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201269-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Bauvorhaben der Wohnbau GmbH in den Straßen Eltviller Straße und Rüdesheimer Straße

Nummer
201269-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201269 Bürgerantrag: Bauvorhaben der Wohnbau GmbH in den Straßen Eltviller Straße und Rüdesheimer Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201269-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Bauvorhaben der Wohnbau GmbH
in den Straßen Eltviller Straße und Rüdesheimer
Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu der Stellungnahme DS-Nr. 201269 – 1 ST wird ergänzend ausgeführt:
In der Zwischenzeit wurde auf Anregung der BV Bad Godesberg, wie in der o.g.
Stellungnahme angekündigt, der Städtebau- und Gestaltungsbeirat über das
geplante Vorhaben informiert. Daraus ergab sich das Angebot, dass Vertreter
des Beirats das Thema im Hinblick auf Optimierungsmöglichkeiten im Rahmen
einer Bauberatung mit dem Bauherrn und Vertretern der Verwaltung erörtern.
Ein entsprechendes Gespräch hat am 26.10.2020 stattgefunden. Darin wurden
nach einer detaillierten Darstellung der Planungsgenese zuvor geäußerte
Fragen, Bedenken und Anregungen des Beirats aufgegriffen und diskutiert.
Folgende planerische Änderungsansätze wurden bereits in die Planungen
durch den Bauherrn eingearbeitet:
- Minimierung der Einflüsse auf Bestandswohnungen:
o Geschlossene Wände zum Bestandsbau, ohne Öffnungen und
Sichtverbindungen
o Lediglich Nebenräume der Bestandswohnungen werden indirekt
verdeckt
o Keine Verschattung von Schlaf- und Wohnräumen
- Vergrößerung der Balkonflächen der Bestandswohnungen im Bereich
der „Brücken“
- Weitergehende Prüfungen eines Gutachters zu möglichen negativen
Veränderungen des Gesamtklimas
- Schalltechnisches Gutachten zur Untersuchung der Lärmbelastung
- Gärtnerische Neugestaltung der Innenhöfe mit unterschiedlichen
Themen, hier können sich die Anwohner einbringen
Diese Ansätze wurden auch in einer vertiefenden Erörterung im Nachgang zur
Sitzung des Städtebau- und Gestaltungsbeirats von zwei Experten, die auch
Mitglieder im vorgenannten Beirat sind, begrüßt und weitere
qualitätsverbessernde Maßnahmen angeregt. So sollen im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens Themen wie Unterbringung des ruhendenSeite 1 von 2

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Verkehrs, Begrünung und Gestaltung der Innenhöfe, Baumschutz und
Immissionsschutz aufgegriffen werden.
Auf Empfehlung der Verwaltung wurde durch den Bauherrn ein Konzept der
Bürgerinformation erarbeitet. Eine Verpflichtung des Bauherrn auf
Durchführung einer solchen Informationsveranstaltung bestand und besteht
nicht, sodass keinerlei Forderungen seitens der Verwaltung gestellt werden
können. Dass nun von einer Präsenzveranstaltung abgesehen wird und eine
Information der Bewohner in der Umgebung in digitaler Form erfolgt, liegt in der
Entscheidungsbefugnis des Bauherrn.
Die Projektinformationen können als PDF-Dokument auf der Internetseite
www.wohnbau-gmbh.de/eltviller heruntergeladen werden. Die mit dem
Städtebau- und Gestaltungsbeirat erörterten Ansätze wurden bereits in die
Bürgerinformation eingearbeitet.
Bis heute liegen, auch nach weiteren Erörterungs- und Planungsgesprächen
mit unterschiedlichen Gremien und Ämtern, keine Erkenntnisse vor, die eine
Rücknahme des positiven Vorbescheids rechtfertigen würden.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellenden werden entsprechend
den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert, dass der
Bauherr einen Rechtsanspruch auf Erteilung des Vorbescheids und auf dieser
Grundlage auf Erteilung einer Baugenehmigung entsprechend der Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen hat. Mit diesem Votum der Bezirksvertretung
Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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