfügung, weswegen eine Bepflanzung aus Gründen der Lichtkonkurrenz
mittelfristig nicht zielführend oder erhaltungsfähig wäre.
Baumstandorte können auch dann nicht immer erhalten bleiben, wenn sich
diese z.B. unmittelbar vor Ampelanlagen (Sichtbehinderung auf das
Verkehrszeichen) oder vor, bzw. im Bereich von Grundstückszufahrten
befinden und deren Nutzung zu stark einschränken. Einige Beete sind derzeitSeite 2 von 3

Seite 3
auch viel zu klein und aufgrund der örtlichen Verhältnisse für eine
Baumpflanzung auch nicht entsprechend zu vergrößern.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht
mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe
geprüft. Notfalls müssen in wenigen Einzelfällen Standorte geschlossen
werden.
Zum Baumstandort Ecke Weberstraße / Argelanderstraße:
Zierkirschen befinden sich in diesem Bereich lediglich auf dem Spielplatz
Roonplatz im Kreuzungsbereich. Diese Bäume sind alle in sehr gutem bis
befriedigen Zustand und auch vollständig vorhanden. Vor der Weberstraße 109
im Kreuzungsbereich zur Argelanderstraße befindet sich ein mit einem Strauch
bepflanztes Beet. Die hier ehemals vorhandene Kastanie wurde bereits 2011
im Rahmen einer Kanalbaumaßnahme entfernt. Der Standort ist generell
wiederbepflanzbar und soll in die oben beschriebene
Ersatzpflanzungsmaßnahme in den nächsten 3 Jahren aufgenommen werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de