201289-1 · Mitteilungsvorlage
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung des Verkehrsgrüns Bonn - Südstadt
Kerndaten
- Nummer
- 201289-1
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 15.10.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201289-1 Der Oberbürgermeister Federführung: 68 Amt für Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung des Verkehrsgrüns Bonn - Südstadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit Beschluss vom 25.08.2020 hat die Bezirksvertretung Bonn der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung des Verkehrsgrüns Bonn-Südstadt (DS 201289) zugestimmt. Hierzu wird die Verwaltung gebeten „weitere, in der Beschlussvorlage nicht aufgeführte Baumbeete im Bereich Südstadt ebenfalls zu prüfen sowie die Frage, ob der erst kürzlich vertrocknete Kirschbaum an der Ecke Weberstraße / Argelanderstraße ersetzt werden kann“ in Form einer Mitteilungsvorlage zu beantworten. Im Bonner Ortsteil Südstadt befinden sich insgesamt 824 Baumstandorte im Verkehrsgrün. Davon sind aktuell 40 Standorte unbesetzt. Nach der Fertigstellung der beschlossenen Maßnahme zur Ersatzpflanzung und der daraus resultierenden Pflanzung von 17 Straßenbäumen verbleiben dann noch 23 unbesetzte Baumbeete. Dies entspricht in etwa einem Fehlbestand von 2,8 % des Gesamtbaumbestandes im Verkehrsgrün in der Bonner Südstadt. Die unbesetzten Standorte stellen sich (vor Beginn der Maßnahme) im Detail in folgenden Straßen dar: Anlage Anzahl von Baum-ID An der Elisabethkirche 6 Argelanderstr. 3 Goebenstr. 1 Kaiserstr., Bahngelände am Radweg 1 Königstr. 1 Kurfürstenstr. 2 Lessingstr. 1 Oskar-Walzer-Str. 10 Poppelsdorfer Allee 2 Prinz-Albert-Str. 1 Reuterbrücke, beidseitig 2 Reuterstr. 8 Schumannstr. 2 Gesamtergebnis 40Seite 1 von 3 Seite 2 In der Oskar-Walzel-Straße sind derzeit 10 unbesetzte Baumstandorte vorhanden, von denen im Rahmen dieser Maßnahme 9 Bäume ersetzt werden. 1 Standort bleibt zunächst unbesetzt. Dieser befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Reuterbrücke und ist Teil einer Baumgruppe aus 3 Bäumen, von denen sich die beiden anderen Bäume bereits im Absterbeprozess befinden. Diese beiden Bäume sind allerdings derzeit noch verkehrssicher und verbleiben daher „auf Abgang“ am derzeitigen Standort. Diese Dreiergruppe wird dann später zusammen ersetzt, damit auch die neuen Bäume wieder die funktionale Aufgabe einer Dreiergruppe übernehmen können. Ansonsten können die Standorte An der Elisabethkirche und in der Schumannstraße zu 100% wieder bepflanzt werden. Die Möglichkeit der Wiederbepflanzung der verbleibenden 23 unbesetzten Standorte wird im Rahmen der nächsten in diesem Stadtteil geplanten Maßnahme in einer der Pflanzperioden in den nächsten ca. 3 Jahren überprüft. Da zur Planung und Ausschreibung einer solchen Ersatzpflanzungsmaßnahme aktuelle Daten und Angaben erforderlich sind, macht die recht aufwändige Überprüfung im frühen Vorfeld keinen Sinn. Aus der Erfahrung heraus lässt sich aber festhalten, dass nur in ganz wenigen Fällen die nachstehend aufgeführten verschiedenen Faktoren dazu führen können, dass eine Baumpflanzung nicht mehr möglich ist. So galten zum Beispiel früher bei Baumpflanzungen im Allgemeinen nicht so strenge Vorschriften zu Abständen von Bäumen zu vorhandenen Versorgungsleitungen und so kam es häufig vor, dass Bäume auf oder sehr nahe an Versorgungstrassen und/ oder Hausanschlüssen gepflanzt wurden. Diese Bäume unterliegen natürlich einem Bestandsschutz und werden nicht prophylaktisch zum Schutz vor Beschädigungen der Leitungen gefällt. Sollte ein solcher Baum jedoch absterben und entfernt werden müssen, so ist eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle oftmals nicht oder nur zu erschwerten und finanziell sehr viel aufwändigeren Bedingungen möglich. Bei Neu- und Ersatzpflanzungen ist ein Mindestabstand von 1m zwischen Baum und Versorgungsleitung erforderlich, Baumbeete sind von Leitungen frei zu halten. Bei Abständen von 1m bis 2,5m zwischen Baum und Leitung ist der Einsatz von Schutzmaßnahmen in Absprache mit den Versorgungsträgern erforderlich. In der Regel erfolgt dies mittels Wurzelschutzfolien. Bei Fernwärmeleitungen sind überdies Abstände von 2,5m einzuhalten. Ausnahmen unter 2,5m sind nach Absprache der Einzelmaßnahmen mit dem Versorgungsträger ggf. möglich, wenn geeignete Schutzmaßnahmen eingebaut werden. Sollten zusätzlich zu den längs durch die Beete verlaufenen Leitungen im Beet selbst auch noch Hausanschlüsse liegen, ist eine Bepflanzung des Beetes mit Bäumen zumeist nicht mehr möglich. Gründe für eine Nicht-Wiederbepflanzbarkeit von ehemaligen Baumbeeten können auch in der Nähe zu Bestandsbäumen – städtisch oder auf Privatgrundstücken, sowie der Überhang von privatem Baumbestand in den städtischen Raum sein. In diesen Fällen stünde dem Jungbaum zu wenig Licht und Wuchsraum für eine artgerechte und zukunftsträchtige Entwicklung zur Verfügung, weswegen eine Bepflanzung aus Gründen der Lichtkonkurrenz mittelfristig nicht zielführend oder erhaltungsfähig wäre. Baumstandorte können auch dann nicht immer erhalten bleiben, wenn sich diese z.B. unmittelbar vor Ampelanlagen (Sichtbehinderung auf das Verkehrszeichen) oder vor, bzw. im Bereich von Grundstückszufahrten befinden und deren Nutzung zu stark einschränken. Einige Beete sind derzeitSeite 2 von 3 Seite 3 auch viel zu klein und aufgrund der örtlichen Verhältnisse für eine Baumpflanzung auch nicht entsprechend zu vergrößern. Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe geprüft. Notfalls müssen in wenigen Einzelfällen Standorte geschlossen werden. Zum Baumstandort Ecke Weberstraße / Argelanderstraße: Zierkirschen befinden sich in diesem Bereich lediglich auf dem Spielplatz Roonplatz im Kreuzungsbereich. Diese Bäume sind alle in sehr gutem bis befriedigen Zustand und auch vollständig vorhanden. Vor der Weberstraße 109 im Kreuzungsbereich zur Argelanderstraße befindet sich ein mit einem Strauch bepflanztes Beet. Die hier ehemals vorhandene Kastanie wurde bereits 2011 im Rahmen einer Kanalbaumaßnahme entfernt. Der Standort ist generell wiederbepflanzbar und soll in die oben beschriebene Ersatzpflanzungsmaßnahme in den nächsten 3 Jahren aufgenommen werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de