201268-02 · Mitteilungsvorlage
Bürgerantrag: Fahrradstraße "An der Rheindorfer Burg"
Kerndaten
- Nummer
- 201268-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 16.02.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201268-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Fahrradstraße "An der Rheindorfer Burg" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Mitteilung: Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung Bonn über den aktuellen Bearbeitungsstand. Bei Verkehrserhebungen soll möglichst eine für den Alltagsverkehr repräsentative Verkehrsbelastung ermittelt werden. Ein wesentlicher Punkt bei der Vorbereitung ist daher die Wahl der Erhebungszeiten zur Sicherung von Belastbarkeit und Verlässlichkeit der erhobenen Verkehrsdaten. Verkehrsbelastungen fallen im Winterhalbjahr witterungsbedingt oftmals abweichend vom Durchschnitt aus. Die Empfehlungen für Verkehrserhebungen (EVE) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), die für die Fachverwaltung maßgebend sind, grenzen den Erhebungszeitraum daher grundsätzlich auch auf das Sommerhalbjahr (März bis Oktober, außerhalb der Ferien) ein. Insofern sollten Zählungen in der Regel erst ab Mitte März erfolgen. Verlässliche Verkehrszahlen sind auch rechtlich in vielen Fällen erforderlich, um entsprechende Maßnahmen überhaupt planen und durch die Straßenverkehrsbehörde anordnen zu können. Im Moment sind zusätzlich die verkehrlichen Auswirkungen der Corona- Pandemie zu berücksichtigen, sodass aktuelle Zähldaten absolut nicht aussagekräftig wären. Aus diesem Grund sind einige bereits für das Jahr 2020 geplante Verkehrserhebungen in das Jahr 2021 verschoben worden. Auf die Durchführung von Erhebungen muss daher zunächst mindestens bis Mitte März 2021 verzichtet werden. Sollten die pandemischen Entwicklungen es dann erlauben, wird die Verwaltung u.a. auch auf der Straße An der Rheindorfer Burg eine entsprechende Verkehrszählung vornehmen. Liegen diese Voraussetzungen dann weiterhin nicht vor, müssten Zählungen weiterhin verschoben werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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