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201269-03 AA · Änderungsantrag

Bürgerantrag: Bauvorhaben der Wohnbau GmbH in den Straßen Eltviller Straße und Rüdesheimer Straße Antrag zur Vorlage 201269 und 201372

Nummer
201269-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
16.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 201269 Bürgerantrag: Bauvorhaben der Wohnbau GmbH in den Straßen Eltviller Straße und Rüdesheimer Straße

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Änderungsantrag
öffentlich
201269-03 AA
Antragsteller/in:
Dr. Uli Barth
Gabriel Kunze
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
16.02.2021 gez. Jansen
Bürgerantrag: Bauvorhaben der Wohnbau GmbH
in den Straßen Eltviller Straße und Rüdesheimer
Straße
Antrag zur Vorlage 201269 und 201372
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Entscheidung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Bürgeranträge werden von der Verwaltung als Einwendungen im
weiteren Baugenehmigungsverfahren behandelt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Bauherrn in den
nächsten drei Monaten eine Veranstaltung für die Be- und Anwohner*innen zur
Information und zum Austausch über das Bauvorhaben durchzuführen. Sollte
auf Grund der ordnungsbehördlichen Regelungen wegen der Corona-
Pandemie eine Präsenzveranstaltung nicht möglich sein, wird die Verwaltung
beauftragt, alternative Online-Veranstaltungsformate durchzuführen. Die
Verwaltung soll die Bezirksvertretung über die Ergebnisse dieser
Bürgerbeteiligung informieren und diese soweit wie möglich im weiteren
Verfahren berücksichtigen.
3. Im weiteren Verfahren wird dem Bauherrn zur Auflage gemacht, ein
Lärmschutzgutachten zu erstellen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen, die insb.
Schallreflektionen des Bahnlärms verhindert.
4. Erforderliche Nachpflanzungen von Bäumen sollen möglichst ortsnah
erfolgen.
5. Beim Bau der Tiefgarage ist darauf zu achten, dass diese von einer
hinreichend dicken Erdschicht überdeckt wird, um eine nachhaltige
Bepflanzung zu ermöglichen.
6. Um eine weitere Verschärfung der Parksituation zu vermeiden, soll die
Verwaltung prüfen, ob die geplante Tiefgarage auch als Quartiersgarage für
Fahrzeuge aus dem ganzen Margarine-Viertel gebaut werden kann.Seite 1 von 2

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7. Um die Folgen der Versiegelung zu vermindern, soll der Bau von Rigolen
geprüft werden, damit Niederschlagswasser ortsnah versickern kann.
Begründung
Die SPD begrüßt grundsätzlich die Nachverdichtung im Margarine-Viertel mit
Mietwohnungen.
Wie jedes größere Neubauvorhaben wirft auch dieses Projekt aber zahlreiche
Fragen auf, die mit den Be- und Anwohner*innen geklärt werden müssen. Dies
ist bisher in unzureichender Weise geschehen. Es ist bislang nicht erkennbar,
dass der Bauträger – entgegen seiner Zusagen – eine Bürgerbeteiligung
durchführt, die diesen Namen auch verdient. Aus diesem Grund muss die
Verwaltung damit beauftragt werden, die erforderliche Beteiligung der Be- und
Anwohner*innen sicherzustellen, selbst wenn diese rechtlich nicht verpflichtend
ist.
Zudem haben sich – nicht zuletzt auch aufgrund der Einwendungen der Be-
und Anwohner*innen – mittlerweile einige Defizite der Planung gezeigt.
Teilweise sind diese auch vom Städtebau- und Gestaltungsbeirat aufgegriffen
worden. Dazu zählen insbesondere die Prüfung befürchteter zusätzlicher
Lärmbelastungen, die Gestaltung der Innenhöfe und die Unterbringung des
ruhenden Verkehrs. Durch den bereits erteilten Vorbescheid sind verbindliche
Vorgaben allerdings nur in begrenztem Umfang möglich. Daher wird die
Verwaltung nur verpflichtet, die verbleibenden rechtlichen Möglichkeiten
auszuschöpfen, um eine Bebauung sicherzustellen, die den sozialen Frieden
im betroffenen Gebiet so wenig stört wie möglich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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