201273 · Beschlussvorlage
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7014-1 „Deutschherrenstraße 175-187( Fa. Lubig, Lannesdorf)“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf
Kerndaten
- Nummer
- 201273
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 201273 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7014-1 „Deutschherrenstraße 175-187( Fa. Lubig, Lannesdorf)“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Der geplante zentrale Vollsortimenter mit einer hohen Anzahl an ergänzenden Wohneinheiten hat eine wichtige Bedeutung für den Ortsteil Lannesdorf. Durch eine zeitnahe Beratung in den politischen Gremien kann die Stärkung des Ortsteilzentrums im Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Bonn sowie die zügige Schaffung von Wohnraum (mind. 30 % gefördert) unterstützt werden. Aufgrund der Lage auf dem Wohnungsmarkt ist die Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten grundsätzlich dringend erforderlich, jede Verzögerung schadet den Interessen der Stadt. Aufgrund der hohen Anzahl an zu bearbeitenden Vorlagen im Vorfeld der letzten Sitzungen der Legislaturperiode und der knappen personellen Besetzung in der Ferienzeit konnte die Vorlage nicht fristgerecht für die Einladung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz (AUV) vorgelegt werden. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Bedeutung des Projektes, sollte die Vorlage noch in den anstehenden Sitzungen behandelt werden. Sollte eine Behandlung im AUV nicht mehr erfolgen können, wäre die Beschlussfassung erst in einer Sitzung der BV Bad Godesberg nach den Kommunalwahlen, voraussichtlich im Dezember 2020, möglich. Dadurch käme es zu einer deutlichen Verzögerung bei den nächsten Verfahrensschritten. Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 26.08.2020) 1) Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7014-1 „Deutschherrenstraße 175-187 (Fa. Lubig, Lannesdorf)“ ist erneut dieSeite 1 von 16 Seite 2 frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen. 2) Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie im Rathaus von Bad Godesberg (Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben). Die Planung ist im Rahmen einer Bürgerbeteiligungsveranstaltung (ggf. als Onlinebeteiligung) vorzustellen. Begründung Plangebiet Das Plangebiet befindet sich im Ortszentrum von Lannesdorf, Stadtbezirk Bad Godesberg. Die Flächen des ehemaligen Maschinenbaubetriebes der Firma Lubig befinden sich in zentraler Lage des Baublocks Deutschherrenstraße, Schenkpfädchen, der südwestlichen Grenze des Hausgrundstückes Paracelsusstraße 112 – 118 und der nordwestlichen Grenze des Hausgrundstückes Deutschherrenstraße 189. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 12.600 qm. Die Fläche war mit Bauten des Maschinenbaubetriebes der Firma Lubig bebaut, diese wurden zwischenzeitlich niedergelegt. Im nördlichen Teil des Plangebiets war umfangreicher, Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der z.T. satzungsgeschützt ist und ggf. artenschutzrechtlich relevant war. Im Zusammenhang mit dem Abriss fanden bereits umfangreiche Baumfällungen statt. Planungsanlass Die Firma Lubig beabsichtigt auf der Fläche die Ansiedlung eines Vollsortimenters des Lebensmittelbereiches (bis zu ca. 2500 qm Verkaufsfläche) zuzüglich einer ergänzenden Verkaufsfläche von 800 qm beispielsweise für einen Drogeriemarkt, sowie ca. 150 Wohneinheiten (davon 30% gefördert). Planverfahren Im März 2009 wurde seitens des Vorhabenträgers ein Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes i.S.d. § 12 BauGB auf der betreffenden Fläche gestellt. Zwischenzeitlich wurde der Einleitungsbeschluss (DS-Nr.: 0910930) gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Aufgrund der lang anhaltendenSeite 2 von 16 Seite 3 Verhandlungen zum Sanierungsvertrag zur Altlastensanierung ist das förmliche Bauleitplanverfahren nicht mehr fortgeführt worden. Da die Verhandlungen zum Sanierungsvertrag im Mai 2016 abgeschlossen wurden, hat der Vorhabenträger mit Datum vom 28.06.2016 einen erneuten Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. Am 08.03.2017 fasste die Bezirksvertretung Bad Godesberg einen erneuten Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB (DS-Nr. 1710452), um die Aktualität des Beteiligungsverfahrens gewährleisten zu können. Dieser Beschluss enthält städtebauliche Maßgaben, die vor Durchführung der Beteiligung einzuarbeiten waren. In Reaktion darauf, hat der Vorhabenträger die Planung grundsätzlich überarbeitet. Das neue Plankonzept mit deutlich höherem Wohnanteil soll nun Grundlage für die erneute Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sein. Aus städtebaulicher Sicht sind die Maßgaben durch die Umplanung erfüllt. Im Zuge der Frühzeitigen Beteiligung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die beabsichtigte Entwicklung des Gebietes zu informieren und sich zu den Planungsabsichten zu äußern. Im weiteren Verfahren werden alle erforderliche Gutachten erstellt. Ebenso erfolgt die Beteiligung der Nachbargemeinden. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, am Standort Deutschherrenstraße 175-187 einen Vollsortimenter mit ergänzender Marktfläche anzusiedeln und Wohnungen zu errichten. Der Bebauungsplan ist – auch wenn es sich hier um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt – aufgrund der erforderlichen Umweltprüfung nach dem UVPG (Nr. 18.8 i. V. mit Nr. 18.6 der Anlage 1) im Normalverfahren durchzuführen. Die hier geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung der Einzelhandelsbetriebe wird als Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt. Zur rechtssicheren Berücksichtigung der Umweltbelange wird im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der (gem. § 2 (4) BauGB) die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht enthält alle gem. § 17 BNatSchG zur Beurteilung des Eingriffs erforderlichen Angaben. Darüber hinaus müssen bei allen Bauleitplanverfahren die Belange des Artenschutzes beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).Seite 3 von 16 Seite 4 Planungsvorgaben Für das Plangebiet stellt der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn gemischte Baufläche (M) dar. Verbindliches Planungsrecht besteht für diesen Bereich nicht. Lediglich ein das Gebiet an die Paracelsusstraße anbindender kleiner Grundstücksteil wird durch die Festsetzungen des östlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 8315-28 erfasst und dort als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Auf dem Grundstück „Deutschherrenstraße 175-187“ unterhielt die Firma Dreh- und Massenteile Lubig GmbH & Co. KG bis Ende der 90-er Jahre einen metallverarbeitenden Betrieb. Während der Betriebszeit kam es zu massiven Einträgen von LHKW (leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen) in den Untergrund und in das Grundwasser. Um eine Eindämmung und Verringerung des Grundwasserschadens zu erreichen, wurde zwischen der Stadt Bonn und dem Vorhabenträger am 19.05.2016 ein Sanierungsvertrag geschlossen. Bestandteil der Vereinbarung ist auch eine Entfernung großer Mengen an LHKW durch einen Bodenaustausch im Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes. Die vereinbarten Sanierungsmaßnahmen auf dem Grundstück sind weitestgehend abgeschlossen. Planungsziel Ziel der Planung ist die Stärkung des Ortsteilzentrums als Nahversorgungszentrum sowie ein Ausbau des Wohnungsangebotes im Ortsteil Lannesdorf. Die geplante Nutzungsstruktur sieht ein Angebot von Waren des täglichen Bedarfs und Wohnnutzung vor. Das im Juni 2008 erstellte und in 2012 durch Beschluss des Rates aktualisierte Einzelhandels- und Zentrenkonzept führt für den Standort zusammen mit den hieran angrenzenden südlichen Flächen des D-Zentrums, als städtebauliche Zielsetzung Folgendes aus: „Das im attraktiven Dorfkern von Lannesdorf am Brunnenplatz gelegene gefährdete Nahversorgungszentrum besticht durch seine funktionale Vielfalt und soll trotz seiner Nähe zum nicht integrierten Einzelhandelsstandort an der Drachenburgstraße aktiv gestützt werden. In diesem Zusammenhang ist neben Privataktivitäten der Eigentümer und Handeltreibenden die städtebauliche Erweiterung nach Norden durch die Einbeziehung des Grundstücks der ehemaligen Maschinenfabrik Lubig als Möglichkeit der Verkaufsflächenerweiterung des Lebensmittelmagneten zu sehen.“ Die Planung entspricht insofern den im Einzelhandels- und Zentrenkonzept formulierten städtebaulichen Zielsetzungen der Bundesstadt Bonn für diesen Bereich. Zwischen der Vorhabenträgerin und der Bundesstadt Bonn wird noch vor dem Satzungsbeschluss ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Mit dem Durchführungsvertrag bindet sich die Vorhabenträgerin im Wesentlichen, in einem festgesetzten Zeitraum nach Erteilung der Baugenehmigung mit derSeite 4 von 16 Seite 5 baulichen Maßnahme zu beginnen und das Projekt innerhalb des vereinbarten Zeitraums vollständig abzuschließen. Plankonzept An der Deutschherrenstraße ist ein Einzelhandelsgebäude mit einer Verkaufsfläche von insgesamt bis zu ca. 3.300 qm geplant. Unter diesem Gebäude ist eine Tiefgarage vorgesehen, die parallel zum Schenkpfädchen entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze angefahren wird. Gleichfalls über diese Verkehrsfläche erschlossen wird die in das Gebäude integrierte und durch Toranlagen eingehauste Anlieferung der Einzelhandelsbetriebe. Der Zugang zu den Einzelhandelsbetrieben erfolgt über eine Erdgeschosszone, deren Fassade entlang der Deutschherrenstraße zugunsten einer Vorfläche leicht zurückgesetzt ist und mit einem Plateau barrierefrei an den öffentlichen Gehweg anschließt. Auf der Einzelhandelsfläche sind im Sinne einer mehrfachen Innenentwicklung zusätzlich überwiegend zwei- bis viergeschossige Baukörper mit Wohnungen U-förmig um einen gemeinsamen Dachgarten angeordnet. Die Höhenentwicklung des so entstehenden, insgesamt bis zu fünfgeschossigen Gebäudes wird dabei so gestaffelt, dass das Gebäude in Richtung des Ortskerns an der Drachenburgstraße deutlich herausgestellt wird, um dann in nordwestlicher Richtung auf den Maßstab der anschließenden Bebauung abzufallen. Das Marktgebäude schließt als Grenzbebauung an die bestehende Bebauung Deutschherrenstraße Nr. 189 an, um die geschlossene Bebauung an dieser Stelle fortzuführen. Die Fortsetzung der Grenzbebauung über die Gebäudetiefe des Marktgebäudes ist aus städtebaulicher Sicht verträglich. Eine Beeinträchtigung der Nachbargebäude (Deutschherrenstraße Nr. 189a) ist aufgrund der nordöstlichen Lage des Plangebäudes nicht zu erwarten. Die mittlerweile niedergelegten Fabrikgebäude der Firma Lubig waren ebenfalls als Grenzbebauung angelegt. Auf dem Niveau der Paracelsusstraße sind vier Wohngebäude mit Etagenwohnungen auf einer gemeinsamen Tiefgarage vorgesehen. Jeweils zwei der vier- bzw. fünfgeschossigen Baukörper bilden einen über zwei Seiten offenen Hof. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über die Paracelsusstraße. Die Höhe der Gebäude ist aus der angrenzenden Bebauung mit vier Vollgeschossen und einem Satteldach abgeleitet. Öffentlich geförderter Wohnungsbau Die mit Ratsbeschluss vom 10.07.2018 (DS-Nr. 1811574EB) festgelegte 40%- Mindestquote für geförderten Wohnraum ist hier nicht verbindlich, da es sich gemäß Ratsbeschluss vom 30.03.2017 um einen Altfall (DS-Nr.: 1613742EB5) handelt. Demnach sind Projekte ausgenommen, bei denen vor benanntem Stichtag eine Planungsvereinbarung oder ein vergleichbares Dokument vorliegt. Dies trifft auf das vorliegende Projekt zu: Eine Planungsvereinbarung wurde am 02.06.2009 mit dem Vorhabenträger geschlossen. EntsprechendSeite 5 von 16 Seite 6 wird gemäß Ratsbeschluss vom 26.03.2015 (DS-Nr. 1510488EB5) mindestens eine 30 %-Quote für öffentlich geförderten Wohnraum angestrebt. Verkehrliche Erschließung Das Plangebiet ist durch die Deutschherrenstraße und die Paracelsusstraße öffentlich erschlossen. Im Zusammenhang mit dem Hochbauvorhaben ist eine neue private Erschließungsstraße zwischen diesen Straßen vorgesehen. An den beiden Einmündungen der Planstraße sind in den bestehenden Straßenräumen Anpassungsmaßnahmen (u.a. Verlagerung von baulichen Einengungen und Parkständen) notwendig, die im weiteren Verfahren noch im Detail abzuklären sind. Entlang der nordwestlichen Grenze der Baugrundstücke verläuft auf einer 2,25 m breiten Parzelle das Schenkpfädchen als Verbindungsweg zwischen Paracelsusstraße und Deutschherrenstraße. Dieser Weg soll in seiner Funktion als öffentliche Quartiersverbindung zwischen der Paracelsusstraße und der Deutschherrenstraße durch eine Verbreiterung auf 3 m innerhalb des Plangebiets gestärkt und gleichzeitig für die fußläufige Erschließung des neuen Wohngebietes ausgebaut werden. Der Weg wird als öffentliche Verkehrsfläche ausgebaut und nach Abschluss der Baumaßnahmen kostenfrei auf die Stadt Bonn übertragen. Die Entwässerung der Wegeparzelle wird über einen Erschließungsvertrag sichergestellt. Durch die Lage der Tiefgaragenzufahrten und den Verzicht auf oberirdische Pkw- Stellplätze entsteht zwischen den Gebäuden ein autofreier Bereich. Die Zuwegungen zu den Gebäuden sind lediglich durch die Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zu befahren. Das Vorhaben sieht im aktuellen Planstand Raum für ca. 200 Stellplätze, davon ca. 140 dem Einzelhandel zugeordnet, vor. Für den Radverkehr sollen über 300 Abstellplätze eingerichtet werden. Die genaue Anzahl wird im weiteren Verfahren abschließend bestimmt. Anlage/n 1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung (öffentlich) 2 Beteiligungsplan (öffentlich)Seite 6 von 16 Bundesstadt Bonn Bebauungsplan Nr. 7014-1 „Deutschherrenstraße 175-187“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 1.Anlass und Ziel der Planung Die Eigentümerin der Flächen des ehemaligen Metallverarbeitungsbetrie- bes Lubig plant nach Aufgabe der gewerblichen Nutzung und Abräumung des Geländes eine Neubebauung. Das Plangrundstück umfasst eine Fläche von rund 1,23 ha zwischen der Deutschherrenstraße im Westen und der Paracelsusstraße im Osten im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf. Zusammen mit der rund 280 m² großen in städtischem Eigentum verbleibenden Wegeparzelle des nordwestlich angrenzenden Schenkpfädchens ergibt sich eine Plangebiets- größe von rund 1,26 ha. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Bundesstadt Bonn von 2008, mit Fortschreibung im Jahr 2012, stuft die Ortsmitte von Lannesdorf als D- Zentrum in Bonn ein. Es beschreibt den Planungsraum wie folgt: „Das im attraktiven Dorfkern von Lannesdorf am Brunnenplatz gelegene gefährdete Nahversorgungszentrum besticht durch seine funktionale Vielfalt und soll trotz seiner Nähe zum nicht integrierten Einzelhandelsstandort an der Dra- chenburgstraße aktiv gestützt werden. In diesem Zusammenhang ist neben Privataktivitäten der Eigentümer und Handeltreibenden die städtebauliche Erweiterung nach Norden durch die Einbeziehung des Grundstücks der ehemaligen Maschinenfabrik Lubig als Möglichkeit der Verkaufsflächener- weiterung des Lebensmittelmagneten zusehen.“ Dieser Grundaussage folgend sieht die Planung der Vorhabenträgerin die Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters an der Deutschherren- straße mit bis zu ca. 2.500 m² Verkaufsfläche sowie weitere Handelsflächen von ca. 800 m² vor. Die Planung entspricht insofern den im Einzelhandels- und Zentrenkonzept formulierten städtebaulichen Zielsetzungen der Bun- desstadt Bonn für diesen Bereich. Weiter ist die Errichtung von ca. 80 Wohnungen auf dem Einzelhandelsge- bäude an der Deutschherrenstraße sowie weiterer ca. 70 Wohnungen an der Paracelsusstraße geplant. Mit diesem Konzept erfährt der Lannesdorfer Ortskern eine Erweiterung durch eine gemischte Nutzung, die seine Versor- gungsfunktion stärkt und gleichzeitig die bisherige Lücke im städtebaulichen Zusammenhang schließt. Dem hohen Wohnraumbedarf in der Bundesstadt Bonn wird dabei durch ca. 30% geförderte und frei finanzierte Wohnungen Rechnung getragen. 2. Planungsrechtliche Situation Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg (GEP Region Bonn/Rhein-Sieg) weist für den Bereich des Plangebietes einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) aus. Der Flächen- nutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche (M) dar.Seite 7 von 16 Für den Vorhabenbereich und seine nähere Umgebung besteht mit Ausnahme der Wohnbebauung an der Paracelsusstraße, für den der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 8315-28 ein allgemeines Wohngebiet (WA) festsetzt, kein verbindliches Planungsrecht. Die bestehende Bebauung ist entlang der Deutschherrenstraße von einer gemischten Nutzung aus Han- del, Gewerbe und Wohnen bestimmt. Von der Paracelsusstraße her prägt, nach der erfolgten Aufgabe der gewerblichen Nutzung auf dem Vorhabengrundstück, die Wohnnutzung den Charakter des Gebietes. Für die mit dem Vorhaben verbundene Änderung der Bebauung und ihrer Nutzung soll das Planungsrecht für das Vorhaben durch Aufstel- lung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen wer- den. 2.2. Planverfahren Der Rat der Bundesstadt Bonn hatte dem Vorhaben einer Einzel- handels- und Wohnentwicklung im Grundsatz zugestimmt und am 07.05.2009 die Einleitung der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (DS-Nr. 0910930). Die von der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 29.09.2009 beschlossene früh- zeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde auf Grundlage einer Planung mit einem Lebensmittelvollsorti- menter, sechs Wohnungen in Obergeschossen, sowie einer oberirdi- schen Stellplatzanlage durchgeführt. Das weitere Verfahren wurde anschließend aufgrund der Altlastproblematik nicht fortgeführt. Nach Abschluss eines Sanierungsvertrages zur Altlastensanierung im Jahr 2016 durch die Josef Lubig GmbH mit der Stadt Bonn hat die da- malige Vorhabenträgerin in Abstimmung mit der Eigentümerin einen erneuten Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes gestellt. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hatte da- rauf am 08.03.2017, unter Vor- behalt der vorherigen planerischen Umsetzung von städtebaulichen Maß- gaben, eine erneute frühzeitige Beteiligung für das Vorhaben einer Einzelhandelsnutzung mit ebener- digen Pkw- Stellplätzen und einer Wohnnutzung an der Deutschher- renstraße beschlossen (DS-Nr. 1710452). Daraufhin er- folgte ein Wechsel des Projektträgers von der damaligen Vorhabenträgerin zu Lubig Real Estate GmbH & Co. KG und die Beauftragung des Archi- tekturbüros BauWerkStadt mit dem Ziel, eine neue, den beschlosse- nen städtebaulichen Maßgaben entsprechende Planung zu erarbeiten. Nachdem die Vorhabenträgerin Lubig Real Estate das Vorhaben nunmehr deutlich weiterentwickelt hat und an Stelle der oberirdi- schen Stellplatzanlage eine Wohnbebauung plant, wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage dieser neuen Vorha- benplanung durchgeführt. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Nor- malverfahren aufgestellt. Zur rechtssicheren Berücksichtigung der Umweltbelange wird im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchge- führt, in der (gem. § 2 (4) BauGB) die voraussichtlichen Umweltauswir- kungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht enthält alle gem. § 17 BNatSchG zur Beurtei-Seite 8 von 16 lung des Eingriffs erforderlichen Angaben. Zur Abhandlung der Eingriffs- regelung wird dazu ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt, der auch vorgesehene Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sowie Angaben zur Verfügbarkeit der für die Kompensation benötigten Flächen, enthält. Darüber hinaus müssen bei allen Bauleitplanverfahren die Belange des Artenschutzes beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). In einer ersten Stufe der ASP wird durch eine überschlägige Prognose ge- klärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Artenschutzprüfung mit Art-für-Art Analyse (ASP Stufe II) erforderlich. 3.Planung 3.1Städtebauliches Konzept Das Plangebiet gliedert sich topografisch in den höher gelegenen westlichen Teil an der Deutschherrenstraße und den niedriger gelege- nen Teil an der Paracelsusstraße. Die Höhendifferenz entspricht etwa der Höhe eines Geschosses. An der Deutschherrenstraße ist ein Einzelhandelsgebäude mit einer Verkaufsfläche von insgesamt bis zu ca. 3.300 qm geplant. Unter die- sem Gebäude ist eine Tiefgarage vorgesehen, die parallel zum Schenkpfädchen entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze ange- fahren wird. Gleichfalls über diese Verkehrsfläche erschlossen wird die in das Gebäude integrierte und durch Toranlagen eingehauste An- lieferung der Einzelhandelsbetriebe. Der Zugang zu den Einzelhandelsbetrieben erfolgt über eine Erdge- schosszone, deren Fassade entlang der Deutschherrenstraße zu- gunsten einer Vorfläche zurückgesetzt ist und mit einem Plateau barrierefrei an den öffentlichen Gehweg anschließt. Der Gebäudekomplex mit der Einzelhandelsfläche im Erdgeschoss setzt sich aus zwei- bis fünfgeschossigen Baukörpern zusammen. Deren Obergeschosse enthalten Wohnungen, die U-förmig um ei- nen gemeinsamen Dachgarten herum angeordnet sind. Die Höhen- entwicklung wird dabei so gestaffelt, dass das Gebäude in Richtung des Ortskerns an der Drachenburgstraße deutlich herausgestellt wird, um dann in nordwestlicher Richtung auf den Maßstab der anschließenden Bebauung abzufallen. Das Marktgebäude schließt als Grenzbebauung an die bestehende Bebau- ung Deutschherrenstraße Nr. 189 an, um die geschlossene Bebauung an dieser Stelle fortzuführen. Die Fortsetzung der Grenzbe- bauung über die Gebäudetiefe des Marktgebäudes ist aus städte- baulicher Sicht verträglich. Eine Beeinträchtigung der Nachbarge- bäude (Deutschherrenstraße Nr. 189a) ist aufgrund der nordöstli- chen Lage des Plangebäudes nicht zu er- warten. Die mittlerweileSeite 9 von 16 niedergelegten Fabrikgebäude der Firma Lubig waren ebenfalls als Grenzbebauung angelegt. Auf dem Niveau der Paracelsusstraße sind vier Wohngebäude mit Etagenwohnungen auf einer gemeinsamen Tiefgarage vorgesehen. Jeweils zwei der vier- bzw. fünfgeschossigen Baukörper bilden einen über zwei Seiten offenen Hof. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über einen Stich von der Paracelsusstraße. Die Höhe der Gebäude ist aus der angrenzenden Bebauung mit vier Vollgeschossen und einem Sat- teldach abgeleitet. Die nun vorgesehene Wohn- und Geschäftsnutzung an Stelle des ehemali- gen Gewerbebetriebes, trägt dazu bei, das Ortszentrum zu stärken und dem erhöhten Wohnungsbedarf in der Stadt Bonn Rech- nung zu tragen. 3.2 Verkehrliche Erschließung / Ruhender Verkehr Das Plangebiet ist durch die Deutschherrenstraße und die Para- celsusstraße öffentlich erschlossen. Im Zusammenhang mit dem Hochbauvorhaben ist eine neue private Erschließungsstraße zwi- schen diesen Straßen vorgesehen. Über diese werden die dem Vorha- ben zugeordneten Stellplatz- anlagen unter dem Marktgebäude er- schlossen. An den beiden Einmündungen der Planstraße sind in den bestehenden Straßenräumen Anpassungsmaßnahmen (u.a. Verlage- rung von baulichen Einengungen und Parkständen) notwendig, die im weiteren Verfahren noch im Detail abzuklären sind. Entlang der nordwestlichen Grenze der Baugrundstücke verläuft auf einer 2,25 m breiten Parzelle das Schenkpfädchen als Verbindungsweg zwischen Paracelsusstraße und Deutschherrenstraße. Dieser öffentliche Weg soll in seiner Funktion als Quartiersverbindung zwischen der Paracelsusstraße und der Deutschherrenstraße durch eine Verbreiterung auf 3 m gestärkt und gleichzeitig für die fußläufige Erschließung des neuen Wohngebietes ausgebaut werden. Die Deutschherrenstraße wird von der Buslinie 612 mit Gelenkbussen befahren. Die Haltestelle „Lannesdorf Mitte“ befindet sich unmittelbar vor dem Baugrundstück. Die Haltestelle „Ellesdorfer Straße“ in rund 330 m Entfernung wird zusätzlich durch die Linien 614 und 856 be- dient. Durch die Lage der Tiefgaragenzufahrten und den Verzicht auf oberir- dische Pkw- Stellplätze entsteht zwischen den Gebäuden ein auto- freier Bereich. Die Zuwegungen zu den Gebäuden sind lediglich durch die Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zu befahren. Für das Vorhaben liegt eine Verkehrsuntersuchung des Büros VSU, Herzogenrath, mit Stand vom 15.10.2019 vor. Darin wurden die Mo- bilitätskenn- werte erhoben, ein bedarfsgerechter Stellplatzschlüssel ermittelt, Maßnahmen zur Förderung der nicht-Kfz- gebundenen Mobili- tät vorgeschlagen und verschiedene Erschließungsmöglichkeiten be- wertet. Im Ergebnis sollte die Erschließungsstraße durchgängig be- fahrbar sein, da so die zusätzlichen Verkehre gleichmäßig auf das vorhandene Straßennetz aufgeteilt werden können. Nach Aussage des Gutachters ist das Vorhaben durch die öffentlichen Straßen mit guter Qualität erschlossen.Seite 10 von 16 Durch das Vorhaben wird ein zusätzlicher Kfz- Verkehr in einer Grö- ßenordnung von 370 Fahrten in der nachmittäglichen Spitzenstunde an Werktagen erwartet Das Vorhaben sieht im aktuellen Planstand Raum für ca. 200 Stell- plätze, davon ca. 140 dem Einzelhandel zugeordnet, vor. Die Stell- platzzuordnung und –bewirtschaftungsform wird im weiteren Verfahren entschieden. Für den Radverkehr sollen über 300 Abstellplätze eingerichtet werden. Die genaue Anzahl wird im weiteren Verfahren abschließend be- stimmt. 3.3Freiraumplanung - Bäume Im nordwestlichen Teil des Baugrundstücks sind insgesamt 6 Bäume vor- handen, die bei Realisierung des Vorhabens nicht erhalten wer- den können. Diese werden durch Neupflanzungen kompensiert. Der Entwurf sieht zwischen den beiden Gebäudekomplexen 8 Bäume mit direktem Bodenkontakt sowie auf dem Dach des Einzelhandels- gebäudes mehrere kleine Bäume vor. - Dachbegrünung Die jeweils obersten Dachflächen der Gebäude erhalten eine extensive Dachbegrünung. Für die Tiefgarage der Wohnbebauung an der Paracelsus- straße ist der Aufbau für eine intensive Begrünung berücksichtigt. - Freiflächen Der Entwurf gliedert die Bauvolumina durch Freiraumachsen zwischen den Gebäuden bzw. auf dem Dach des Einzelhandels. Entlang des Schenkpfädchens ist eine Heckenpflanzung zu den angren- zenden Privatgrundstücken vorgesehen. Im Zuge der weiteren Planun- gen ist ggf. ein Konzept zum Schutz vor Durchwurzelung für die Ent- wässerungsanlagen der Wegeparzelle beim Tiefbauamt vorzulegen. 3.4Ver- und Entsorgung / Energiekonzept Das Vorhaben ist für die Schmutz- und Niederschlagsentwässerung über das vorhandene Mischsystem erschlossen. Auf Grund der bis- herigen Bebauung unterliegt das Vorhaben nicht der Verpflichtung zur Versickerung oder getrennten Ableitung von Niederschlagswas- ser. Auf Grund der vorangegangenen gewerblichen Nutzung und des registrierten Altstandortes ist eine Versickerung im Plangebiet vo- raussichtlich auch nicht möglich. Die im früheren Bestand befestigten Flächen sind auch als solche im Kanalnetzmodell der Stadt Bonn berücksichtigt und dem Kanal in der Deutschherrenstraße zugerechnet. Im Vergleich zur Altbebauung wird das Grundstück nun deutlich stärker versiegelt. Da der Kanal in der Pa- racelsusstraße bereits im Bestand ausgelastet ist und keine zusätzli- chen Einleitungen erfolgen dürfen, kann die Erschließung nur über die Deutschherrenstraße sichergestellt werden. Die Vorhabenträgerin plant keine Teilung des Grundstücks im Pla- nungsraum. Nur unter dieser Voraussetzung ist die geplante gemein- same Entwässerung der Gebäude und befestigten Flächen auf dem Grundstück satzungskonform. Hinweis: Auf Grundlage der aktuellen Planung wäre bei einer späteren Teilung des Grundstücks die abwassertechnische Erschließung nichtSeite 11 von 16 mehr gesichert. In diesem Fall wäre für eine satzungskonforme Ent- wässerung absehbar die weitere Erschließung des Planungsraums mit einem öffentlichen Kanal (und einer öffentlichen Straße) erforderlich, da entsprechend der Entwässerungssatzung jedes anzuschließende Grundstück mit einer eigenen Anschlussleitung und ohne technischen Zusammenhang mit den Nachbargrundstücken an die öffentliche Ab- wasseranlage anzuschließen ist. Auf Grund der gegebenen Geländehöhen und der gegebenen Vorflut in der Deutschherrenstraße kann die Oberflächenentwässerung des nördlichen Plangebietsteils nicht im Freispiegel erfolgen, so dass das Abwasser dieses Bereichs durch eine grundstückseigene Anlage zu heben ist. Die Planungen des Tiefbauamtes haben gezeigt, dass eine hydrauli- sche Erweiterung des bestehenden Kanalnetzes in der Deutschher- renstraße vorzunehmen sein wird. Im Zuge der Planungen werden die im Vergleich zur Altbebauung zusätzlich versiegelten Flächen mitbe- rücksichtigt. Abhängig von der zeitlichen Abfolge der dazu notwendigen Kanal- baumaßnahme und der Realisierung des Vorhabens werden gege- benenfalls notwendige Interimslösungen vor Rechtskraft des Bebau- ungsplanes zwischen dem Tiefbauamt und der Vorhabenträgerin ab- gestimmt, sodass durch die Neubebauung keine Verschlechterung der Situation für die bestehende Umgebungsbebauung entsteht. Ggf. erforderliche Interimslösungen (z.B. Rückhaltung und gedrosselte Ein- leitung) erfolgen auf Kosten der Vorhabenträgerin. Im Rahmen der Neuplanung ist der Schutz der Einrichtungen auf dem Grundstück sowie der bestehenden Umgebungsbebauung vor Starkre- genereignissen zu gewährleisten. Dies sowie die Überflutungsbetrach- tung nach DIN 1986 werden im weiteren Verfahren erarbeitet. Maß- nahmen zur Rückhaltung von Starkniederschlägen werden gegebe- nenfalls mit Maßnahmen zur Rückhaltung im Kanalnetz des Vorhaben- grundstücks kombiniert. Die Versorgung mit Lösch- und Trinkwasser sowie mit Strom und Gas ist über die Leitungsnetze in der Deutschherrenstraße und mit Ausnahme von Gas auch in der Paracelsusstraße gegeben. Für die Stromversorgung ist ein Standort für eine Kompaktstation im südwest- lichen Teil des Plangebiets erforderlich. Eine Fernwärmeversorgung besteht nicht. Vor dem Hintergrund des Hauptausschussbeschlusses vom 14.11.1995 sind im Rahmen eines Energiekonzeptes verschiedene Energieversorgungsvarianten vergleichend zu untersuchen sowie hin- sichtlich ihrer Auswirkungen auf die CO2-Emissionen, die Wirtschaft- lichkeit und unter der Berücksichtigung erneuerbarer Energien darzu- stellen. Das Energiekonzept ist möglichst frühzeitig mit der Leitstelle Klimaschutz im Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agen- da abzustimmen und muss spätestens als Grundlage für die Offenla- ge vorliegen. Gemäß Ratsbeschluss zu „Energieeffizienz im Neubau“ vom 22.10.2015 ist derzeit mindestens der KfW-Effizienzhaus 55- Standard bezogen auf die Anforderungen der Energieeinsparverord- nung 2014 (zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparver- ordnung vom 18. November 2013) einzuhalten.Seite 12 von 16 Neben Maßnahmen zur Minimierung des Energiebedarfs sollten auch Maßnahmen zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung getroffen wer- den. Dabei sind passive bauliche Maßnahmen, wie außenliegender Sonnenschutz, Vordächer, der Einsatz entsprechender Materialien, Begrünung oder die solaroptimierte Grundrissgestaltung gegenüber einer aktiven Kühlung zu bevorzugen. Im Falle einer aktiven Kühlung sollte diese auf der Basis von regenerativen Energien erfolgen. Bei der Ausrichtung und Gestaltung der Dachflächen ist die aktive Solarener- gienutzung mit einzubeziehen. Das Potenzial solarenergetischer Anla- gen und die mögliche Kombination mit der geplanten Dachbegrünung sind zu prüfen und darzustellen. Sollten Dächer nicht begrünt werden, sind geeignete Flächen mindestens für die mögliche Nachrüstung von PV-Anlagen vorzurichten. Der geplante Energieeffizienzstandard, die Energieversorgung, sowie die Installation oder Vorrichtung von PV-Anlagen werden im Durchfüh- rungsvertrag festgeschrieben. Im Zuge der Aufweitung der Wegeparzelle Schenkpfädchen sind er- forderliche Entwässerungsanlagen vorzusehen. Diese werden über einen Erschließungsvertrag durch die Vorhabenträgerin entsprechend der Vorgaben des Tiefbauamtes geplant und hergestellt. 4. Auswirkungen der Planung 4.1 Verkehr Verkehrs- und Mobilitätskonzept Unter Berücksichtigung der mit dem Vorhaben vorgesehen Nutzungen, der möglichen Mehrfachnutzungen und der Lage des Plangrundstücks im Ortszentrum und den Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs wurden verschiedene Varianten für einen bedarfsgerechten Stellplatz- schlüssel für Pkw in Abhängigkeit zur Stellplatzzuordnung ermittelt. Ähnliches gilt für den der Umfang der erforderlichen Anlagen zur Förderung des Radverkehrs. Die Zahl der erforderlichen wie der vor- gesehenen Stellplätze entspricht jeweils den Anforderungen nach der Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung unter Berücksichtigung einer überdurchschnittlichen guten Anbindung über den ÖPNV. Es sind Mobilitätsmaßnahmen wie Bewirtschaftung der privaten Stell- plätze, feste Carsharing-Plätze, Ladeinfrastruktur für Elektrofahr- zeuge und Abfahrtsmonitore für den ÖPNV im Verkaufsraum zur Re- duzierung des Stellplatzbedarfes vorgesehen. 4.2 Schutzgut Mensch Neben der gegeben klimatischen Belastung durch die städtische Wär- meinsel (siehe Punkt 4.5) werden die Menschen im Plangebiet wesent- lich durch Verkehrslärm belastet. Unmittelbar entlang der Paracelsus- straße und bis zu einer Tiefe von 25 m entlang der Deutschherren- straße wird ein Beurteilungspegel von 50 dB(A) nachts überschrit- ten. Weiter überschreitet der Schienenlärm den BeurteilungspegelSeite 13 von 16 von 50 dB(A) nachts im gesamten Plangebiet. Da ein aktiver Lärm- schutz an den Lärmquellen nicht realisierbar ist, müssen passive Lärmschutzmaßnahmen an den Außenseiten der Gebäude getroffen werden. Die Freibereiche zwischen den Gebäuden werden hingegen hinreichend abgeschirmt. Die durch das Vorhaben neu hinzutretenden Verkehrsmengen verur- sachen Lärmemissionen im Bereich der Zufahrten, die im weiteren Verfahren gutachterlich zu ermitteln sind. Zum Schutz der Umgebung vor unnötigem Lärm ist eine Abschottung der Anlieferung für die Einzelhandelsbetriebe durch geschlossene Tore geplant. 4.3 Schutzgut Boden Das Plangrundstück ist auf Grund der historischen Nutzung durch die Maschinenfabrik der Josef Lubig GmbH als Altstandort (Nr. 8214- 804) registriert. Während der Betriebszeit kam es zu Einträgen von MKW (Mineralölkohlenwasserstoffen) und LHKW (leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen) in Boden, Bodenluft und Grund- wasser. Die Stadt Bonn hat mit der Josef Lubig GmbH im Mai 2016 einen Sanierungsvertrag über die Sanierung der Altlasten abge- schlossen. Wesentliche Bestandteile der Vereinbarung sind die Ent- fernung von MKW und LHKW durch einen Bodenaustausch im Be- reich des ehemaligen Betriebsgeländes sowie durch Reinigung von Bodenluft und Grundwasser. Der Bodenaustausch wurde zum 01.02.2019 ordnungsgemäß abgeschlossen. Maßnahmen zur fortlau- fenden Grundwasserreinigung und zur Überwachung werden auch zukünftig noch für voraussichtlich weitere 14 Jahre durchgeführt. 4.4 Schutzgut Wasser Oberflächengewässer sind weder im Plangebiet noch angrenzend betroffen. Das Plangebiet liegt außerhalb von überflutungsgefährdeten Flächen. Im Rahmen des Sanierungskonzepts für den Altstandort (Nr. 8214- 804) werden auch leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe aus dem Grundwasser entfernt (siehe auch Punkt 4.3). Das Plangebiet wird bereits durch die städtische Mischwasserkanali- sation entwässert. Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist im Bereich des vorangegangenen Boden- und Grundwasserschadens nicht möglich. Für extreme Regenereignisse erfolgt auf der Ebene der Objektplanung eine Überflutungsbetrachtung nach DIN 1986, um nachteiligen Auswirkungen auf die geplante Bebauung und angren- zende Nutzungen vorzubeugen. Für die Wegeparzelle Schenkpfäd- chen ist zunächst eine Gefährdungsbeurteilung im Zuge der Ausbau- planung ausreichend. 4.5 Schutzgut Klima / Luft Der Planungsraum weist laut ZURES-Klimaanalyse von 2018 für som- merliche austauscharme Hochdruckwetterlagen am Tag eine mäßige bis starke Wärmebelastung auf. In der Nacht tritt mit 4,5-5K Tempe- raturabweichung zur durchschnittlichen Temperatur der Bonner Freiflächen ein deutlicher Wärmeinseleffekt auf.Seite 14 von 16 Zur Minderung der nachteiligen sommerlichen Wärmeeinwirkung werden alle Gebäude mit begrünten Flachdächern geplant. Durch Verzicht auf eine Fahrerschließung der einzelnen Gebäudezugänge für Pkw werden die versiegelten Flächen zwischen den Gebäuden re- duziert. Zusätzlich zur Tiefgaragenbegrünung sowie auf dem Dach des Einzelhandelsgeschosses sind Baumreihen vorgesehen; entlang des Schenkpfädchens eine Heckenpflanzung. Die Begrenzung des Einsatzes fossiler Energieträger trägt zur Minde- rung der Emission von Treibhausgasen bei. Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas werden im weiteren Verfahren konkretisiert. 4.6 Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Plangebiet ist nach Abbruch der bisherigen Gewerbebauten weitgehend frei von Gehölz- und Bodenvegetation. Entlang des Schenkpfädchens befinden sich noch größere Einzelbäume aus dem Garten des abgebrochenen Gebäudes Deutschherrenstraße 175. Die Auswirkungen des Vorhabens auf europäisch geschützte Arten werden durch ein Artenschutzgutachten parallel zum weiteren Bauleit- planverfahren untersucht, um eine Verletzung von Verboten nach dem Bundesnaturschutzgesetz auszuschließen. Zum Schutz der Ar- tenvielfalt erfolgt bei der Begrünung der Dächer eine insektenfreundli- che Pflanzenauswahl. Bei den sonstigen Pflanzen werden standortan- gepasste regionale Pflanzen verwendet. 4.8 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung As Vorhaben dient der Erweiterung des Lannesdorfer Ortszentrums um weitere Versorgungseinrichtungen und Wohnungen. Erholungs- und Freiflächen sind ebenerdig wie in Geschosslage den einzelnen Wohneinheiten zu- geordnet. Die Gestaltung der Freiflächen zwischen den Gebäuden berücksichtigt die Aufenthaltsfunktion. Auf Grund der Lage, der Vorprägung und der derzeitigen Ausprägung des Plange- bietes sind mit dem Vorhaben keine nachteiligen Wirkungen auf das Landschaftsbild verbunden. 4.9 Schutzgut Kultur und Sachgüter Baudenkmäler sind weder auf dem Baugrundstück noch unmittelbar angrenzend vorhanden. Nach dem Abbruch der baulichen Anlagen des bisherigen Gewerbebetriebes sind keine weiteren Sachgüter betroffen.Seite 15 von 16 Seite 16 von 16
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