← Vorlagen

201259 · Mitteilungsvorlage

Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans für die Bundesstadt Bonn

Nummer
201259
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 19.08.2020 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 544,3 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (19.333 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
201259
Der Oberbürgermeister
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen
Teilhabeplans für die Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
19.08.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Allgemeines
Im Jahr 2011 hat der Rat der Bundesstadt Bonn auf Basis der UN-
Behindertenrechtskonvention den „Behindertenpolitischen Teilhabeplan für die
Bundesstadt Bonn“ beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung der
darin enthaltenen Handlungsempfehlungen beauftragt (DS-Nr.: 1111968).
Die Verwaltung und weitere Akteure arbeiten seither an der Umsetzung der
Handlungsempfehlungen.
Der Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan begleitet die Umsetzung;
darüber hinaus unterstützt die Geschäftsstelle Behindertenpolitischer
Teilhabeplan die umsetzenden Stellen.
Die politischen Gremien werden regelmäßig über den Stand der Umsetzung
informiert (zuletzt DS-Nr.: 1912119).
Weiterentwicklung
Da der Rat in seinem Beschluss festgelegt hat, dass der Behindertenpolitische
Teilhabeplan nicht als einmaliges Werk zu verstehen ist, sondern
fortgeschrieben werden soll, beauftragte der Projektbeirat
Behindertenpolitischer Teilhabeplan die Verwaltung, ein Konzept für die
Weiterentwicklung und Fortschreibung des Behindertenpolitischen Teilhabeplan
zu erarbeiten. Dieses wurde in der letzten Projektbeiratssitzung am 18.02.2020
besprochen. Das Konzept ist in der Anlage beigefügt; ergänzt um Anregungen
aus dem Gremium. Darüber hinaus finden sich in der Anlage auch die weiteren
Anregungen und Wortmeldungen der Gremiumsmitglieder, die zwar noch nicht
in das Kurzkonzept aufgenommen wurden, aber bei der weiteren Bearbeitung
stets als Parameter bei der Realisierung Berücksichtigung finden sollen.Seite 1 von 10

Seite 2
Ziel ist weiterhin die Wertschätzung von Vielfalt und die Schaffung einer
inklusiven Bonner Stadtgesellschaft und allen mit ihr verbundenen Institutionen.
Impulse aus der Stadtgesellschaft und neue politische Diskussionen sollen den
Prozess der Weiterentwicklung unterstützen.
Kernpunkte des Konzeptes sind
 die Evaluation der bisherigen Maßnahmen und deren Erfolg unter
Beteiligung der umsetzenden Stellen
 die Erfassung der Teilhabebeeinträchtigungen der Bonner Bürgerinnen
und Bürger mittels einer stadtweiten Erhebung (ggf. mit externer
Unterstützung)
 umfassende Einbindung der Öffentlichkeit zur Sicherstellung der
Partizipation der Bonnerinnen und Bonner.
Die Handlungsempfehlungen, die in den weiterentwickelten Maßnahmenplan
aufgenommen werden sollen, werden an folgenden Anforderungen
ausgerichtet:
 sie beruhen auf präzise erfassten Bedarfen
 sie sind konkret beschrieben
 sie weisen aus, welche Ressourcen für die Umsetzung erforderlich sind
 sie sind durch die Bundesstadt Bonn realistisch umsetzbar
 sie verbessern spürbar die Lebenswirklichkeit der Menschen in Bonn
Hierbei wird darauf geachtet, deren Wirkung messen zu können. Zu diesem
Zweck wird eine Prüfgruppe aus Expertinnen und Experten der Behinderten-
Gemeinschaft Bonn e.V. gebildet.
Aktuelles Vorgehen:
Die Verwaltung bereitet derzeit die Befragung der mit der Umsetzung des
Behindertenpolitischen Teilhabeplans zuständigen Stellen vor und stimmt sich
mit drei kontaktierten Universitäten hinsichtlich einer Zusammenarbeit zur
Erhebung der Teilhabebeeinträchtigungen der Bonnerinnen und Bonner ab.
Hier hoffen wir entsprechende Expertise gewinnen zu können, die uns bei der
Aufstellung des neuen Maßnahmenkatalogs noch wichtige Impulse sowie
Rückschlüsse auf den genauen Bedarf und die Bedürfnisse der
Stadtgesellschaft geben kann.
Die Verwaltung wird den Ausschuss während des Prozesses der
Weiterentwicklung über den jeweiligen Sachstand informieren.
Anlage/n
1 Weiterentwicklung Behindertenpolitischer Teilhabplan Kurzkonzept und
Anregungsammlung (öffentlich)Seite 2 von 10

Kurzkonzept Weiterentwicklung und Fortschreibung Behindertenpolitischer Teilhabeplan
50-3/BK
1
Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans für die Bundesstadt Bonn
Der Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan (früher: Lenkungsgruppe) hat die Verwaltung
beauftragt, ein Konzept für die Weiterentwicklung und Fortschreibung des Behindertenpolitischen
Teilhabeplans zu erarbeiten.
1. Notwendigkeit der Weiterentwicklung
Die im Behindertenpolitischen Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn im Jahr 2011 verankerten
Handlungsempfehlungen auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention ließen sich zum Teil nicht
oder nicht vollständig umsetzen. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass die
Handlungsempfehlungen des Behindertenpolitischen Teilhabeplans dann an Grenzen in der
Umsetzung stießen, wenn die Bundesstadt Bonn hierfür nicht die originäre Zuständigkeit besaß,
wenn Ziele nicht realistisch ausgeführt werden konnten oder Handlungsempfehlungen nicht konkret
genug formuliert wurden. Diese Erfahrungen erfordern eine Evaluation der bisherigen Ausführungen
der Handlungsempfehlungen und eine Weiterentwicklung der zukünftigen Umsetzung des
Behindertenpolitischen Teilhabeplans für die Bundesstadt Bonn.
2. Ziel und Methodik
Die Wertschätzung von Vielfalt sowie die Schaffung einer inklusiven Stadt und allen mit ihr
verbunden Institutionen ist weiterhin oberstes Ziel. Dabei sollen Impulse aus der Stadtgesellschaft
sowie neue politische Diskussionen den Prozess der Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen
Teilhabeplans unterstützen und sind deshalb besonders zu fördern. Das Engagement aller Beteiligten
soll sich durch die Fortschreibung weiter erhöhen.
Im Prozess der Weiterentwicklung sind das bereits bestehende Leitbild und die bisherigen Visionen
des Behindertenpolitischen Teilhabeplans auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und möglicherweise
anzupassen oder zu ergänzen. Die bisher bestehende Orientierung an den bewährten Themenfeldern
soll dabei beibehalten werden, der Fokus liegt weiterhin auf den Möglichkeiten der Teilhabe:
 „Familie, Kinder, (Weiter-)Bildung“
 „Arbeit“
 „Wohnen/persönliches Budget“
 „Teilhabe am kulturellen/gesellschaftlichen Leben“
 „Gesundheit, Pflege“
 „Barrierefreiheit im weitesten Sinn“
 „Behinderung und besondere Aspekte“
Teilhabe umfasst hierbei auch die Selbstvertretung der Menschen mit Behinderung und deren
politische Teilhabe.
Die bisher noch nicht vollständig umgesetzten Handlungsempfehlungen werden auf ihre
Umsetzbarkeit durch die Stadt Bonn und ihre Relevanz für die Stadtgesellschaft überprüft. Auf dieser
Basis ist zu entscheiden, welche Handlungsempfehlungen
a) Fortbestand haben und weiter umgesetzt werden oder
b) nicht weiterverfolgt werden oderSeite 3 von 10

Kurzkonzept Weiterentwicklung und Fortschreibung Behindertenpolitischer Teilhabeplan
50-3/BK
2
c) verändert werden.
Gleichzeitig können neue Handlungsempfehlungen entstehen. Alle Ausführungen des
weiterentwickelten Behindertenpolitischen Teilhabeplan sind präzise und nachhaltig zu gestalten.
Unterschiedliche Bedarfe werden konkret erfasst. Bei der Formulierung neuer
Handlungsempfehlungen wird darauf geachtet, deren Wirkung messen zu können
Eine Optimierung von Monitoring und Gremienberichten wird die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit
und der politischen Gremien für das Thema Inklusion zusätzlich intensivieren.
3. Beteiligte
In den partizipativen Prozess der Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen Teilhabeplan der
Bundesstadt Bonn sind Vertretende folgender Personengruppen in Bonn einzubeziehen:
 Bürgerinnen und Bürger (mit und ohne Beeinträchtigungen)
 die Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn (Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.)
 Selbsthilfe-Organisationen
 Wohlfahrtsverbände
 Stadtverwaltung und ihre Organisationseinheiten
 Kommunalpolitik
 Bei Bedarf weitere Akteure sowie die Projektleitung Bürgerbeteiligung
Die Partizipation der Öffentlichkeit kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen - etwa durch eine
öffentliche Auftaktveranstaltung und fortlaufende Veranstaltungsreihen zum Prozess der
Weiterentwicklung, durch Dialogveranstaltungen zu den bestehenden Themengebieten, durch eine
Zusammenarbeit mit der Freiwilligenagentur und dem Quartiersmanagement, durch eine Einbindung
von Selbsthilfeorganisationen über die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als
Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn, durch die praktische Erlebbarkeit von Teilhabebarrieren für
Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltungsmitarbeitenden oder über eine begleitende
Öffentlichkeitsarbeit durch Plakataktionen und Bewerbung über Social Media der Stadt Bonn.
4. Steuerung der Weiterentwicklung
Der Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan ist nach dem Willen des Rates der Stadt Bonn
begleitendes Gremium für die Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen Teilhabeplan. Die
Steuerung der Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen Teilhabeplan setzt eine intensive und
kontinuierliche Zusammenarbeit der Behindertenbeauftragten der Stadt Bonn (Behinderten-
Gemeinschaft Bonn e.V.), des Amtes für Soziales und Wohnen, der Koordinationsstelle für die
Belange der Menschen mit Behinderung, der Geschäftsstelle Behindertenpolitischer Teilhabeplan
und des Projektbeirates voraus.
Der Rat der Bundesstadt Bonn und der Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen
werden jährlich über die Entwicklungen in der Umsetzung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans
informiert.
5. Maßnahmen der Weiterentwicklung
5.1 Konkrete Maßnahmen der Geschäftsstelle Behindertenpolitischer Teilhabeplan
Die im Folgenden genannten Maßnahmen und Grundsätze sind erste Instrumente, die die
Geschäftsstelle Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Weiterentwicklung nutzen wird:Seite 4 von 10

Kurzkonzept Weiterentwicklung und Fortschreibung Behindertenpolitischer Teilhabeplan
50-3/BK
3
Evaluation:
 Die bisherigen Erfahrungen der derzeit umsetzenden Stellen innerhalb und außerhalb der
städtischen Verwaltung werden mittels qualitativer und/oder quantitativer Erhebung
sichtbar gemacht. Die Ergebnisse der Datenerhebung fließen in die Erstellung der
zukünftigen Handlungsempfehlungen ein.
Fortschreibung:
 Die folgenden Anforderungen werden an Handlungsempfehlungen gestellt, die im Rahmen
der Weiterentwicklung erhalten bleiben oder neu aufgenommen werden. Sie müssen:
 auf präzise erfassten Bedarfen beruhen,
 konkret beschrieben sein,
 ausweisen, welche Ressourcen für die Umsetzung erforderlich sind,
 durch die Bundesstadt Bonn realistisch umsetzbar sein und
 die Lebenswirklichkeit der Menschen in Bonn spürbar verbessern.
 Die Federführung für die Umsetzung, die zu beteiligenden Stellen und der Zeitrahmen für die
Umsetzung werden unter Einbeziehung der jeweiligen Fachbereiche vorab festgelegt.
 Sofern für die Umsetzung einzelner Handlungsempfehlungen ein Zeitrahmen von mehr als
drei Jahren benötigt wird, sind Teilschritte und hilfreiche Übergangslösungen, die deutlich als
solche zu kennzeichnen sind, zu beschreiben.
Zukünftige Umsetzung:
 Für die Wirkungsmessung soll eine Prüfgruppe aus Expertinnen und Experten der
Behindertengemeinschaft Bonn e.V. gebildet werden.
5.2 Weitere Maßnahmenvorschläge:
Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmenvorschläge können aus Sicht der Geschäftsstelle
Behindertenpolitischer Teilhabeplan den Prozess der Weiterentwicklung produktiv unterstützen. Zur
Evaluation, Fortschreibung und zukünftigen Umsetzung werden deshalb folgende Maßnahmen
vorgeschlagen:
 Erfassung der Teilhabe-Beeinträchtigungen von Bonner Bürgerinnen und Bürgern mittels
stadtweiter Erhebung (eventuell in Zusammenarbeit mit Universitäten/Forschungsgruppen).
 Schaffung von thematisch abgestimmten Arbeitsgruppen mit je zwei Vertretern aus den
genannten Beteiligten, um das vorhandene Fachwissen der jeweiligen Bereiche bei der
Vorbereitung der einzelnen Handlungsempfehlungen zu nutzen.
 Priorisierung nach Wichtigkeit der einzelnen Handlungsempfehlungen unter Partizipation der
beteiligten Personengruppen.
 Bereitstellung von Expertinnen und Experten der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V., die
das jeweils federführende Amt bei der Umsetzung der einzelnen Handlungsempfehlung
unterstützen.
 Etablierung von Inklusionsbeauftragten in den Ämtern und städtischen
Organisationseinheiten.
 Positive Verstärkung der beteiligten Personengruppen durch die Möglichkeit der Schaffung
einer Anerkennungskultur (z.B. Auszeichnung, Preis-Auslobung, o.ä.).
 Erörterungen von Möglichkeiten, die aktive Beteiligung der Selbsthilfe in Bonn zu stärken und
zu honorieren.Seite 5 von 10

Kurzkonzept Weiterentwicklung und Fortschreibung Behindertenpolitischer Teilhabeplan
50-3/BK
4
Die Weiterentwicklung und Fortschreibung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans ist ein
lebendiger Prozess, der dynamisch angepasst werden kann und in dem weitere Maßnahmen
vorstellbar sind.
6. Planungsphasen
Die Ausgestaltung der Phasen ist abhängig von der Mitwirkung der Beteiligten und den
Rahmenbedingungen, detaillierte Projektzeiträume können deshalb an dieser Stelle nicht benannt
werden. Die einzelnen Phasen können in Teilen ineinander übergreifen. In der folgenden
Beschreibung sind die Maßnahmen enthalten, die den Prozess der Weiterentwicklung aus Sicht der
Geschäftsstelle Behindertenpolitischer Teilhabeplan produktiv unterstützen.
Phase 1:
 Vorlage des Konzeptes „Weiterentwicklung Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ im
Projektbeirat und im Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen.
 Evaluierung der bisherigen Umsetzung seit 2011:
 Bewertung der Auswirkungen des ersten Behindertenpolitischen Teilhabeplan
 Entscheidung herbeiführen, welche Handlungsempfehlungen aus dem ersten Plan weiter
verfolgt werden mit Priorisierung
 Darstellung des Status Quo: Menschen mit Behinderungen in Bonn (Datenlage)
 Umfrage zu Erfahrungen bei den umsetzenden Stellen
Beginn der Fortschreibung:
 Planung der Beteiligungen und konkreten Maßnahmen
 Erfassung der Teilhabe-Beeinträchtigungen von Bonner Bürgerinnen und Bürgern mittels
stadtweiter Erhebung in Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung
Phase 2:
Schaffung neuer, konkreter Handlungsempfehlungen und Beteiligung
 Öffentliche Auftaktveranstaltung, Dialogveranstaltungen zu speziellen Themenbereichen und
Veranstaltungen auf Stadtteilebene
 Einbindung aller Personengruppen
 Erfassung der Potentiale der Stadtgesellschaft in Zusammenarbeit mit Freiwilligenagentur
und Quartiersmanagement
 begleitende Öffentlichkeitsarbeit
 Bildung und Betreuung themenzentrierter Arbeitsgruppen
 Praktische Erlebbarkeit von Teilhabebarrieren ermöglichen
 regelmäßige Vorstellung von best-practice-Beispielen
 Jährliche Berichterstattung an den Rat der Bundesstadt Bonn
 Preisauslobung für inklusive Projekte im Quartier
Phase 3:
 Einbringen des weiterentwickelten Behindertenpolitischen Teilhabeplan in die politischen
Gremien
 Start der Umsetzung der neuen Handlungsempfehlungen/ des weiterentwickelten PlansSeite 6 von 10

Kurzkonzept Weiterentwicklung und Fortschreibung Behindertenpolitischer Teilhabeplan
50-3/BK
5
Ausblick:
 regelmäßige Evaluation
 regelmäßige WeiterentwicklungSeite 7 von 10

Sitzungen des Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt
Bonn am 18.02.2020; Anlage zum Protokoll
Sammlung der Anregungen und Ideen für den Prozess der Weiterentwicklung
des Behindertenpolitischen Teilhabeplan aus dem Gremium
Die Zielbenennung erweitern um das Ziel „Schaffung einer inklusiven Stadt“. Dies
verlangt auch viel von Politik und Verwaltung.
Allein die Schaffung/ Förderung einer inklusiven Grundhaltung ist nicht ausreichend.
(Fr. Dr. Standop)
Themenfeld Behinderung und besondere Aspekte:
Für folgende Personengruppen überlegen, ob diese im Themenfeld „Behinderung
und besondere Aspekte“ als separate Personengruppen berücksichtigt/benannt
werden sollen:
-Menschen mit Behinderung mit Demenzerkrankungen,
-Wohnungslose Menschen mit Behinderung
-Menschen in fortgeschrittenem Alter
-Menschen mit Behinderung in besonders beengter Finanzlage
(Frau Ingenkamp, Frau von Loesch).
Themenfeld-Ergänzung:
Die bestehenden Themenfelder ggfls. ergänzen um ein eigenes Themenfeld
„Selbstvertretung und politische Teilhabe“ und dies auch als Innovation für einen
fortgeschriebenen Teilhabeplan sehen (Fr. Dr. Standop).
______
Selbstvertretung und politische Teilhabe muss alle Themenfelder durchdringen.
Eine Spartenbildung sollte hier vermieden werden (Herr Kox).
Inklusionsbeauftragte in den Ämtern:
Inklusionsbeauftragte in den Ämtern sollten etabliert sein und Inklusion auch
hierdurch in den Ämtern „gelebt“ werden (Herr Kox).
Öffentlichkeitsarbeit:
Erreichte Ziele verstärkt in die Öffentlichkeit tragen und gemeinsam mit den
Bürgerinnen und Bürgern in Bonn feiern.
Das Büro Oberbürgermeister für den Auftakt einbinden und zusammenfassen, was
das Projekt Behindertenpolitischer Teilhabeplan bewegt hat und dies auch mit einem
kleinen Fest verbinden (Herr Giersberg).
_____
Leuchtturmprojekte nach außen sichtbar machen und in die Öffentlichkeit tragen.
Öffentlichkeitsarbeit kontinuierlich einplanen (Frau Frohn).Seite 8 von 10

_____
Spürbare Verbesserungen in der Lebenswirklichkeit in Bonn ist ein guter Aspekt, hier
auch Zwischenlösungen bedenken und diese öffentlich machen (Frau von Loesch).
_____
Es gibt bereits Erfolge, die auch in der Öffentlichkeit sichtbar sind, z.B. Ansagen im
ÖPNV in Bonn wenn es Hindernisse durch Baustellen gibt. Dies hilft im Alltag der
Menschen weiter. Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, z.B. über Newsletter und auch
einzelne Themen oder einzelne Behinderungen oder einzelne Gruppen gezielt in der
Öffentlichkeit herausstellen (Herr Mers).
____
Öffentlichkeitsarbeit werbewirksam gestalten. Beispiele:
-best practise Beispiele präsentieren
-Inklusionsprojekt des Monats ausrufen
-Inklusionsurkunde für gute Projekte ausgeben
(Herr Wolf)
Stadtteilbezug:
Es werden auch neue Fragestellungen benötigt, z.B. auch stadtteilbezogen denken.
Verschiedene Gremien, die es in den Stadtteilen gibt, mit einplanen.
Auch neue Wege nutzen (z.B. Stadtteilkonferenzen, z.B. Digitalwerkstätten) und
auch Jugendliche mit einbinden (Herr Fischell).
Berichtswesen:
Änderung des Berichtswesen nach innen, dieses verkürzen und die Menschen auf
einer emotionalen Ebene mitnehmen (Frau Dörtlemez).
Grundsätzlich:
Das Gremium Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan sollte auch nach der
Kommunalwahl weiter bestehen und den Inklusionsprozess in Bonn weiter begleiten
(Fr. Dr. Standop).
Es müssen auch Menschen mitgenommen werden, die nicht betroffen sind oder nicht
im Thema sind. Hierfür müssen ggfls. auch Mittel verausgabt werden, damit wir hier
professioneller werden.
Es ist insgesamt bereits mehr geschafft als man denkt (Frau Dörtlemez).
_____
Es ist ein wichtiges Anliegen und ein guter Zeitpunkt, jetzt einen neuen Aufschlag
zum Behindertenpolitischen Teilhabeplan anzugehen (Herr Kox).
Die Stadt hat eine Behindertenbeauftragte als offizielle Stimme. Herr Kox appelliert
daran, diese zu nutzen und einzusetzen.
_____Seite 9 von 10

Weiteres:
Die Paten für die einzelnen Themenfelder (Lebensbereiche) weiterhin einbinden
(Herr Fischell).
_____
Mehr sachkundige Bürger in den Fraktionen würden zu einer besseren Umsetzung
vom Plan in die Wirklichkeit führen (Herr Wiedemann).
Prüfgruppen aus Menschen mit Beeinträchtigungen einsetzen, um die Wirkung der
Umsetzung zu prüfen (Frau Frohn).Seite 10 von 10

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 04:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de