201258 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Unabweisbarer Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen in Bonn für Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ Zeitnahe Errichtung eines Provisoriums zum Schuljahr 2021/2022 an der Schlesienstraße
Kerndaten
- Nummer
- 201258
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 07.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 201258 Der Oberbürgermeister Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Unabweisbarer Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen in Bonn für Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ Zeitnahe Errichtung eines Provisoriums zum Schuljahr 2021/2022 an der Schlesienstraße Beratungsfolge Rat 01.09.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Um als Schulträger dem unabweisbaren Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen für Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ zum Schuljahr 2021/2022 gerecht werden zu können, ist kurzfristig eine Entscheidung über die Verortung eines entsprechenden provisorischen Schulstandorts herbeizuführen, um die weiteren Schritte zeitnah veranlassen zu können. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Die Verwaltung wird beauftragt, eine Teilfläche des städtischen Grundstücks Schlesienstraße (Fläche zwischen dem Areal des Provisoriums der Grundschule und IKK) so herzurichten, dass dort ein Unterrichtsbetrieb für mindestens 4 Klassen einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ (GE) - zunächst geführt als Teilstandort der Königin-Juliana-Schule - in mobilen Klassenräumen ab Schuljahresbeginn 2021/2022 stattfinden kann. Begründung Der Bedarf an Förderschulplätzen für Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ (GE) ist in den letzten beiden Jahren in Bonn signifikant angestiegen. Eigentlich besteht bereits zum kommenden Schuljahr 2020/2021 laut Schulaufsicht dringender unabweisbarer Handlungsbedarf. Spätestens zum Schuljahr 2021/2022 muss die Stadt Bonn als Schulträger - zumindest provisorisch - eine Lösung anbieten. Die Stadt Bonn ist bereitsSeite 1 von 3 Seite 2 Träger einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, der Königin-Juliana-Schule. Die Schule ist räumlich für maximal ca. 140 Schülerinnen und Schüler ausgelegt. Die Zahlen sind zuletzt deutlich angestiegen. Inzwischen werden dort aktuell rund 185 Schülerinnen und Schüler beschult, bei signifikant steigender Nachfrage. Räumliche Erweiterungsmöglichkeiten im erforderlichen Umfang bestehen am Standort der Königin-Juliana-Schule nicht. Die Schülerzahlenentwicklung ist – entgegen ursprünglicher Annahmen – keine vorübergehende. Im Gemeinsamen Lernen (GL) an den Regelschulen ist inzwischen feststellbar, dass Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ oftmals nicht mehr im „GL-Regelbetrieb“ zu beschulen sind und Eltern den Wechsel ihrer Kinder auf die Förderschule forcieren. Die Königin- Juliana-Schule ist mittlerweile vollständig belegt. Zum Schuljahr 2020/2021 ist in Abstimmung mit der Schulaufsicht ein „Aufnahmestop“ festgelegt worden. Aktuell gibt es im Gemeinsamen Lernen rund 20 Kinder, die eigentlich schon zum Schuljahr 2020/2021 umgehend in eine „GE-Schule“ wechseln würden. Daher ist es unabweisbar, zeitnah - spätestens zum Schuljahr 2021/2022 – einen provisorischen Schulstandort als Teilstandort der Königin-Juliana-Schule anzubieten und parallel dazu eine Machbarkeitsstudie und Planung für den Neubau einer Förderschule/eines Förderzentrums mit dem Förderschwerpunt „GE“ an einem für diese Zwecke geeigneten Schulstandort in Bonn anzugehen. Bis zur Fertigstellung eines entsprechenden Neubaus ist bis zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 die Errichtung eines Provisoriums in Form von Temporärbauten erforderlich. Das dafür erforderliche Raumprogramm wurde bereits mit der Schule und der Schulaufsicht abgestimmt. Als Standort für die Verortung eines solchen Provisoriums wird eine Teilfläche des städtischen Grundstücks an der Schlesienstraße bzw. Peter-Klein-Straße (Fläche zwischen Areal für den Neubau einer Grundschule und IKK) genutzt. Die Erschließung für das Provisorium eines temporären Teilstandortes der Königin-Juliana-Schule sollte aufgrund der bereits bei den Baumaßnahmen zur Errichtung des Provisoriums der daneben befindlichen Grundschule intensiv geführten Diskussionen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern der Peter- Klein-Straße ausschließlich über die Schlesienstraße erfolgen. Da der Bebauungsplan hier keine Zu- und Abfahrten zulässt und für den Grundschulneubau von dieser Festsetzung bereits umfangreich befreit wurde, ist die Erschließung für das Provisorium an die Erschließung des Grundschulneubaus anzubinden. Weitere Zu- und Abfahrten zur Schlesienstraße sind zu vermeiden. Ist diese gemeinsame Anbindung nicht möglich, ist eine alternative planungsrechtskonforme Erschließungsmöglichkeit zu planen. Das Provisorium für den Teilstandort der Königin-Juliana-Schule könnte zudem auf dem Areal sowohl zur bestehenden Grundschule (Provisorium) als auch zur Peter-Klein-Straße räumlich und ausschließlich in Richtung Schlesienstraße abgesetzt werden. Es wird innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen des Bebauungsplanes errichtet. Die Höhe der möglichen finanziellen Auswirkungen ist noch nicht exakt quantifizierbar. In Abstimmung mit dem SGB müssten die notwendigen Mittel für die Planungsarbeiten und für die Realisierung der temporären Lösung im Wirtschaftsplan 2020 bereitgestellt werden. Weitere Planungs- und Investitionsmittel für den Neubau sind in den Wirtschaftsplänen des SGB 2021 vorzusehen.Seite 2 von 3 Seite 3 Sobald die genauen finanziellen Auswirkungen feststehen, werden diese in gesonderten Beschlussvorlagen detailliert dargestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt. 31.07.2020/ 05.08.2020 gez. Sridharan gez. Beu Datum Oberbürgermeister Stadtverordnete/r Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de