201244-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Aufnahme von Flüchtlingen durch die Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 201244-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201244-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V 07.07.2020 Zusätzliche Aufnahme von Flüchtlingen durch die Stadt Bonn Beratungsfolge Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung: Zu 1.: Die humanitären Krisensituationen an den griechischen EU-Außengrenzen werden auch von der Verwaltung seit vielen Monaten mit Sorge betrachtet, weshalb in der Vergangenheit bereits mehrfach signalisiert wurde, weitere Flüchtlinge in Bonn aufnehmen zu können und zu wollen (DS 1812892ST3 und 1912328ST2 BORIS 1.0 und DS 190813-1 ST in BORIS 2.0). Die mit 140% übererfüllte Aufnahmequote gemäß Integrationsschlüssel macht gleichzeitig deutlich, dass Bonn seiner Verantwortung nicht nur durch städtische Unterbringungen, sondern auch durch Landesunterkünfte an mittlerweile drei Standorten im Stadtgebiet nachkommt. Über Sonderprogramme neu zugewiesene Flüchtlinge sollten im landesweiten Verteilsystem mit Blick auf die Quote zumindest angerechnet und abgebildet werden. Zu 2.: Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Innenminister vorbereiten. Die Verwaltung erhofft sich außerdem, dass vor dem Hintergrund der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eine europäische Lösung der Flüchtlingssituation näher rückt. Zu 3.: Der Begriff „Massenunterkünfte“ ist selbst für die größten städtischen Unterkünfte unpassend, dort werden jeweils rund 100 Personen an einem Standort und in mittlerweile entzerrter Belegungsdichte beherbergt. Aufgrund des herrschenden Wohnungsnot in Bonn können in regulären Wohngebäuden keine Kapazitäten für rund 200 Personen geschaffen werden. Für die bereits in Bonn aufgenommenen Flüchtlinge besteht diese unbefriedigende Situation der Unterbringung bereits seit mehreren Jahren, da entsprechender Wohnraum in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung steht. Die 200 Personen könnten daher nach heutigem Stand lediglich auf die derzeit genutzten Flüchtlingsunterkünfte verteilt werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Sobald jedoch ab Ende November 2020 einzelne, nur befristet genehmigte große Unterkünfte wegfallen, müssten die verbleibenden Unterkünfte wieder auf die mit zahlreichen negativen Konsequenzen behaftete Doppelbelegung umgestellt werden. Vor dem Hintergrund der aktuell noch nicht bewältigten Corona-Pandemie wäre dies nicht ohne Risiko. Für die Unterbringung in Hotels wären zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrags pro Jahr erforderlich. Bei der Annahme von einem durchschnittlichen Preis von 40,00 - 50,00 EUR/Tag ergäben sich Kosten für die Unterbringung von mehr als 3,2 Mio. EUR im Jahr zzgl. Verpflegungskosten, die als zusätzliche freiwillige Leistungen bereitgestellt werden müssten. Zwar wäre diese Form der Unterbringung grundsätzlich geeignet, ein Infektionsrisiko zu reduzieren, sie würde aber gleichzeitig Fragestellungen einer Gleichbehandlung in der bisherigen Unterbringung von Geflüchteten in Bonn aufwerfen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de