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201260 · Mitteilungsvorlage

Fortschreibung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG)

Nummer
201260
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 19.08.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201260
Der Oberbürgermeister
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Fortschreibung des Wohnungsaufsichtsgesetzes
(WAG)
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
19.08.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Anlässlich der Großen Anfrage des BBB im Rat am 18.06.2020
„Zweckentfremdung von Wohnraum; Änderung Wohnungsaufsichtsgesetz,
Zusammenarbeit Kommunen mit Finanzbehörden“ (DS 200951 mit 200951-1
ST) sowie der Großen Anfrage der SPD-Fraktion in der BV Bad Godesberg am
17.06.2020 „Zweckentfremdungssatzung“ (DS 200993 mit 200993-1 ST) hat
die Verwaltung über den unverbindlichen fachlichen Austausch mit dem
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
NRW, dem Deutschen Städtetag sowie verschiedener geladener Kommunen
am 18.02.2020 berichtet. Bei diesem Treffen wurde vonseiten des Ministeriums
eine gewisse Bereitschaft signalisiert, den Wünschen und Anregungen der
Kommunen bei der einer Anpassung des WAG sowie der Einführung einer
Registrierungspflicht entgegenzukommen.
Auf dieses Treffen geht auch die Antwort vom 15.04.2020 zur Kleinen Anfrage
der SPD-Fraktion im Landtag vom 18.03.2020, Stand der Evaluierung des
Wohnungsaufsichts-gesetzes (WAG NRW), Drucksache 17/9003, ein, die zur
Unterrichtung des Ausschusses als Anlage beigefügt wird. Über die
Fortentwicklung wird die Fachverwaltung berichten.
Anlage/n
1 Stand der Evaluierung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG NRW)
(öffentlich)Seite 1 von 3

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
17. Wahlperiode
Drucksache 17/9003
15.04.2020
Datum des Originals: 09.04.2020/Ausgegeben: 21.04.2020
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der
kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter
www.landtag.nrw.de
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 3472 vom 18. März 2020
des Abgeordneten Andreas Kossiski SPD
Drucksache 17/8869
Stand der Evaluierung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG NRW)
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Im Oktober 2019 wurden auf Einladung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung (MHKBG) mit den Kommunen die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen zur
Einführung einer Anzeige- und Registrierungspflicht für Ferienwohnungen sowie zur Regelung
von Zweckentfremdungstatbeständen auf der Grundlage von § 10 des
Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG NRW) erörtert.
Diese Beratungen führten unter anderem zu dem Ergebnis, dass § 10 WAG NRW zwar eine
ausreichende Rechtsgrundlage für die Einführung einer Anzeige- und Registrierungspflicht
darstellt. Allerdings sei es nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich, auf eben dieser
Rechtsgrundlage solche Eigentümer bzw. Vermieter, die der Registrierungspflicht nicht
nachkommen, zu sanktionieren. Ebenso können Plattformen, die solche Anzeigen schalten,
nicht zu Auskünften von Anzeigen mit Registrierungsnummer bzw. der Löschung von
Anzeigen ohne Registrierungsnummer verpflichtet werden. Aufgrund dessen plädieren die
Kommunen dafür, sich bei einer Modifizierung der gesetzlichen Regelungen am
hamburgischen Wohnraumschutzgesetz zu orientieren.
Am 18.02.2020 fand ein weiteres Gespräch auf Einladung des MHKBG statt, welches die
Bedürfnisse der Kommunen für die Ausgestaltung einer Zweckentfremdungsregelung
evaluieren sollte. Ob und in welchem Umfang eine solche Ausgestaltung stattfinden wird, ist
bisher nicht kommuniziert worden.
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage
3472 mit Schreiben vom 9. April 2020 namens der Landesregierung beantwortet.Seite 2 von 3

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/9003
2
1. Welche Kommunen haben am Gespräch am 18.02.2020 im MHKBG über die
Ausgestaltung der Zweckentfremdungsregelungen in § 10 WAG teilgenommen, zu
dem das Haus eingeladen hatte?
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat im Herbst 2019 eine
Arbeitsgruppe initiiert, um mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Städten, die
bereits über eine Zweckentfremdungsregelung verfügen, eine Mustersatzung zu erarbeiten.
Diese Arbeitsgruppe hat am 18. Februar 2020 getagt. Neben Vertretern der kommunalen
Spitzenverbände waren Vertreter aus den Städten Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln
und Münster zugegen.
2. Welchen Fortentwicklungsbedarf haben die Kommunen in dem Gespräch konkret
angemeldet?
3. Welche Schlüsse hat die Landesregierung aus diesem Gespräch gezogen?
4. Wird seitens der Landesregierung eine Novellierung des WAG mit Schwerpunkt §
10 angestrebt?
5. Welche weiteren Maßnahmen bzw. Veränderungen normativer Art strebt die
Landesregierung für den Bereich der Wohnungsaufsicht an, um den Kommunen
vor Ort wirksame Rechtsinstrumente zur Bekämpfung von
Wohnungsmissständen in die Hand geben zu können?
Die Fragen 2 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Anliegen der Kommunen ist es, die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und
Handlungsoptionen im Bereich der Zweckentfremdung zu beraten und eine Mustersatzung zu
erarbeiten, die ein rechtssicheres Vorgehen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum
ermöglicht.
Seitens der Landesregierung wird sorgfältig geprüft, ob und gegebenenfalls welche
Änderungen an den gesetzlichen Regelungen angezeigt und notwendig sind, um einen
ordnungsgemäßen Vollzug des Wohnungsaufsichtsgesetzes und der
Zweckentfremdungsregelungen zu gewährleisten.Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de