201260 · Mitteilungsvorlage
Fortschreibung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG)
Kerndaten
- Nummer
- 201260
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 08.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201260 Der Oberbürgermeister Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Fortschreibung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG) Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 19.08.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Anlässlich der Großen Anfrage des BBB im Rat am 18.06.2020 „Zweckentfremdung von Wohnraum; Änderung Wohnungsaufsichtsgesetz, Zusammenarbeit Kommunen mit Finanzbehörden“ (DS 200951 mit 200951-1 ST) sowie der Großen Anfrage der SPD-Fraktion in der BV Bad Godesberg am 17.06.2020 „Zweckentfremdungssatzung“ (DS 200993 mit 200993-1 ST) hat die Verwaltung über den unverbindlichen fachlichen Austausch mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW, dem Deutschen Städtetag sowie verschiedener geladener Kommunen am 18.02.2020 berichtet. Bei diesem Treffen wurde vonseiten des Ministeriums eine gewisse Bereitschaft signalisiert, den Wünschen und Anregungen der Kommunen bei der einer Anpassung des WAG sowie der Einführung einer Registrierungspflicht entgegenzukommen. Auf dieses Treffen geht auch die Antwort vom 15.04.2020 zur Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag vom 18.03.2020, Stand der Evaluierung des Wohnungsaufsichts-gesetzes (WAG NRW), Drucksache 17/9003, ein, die zur Unterrichtung des Ausschusses als Anlage beigefügt wird. Über die Fortentwicklung wird die Fachverwaltung berichten. Anlage/n 1 Stand der Evaluierung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG NRW) (öffentlich)Seite 1 von 3 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/9003 15.04.2020 Datum des Originals: 09.04.2020/Ausgegeben: 21.04.2020 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3472 vom 18. März 2020 des Abgeordneten Andreas Kossiski SPD Drucksache 17/8869 Stand der Evaluierung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG NRW) Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Oktober 2019 wurden auf Einladung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) mit den Kommunen die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen zur Einführung einer Anzeige- und Registrierungspflicht für Ferienwohnungen sowie zur Regelung von Zweckentfremdungstatbeständen auf der Grundlage von § 10 des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG NRW) erörtert. Diese Beratungen führten unter anderem zu dem Ergebnis, dass § 10 WAG NRW zwar eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Einführung einer Anzeige- und Registrierungspflicht darstellt. Allerdings sei es nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich, auf eben dieser Rechtsgrundlage solche Eigentümer bzw. Vermieter, die der Registrierungspflicht nicht nachkommen, zu sanktionieren. Ebenso können Plattformen, die solche Anzeigen schalten, nicht zu Auskünften von Anzeigen mit Registrierungsnummer bzw. der Löschung von Anzeigen ohne Registrierungsnummer verpflichtet werden. Aufgrund dessen plädieren die Kommunen dafür, sich bei einer Modifizierung der gesetzlichen Regelungen am hamburgischen Wohnraumschutzgesetz zu orientieren. Am 18.02.2020 fand ein weiteres Gespräch auf Einladung des MHKBG statt, welches die Bedürfnisse der Kommunen für die Ausgestaltung einer Zweckentfremdungsregelung evaluieren sollte. Ob und in welchem Umfang eine solche Ausgestaltung stattfinden wird, ist bisher nicht kommuniziert worden. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 3472 mit Schreiben vom 9. April 2020 namens der Landesregierung beantwortet.Seite 2 von 3 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/9003 2 1. Welche Kommunen haben am Gespräch am 18.02.2020 im MHKBG über die Ausgestaltung der Zweckentfremdungsregelungen in § 10 WAG teilgenommen, zu dem das Haus eingeladen hatte? Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat im Herbst 2019 eine Arbeitsgruppe initiiert, um mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Städten, die bereits über eine Zweckentfremdungsregelung verfügen, eine Mustersatzung zu erarbeiten. Diese Arbeitsgruppe hat am 18. Februar 2020 getagt. Neben Vertretern der kommunalen Spitzenverbände waren Vertreter aus den Städten Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster zugegen. 2. Welchen Fortentwicklungsbedarf haben die Kommunen in dem Gespräch konkret angemeldet? 3. Welche Schlüsse hat die Landesregierung aus diesem Gespräch gezogen? 4. Wird seitens der Landesregierung eine Novellierung des WAG mit Schwerpunkt § 10 angestrebt? 5. Welche weiteren Maßnahmen bzw. Veränderungen normativer Art strebt die Landesregierung für den Bereich der Wohnungsaufsicht an, um den Kommunen vor Ort wirksame Rechtsinstrumente zur Bekämpfung von Wohnungsmissständen in die Hand geben zu können? Die Fragen 2 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Anliegen der Kommunen ist es, die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen im Bereich der Zweckentfremdung zu beraten und eine Mustersatzung zu erarbeiten, die ein rechtssicheres Vorgehen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum ermöglicht. Seitens der Landesregierung wird sorgfältig geprüft, ob und gegebenenfalls welche Änderungen an den gesetzlichen Regelungen angezeigt und notwendig sind, um einen ordnungsgemäßen Vollzug des Wohnungsaufsichtsgesetzes und der Zweckentfremdungsregelungen zu gewährleisten.Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de