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201244-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Aufnahme von Flüchtlingen durch die Stadt Bonn

Nummer
201244-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 07.09.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201244 Zusätzliche Aufnahme von Flüchtlingen durch die Stadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201244-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
07.07.2020
Zusätzliche Aufnahme von Flüchtlingen durch die
Stadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die humanitären Krisensituationen an den griechischen EU-Außengrenzen
werden auch von der Verwaltung seit vielen Monaten mit Sorge betrachtet,
weshalb in der Vergangenheit bereits mehrfach signalisiert wurde, weitere
Flüchtlinge in Bonn aufnehmen zu können und zu wollen (DS 1812892ST3 und
1912328ST2 BORIS 1.0 und DS 190813-1 ST in BORIS 2.0). Die mit 140%
übererfüllte Aufnahmequote gemäß Integrationsschlüssel macht gleichzeitig
deutlich, dass Bonn seiner Verantwortung nicht nur durch städtische
Unterbringungen, sondern auch durch Landesunterkünfte an mittlerweile drei
Standorten im Stadtgebiet nachkommt. Über Sonderprogramme neu
zugewiesene Flüchtlinge sollten im landesweiten Verteilsystem mit Blick auf die
Quote zumindest angerechnet und abgebildet werden.
Zu 2.:
Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung eine entsprechende Erklärung
gegenüber dem Innenminister vorbereiten.
Die Verwaltung erhofft sich außerdem, dass vor dem Hintergrund der
deutschen EU-Ratspräsidentschaft eine europäische Lösung der
Flüchtlingssituation näher rückt.
Zu 3.:
Der Begriff „Massenunterkünfte“ ist selbst für die größten städtischen
Unterkünfte unpassend, dort werden jeweils rund 100 Personen an einem
Standort und in mittlerweile entzerrter Belegungsdichte beherbergt. Aufgrund
des herrschenden Wohnungsnot in Bonn können in regulären Wohngebäuden
keine Kapazitäten für rund 200 Personen geschaffen werden. Für die bereits in
Bonn aufgenommenen Flüchtlinge besteht diese unbefriedigende Situation der
Unterbringung bereits seit mehreren Jahren, da entsprechender Wohnraum in
absehbarer Zeit nicht zur Verfügung steht. Die 200 Personen könnten daher
nach heutigem Stand lediglich auf die derzeit genutzten Flüchtlingsunterkünfte
verteilt werden.Seite 1 von 2

Seite 2
Sobald jedoch ab Ende November 2020 einzelne, nur befristet genehmigte
große Unterkünfte wegfallen, müssten die verbleibenden Unterkünfte wieder
auf die mit zahlreichen negativen Konsequenzen behaftete Doppelbelegung
umgestellt werden. Vor dem Hintergrund der aktuell noch nicht bewältigten
Corona-Pandemie wäre dies nicht ohne Risiko.
Für die Unterbringung in Hotels wären zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe
eines mittleren einstelligen Millionenbetrags pro Jahr erforderlich.
Bei der Annahme von einem durchschnittlichen Preis von 40,00 - 50,00
EUR/Tag ergäben sich Kosten für die Unterbringung von mehr als 3,2 Mio.
EUR im Jahr zzgl. Verpflegungskosten, die als zusätzliche freiwillige
Leistungen bereitgestellt werden müssten.
Zwar wäre diese Form der Unterbringung grundsätzlich geeignet, ein
Infektionsrisiko zu reduzieren, sie würde aber gleichzeitig Fragestellungen einer
Gleichbehandlung in der bisherigen Unterbringung von Geflüchteten in Bonn
aufwerfen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de