201259 · Mitteilungsvorlage
Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans für die Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 201259
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 08.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201259 Der Oberbürgermeister Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans für die Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 19.08.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Allgemeines Im Jahr 2011 hat der Rat der Bundesstadt Bonn auf Basis der UN- Behindertenrechtskonvention den „Behindertenpolitischen Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung der darin enthaltenen Handlungsempfehlungen beauftragt (DS-Nr.: 1111968). Die Verwaltung und weitere Akteure arbeiten seither an der Umsetzung der Handlungsempfehlungen. Der Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan begleitet die Umsetzung; darüber hinaus unterstützt die Geschäftsstelle Behindertenpolitischer Teilhabeplan die umsetzenden Stellen. Die politischen Gremien werden regelmäßig über den Stand der Umsetzung informiert (zuletzt DS-Nr.: 1912119). Weiterentwicklung Da der Rat in seinem Beschluss festgelegt hat, dass der Behindertenpolitische Teilhabeplan nicht als einmaliges Werk zu verstehen ist, sondern fortgeschrieben werden soll, beauftragte der Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan die Verwaltung, ein Konzept für die Weiterentwicklung und Fortschreibung des Behindertenpolitischen Teilhabeplan zu erarbeiten. Dieses wurde in der letzten Projektbeiratssitzung am 18.02.2020 besprochen. Das Konzept ist in der Anlage beigefügt; ergänzt um Anregungen aus dem Gremium. Darüber hinaus finden sich in der Anlage auch die weiteren Anregungen und Wortmeldungen der Gremiumsmitglieder, die zwar noch nicht in das Kurzkonzept aufgenommen wurden, aber bei der weiteren Bearbeitung stets als Parameter bei der Realisierung Berücksichtigung finden sollen.Seite 1 von 10 Seite 2 Ziel ist weiterhin die Wertschätzung von Vielfalt und die Schaffung einer inklusiven Bonner Stadtgesellschaft und allen mit ihr verbundenen Institutionen. Impulse aus der Stadtgesellschaft und neue politische Diskussionen sollen den Prozess der Weiterentwicklung unterstützen. Kernpunkte des Konzeptes sind die Evaluation der bisherigen Maßnahmen und deren Erfolg unter Beteiligung der umsetzenden Stellen die Erfassung der Teilhabebeeinträchtigungen der Bonner Bürgerinnen und Bürger mittels einer stadtweiten Erhebung (ggf. mit externer Unterstützung) umfassende Einbindung der Öffentlichkeit zur Sicherstellung der Partizipation der Bonnerinnen und Bonner. Die Handlungsempfehlungen, die in den weiterentwickelten Maßnahmenplan aufgenommen werden sollen, werden an folgenden Anforderungen ausgerichtet: sie beruhen auf präzise erfassten Bedarfen sie sind konkret beschrieben sie weisen aus, welche Ressourcen für die Umsetzung erforderlich sind sie sind durch die Bundesstadt Bonn realistisch umsetzbar sie verbessern spürbar die Lebenswirklichkeit der Menschen in Bonn Hierbei wird darauf geachtet, deren Wirkung messen zu können. Zu diesem Zweck wird eine Prüfgruppe aus Expertinnen und Experten der Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. gebildet. Aktuelles Vorgehen: Die Verwaltung bereitet derzeit die Befragung der mit der Umsetzung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans zuständigen Stellen vor und stimmt sich mit drei kontaktierten Universitäten hinsichtlich einer Zusammenarbeit zur Erhebung der Teilhabebeeinträchtigungen der Bonnerinnen und Bonner ab. Hier hoffen wir entsprechende Expertise gewinnen zu können, die uns bei der Aufstellung des neuen Maßnahmenkatalogs noch wichtige Impulse sowie Rückschlüsse auf den genauen Bedarf und die Bedürfnisse der Stadtgesellschaft geben kann. Die Verwaltung wird den Ausschuss während des Prozesses der Weiterentwicklung über den jeweiligen Sachstand informieren. Anlage/n 1 Weiterentwicklung Behindertenpolitischer Teilhabplan Kurzkonzept und Anregungsammlung (öffentlich)Seite 2 von 10 Kurzkonzept Weiterentwicklung und Fortschreibung Behindertenpolitischer Teilhabeplan 50-3/BK 1 Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans für die Bundesstadt Bonn Der Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan (früher: Lenkungsgruppe) hat die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für die Weiterentwicklung und Fortschreibung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans zu erarbeiten. 1. Notwendigkeit der Weiterentwicklung Die im Behindertenpolitischen Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn im Jahr 2011 verankerten Handlungsempfehlungen auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention ließen sich zum Teil nicht oder nicht vollständig umsetzen. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass die Handlungsempfehlungen des Behindertenpolitischen Teilhabeplans dann an Grenzen in der Umsetzung stießen, wenn die Bundesstadt Bonn hierfür nicht die originäre Zuständigkeit besaß, wenn Ziele nicht realistisch ausgeführt werden konnten oder Handlungsempfehlungen nicht konkret genug formuliert wurden. Diese Erfahrungen erfordern eine Evaluation der bisherigen Ausführungen der Handlungsempfehlungen und eine Weiterentwicklung der zukünftigen Umsetzung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans für die Bundesstadt Bonn. 2. Ziel und Methodik Die Wertschätzung von Vielfalt sowie die Schaffung einer inklusiven Stadt und allen mit ihr verbunden Institutionen ist weiterhin oberstes Ziel. Dabei sollen Impulse aus der Stadtgesellschaft sowie neue politische Diskussionen den Prozess der Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans unterstützen und sind deshalb besonders zu fördern. Das Engagement aller Beteiligten soll sich durch die Fortschreibung weiter erhöhen. Im Prozess der Weiterentwicklung sind das bereits bestehende Leitbild und die bisherigen Visionen des Behindertenpolitischen Teilhabeplans auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und möglicherweise anzupassen oder zu ergänzen. Die bisher bestehende Orientierung an den bewährten Themenfeldern soll dabei beibehalten werden, der Fokus liegt weiterhin auf den Möglichkeiten der Teilhabe: „Familie, Kinder, (Weiter-)Bildung“ „Arbeit“ „Wohnen/persönliches Budget“ „Teilhabe am kulturellen/gesellschaftlichen Leben“ „Gesundheit, Pflege“ „Barrierefreiheit im weitesten Sinn“ „Behinderung und besondere Aspekte“ Teilhabe umfasst hierbei auch die Selbstvertretung der Menschen mit Behinderung und deren politische Teilhabe. Die bisher noch nicht vollständig umgesetzten Handlungsempfehlungen werden auf ihre Umsetzbarkeit durch die Stadt Bonn und ihre Relevanz für die Stadtgesellschaft überprüft. Auf dieser Basis ist zu entscheiden, welche Handlungsempfehlungen a) Fortbestand haben und weiter umgesetzt werden oder b) nicht weiterverfolgt werden oderSeite 3 von 10 Kurzkonzept Weiterentwicklung und Fortschreibung Behindertenpolitischer Teilhabeplan 50-3/BK 2 c) verändert werden. Gleichzeitig können neue Handlungsempfehlungen entstehen. Alle Ausführungen des weiterentwickelten Behindertenpolitischen Teilhabeplan sind präzise und nachhaltig zu gestalten. Unterschiedliche Bedarfe werden konkret erfasst. Bei der Formulierung neuer Handlungsempfehlungen wird darauf geachtet, deren Wirkung messen zu können Eine Optimierung von Monitoring und Gremienberichten wird die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der politischen Gremien für das Thema Inklusion zusätzlich intensivieren. 3. Beteiligte In den partizipativen Prozess der Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn sind Vertretende folgender Personengruppen in Bonn einzubeziehen: Bürgerinnen und Bürger (mit und ohne Beeinträchtigungen) die Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn (Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.) Selbsthilfe-Organisationen Wohlfahrtsverbände Stadtverwaltung und ihre Organisationseinheiten Kommunalpolitik Bei Bedarf weitere Akteure sowie die Projektleitung Bürgerbeteiligung Die Partizipation der Öffentlichkeit kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen - etwa durch eine öffentliche Auftaktveranstaltung und fortlaufende Veranstaltungsreihen zum Prozess der Weiterentwicklung, durch Dialogveranstaltungen zu den bestehenden Themengebieten, durch eine Zusammenarbeit mit der Freiwilligenagentur und dem Quartiersmanagement, durch eine Einbindung von Selbsthilfeorganisationen über die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn, durch die praktische Erlebbarkeit von Teilhabebarrieren für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltungsmitarbeitenden oder über eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit durch Plakataktionen und Bewerbung über Social Media der Stadt Bonn. 4. Steuerung der Weiterentwicklung Der Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan ist nach dem Willen des Rates der Stadt Bonn begleitendes Gremium für die Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen Teilhabeplan. Die Steuerung der Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen Teilhabeplan setzt eine intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit der Behindertenbeauftragten der Stadt Bonn (Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V.), des Amtes für Soziales und Wohnen, der Koordinationsstelle für die Belange der Menschen mit Behinderung, der Geschäftsstelle Behindertenpolitischer Teilhabeplan und des Projektbeirates voraus. Der Rat der Bundesstadt Bonn und der Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen werden jährlich über die Entwicklungen in der Umsetzung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans informiert. 5. Maßnahmen der Weiterentwicklung 5.1 Konkrete Maßnahmen der Geschäftsstelle Behindertenpolitischer Teilhabeplan Die im Folgenden genannten Maßnahmen und Grundsätze sind erste Instrumente, die die Geschäftsstelle Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Weiterentwicklung nutzen wird:Seite 4 von 10 Kurzkonzept Weiterentwicklung und Fortschreibung Behindertenpolitischer Teilhabeplan 50-3/BK 3 Evaluation: Die bisherigen Erfahrungen der derzeit umsetzenden Stellen innerhalb und außerhalb der städtischen Verwaltung werden mittels qualitativer und/oder quantitativer Erhebung sichtbar gemacht. Die Ergebnisse der Datenerhebung fließen in die Erstellung der zukünftigen Handlungsempfehlungen ein. Fortschreibung: Die folgenden Anforderungen werden an Handlungsempfehlungen gestellt, die im Rahmen der Weiterentwicklung erhalten bleiben oder neu aufgenommen werden. Sie müssen: auf präzise erfassten Bedarfen beruhen, konkret beschrieben sein, ausweisen, welche Ressourcen für die Umsetzung erforderlich sind, durch die Bundesstadt Bonn realistisch umsetzbar sein und die Lebenswirklichkeit der Menschen in Bonn spürbar verbessern. Die Federführung für die Umsetzung, die zu beteiligenden Stellen und der Zeitrahmen für die Umsetzung werden unter Einbeziehung der jeweiligen Fachbereiche vorab festgelegt. Sofern für die Umsetzung einzelner Handlungsempfehlungen ein Zeitrahmen von mehr als drei Jahren benötigt wird, sind Teilschritte und hilfreiche Übergangslösungen, die deutlich als solche zu kennzeichnen sind, zu beschreiben. Zukünftige Umsetzung: Für die Wirkungsmessung soll eine Prüfgruppe aus Expertinnen und Experten der Behindertengemeinschaft Bonn e.V. gebildet werden. 5.2 Weitere Maßnahmenvorschläge: Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmenvorschläge können aus Sicht der Geschäftsstelle Behindertenpolitischer Teilhabeplan den Prozess der Weiterentwicklung produktiv unterstützen. Zur Evaluation, Fortschreibung und zukünftigen Umsetzung werden deshalb folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Erfassung der Teilhabe-Beeinträchtigungen von Bonner Bürgerinnen und Bürgern mittels stadtweiter Erhebung (eventuell in Zusammenarbeit mit Universitäten/Forschungsgruppen). Schaffung von thematisch abgestimmten Arbeitsgruppen mit je zwei Vertretern aus den genannten Beteiligten, um das vorhandene Fachwissen der jeweiligen Bereiche bei der Vorbereitung der einzelnen Handlungsempfehlungen zu nutzen. Priorisierung nach Wichtigkeit der einzelnen Handlungsempfehlungen unter Partizipation der beteiligten Personengruppen. Bereitstellung von Expertinnen und Experten der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V., die das jeweils federführende Amt bei der Umsetzung der einzelnen Handlungsempfehlung unterstützen. Etablierung von Inklusionsbeauftragten in den Ämtern und städtischen Organisationseinheiten. Positive Verstärkung der beteiligten Personengruppen durch die Möglichkeit der Schaffung einer Anerkennungskultur (z.B. Auszeichnung, Preis-Auslobung, o.ä.). Erörterungen von Möglichkeiten, die aktive Beteiligung der Selbsthilfe in Bonn zu stärken und zu honorieren.Seite 5 von 10 Kurzkonzept Weiterentwicklung und Fortschreibung Behindertenpolitischer Teilhabeplan 50-3/BK 4 Die Weiterentwicklung und Fortschreibung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans ist ein lebendiger Prozess, der dynamisch angepasst werden kann und in dem weitere Maßnahmen vorstellbar sind. 6. Planungsphasen Die Ausgestaltung der Phasen ist abhängig von der Mitwirkung der Beteiligten und den Rahmenbedingungen, detaillierte Projektzeiträume können deshalb an dieser Stelle nicht benannt werden. Die einzelnen Phasen können in Teilen ineinander übergreifen. In der folgenden Beschreibung sind die Maßnahmen enthalten, die den Prozess der Weiterentwicklung aus Sicht der Geschäftsstelle Behindertenpolitischer Teilhabeplan produktiv unterstützen. Phase 1: Vorlage des Konzeptes „Weiterentwicklung Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ im Projektbeirat und im Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen. Evaluierung der bisherigen Umsetzung seit 2011: Bewertung der Auswirkungen des ersten Behindertenpolitischen Teilhabeplan Entscheidung herbeiführen, welche Handlungsempfehlungen aus dem ersten Plan weiter verfolgt werden mit Priorisierung Darstellung des Status Quo: Menschen mit Behinderungen in Bonn (Datenlage) Umfrage zu Erfahrungen bei den umsetzenden Stellen Beginn der Fortschreibung: Planung der Beteiligungen und konkreten Maßnahmen Erfassung der Teilhabe-Beeinträchtigungen von Bonner Bürgerinnen und Bürgern mittels stadtweiter Erhebung in Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung Phase 2: Schaffung neuer, konkreter Handlungsempfehlungen und Beteiligung Öffentliche Auftaktveranstaltung, Dialogveranstaltungen zu speziellen Themenbereichen und Veranstaltungen auf Stadtteilebene Einbindung aller Personengruppen Erfassung der Potentiale der Stadtgesellschaft in Zusammenarbeit mit Freiwilligenagentur und Quartiersmanagement begleitende Öffentlichkeitsarbeit Bildung und Betreuung themenzentrierter Arbeitsgruppen Praktische Erlebbarkeit von Teilhabebarrieren ermöglichen regelmäßige Vorstellung von best-practice-Beispielen Jährliche Berichterstattung an den Rat der Bundesstadt Bonn Preisauslobung für inklusive Projekte im Quartier Phase 3: Einbringen des weiterentwickelten Behindertenpolitischen Teilhabeplan in die politischen Gremien Start der Umsetzung der neuen Handlungsempfehlungen/ des weiterentwickelten PlansSeite 6 von 10 Kurzkonzept Weiterentwicklung und Fortschreibung Behindertenpolitischer Teilhabeplan 50-3/BK 5 Ausblick: regelmäßige Evaluation regelmäßige WeiterentwicklungSeite 7 von 10 Sitzungen des Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn am 18.02.2020; Anlage zum Protokoll Sammlung der Anregungen und Ideen für den Prozess der Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen Teilhabeplan aus dem Gremium Die Zielbenennung erweitern um das Ziel „Schaffung einer inklusiven Stadt“. Dies verlangt auch viel von Politik und Verwaltung. Allein die Schaffung/ Förderung einer inklusiven Grundhaltung ist nicht ausreichend. (Fr. Dr. Standop) Themenfeld Behinderung und besondere Aspekte: Für folgende Personengruppen überlegen, ob diese im Themenfeld „Behinderung und besondere Aspekte“ als separate Personengruppen berücksichtigt/benannt werden sollen: -Menschen mit Behinderung mit Demenzerkrankungen, -Wohnungslose Menschen mit Behinderung -Menschen in fortgeschrittenem Alter -Menschen mit Behinderung in besonders beengter Finanzlage (Frau Ingenkamp, Frau von Loesch). Themenfeld-Ergänzung: Die bestehenden Themenfelder ggfls. ergänzen um ein eigenes Themenfeld „Selbstvertretung und politische Teilhabe“ und dies auch als Innovation für einen fortgeschriebenen Teilhabeplan sehen (Fr. Dr. Standop). ______ Selbstvertretung und politische Teilhabe muss alle Themenfelder durchdringen. Eine Spartenbildung sollte hier vermieden werden (Herr Kox). Inklusionsbeauftragte in den Ämtern: Inklusionsbeauftragte in den Ämtern sollten etabliert sein und Inklusion auch hierdurch in den Ämtern „gelebt“ werden (Herr Kox). Öffentlichkeitsarbeit: Erreichte Ziele verstärkt in die Öffentlichkeit tragen und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern in Bonn feiern. Das Büro Oberbürgermeister für den Auftakt einbinden und zusammenfassen, was das Projekt Behindertenpolitischer Teilhabeplan bewegt hat und dies auch mit einem kleinen Fest verbinden (Herr Giersberg). _____ Leuchtturmprojekte nach außen sichtbar machen und in die Öffentlichkeit tragen. Öffentlichkeitsarbeit kontinuierlich einplanen (Frau Frohn).Seite 8 von 10 _____ Spürbare Verbesserungen in der Lebenswirklichkeit in Bonn ist ein guter Aspekt, hier auch Zwischenlösungen bedenken und diese öffentlich machen (Frau von Loesch). _____ Es gibt bereits Erfolge, die auch in der Öffentlichkeit sichtbar sind, z.B. Ansagen im ÖPNV in Bonn wenn es Hindernisse durch Baustellen gibt. Dies hilft im Alltag der Menschen weiter. Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, z.B. über Newsletter und auch einzelne Themen oder einzelne Behinderungen oder einzelne Gruppen gezielt in der Öffentlichkeit herausstellen (Herr Mers). ____ Öffentlichkeitsarbeit werbewirksam gestalten. Beispiele: -best practise Beispiele präsentieren -Inklusionsprojekt des Monats ausrufen -Inklusionsurkunde für gute Projekte ausgeben (Herr Wolf) Stadtteilbezug: Es werden auch neue Fragestellungen benötigt, z.B. auch stadtteilbezogen denken. Verschiedene Gremien, die es in den Stadtteilen gibt, mit einplanen. Auch neue Wege nutzen (z.B. Stadtteilkonferenzen, z.B. Digitalwerkstätten) und auch Jugendliche mit einbinden (Herr Fischell). Berichtswesen: Änderung des Berichtswesen nach innen, dieses verkürzen und die Menschen auf einer emotionalen Ebene mitnehmen (Frau Dörtlemez). Grundsätzlich: Das Gremium Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan sollte auch nach der Kommunalwahl weiter bestehen und den Inklusionsprozess in Bonn weiter begleiten (Fr. Dr. Standop). Es müssen auch Menschen mitgenommen werden, die nicht betroffen sind oder nicht im Thema sind. Hierfür müssen ggfls. auch Mittel verausgabt werden, damit wir hier professioneller werden. Es ist insgesamt bereits mehr geschafft als man denkt (Frau Dörtlemez). _____ Es ist ein wichtiges Anliegen und ein guter Zeitpunkt, jetzt einen neuen Aufschlag zum Behindertenpolitischen Teilhabeplan anzugehen (Herr Kox). Die Stadt hat eine Behindertenbeauftragte als offizielle Stimme. Herr Kox appelliert daran, diese zu nutzen und einzusetzen. _____Seite 9 von 10 Weiteres: Die Paten für die einzelnen Themenfelder (Lebensbereiche) weiterhin einbinden (Herr Fischell). _____ Mehr sachkundige Bürger in den Fraktionen würden zu einer besseren Umsetzung vom Plan in die Wirklichkeit führen (Herr Wiedemann). Prüfgruppen aus Menschen mit Beeinträchtigungen einsetzen, um die Wirkung der Umsetzung zu prüfen (Frau Frohn).Seite 10 von 10
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de