201245 · Mitteilungsvorlage
Grundstück in Bonn, Raiffeisenstraße (Gemarkung Bonn, Flur 24, Flurstück 46/1 u.a. - Errichtung einer Wohnanlage für studentisches Wohnen Az.: 168148
Kerndaten
- Nummer
- 201245
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 13.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses Bauplanung Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201245 Der Oberbürgermeister Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn, Raiffeisenstraße (Gemarkung Bonn, Flur 24, Flurstück 46/1 u.a. - Errichtung einer Wohnanlage für studentisches Wohnen Az.: 168148 Beratungsfolge Unterausschuss Bauplanung 12.08.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Für das Areal an der Raiffeisenstraße liegen drei Bauanträge vor. Zum einen ist die Errichtung von zwei III-geschossigen Gebäuden mit jeweils 55 Appartements für studentisches Wohnen vorgesehen (Az. 168148). Weiterhin sollen die unter Denkmalschutz stehenden „Villa Heckmann“ (Az. 168082) und „Villa Ingenohl“ (Az. 168083) jeweils in eine Büronutzung im Zusammenhang mit der Campuserweiterung umgenutzt werden. Die Planung ist das Ergebnis eines durchgeführten Wettbewerbes und entspricht dem favorisierten und zur Realisierung empfohlenen Konzept. Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Bereich der Fluchtlinienpläne Nrn. B 201 b (98) sowie B 395 (53) und ist diesbezüglich nach § 30 BauGB, im Übrigen aber nach § 34 BauGB zu beurteilen. Für diesen Bereich ist darüber hinaus die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 7821-21 beschlossen (Aufstellungsbeschluss 20.10.2011), der jedoch noch keine Planreife zur Anwendung des § 33 BauGB erreicht hat. Insoweit sind die Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Umgebungsbebauung ist gekennzeichnet durch eine sog. Gemengelage, da hier sowohl Wohnnutzung als auch Bürogebäude sowie universitäre Einrichtungen vorhanden sind. Städtebauliche Zielsetzung ist die Stärkung des Standortes für Universitäts- und Forschungseinrichtungen und damit einhergehendes studentisches Wohnen. Dieser Zielsetzung entspricht das vorliegende Konzept und fügt sich auch in die vorhandene Bebauungsstruktur (Baukörper in II- bis VI- geschossiger, überwiegend offener Bauweise, auch im Blockinnenbereich) ein. Nach derzeitigem Genehmigungsstand ist die Frage des Stellplatznachweises, insbesondere deren Unterbringung, nicht abschließend geklärt. Diese sollen hinter dem Gebäude Adenauerallee 127 ausgewiesen werden.Seite 1 von 3 Seite 2 Darüber hinaus verläuft die Erschließung der Bebauung über eine Privatstraße, so dass die Eintragung einer Baulast erforderlich ist. Dies trifft ebenso auf die erforderliche Feuerwehrzufahrt zu. Insgesamt bestehen aus bauordnungsrechtlicher Sicht gegen das vorliegende Konzept nach Ausräumung der zuvor erwähnten Mängel keine Bedenken. Die Mitglieder des Unterausschusses Bauplanung werden um Kenntnisnahme gebeten. Anlage/n 1 Plan Raiffeisenstraße öffentl. (öffentlich) 2 Plan Raiffenstraße nichtöffentl. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de