201243 · Beschlussvorlage
Beratungs- und Förderprogramm Begrünung (weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 – Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen)
Kerndaten
- Nummer
- 201243
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 201243 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Beratungs- und Förderprogramm Begrünung (weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 – Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung Rat 01.09.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt ein zunächst auf die Jahre 2021 und 2022 befristetes Beratungs- und Förderprogramm Begrünung aufzulegen und eine entsprechende Förderrichtlinie zu entwickeln. 2. Dem Rahmen der Förderung (Tabelle 1) sowie den grundsätzlichen Zügen der vorgeschlagenen Spezifizierung (Tabelle 2) wird vorbehaltlich der weiteren Prüfung und Ausarbeitung im Zuge der Erstellung der Förderrichtlinie zugestimmt. 3. Im Doppelhaushalt 2021/2022 werden auf Grundlage der benannten Kosten Mittel iHv 110.000€ bereitgestellt. Begründung Mit dem Beschluss „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS: 200016) des Hauptausschusses vom 07.05.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die aufgeführten Maßnahmenvorschläge weiter zu qualifizieren und zu differenzieren und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Zur Umsetzung der Maßnahmen wurde insgesamt ein Finanzvolumen von 5 Millionen Euro für den Doppelhaushalt 2021/2022 beschlossen. Eine dieser Maßnahmen ist ein „Beratungs- und Förderprogramm zu Begrünungsmaßnahmen (Dach-, Fassadenbegrünungen…)“. Aufgrund des sich weiter intensivierenden Klimawandels sowie der fortschreitenden Urbanisierung prägen sich auch in Bonn besonders in den hochverdichteten Innenstadtbereichen bei sommerlichen austauscharmen Hochdruckwetterlagen teils extreme Wärmebelastungen aus. Im Rahmen der im Projekt ZURES (Zukunftsorientierte Vulnerabilitäts- und Risikoanalyse als Instrument zur Förderung der Resilienz von Städten und urbanen Infrastrukturen) erstellten Klimaanalyse wurde für die Siedlungsbereiche inSeite 1 von 7 Seite 2 Bonn bereits heute ein Wärmeinseleffekt von bis zu 8,5°C im Vergleich zur durchschnittlichen Temperatur der Freiflächen im Stadtgebiet ermittelt. Künftig ist diesbezüglich von einer weiteren Intensivierung sowie einer Zunahme von Hitzetagen und Tropennächten auszugehen. Gebäudebegrünungen sowie die Entsiegelung und Begrünung von Flächen sind geeignete Maßnahmen, um Wärmebelastungen zu reduzieren. Zudem gehen von diesen Maßnahmen wie in der Mitteilungsvorlage „Fassadenbegrünung von Gebäuden“ (DS: 200165) bereits dargestellt, weitere positive ökologische Effekte aus. Seit dem Ratsbeschluss „Dachbegrünung in Bonn“ vom 08.09.2010 (DS: 0912064) werden bei der Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen bei flachen und flach geneigten Dächern ab 200m² Fläche extensive Dachbegrünungen festgesetzt. Für Neubauten, welche über §34 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ entwickelt werden, verfügt die Stadt Bonn derzeit über keine rechtliche Grundlage, um Dachbegrünungen zur Auflage zu machen. Demnach obliegen der Stadt Bonn im Rahmen des Planungsrechts begrenzte Möglichkeiten, um Gebäudebegrünungen im Neubau verbindlich zu regeln. Das deutlich größere Potenzial zur Reduktion von Wärmebelastung durch Gebäudebegrünungen besteht im Bestand. Hier existiert derzeit lediglich auf Basis der Kanalabgabensatzung § 13 die Möglichkeit im Rahmen der gesplitteten Abwassergebühr für den Teil der Niederschlagswassergebühr eine Ermäßigung im Falle der Installation einer Dachbegrünung oder der Entsiegelung und Begrünung einer Fläche zu erhalten. Möglich ist dies ausschließlich im Fall eines Anschlusses an eine Versickerungseinrichtung (im innerstädtischen Bereich eher die Ausnahme). Daher und aufgrund der eher geringen absoluten Ersparnis, stellt die Reduktion der Niederschlagswassergebühr keinen signifikanten Anreiz dar. In Anbetracht des durch die ZURES Klimaanalyse und Planungshinweiskarte aufgezeigten Handlungserfordernisses, der Erkenntnisse über die positiven Effekte von Gebäudebegrünungen und Entsiegelungen sowie im Bewusstsein der im Wesentlichen auf Teile des Neubaus begrenzten Möglichkeiten Gebäudebegrünungen verbindlich zu fordern, empfiehlt die Verwaltung die Einrichtung eines Beratungs- und Förderprogramms zur Begrünung. Rahmen des Programms Für dieses Beratungs- und Förderprogramm schlägt die Verwaltung folgenden grundsätzlichen inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Rahmen vor: Tabelle 1: grundsätzlicher Rahmen Förderung von: Dachbegrünungen, Fassadenbegrünungen, Entsiegelung zwecks Begrünung von Flächen Dauer: Befristung des Programms zunächst auf die Kalenderjahre 2021/2022 - ab Freigabe des Doppelhaushaltes Fördersumme: Zunächst 100.000€ im o.g. Zeitraum Personal: Für die zur Durchführung dieses Programms benötigten Stellenanteile im Umfang von 0,5 VZÄ werden die in der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 einzurichtenden Stellen zur Umsetzung des vom Rat beschlossenen Maßnahmenprogramms zum Klimaschutz (DS 1912774) verwendet. Die Stelle soll im Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda (56-1) angesiedeltSeite 2 von 7 Seite 3 werden. Sachkosten: Zunächst 10.000€ im genannten Zeitraum für die Gestaltung und den Druck von Kommunikationsmitteln z.B. von Roll-Ups, Flyern, Postkarten, Broschüre. Inkl. Kosten für die Bilderstellung Aufbauend auf diesem grundsätzlichen Rahmen empfiehlt die Verwaltung folgende weitergehende Spezifizierung des Förderprogramms (vorbehaltlich der weiteren Prüfung und Ausarbeitung im Zuge der Erarbeitung der Förderrichtlinie): Tabelle 2: Vorschlag zur Spezifizierung Berechtigt zur Antragstellung: Anträge können von Eigentümerinnen und Eigentümern oder Erbbauberechtigten gestellt werden Geltungsbereich: Gesamtes Bonner Stadtgebiet Förderfähige Maßnahmen: Extensive/intensive Dachbegrünungen Gefördert werden: - Gründächer auf Neubauten sowie die Nachrüstung vorhandener Dächer einschließlich Dächern von Garagen und Carports. Förderfähig sind alle Baukosten, die im Zusammenhang mit Maßnahmen ab der Oberkante der Dachabdichtung bzw. bei der nachträglichen Einrichtung des Wurzelschutzes und der Verbesserung der Tragfähigkeit (Statik) entstehen - die benötigten Materialien und die Ausführungsarbeiten der Dachbegrünung von der Wurzelschutzschicht bis zu den Pflanzen - Maßnahmen auf Dächern von oberirdischen Geschossen (keine Tiefgaragenbegrünungen) - Ext. Dachbegrünungen mit mindestens 8 cm Substratdicke auf bestehenden Wohn- und Gewerbegebäuden sowie bei Garagen / Carports - Ext. Dachbegrünungen mit mindestens 12 cm Substratdicke beim Neubau von Wohn- und Gewerbegebäuden und bei Garagen / Carports Boden- oder wandgebundene Fassadenbegrünungen - Maßnahmen an Neu- und Bestandsbauten (Wohn- und Gewerbegebäude) - Vorbereitende Maßnahmen, soweit sie für die nachfolgenden Schritte die Voraussetzungen schaffen, wie das Entfernen von Bodenbelägen oder Verlegen von Ver- und Entsorgungsleitungen - die Bodenaufbereitung bzw. der Bodenaustausch - Rankhilfen, Pergolen - Kleinkörbe, Kübelbegrünung, soweit sie fürSeite 3 von 7 Seite 4 eine Fassadenbegrünung notwendig und angemessen sind - Pflanzen und Pflanzmaßnahmen - Bewässerungssysteme Entsiegelung und Begrünung versiegelter Fläche z.B. Innenhöfe - die Entsiegelung von versiegelten (überbauten oder wasserundurchlässig befestigten) privaten und gewerblich genutzten Flächen und deren Umwandlung in unversiegelte Grünflächen (Vegetationsflächen) Nicht gefördert werden: - Maßnahmen, die aufgrund baurechtlicher oder naturschutzrechtlicher Vorgaben hergestellt werden (z. B. Auflage im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen oder in Sanierungsgebieten, Bebauungsplanfestsetzungen, naturschutzrechtliche Minderungsmaßnahmen als Kompensation im Sinne der Eingriffsregelung). - Eigenleistungen werden im Rahmen der Förderung nicht anerkannt. Förderkonditionen: - Die Mindestfläche einer Dachbegrünung beträgt 10 m². Gefördert wird pro Quadratmeter begrünter Dachfläche. Für Fassaden und die Entsiegelung zwecks Begrünung gibt es keine Mindestfläche. - Gefördert werden 50 % der förderfähigen Kosten einer Dach- / Fassadenbegrünung oder Entsiegelung zwecks Begrünung. Die Förderhöhe pro Quadratmeter intensiv begrünter Dachfläche beträgt jedoch maximal 25 € und pro Quadratmeter extensiv begrünter Dachfläche oder Entsiegelung zwecks Begrünung maximal 15 €. - Die maximale Förderung je Maßnahme beträgt 2.000 €. - Die maximale Förderhöhe je Antragsteller beträgt 5.000 €. Förderbedingungen: - Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens zehn Jahre, gerechnet ab Fertigstellung, in einem dem beabsichtigten Nutzungszweck entsprechenden Zustand gehalten werden (Zweckbindungsfrist). Im Falle eines Eigentümerwechsels ist der Förderempfänger verpflichtet, die vorgenannten Bindungen (inklusive Instandhaltung und Pflege) an seinen Rechtsnachfolger weiterzugeben. EinSeite 4 von 7 Seite 5 Verstoß hiergegen rechtfertigt die Aufhebung des Förderbescheides und die Rückforderung der Zuwendungen. - Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. - Die Maßnahme muss sach- und fachgerecht durchgeführt werden. - Die Maßnahmen müssen vereinbar mit den einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen und den jeweils gültigen Gestaltungs- oder Denkmalbereichssatzungen sein. Nachweis und Auszahlung: - Die Unterlagen zur erfolgten Dach- und/oder Fassadenbegrünung, Garagendachbegrünung und/oder Entsiegelung sind innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Maßnahme der zuständigen Stelle vorzulegen. - Der Nachweis über die Durchführung der Maßnahme erfolgt über folgende Belege: 4. Rechnungen (z.B. Anschaffungen, beauftragte Firmen etc.). 5. Nachweise der Begleichung der zuvor genannten Rechnungen (z.B. durch Kontoauszüge, Quittungen). 6. Fotos der durchgeführten Maßnahme & vor der durchgeführten Maßnahme. - Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen nach Abschluss der Maßnahme und nach Anerkennung und Prüfung durch die zuständige Stelle. Im Rahmen der Überprüfung des richtlinien- und ordnungsgemäßen Umgangs mit den Fördermitteln hat die zuständige Stelle nach vorheriger Absprache ein Betretungsrecht. - Alle Rechnungen (Handwerker, Firmen) sind für die Dauer der Zweckbindungsfrist von 10 Jahren ab Fertigstellung vorzuhalten. Biodiversität: Zur Förderung der Artenvielfalt werden Antragstellern im Rahmen der Beratung geeignete regionale Arten mit hohem Blühanteil zur Ansaat bzw. Anpflanzung empfohlen. Begleitende Maßnahmen zum Förderprogramm Aus dem Austausch mit Kommunen, welche bereits vergleichbare Förderprogramme anbieten, ging klar hervor, dass es nicht ausreichend ist lediglich Fördermittel anzubieten. Damit Maßnahmen umgesetzt werden, müssen parallel begleitende Beratungsdienstleistungen, Informationsangebote und ein Controlling implementiert werden. Zu den Aufgaben der in Tabelle 1 benannten Personalstelle zählen:Seite 5 von 7 Seite 6 - Entwicklung eines zunächst auf die Wesentlichen Parameter konzentrierten Kommunikationskonzeptes in Zusammenarbeit mit der Kampagnenmanagerin der Leitstelle Klimaschutz - Beauftragung von Dritten zur Erstellung von Kommunikationsmitteln (z.B. Flyer, Broschüre, Postkarten, Roll-UP); Erstellung von Texten - Bewerbung des Beratungs- und Förderprogramms z.B. bei geeigneten Veranstaltungen (bspw. Frühlingsmarkt, Tag der Artenvielfalt, Bonner Energietage) - Unterstützung und Begleitung von Interessenten bei der Antragstellung - Fachliche Beratung von interessierten Bürgerinnen und Bürgern - Kooperation mit Verbraucherzentrale und Bonner Energie Agentur - Aktives Aufsuchen und Information relevanter Akteursnetzwerke und Multiplikatoren z.B. Quartiersmanagements, Kirchengemeinden, Initiativen - eigenständige Prüfung der Förderfähigkeit bzw. nicht- Förderfähigkeit der Anträge - Kontrolle der Umsetzung geförderter Maßnahmen - Unterstützung bei der Kontrolle verbindlich geforderter Gebäudebegrünungen - Administrative Betreuung der Fördermittelbewilligung Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.14.03 Umweltvorsorge und –planung 1.14.03.01 Umweltvorsorge und –planung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 10.000 EUR 156001403/ 72.1000 HH 2021/2022 100.000 EUR 156001403/ 731000 HH 2021/2022 Einzahlungen / Erträge 0 EUR Haushaltsbelastung jährlich 110.000 EURSeite 6 von 7 Seite 7 Anlage/n KeineSeite 7 von 7
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