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201275 · Beschlussvorlage

Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge gem. § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz -KWahlG- i. V. m. § 28 Kommunalwahlordnung -KWahlO-

Nummer
201275
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Kommunalwahlausschusses 03.08.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 201275-2 Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge gem. § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz -KWahlG- i. V. m. § 28 Kommunalwahlordnung -KWahlO-

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Beschlussvorlage
öffentlich
201275
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Entscheidung über die Zulassung der eingereichten
Wahlvorschläge gem. § 18 Abs. 3
Kommunalwahlgesetz -KWahlG- i. V. m. § 28
Kommunalwahlordnung -KWahlO-
Beratungsfolge
Kommunalwahlausschuss 03.08.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Vorlage wird nachgereicht.
Begründung
Gem. § 15 Abs. 1 KWahlG in Verbindung mit dem Gesetz zur Durchführung der
Kommunalwahlen 2020 können bis zum 48. Tag vor der Wahl (27.07.2020, 18
Uhr) Vorschläge für die Wahl in den einzelnen Bezirken des Wahlgebietes
eingereicht werden. Daher kann die vollständige Vorlage erst nach Prüfung der
eingereichten Vorschläge durch die Verwaltung zur Sitzung vorgelegt werden.
Anlage/n
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