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201267-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag:Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung Marienschule / Vorgebirgsstraße - Sachstandsmitteilung

Nummer
201267-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.06.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201267 Bürgerantrag:Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung Marienschule / Vorgebirgsstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201267-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag:Verkehrsberuhigung und
Schulwegsicherung Marienschule /
Vorgebirgsstraße
- Sachstandsmitteilung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 30.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bürgerantrag und die damit im weiteren Zusammenhang stehende
Beschlussvorlage zur Fahrbahnsanierung der Vorgebirgsstraße (DS 200031)
wurden mit der Maßgabe vertagt, eine Anliegerinformationsveranstaltung
durchzuführen. Es sollen die möglichen Varianten der Instandsetzung der
Fahrbahn aufgezeigt werden und die sich hieraus ergebenden Beitragspflichten
der Anlieger erläutert werden.
In diesem Zuge soll ebenfalls über die Verkehrsberuhigung und
Schulwegsicherung Marienschule/Vorgebirgsstraße DS 201267 beraten
werden.
Aufgrund der anhaltenden Pandemie und den sich daraus ergebenden
Schutzmaßnahmen, die immer wieder Änderungen mit sich gebracht haben,
konnte bisher keine Anliegerinformationsveranstaltung durchgeführt werden.
Nach heutigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass sich die Lage in den
nächsten Monaten entspannt, nicht zuletzt durch die fortschreitende
Impfkampagne. Es ist nun davon auszugehen, dass die Versammlung
(Anliegerinformation) frühestens nach den Sommerferien durchgeführt werden
kann.
In Abhängigkeit der Beschlussfassung und der damit verbundenen
Ausbauvariante ist eine Umsetzung in 2021/2022 möglich. Die aus den
genannten Gründen verzögerte Umsetzung der Maßnahme ist im Hinblick auf
die Landeszuwendungen des Landes NRW zur Reduzierung von
Straßenausbaubeiträgen nicht förderschädlich, weil die Förderrichtlinie
Straßenausbaubeiträge erst am 31.12.2024 außer Kraft tritt.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag ist inhaltlich mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt
im Sinne des § 24 GONRW.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de