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201263-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bodycams für Ordnungskräfte

Nummer
201263-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 27.08.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 07.09.2020 Entscheidung federführend
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  1. 201263 Bodycams für Ordnungskräfte

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201263-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
08.07.2020
Bodycams für Ordnungskräfte
Beratungsfolge
Hauptausschuss 27.08.2020 Empfehlung
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.
Die Verwaltung steht dem Antrag positiv gegenüber und vertritt selbst die
Auffassung, das Body-Cams für den Stadtordnungsdienst und die Wache GABI
beschafft werden sollen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür in
Kraft getreten sind.
Zu 2.
Die Verwaltung wird vor einer Beschaffung von Body-Cams bei der
Landespolizei die bis dahin vorliegenden Erfahrungswerte über den praktischen
Einsatz dieser Geräte abfragen. Vor der Einleitung des Vergabeverfahrens ist
die Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgabeermächtigungen erforderlich.
Es sollen 20 Geräte (plus erforderliches Zubehör) beschafft werden.
 Ein Gerät kann für Schätzkosten von 750,-- EUR erworben werden
(konsumtive Ausgaben). Die Gesamtschätzkosten belaufen sich auf ca.
18.000,-- EUR (Geräte plus erforderliches Zubehör).
Produktgruppe
1.02.01
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Allgem. Sicherheit und
Ordnung
1.33.00.02.01.01 Allg. Gefahrenabwehr
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 1 von 2

Seite 2
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
18.000,00 EUR 133000201 /
74.1000
2020
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Zu. 3.
Die Verwaltung wird den Funkbetrieb des Stadtordnungsdienstes auf das
digitale BOS-Funknetz umstellen, sobald hierfür die rechtlichen
Voraussetzungen geschaffen worden sind.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de