201263 · Antrag
Bodycams für Ordnungskräfte
Kerndaten
- Nummer
- 201263
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 08.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- BBB-Anfrage Sachstand Bodycams für Ordnungskräfte Drucksachengruppe 201263 ff
- BBB-Anfrage Sachstand Bodycams für Ordnungskräfte Drucksachengruppe 201263 ff
- BBB-Antrag: Bodycams für Ordnungskräfte
- Bodycams für Ordnungskräfte
- Bodycams für Ordnungskräfte Antrag zur Vorlage 201263
- BBB-Antrag: Bodycams für Ordnungskräfte
Volltext
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Antrag öffentlich 201263 Antragsteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 08.07.2020 Bodycams für Ordnungskräfte Beratungsfolge Hauptausschuss 27.08.2020 Empfehlung Rat 01.09.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Sobald die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, werden die im Außendienst tätigen Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes mit am Körper tragbarer, den Einsatz nicht störender Kameratechnik zur Eigensicherung und Beweisfunktion ausgestattet. 2. Für die Beschaffung der sogenannten Bodycams soll der Oberbürgermeister die Erfahrungen der Landespolizei nutzen und entsprechende Mittel in den Haushalt einstellen. 3. Sofern weitere technische Ausstattung notwendig ist, um es den städtischen Bediensteten des Ordnungsamtes zu ermöglichen, den Polizeifunk zu nutzen, wird auch diese nach Schaffung der rechtlichen Befugnisse durch das Land und vorheriger Bereitstellung der Mittel im Haushalt beschafft. Begründung Der am 25.06.2020 auf Antrag von CDU und FDP (DS Landtag NRW 17/9820) gegen die Stimmen von SPD und Bündnis90/Die Grünen erteilte Auftrag an die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen, die Rechtsgrundlagen dafür zu schaffen, dass künftig auch Vollzugskräften der städtischen Ordnungsbehörden das Tragen von Bodycams und die Nutzung des Polizeifunks erlaubt werden kann, wird von der BBB-Fraktion angesichts der Bedrohungen und Übergriffe, denen die städtischen Mitarbeiter im Ordnungsaußendienst zunehmend ausgesetzt sind, begrüßt. Eine umgehende Umsetzung sollte daher in der Bundesstadt Bonn erfolgen, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen. Dafür sind die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, insbesondere die erforderlichen finanziellen Mittel für die Beschaffungen vorab bereitzustellen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de