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201263-07 · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag: Bodycams für Ordnungskräfte

Nummer
201263-07
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.08.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201263 Bodycams für Ordnungskräfte

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201263-07
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
BBB-Antrag: Bodycams für Ordnungskräfte
Beratungsfolge
Rat 22.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Streifendienst des Stadtordnungsdienstes und die Gemeinsame Anlaufstel-
le Bonn Innenstadt haben zum 3.6.2022 insgesamt 40 sog. Bodycams in den
Echtbetrieb genommen, nachdem seitens des Rates die entsprechenden Be-
schlüsse bereits vor der Änderung des Ordnungsbehördengesetzes NRW ge-
troffen worden waren (vgl. DS 201263). Wie gewünscht hat die Verwaltung zwi-
schenzeitlich den Einsatz dieser körpernah getragenen Aufnahmegeräte evalu-
iert und kann vorab ein positives Fazit des Einsatzes ziehen.
Die Bodycams, die durch die Mitarbeitenden nicht verpflichtend zu tragen sind,
werden von etwa 75 % der Mitarbeitenden regelmäßig und gerne getragen.
Anfängliche Schwierigkeiten in der Befestigung der Kameras an den Schutz-
westen, die noch nicht alle mit entsprechenden Halterungen ausgestattet sind,
wurden durch die Anschaffung zusätzlicher Magnethalterungen beseitigt.
Ebenso wird aktuell der Aufwand reduziert, indem die Kameras in zwei geson-
dert zugangsgesicherten Räumen des Streifendienstes in Bonn Friesdorf gela-
gert werden und nicht mehr in der Leitstelle, so dass zusätzliche Wege vermie-
den werden, was die Nutzung weiter erhöhen soll. Im Bereich der Wache GABI
werden die Kamera bereits zugriffsgeschützt in unmittelbarer Nähe zu den Ar-
beitsplätzen gelagert, was dort eine höhere Tragequote gefördert hat.
Es kann festgestellt werden, dass von insgesamt 349 Aufnahmen (Stand
15.6.2023) der weit überwiegende Teil durch anfängliche Fehlbedienungen
oder Übungsvideos entstanden ist. Im gesamten Einsatzzeitraum wurden ca. 5-
10 Videos erstellt, die als etwaige Beweismittel erhoben wurden. Allerdings
wurden diese nicht als Beweismittel für weitergehende Maßnahmen benötigt,
so dass die gesetzlichen Löschfristen (14 Tage) Anwendungen gefunden ha-
ben. Entsprechend stehen die Aufnahmen nicht mehr zur Verfügung, lediglich
die Gesamtzahl der Videos kann noch nachvollzogen werden.
Seit dem Einsatz der Bodycams hat es effektiv keinen nennenswerten körperli-
chen Übergriff auf die Einsatzkräfte des Stadtordnungsdienstes oder der GABI
gegeben, so dass die Kameras aus Sicht der Verwaltung einen nennenswerten,
wenn auch nicht quantifizierbaren, Beitrag zur Sicherheit der Mitarbeitenden
geleistet haben. Aus Sicht der Mitarbeitenden spielt dabei auch das Frontdis-
play der eingesetzten Geräte eine erhebliche Rolle, da sich durch das Einschal-
ten der Kamera das Gegenüber selbst im Display sehen kann. Dies trägt spür-Seite 1 von 2
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bar zur Deeskalation der Situation bei.
Die Bevölkerung hat, wenn überhaupt, positiv auf den Einsatz der Bodycam
reagiert. Solche Situationen sind laut einer Befragung der Mitarbeitenden aber
sehr selten vorgekommen, etwaige Vorbehalte sind nicht zu verzeichnen.
In Summe wird aus Sicht der Verwaltung der weitere Einsatz der Bodycams
unter dem Aspekt der Eigensicherung der Mitarbeitenden und der möglichen,
objektiven, Dokumentation im Falle etwaiger Übergriffe nachdrücklich empfoh-
len. Die Mitarbeitenden sollten weiterhin in die Lage versetzt bleiben, sämtliche
zulässigen Einsatzmittel ausschöpfen zu können, insbesondere solcher deren
deeskalierende Wirkung sich bewährt hat.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de