201269-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Bauvorhaben der Wohnbau GmbH in den Straßen Eltviller Straße und Rüdesheimer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 201269-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201269-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Bauvorhaben der Wohnbau GmbH in den Straßen Eltviller Straße und Rüdesheimer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu der Stellungnahme DS-Nr. 201269 – 1 ST wird ergänzend ausgeführt: In der Zwischenzeit wurde auf Anregung der BV Bad Godesberg, wie in der o.g. Stellungnahme angekündigt, der Städtebau- und Gestaltungsbeirat über das geplante Vorhaben informiert. Daraus ergab sich das Angebot, dass Vertreter des Beirats das Thema im Hinblick auf Optimierungsmöglichkeiten im Rahmen einer Bauberatung mit dem Bauherrn und Vertretern der Verwaltung erörtern. Ein entsprechendes Gespräch hat am 26.10.2020 stattgefunden. Darin wurden nach einer detaillierten Darstellung der Planungsgenese zuvor geäußerte Fragen, Bedenken und Anregungen des Beirats aufgegriffen und diskutiert. Folgende planerische Änderungsansätze wurden bereits in die Planungen durch den Bauherrn eingearbeitet: - Minimierung der Einflüsse auf Bestandswohnungen: o Geschlossene Wände zum Bestandsbau, ohne Öffnungen und Sichtverbindungen o Lediglich Nebenräume der Bestandswohnungen werden indirekt verdeckt o Keine Verschattung von Schlaf- und Wohnräumen - Vergrößerung der Balkonflächen der Bestandswohnungen im Bereich der „Brücken“ - Weitergehende Prüfungen eines Gutachters zu möglichen negativen Veränderungen des Gesamtklimas - Schalltechnisches Gutachten zur Untersuchung der Lärmbelastung - Gärtnerische Neugestaltung der Innenhöfe mit unterschiedlichen Themen, hier können sich die Anwohner einbringen Diese Ansätze wurden auch in einer vertiefenden Erörterung im Nachgang zur Sitzung des Städtebau- und Gestaltungsbeirats von zwei Experten, die auch Mitglieder im vorgenannten Beirat sind, begrüßt und weitere qualitätsverbessernde Maßnahmen angeregt. So sollen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Themen wie Unterbringung des ruhendenSeite 1 von 2 Seite 2 Verkehrs, Begrünung und Gestaltung der Innenhöfe, Baumschutz und Immissionsschutz aufgegriffen werden. Auf Empfehlung der Verwaltung wurde durch den Bauherrn ein Konzept der Bürgerinformation erarbeitet. Eine Verpflichtung des Bauherrn auf Durchführung einer solchen Informationsveranstaltung bestand und besteht nicht, sodass keinerlei Forderungen seitens der Verwaltung gestellt werden können. Dass nun von einer Präsenzveranstaltung abgesehen wird und eine Information der Bewohner in der Umgebung in digitaler Form erfolgt, liegt in der Entscheidungsbefugnis des Bauherrn. Die Projektinformationen können als PDF-Dokument auf der Internetseite www.wohnbau-gmbh.de/eltviller heruntergeladen werden. Die mit dem Städtebau- und Gestaltungsbeirat erörterten Ansätze wurden bereits in die Bürgerinformation eingearbeitet. Bis heute liegen, auch nach weiteren Erörterungs- und Planungsgesprächen mit unterschiedlichen Gremien und Ämtern, keine Erkenntnisse vor, die eine Rücknahme des positiven Vorbescheids rechtfertigen würden. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellenden werden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert, dass der Bauherr einen Rechtsanspruch auf Erteilung des Vorbescheids und auf dieser Grundlage auf Erteilung einer Baugenehmigung entsprechend der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat. Mit diesem Votum der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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