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201258 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Unabweisbarer Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen in Bonn für Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ Zeitnahe Errichtung eines Provisoriums zum Schuljahr 2021/2022 an der Schlesienstraße

Nummer
201258
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
07.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
201258
Der Oberbürgermeister
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Unabweisbarer Bedarf an zusätzlichen
Schulplätzen in Bonn für Kinder mit dem
Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“
Zeitnahe Errichtung eines Provisoriums zum
Schuljahr 2021/2022 an der Schlesienstraße
Beratungsfolge
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Um als Schulträger dem unabweisbaren Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen
für Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ zum Schuljahr
2021/2022 gerecht werden zu können, ist kurzfristig eine Entscheidung über die
Verortung eines entsprechenden provisorischen Schulstandorts
herbeizuführen, um die weiteren Schritte zeitnah veranlassen zu können.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Die Verwaltung wird beauftragt,
eine Teilfläche des städtischen Grundstücks Schlesienstraße (Fläche zwischen
dem Areal des Provisoriums der Grundschule und IKK) so herzurichten, dass
dort ein Unterrichtsbetrieb für mindestens 4 Klassen einer Förderschule mit
dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ (GE) - zunächst geführt als
Teilstandort der Königin-Juliana-Schule - in mobilen Klassenräumen ab
Schuljahresbeginn 2021/2022 stattfinden kann.
Begründung
Der Bedarf an Förderschulplätzen für Kinder mit dem Förderschwerpunkt
„Geistige Entwicklung“ (GE) ist in den letzten beiden Jahren in Bonn signifikant
angestiegen. Eigentlich besteht bereits zum kommenden Schuljahr 2020/2021
laut Schulaufsicht dringender unabweisbarer Handlungsbedarf.
Spätestens zum Schuljahr 2021/2022 muss die Stadt Bonn als Schulträger -
zumindest provisorisch - eine Lösung anbieten. Die Stadt Bonn ist bereitsSeite 1 von 3

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Träger einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“,
der Königin-Juliana-Schule. Die Schule ist räumlich für maximal ca. 140
Schülerinnen und Schüler ausgelegt. Die Zahlen sind zuletzt deutlich
angestiegen. Inzwischen werden dort aktuell rund 185 Schülerinnen und
Schüler beschult, bei signifikant steigender Nachfrage. Räumliche
Erweiterungsmöglichkeiten im erforderlichen Umfang bestehen am Standort der
Königin-Juliana-Schule nicht.
Die Schülerzahlenentwicklung ist – entgegen ursprünglicher Annahmen – keine
vorübergehende. Im Gemeinsamen Lernen (GL) an den Regelschulen ist
inzwischen feststellbar, dass Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Geistige
Entwicklung“ oftmals nicht mehr im „GL-Regelbetrieb“ zu beschulen sind und
Eltern den Wechsel ihrer Kinder auf die Förderschule forcieren. Die Königin-
Juliana-Schule ist mittlerweile vollständig belegt. Zum Schuljahr 2020/2021 ist
in Abstimmung mit der Schulaufsicht ein „Aufnahmestop“ festgelegt worden.
Aktuell gibt es im Gemeinsamen Lernen rund 20 Kinder, die eigentlich schon
zum Schuljahr 2020/2021 umgehend in eine „GE-Schule“ wechseln würden.
Daher ist es unabweisbar, zeitnah - spätestens zum Schuljahr 2021/2022 –
einen provisorischen Schulstandort als Teilstandort der Königin-Juliana-Schule
anzubieten und parallel dazu eine Machbarkeitsstudie und Planung für den
Neubau einer Förderschule/eines Förderzentrums mit dem Förderschwerpunt
„GE“ an einem für diese Zwecke geeigneten Schulstandort in Bonn anzugehen.
Bis zur Fertigstellung eines entsprechenden Neubaus ist bis zum Beginn des
Schuljahres 2021/2022 die Errichtung eines Provisoriums in Form von
Temporärbauten erforderlich.
Das dafür erforderliche Raumprogramm wurde bereits mit der Schule und der
Schulaufsicht abgestimmt.
Als Standort für die Verortung eines solchen Provisoriums wird eine Teilfläche
des städtischen Grundstücks an der Schlesienstraße bzw. Peter-Klein-Straße
(Fläche zwischen Areal für den Neubau einer Grundschule und IKK) genutzt.
Die Erschließung für das Provisorium eines temporären Teilstandortes der
Königin-Juliana-Schule sollte aufgrund der bereits bei den Baumaßnahmen zur
Errichtung des Provisoriums der daneben befindlichen Grundschule intensiv
geführten Diskussionen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern der Peter-
Klein-Straße ausschließlich über die Schlesienstraße erfolgen. Da der
Bebauungsplan hier keine Zu- und Abfahrten zulässt und für den
Grundschulneubau von dieser Festsetzung bereits umfangreich befreit wurde,
ist die Erschließung für das Provisorium an die Erschließung des
Grundschulneubaus anzubinden. Weitere Zu- und Abfahrten zur
Schlesienstraße sind zu vermeiden. Ist diese gemeinsame Anbindung nicht
möglich, ist eine alternative planungsrechtskonforme Erschließungsmöglichkeit
zu planen. Das Provisorium für den Teilstandort der Königin-Juliana-Schule
könnte zudem auf dem Areal sowohl zur bestehenden Grundschule
(Provisorium) als auch zur Peter-Klein-Straße räumlich und ausschließlich in
Richtung Schlesienstraße abgesetzt werden. Es wird innerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen des Bebauungsplanes errichtet.
Die Höhe der möglichen finanziellen Auswirkungen ist noch nicht exakt
quantifizierbar. In Abstimmung mit dem SGB müssten die
notwendigen Mittel für die Planungsarbeiten und für die Realisierung der
temporären Lösung im Wirtschaftsplan 2020 bereitgestellt werden. Weitere
Planungs- und Investitionsmittel für den Neubau sind in den Wirtschaftsplänen
des SGB 2021 vorzusehen.Seite 2 von 3

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Sobald die genauen finanziellen Auswirkungen feststehen, werden diese in
gesonderten Beschlussvorlagen detailliert dargestellt und zur
Beschlussfassung vorgelegt.
31.07.2020/
05.08.2020
gez. Sridharan gez. Beu
Datum Oberbürgermeister Stadtverordnete/r
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de