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201266-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahme in Schwarzrheindorf-Ost und Vilich

Nummer
201266-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201266 Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahme in Schwarzrheindorf-Ost und Vilich

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201266-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahme in
Schwarzrheindorf-Ost und Vilich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Antragsteller hat im Rahmen der BV Beuel am 24.02.2021 ergänzende
Punkte zum Bürgerantrag 201266 präsentiert. Dazu nimmt die Verwaltung wie
folgt Stellung:
• • Bauliche Maßnahmen zur Senkung der
Geschwindigkeiten, z.B.:
o wirksame Schwellen
o Blumenkästen oder Baumpflanzungen zur Verengung bzw.
Verschwenkung der Fahrbahnen
In der Adelheidisstraße sind bereits Maßnahmen wie Aufpfasterungen und
Gehwegnasen zur Fahrbahnverengung vorhanden. Zudem wird die Fahrbahn
in ihrem Verlauf mehrfach mithilfe von alternierenden Parkständen
verschwenkt.
Auf dem Mühlenberg verläuft die Fahrbahn geradliniger, sodass bauliche
Maßnahmen wie Aufpflasterungen, ÖPNV-Kissen und Gehwegnasen an dieser
Stelle denkbar wären. Bisher gibt es lediglich im Einmündungsbereich an der
Stiftstraße ein ÖPNV-Kissen. Da sich die Stellplätze bereits heute im
Seitenbereich befinden, ist eine Verschwenkung der Fahrbahn wie sie auf der
Adelheidisstraße vorkommt nicht möglich. Die adhoc Umsetzung von
Maßnahmen wie das Aufstellen von Pflanzkübeln kommt nicht infrage. Diese
könnten lediglich entlang der Baumbeete aufgestellt und die Verengung
zusätzlich durch entsprechende Markierungen verdeutlicht werden. Allerdings
sind zum einen die Abstände zwischen den Parkständen zu gering, sodass die
Fahrbahnverengungen nur sehr kurz wären. Zum anderen sind die Abstände
zwischen den Baumbeeten so weit, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung
mithilfe von Fahrbahnverengungen nur bei Begegnungsverkehr erreicht werden
würde.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit Geschwindigkeitsdisplays auf den
Straßenzügen anzubringen. Allerdings hat die Stadt Bonn aktuell keine
entsprechenden Geräte im Bestand. Weiterhin sind für dieses Jahr keine
Haushaltsmittel für die Anschaffung eingestellt, sodass auch diese Möglichkeit
nicht adhoc umzusetzen ist.Seite 1 von 3
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• • Überall Tempo 30, auch auf der Stiftsstraße in ihrer
gesamten Länge
Aktuell gibt es ab der Grabenstraße und im weiteren Verlauf bis zur
Adelheidisstraße eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30. Grund
hierfür ist eine an der Straße gelegene Schule und ein Kindergarten. Eine
weitere Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 im Bereich zwischen der Straße
Am Ledenhof bis zur Niederkasseler Straße kommt nur dann in Betracht, wenn
eine Gefahrenlage vorliegt oder die Wohnbevölkerung wegen des Lärms und
der Schadstoffe gefährdet ist. Eine Gefahrenstelle liegt laut der
Unfallkommission nicht vor. Die aktuell zur Einrichtung von Tempo 30 aus
Lärmschutzgründen gemäß StVO erforderliche Überschreitung von 70/60
dB(A), nach RLS 90 berechnet, ist in der Stiftsstraße nicht gegeben.
• • Durchgehend Rechts -vor-Links-Regelung (Stiftsstraße)
Durch einen politischen Beschluss (Ratsbeschluss vom 08.06.1989; TOP
1.5.39, Tempo 30-Zonen, Festlegung der Vorfahrtstraßen) wurden die
Vorfahrtsstraßen im gesamten Stadtgebiet beschlossen. Hierzu gehört auch die
Stiftsstraße. Eine durchgehende Rechts- vor Links-Regelung wird aus
verkehrsrechtlicher Sicht abgelehnt, da durch eine solche Regelung eine
Unfallhäufungszunahme zu erwartet wäre.
Hinzu kämen Verzögerungen für den Buslinienverkehr.
• • Einführung von gebührenpflichtiger
Parkraumbewirtschaftung und Schaffung von
Anwohnerparkplätzen in Adelheidisstraße und Ewigstraße
Die Stadt Bonn ist sich der angespannten Parksituation rund um den
Haltepunkt Vilich sowie den zukünftigen Belastungszunahmen bewusst. Aktuell
wird daher ein gesamtstädtisches Parkraumkonzept erarbeitet, welches Ende
2021 der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Die Umsetzung
der darin enthaltenden Teilgebiete erfolgt nachlaufend und bedarf einer
fundierten Erhebung um Rechtssicherheit zu erreichen. Ohne vorherige
Untersuchung kann von Verwaltungsseite nicht eingeschätzt werden, ob die
Fremdparker-Quote in der Adelheidisstraße und Ewigstraße
überdurchschnittlich hoch liegt. Der genannte Bereich wird im Rahmen des
Teilgebiets Vilich mitberücksichtigt und soll mittelfristig umgesetzt werden.
• • Umwandlung der Gartenstraße in eine Spielstraße
(Alternative zur Ewigstraße für Fußgänger und Radfahrer)
Die Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereiches kommt nur für
Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in
Betracht. Außerdem müssen solche Bereiche durch ihre besondere Gestaltung
den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der
Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Der heutige Ausbau der
Gartenstraße erfüllt diese Kriterien nicht. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie
zum P+R Vilich soll u.a. die zukünftige Funktion der Gartenstraße betrachtet
werden. In diesem Zusammenhang kann geprüft werden, ob die GartenstraßeSeite 2 von 3
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entsprechend der Maßstäbe für verkehrsberuhigte Bereiche ausgebaut wird
und/oder für den Kfz-Verkehr (ausgenommen Anlieger) gesperrt wird.
• • Intelligentes Einbahnstraßensystem im gesamten
Viertel mit dem Ziel einer wirkungsvollen Reduzierung des
Durchgangsverkehrs
Zur Einrichtung von Einbahnstraßen im Ortsteil Vilich wird auf die
Stellungnahme 201266-02 ST verwiesen.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel:
Die Bezirksvertretung Beuel schließt sich inhaltlich den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung an und befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagenen Maßnahmen. Mit diesem Beschluss ist das formelle, in § 24
GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gelangt.
Anlage/n
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