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201268-02 · Mitteilungsvorlage

Bürgerantrag: Fahrradstraße "An der Rheindorfer Burg"

Nummer
201268-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
16.02.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201268 Bürgerantrag: Fahrradstraße "An der Rheindorfer Burg"

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201268-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Fahrradstraße "An der Rheindorfer
Burg"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Mitteilung:
Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung Bonn über den aktuellen
Bearbeitungsstand.
Bei Verkehrserhebungen soll möglichst eine für den Alltagsverkehr
repräsentative Verkehrsbelastung ermittelt werden. Ein wesentlicher Punkt bei
der Vorbereitung ist daher die Wahl der Erhebungszeiten zur Sicherung von
Belastbarkeit und Verlässlichkeit der erhobenen Verkehrsdaten.
Verkehrsbelastungen fallen im Winterhalbjahr witterungsbedingt oftmals
abweichend vom Durchschnitt aus.
Die Empfehlungen für Verkehrserhebungen (EVE) der Forschungsgesellschaft
für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), die für die Fachverwaltung
maßgebend sind, grenzen den Erhebungszeitraum daher grundsätzlich auch
auf das Sommerhalbjahr (März bis Oktober, außerhalb der Ferien) ein. Insofern
sollten Zählungen in der Regel erst ab Mitte März erfolgen.
Verlässliche Verkehrszahlen sind auch rechtlich in vielen Fällen erforderlich,
um entsprechende Maßnahmen überhaupt planen und durch die
Straßenverkehrsbehörde anordnen zu können.
Im Moment sind zusätzlich die verkehrlichen Auswirkungen der Corona-
Pandemie zu berücksichtigen, sodass aktuelle Zähldaten absolut nicht
aussagekräftig wären. Aus diesem Grund sind einige bereits für das Jahr 2020
geplante Verkehrserhebungen in das Jahr 2021 verschoben worden.
Auf die Durchführung von Erhebungen muss daher zunächst mindestens bis
Mitte März 2021 verzichtet werden. Sollten die pandemischen Entwicklungen
es dann erlauben, wird die Verwaltung u.a. auch auf der Straße An der
Rheindorfer Burg eine entsprechende Verkehrszählung vornehmen. Liegen
diese Voraussetzungen dann weiterhin nicht vor, müssten Zählungen weiterhin
verschoben werden.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de