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201263 · Antrag

Bodycams für Ordnungskräfte

Nummer
201263
Art
Antrag
Veröffentlicht
08.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 08.07.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.09.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 27.08.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 07.09.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201263-03 BBB-Anfrage Sachstand Bodycams für Ordnungskräfte Drucksachengruppe 201263 ff
  2. 201263-04 ST BBB-Anfrage Sachstand Bodycams für Ordnungskräfte Drucksachengruppe 201263 ff
  3. 201263-07 BBB-Antrag: Bodycams für Ordnungskräfte
  4. 201263-1 ST Bodycams für Ordnungskräfte
  5. 201263-2 AA Bodycams für Ordnungskräfte Antrag zur Vorlage 201263
  6. 201263-06 BBB-Antrag: Bodycams für Ordnungskräfte

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Text anzeigen (1.779 Zeichen)
Antrag
öffentlich
201263
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
08.07.2020
Bodycams für Ordnungskräfte
Beratungsfolge
Hauptausschuss 27.08.2020 Empfehlung
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Sobald die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, werden die
im Außendienst tätigen Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes mit am
Körper tragbarer, den Einsatz nicht störender Kameratechnik zur
Eigensicherung und Beweisfunktion ausgestattet.
2. Für die Beschaffung der sogenannten Bodycams soll der
Oberbürgermeister die Erfahrungen der Landespolizei nutzen und
entsprechende Mittel in den Haushalt einstellen.
3. Sofern weitere technische Ausstattung notwendig ist, um es den
städtischen Bediensteten des Ordnungsamtes zu ermöglichen, den
Polizeifunk zu nutzen, wird auch diese nach Schaffung der rechtlichen
Befugnisse durch das Land und vorheriger Bereitstellung der Mittel im
Haushalt beschafft.
Begründung
Der am 25.06.2020 auf Antrag von CDU und FDP (DS Landtag NRW 17/9820)
gegen die Stimmen von SPD und Bündnis90/Die Grünen erteilte Auftrag an die
Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen, die Rechtsgrundlagen dafür zu
schaffen, dass künftig auch Vollzugskräften der städtischen Ordnungsbehörden
das Tragen von Bodycams und die Nutzung des Polizeifunks erlaubt werden
kann, wird von der BBB-Fraktion angesichts der Bedrohungen und Übergriffe,
denen die städtischen Mitarbeiter im Ordnungsaußendienst zunehmend
ausgesetzt sind, begrüßt. Eine umgehende Umsetzung sollte daher in der
Bundesstadt Bonn erfolgen, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen. Dafür
sind die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, insbesondere die
erforderlichen finanziellen Mittel für die Beschaffungen vorab bereitzustellen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de