201267-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag:Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung Marienschule / Vorgebirgsstraße - Sachstandsmitteilung
Kerndaten
- Nummer
- 201267-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201267-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag:Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung Marienschule / Vorgebirgsstraße - Sachstandsmitteilung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 30.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Bürgerantrag und die damit im weiteren Zusammenhang stehende Beschlussvorlage zur Fahrbahnsanierung der Vorgebirgsstraße (DS 200031) wurden mit der Maßgabe vertagt, eine Anliegerinformationsveranstaltung durchzuführen. Es sollen die möglichen Varianten der Instandsetzung der Fahrbahn aufgezeigt werden und die sich hieraus ergebenden Beitragspflichten der Anlieger erläutert werden. In diesem Zuge soll ebenfalls über die Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung Marienschule/Vorgebirgsstraße DS 201267 beraten werden. Aufgrund der anhaltenden Pandemie und den sich daraus ergebenden Schutzmaßnahmen, die immer wieder Änderungen mit sich gebracht haben, konnte bisher keine Anliegerinformationsveranstaltung durchgeführt werden. Nach heutigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass sich die Lage in den nächsten Monaten entspannt, nicht zuletzt durch die fortschreitende Impfkampagne. Es ist nun davon auszugehen, dass die Versammlung (Anliegerinformation) frühestens nach den Sommerferien durchgeführt werden kann. In Abhängigkeit der Beschlussfassung und der damit verbundenen Ausbauvariante ist eine Umsetzung in 2021/2022 möglich. Die aus den genannten Gründen verzögerte Umsetzung der Maßnahme ist im Hinblick auf die Landeszuwendungen des Landes NRW zur Reduzierung von Straßenausbaubeiträgen nicht förderschädlich, weil die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge erst am 31.12.2024 außer Kraft tritt. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag ist inhaltlich mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt im Sinne des § 24 GONRW.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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