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201268-03 · Mitteilungsvorlage

Fahrradstraße "An der Rheindorfer Burg"

Nummer
201268-03
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
14.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201268 Bürgerantrag: Fahrradstraße "An der Rheindorfer Burg"

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201268-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Fahrradstraße "An der Rheindorfer Burg"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit dem Beschluss zu DS 201268 hatte die Bezirksvertretung Bonn die
Verwaltung am 25.08.2020 damit beauftragt eine Verkehrszählung in der
Straße An der Rheindorfer Burg durchzuführen.
Diese Verkehrszählung hat am 23.06.2021 stattgefunden. Darüber hinaus hat
die Verwaltung Anfang Juni 2022 eine Erhebung mittels SDR-Gerät über fünf
Tage in Höhe von Haus-Nr. 24 (Haus Müllestumpe) durchgeführt. Im Rahmen
beider Erhebungen konnte nur eine geringe Verkehrsbelastung festgestellt
werden. Bei der Verkehrszählung im Juni 2021 lag die Verkehrszahlung bei 310
Fahrzeugen/Tag und während der SDR-Erhebung zwischen 43 und 167
Fahrzeugen/Tag.
Eine bauliche Abtrennung zur Vermeidung von Durchgangsverkehren, ohne
den Radverkehr zu behindern, wäre grundsätzlich nur durch die Errichtung von
Pollern möglich. Daraus folgend wäre jedoch die Errichtung einer Wendeanlage
erforderlich, die aufgrund der erforderlichen Liefer- und Versorgungsfahrzeuge
u.a. auch für kleinere LKW befahrbar sein müsste. Entsprechende Flächen
stehen jedoch nicht zur Verfügung.
Die vorliegende Verkehrsbelastung lässt sich trotz der geringen Anzahl von
Häusern grundsätzlich auf den zulässigen Anliegerverkehr, insbesondere durch
Hol- und Bringverkehre der Kindertagesstätte sowie Gäste bzw. Besucher des
Haus Müllestumpe, zurückführen.
Daher besteht aus fachlicher Sicht unter Berücksichtigung der vorliegenden
Verkehrsdaten objektiv keine Datengrundlage, die eine bauliche Sperrung oder
geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen gemäß der
Straßenverkehrsordnung (StVO) begründen würde (sh. auch DS 220985).
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de