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201245 · Mitteilungsvorlage

Grundstück in Bonn, Raiffeisenstraße (Gemarkung Bonn, Flur 24, Flurstück 46/1 u.a. - Errichtung einer Wohnanlage für studentisches Wohnen Az.: 168148

Nummer
201245
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
13.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Bauplanung 12.08.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201245
Der Oberbürgermeister
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn, Raiffeisenstraße (Gemarkung
Bonn, Flur 24, Flurstück 46/1 u.a.
- Errichtung einer Wohnanlage für studentisches
Wohnen
Az.: 168148
Beratungsfolge
Unterausschuss Bauplanung 12.08.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Für das Areal an der Raiffeisenstraße liegen drei Bauanträge vor. Zum einen ist
die Errichtung von zwei III-geschossigen Gebäuden mit jeweils 55
Appartements für studentisches Wohnen vorgesehen (Az. 168148). Weiterhin
sollen die unter Denkmalschutz stehenden „Villa Heckmann“ (Az. 168082) und
„Villa Ingenohl“ (Az. 168083) jeweils in eine Büronutzung im Zusammenhang
mit der Campuserweiterung umgenutzt werden. Die Planung ist das Ergebnis
eines durchgeführten Wettbewerbes und entspricht dem favorisierten und zur
Realisierung empfohlenen Konzept.
Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Bereich der Fluchtlinienpläne Nrn. B
201 b (98) sowie B 395 (53) und ist diesbezüglich nach § 30 BauGB, im
Übrigen aber nach § 34 BauGB zu beurteilen. Für diesen Bereich ist darüber
hinaus die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 7821-21 beschlossen
(Aufstellungsbeschluss 20.10.2011), der jedoch noch keine Planreife zur
Anwendung des § 33 BauGB erreicht hat. Insoweit sind die Vorhaben nach §
34 BauGB zu beurteilen.
Die Umgebungsbebauung ist gekennzeichnet durch eine sog. Gemengelage,
da hier sowohl Wohnnutzung als auch Bürogebäude sowie universitäre
Einrichtungen vorhanden sind. Städtebauliche Zielsetzung ist die Stärkung des
Standortes für Universitäts- und Forschungseinrichtungen und damit
einhergehendes studentisches Wohnen. Dieser Zielsetzung entspricht das
vorliegende Konzept und fügt sich auch in die vorhandene Bebauungsstruktur
(Baukörper in II- bis VI- geschossiger, überwiegend offener Bauweise, auch im
Blockinnenbereich) ein.
Nach derzeitigem Genehmigungsstand ist die Frage des Stellplatznachweises,
insbesondere deren Unterbringung, nicht abschließend geklärt. Diese sollen
hinter dem Gebäude Adenauerallee 127 ausgewiesen werden.Seite 1 von 3

Seite 2
Darüber hinaus verläuft die Erschließung der Bebauung über eine Privatstraße,
so dass die Eintragung einer Baulast erforderlich ist. Dies trifft ebenso auf die
erforderliche Feuerwehrzufahrt zu.
Insgesamt bestehen aus bauordnungsrechtlicher Sicht gegen das vorliegende
Konzept nach Ausräumung der zuvor erwähnten Mängel keine Bedenken.
Die Mitglieder des Unterausschusses Bauplanung werden um Kenntnisnahme
gebeten.
Anlage/n
1 Plan Raiffeisenstraße öffentl. (öffentlich)
2 Plan Raiffenstraße nichtöffentl. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de