201266-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahme in Schwarzrheindorf-Ost und Vilich
Kerndaten
- Nummer
- 201266-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201266-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahme in Schwarzrheindorf-Ost und Vilich Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Antragsteller hat im Rahmen der BV Beuel am 24.02.2021 ergänzende Punkte zum Bürgerantrag 201266 präsentiert. Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: • • Bauliche Maßnahmen zur Senkung der Geschwindigkeiten, z.B.: o wirksame Schwellen o Blumenkästen oder Baumpflanzungen zur Verengung bzw. Verschwenkung der Fahrbahnen In der Adelheidisstraße sind bereits Maßnahmen wie Aufpfasterungen und Gehwegnasen zur Fahrbahnverengung vorhanden. Zudem wird die Fahrbahn in ihrem Verlauf mehrfach mithilfe von alternierenden Parkständen verschwenkt. Auf dem Mühlenberg verläuft die Fahrbahn geradliniger, sodass bauliche Maßnahmen wie Aufpflasterungen, ÖPNV-Kissen und Gehwegnasen an dieser Stelle denkbar wären. Bisher gibt es lediglich im Einmündungsbereich an der Stiftstraße ein ÖPNV-Kissen. Da sich die Stellplätze bereits heute im Seitenbereich befinden, ist eine Verschwenkung der Fahrbahn wie sie auf der Adelheidisstraße vorkommt nicht möglich. Die adhoc Umsetzung von Maßnahmen wie das Aufstellen von Pflanzkübeln kommt nicht infrage. Diese könnten lediglich entlang der Baumbeete aufgestellt und die Verengung zusätzlich durch entsprechende Markierungen verdeutlicht werden. Allerdings sind zum einen die Abstände zwischen den Parkständen zu gering, sodass die Fahrbahnverengungen nur sehr kurz wären. Zum anderen sind die Abstände zwischen den Baumbeeten so weit, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung mithilfe von Fahrbahnverengungen nur bei Begegnungsverkehr erreicht werden würde. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit Geschwindigkeitsdisplays auf den Straßenzügen anzubringen. Allerdings hat die Stadt Bonn aktuell keine entsprechenden Geräte im Bestand. Weiterhin sind für dieses Jahr keine Haushaltsmittel für die Anschaffung eingestellt, sodass auch diese Möglichkeit nicht adhoc umzusetzen ist.Seite 1 von 3 Seite 2 • • Überall Tempo 30, auch auf der Stiftsstraße in ihrer gesamten Länge Aktuell gibt es ab der Grabenstraße und im weiteren Verlauf bis zur Adelheidisstraße eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30. Grund hierfür ist eine an der Straße gelegene Schule und ein Kindergarten. Eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 im Bereich zwischen der Straße Am Ledenhof bis zur Niederkasseler Straße kommt nur dann in Betracht, wenn eine Gefahrenlage vorliegt oder die Wohnbevölkerung wegen des Lärms und der Schadstoffe gefährdet ist. Eine Gefahrenstelle liegt laut der Unfallkommission nicht vor. Die aktuell zur Einrichtung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen gemäß StVO erforderliche Überschreitung von 70/60 dB(A), nach RLS 90 berechnet, ist in der Stiftsstraße nicht gegeben. • • Durchgehend Rechts -vor-Links-Regelung (Stiftsstraße) Durch einen politischen Beschluss (Ratsbeschluss vom 08.06.1989; TOP 1.5.39, Tempo 30-Zonen, Festlegung der Vorfahrtstraßen) wurden die Vorfahrtsstraßen im gesamten Stadtgebiet beschlossen. Hierzu gehört auch die Stiftsstraße. Eine durchgehende Rechts- vor Links-Regelung wird aus verkehrsrechtlicher Sicht abgelehnt, da durch eine solche Regelung eine Unfallhäufungszunahme zu erwartet wäre. Hinzu kämen Verzögerungen für den Buslinienverkehr. • • Einführung von gebührenpflichtiger Parkraumbewirtschaftung und Schaffung von Anwohnerparkplätzen in Adelheidisstraße und Ewigstraße Die Stadt Bonn ist sich der angespannten Parksituation rund um den Haltepunkt Vilich sowie den zukünftigen Belastungszunahmen bewusst. Aktuell wird daher ein gesamtstädtisches Parkraumkonzept erarbeitet, welches Ende 2021 der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Die Umsetzung der darin enthaltenden Teilgebiete erfolgt nachlaufend und bedarf einer fundierten Erhebung um Rechtssicherheit zu erreichen. Ohne vorherige Untersuchung kann von Verwaltungsseite nicht eingeschätzt werden, ob die Fremdparker-Quote in der Adelheidisstraße und Ewigstraße überdurchschnittlich hoch liegt. Der genannte Bereich wird im Rahmen des Teilgebiets Vilich mitberücksichtigt und soll mittelfristig umgesetzt werden. • • Umwandlung der Gartenstraße in eine Spielstraße (Alternative zur Ewigstraße für Fußgänger und Radfahrer) Die Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereiches kommt nur für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Außerdem müssen solche Bereiche durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Der heutige Ausbau der Gartenstraße erfüllt diese Kriterien nicht. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zum P+R Vilich soll u.a. die zukünftige Funktion der Gartenstraße betrachtet werden. In diesem Zusammenhang kann geprüft werden, ob die GartenstraßeSeite 2 von 3 Seite 3 entsprechend der Maßstäbe für verkehrsberuhigte Bereiche ausgebaut wird und/oder für den Kfz-Verkehr (ausgenommen Anlieger) gesperrt wird. • • Intelligentes Einbahnstraßensystem im gesamten Viertel mit dem Ziel einer wirkungsvollen Reduzierung des Durchgangsverkehrs Zur Einrichtung von Einbahnstraßen im Ortsteil Vilich wird auf die Stellungnahme 201266-02 ST verwiesen. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel: Die Bezirksvertretung Beuel schließt sich inhaltlich den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung an und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen. Mit diesem Beschluss ist das formelle, in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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