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201243 · Beschlussvorlage

Beratungs- und Förderprogramm Begrünung (weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 – Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen)

Nummer
201243
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
201243
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Beratungs- und Förderprogramm Begrünung
(weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss
200016 – Klimanotstand und Umsetzung
Klimamaßnahmen)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt ein zunächst auf die Jahre 2021 und 2022
befristetes Beratungs- und Förderprogramm Begrünung aufzulegen und
eine entsprechende Förderrichtlinie zu entwickeln.
2. Dem Rahmen der Förderung (Tabelle 1) sowie den grundsätzlichen Zügen
der vorgeschlagenen Spezifizierung (Tabelle 2) wird vorbehaltlich der
weiteren Prüfung und Ausarbeitung im Zuge der Erstellung der
Förderrichtlinie zugestimmt.
3. Im Doppelhaushalt 2021/2022 werden auf Grundlage der benannten
Kosten Mittel iHv 110.000€ bereitgestellt.
Begründung
Mit dem Beschluss „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS:
200016) des Hauptausschusses vom 07.05.2020 wurde die Verwaltung
beauftragt, die aufgeführten Maßnahmenvorschläge weiter zu qualifizieren und
zu differenzieren und den politischen Gremien zur Beschlussfassung
vorzulegen. Zur Umsetzung der Maßnahmen wurde insgesamt ein
Finanzvolumen von 5 Millionen Euro für den Doppelhaushalt 2021/2022
beschlossen. Eine dieser Maßnahmen ist ein „Beratungs- und Förderprogramm
zu Begrünungsmaßnahmen (Dach-, Fassadenbegrünungen…)“.
Aufgrund des sich weiter intensivierenden Klimawandels sowie der
fortschreitenden Urbanisierung prägen sich auch in Bonn besonders in den
hochverdichteten Innenstadtbereichen bei sommerlichen austauscharmen
Hochdruckwetterlagen teils extreme Wärmebelastungen aus. Im Rahmen der
im Projekt ZURES (Zukunftsorientierte Vulnerabilitäts- und Risikoanalyse als
Instrument zur Förderung der Resilienz von Städten und urbanen
Infrastrukturen) erstellten Klimaanalyse wurde für die Siedlungsbereiche inSeite 1 von 7

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Bonn bereits heute ein Wärmeinseleffekt von bis zu 8,5°C im Vergleich zur
durchschnittlichen Temperatur der Freiflächen im Stadtgebiet ermittelt. Künftig
ist diesbezüglich von einer weiteren Intensivierung sowie einer Zunahme von
Hitzetagen und Tropennächten auszugehen.
Gebäudebegrünungen sowie die Entsiegelung und Begrünung von Flächen
sind geeignete Maßnahmen, um Wärmebelastungen zu reduzieren. Zudem
gehen von diesen Maßnahmen wie in der Mitteilungsvorlage
„Fassadenbegrünung von Gebäuden“ (DS: 200165) bereits dargestellt, weitere
positive ökologische Effekte aus.
Seit dem Ratsbeschluss „Dachbegrünung in Bonn“ vom 08.09.2010 (DS:
0912064) werden bei der Aufstellung von vorhabenbezogenen
Bebauungsplänen bei flachen und flach geneigten Dächern ab 200m² Fläche
extensive Dachbegrünungen festgesetzt. Für Neubauten, welche über §34
BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile“ entwickelt werden, verfügt die Stadt Bonn derzeit über keine
rechtliche Grundlage, um Dachbegrünungen zur Auflage zu machen. Demnach
obliegen der Stadt Bonn im Rahmen des Planungsrechts begrenzte
Möglichkeiten, um Gebäudebegrünungen im Neubau verbindlich zu regeln.
Das deutlich größere Potenzial zur Reduktion von Wärmebelastung durch
Gebäudebegrünungen besteht im Bestand. Hier existiert derzeit lediglich auf
Basis der Kanalabgabensatzung § 13 die Möglichkeit im Rahmen der
gesplitteten Abwassergebühr für den Teil der Niederschlagswassergebühr eine
Ermäßigung im Falle der Installation einer Dachbegrünung oder der
Entsiegelung und Begrünung einer Fläche zu erhalten. Möglich ist dies
ausschließlich im Fall eines Anschlusses an eine Versickerungseinrichtung (im
innerstädtischen Bereich eher die Ausnahme). Daher und aufgrund der eher
geringen absoluten Ersparnis, stellt die Reduktion der
Niederschlagswassergebühr keinen signifikanten Anreiz dar.
In Anbetracht des durch die ZURES Klimaanalyse und
Planungshinweiskarte aufgezeigten Handlungserfordernisses, der
Erkenntnisse über die positiven Effekte von Gebäudebegrünungen und
Entsiegelungen sowie im Bewusstsein der im Wesentlichen auf Teile des
Neubaus begrenzten Möglichkeiten Gebäudebegrünungen verbindlich zu
fordern, empfiehlt die Verwaltung die Einrichtung eines Beratungs- und
Förderprogramms zur Begrünung.
Rahmen des Programms
Für dieses Beratungs- und Förderprogramm schlägt die Verwaltung folgenden
grundsätzlichen inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Rahmen vor:
Tabelle 1: grundsätzlicher Rahmen
Förderung von: Dachbegrünungen, Fassadenbegrünungen, Entsiegelung
zwecks Begrünung von Flächen
Dauer: Befristung des Programms zunächst auf die Kalenderjahre
2021/2022 - ab Freigabe des Doppelhaushaltes
Fördersumme: Zunächst 100.000€ im o.g. Zeitraum
Personal: Für die zur Durchführung dieses Programms benötigten
Stellenanteile im Umfang von 0,5 VZÄ werden die in der
Stellenplanfortschreibung 2021/2022 einzurichtenden
Stellen zur Umsetzung des vom Rat beschlossenen
Maßnahmenprogramms zum Klimaschutz (DS 1912774)
verwendet. Die Stelle soll im Amt für Umwelt,
Verbraucherschutz und Lokale Agenda (56-1) angesiedeltSeite 2 von 7

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werden.
Sachkosten: Zunächst 10.000€ im genannten Zeitraum für die
Gestaltung und den Druck von Kommunikationsmitteln z.B.
von Roll-Ups, Flyern, Postkarten, Broschüre. Inkl. Kosten
für die Bilderstellung
Aufbauend auf diesem grundsätzlichen Rahmen empfiehlt die Verwaltung
folgende weitergehende Spezifizierung des Förderprogramms (vorbehaltlich
der weiteren Prüfung und Ausarbeitung im Zuge der Erarbeitung der
Förderrichtlinie):
Tabelle 2: Vorschlag zur Spezifizierung
Berechtigt zur
Antragstellung:
Anträge können von Eigentümerinnen und Eigentümern
oder Erbbauberechtigten gestellt werden
Geltungsbereich: Gesamtes Bonner Stadtgebiet
Förderfähige
Maßnahmen:
Extensive/intensive Dachbegrünungen
Gefördert werden:
- Gründächer auf Neubauten sowie die
Nachrüstung vorhandener Dächer einschließlich
Dächern von Garagen und Carports.
Förderfähig sind alle Baukosten, die im
Zusammenhang mit Maßnahmen ab der
Oberkante der Dachabdichtung bzw. bei der
nachträglichen Einrichtung des Wurzelschutzes
und der Verbesserung der Tragfähigkeit (Statik)
entstehen
- die benötigten Materialien und die
Ausführungsarbeiten der Dachbegrünung von
der Wurzelschutzschicht bis zu den Pflanzen
- Maßnahmen auf Dächern von oberirdischen
Geschossen (keine Tiefgaragenbegrünungen)
- Ext. Dachbegrünungen mit mindestens 8 cm
Substratdicke auf bestehenden Wohn- und
Gewerbegebäuden sowie bei Garagen /
Carports
- Ext. Dachbegrünungen mit mindestens 12 cm
Substratdicke beim Neubau von Wohn- und
Gewerbegebäuden und bei Garagen / Carports
Boden- oder wandgebundene
Fassadenbegrünungen
- Maßnahmen an Neu- und Bestandsbauten
(Wohn- und Gewerbegebäude)
- Vorbereitende Maßnahmen, soweit sie für die
nachfolgenden Schritte die Voraussetzungen
schaffen, wie das Entfernen von Bodenbelägen
oder Verlegen von Ver- und
Entsorgungsleitungen
- die Bodenaufbereitung bzw. der
Bodenaustausch
- Rankhilfen, Pergolen
- Kleinkörbe, Kübelbegrünung, soweit sie fürSeite 3 von 7

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eine Fassadenbegrünung notwendig und
angemessen sind
- Pflanzen und Pflanzmaßnahmen
- Bewässerungssysteme
Entsiegelung und Begrünung versiegelter Fläche
z.B. Innenhöfe
- die Entsiegelung von versiegelten (überbauten
oder wasserundurchlässig befestigten) privaten
und gewerblich genutzten Flächen und deren
Umwandlung in unversiegelte Grünflächen
(Vegetationsflächen)
Nicht gefördert
werden:
- Maßnahmen, die aufgrund baurechtlicher oder
naturschutzrechtlicher Vorgaben hergestellt
werden (z. B. Auflage im Zusammenhang mit
genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen oder
in Sanierungsgebieten,
Bebauungsplanfestsetzungen,
naturschutzrechtliche Minderungsmaßnahmen
als Kompensation im Sinne der
Eingriffsregelung).
- Eigenleistungen werden im Rahmen der
Förderung nicht anerkannt.
Förderkonditionen: - Die Mindestfläche einer Dachbegrünung
beträgt 10 m². Gefördert wird pro Quadratmeter
begrünter Dachfläche. Für Fassaden und die
Entsiegelung zwecks Begrünung gibt es keine
Mindestfläche.
- Gefördert werden 50 % der förderfähigen
Kosten einer Dach- / Fassadenbegrünung oder
Entsiegelung zwecks Begrünung. Die
Förderhöhe pro Quadratmeter intensiv
begrünter Dachfläche beträgt jedoch maximal
25 € und pro Quadratmeter extensiv begrünter
Dachfläche oder Entsiegelung zwecks
Begrünung maximal 15 €.
- Die maximale Förderung je Maßnahme beträgt
2.000 €.
- Die maximale Förderhöhe je Antragsteller
beträgt 5.000 €.
Förderbedingungen: - Die geförderten Maßnahmen müssen
mindestens zehn Jahre, gerechnet ab
Fertigstellung, in einem dem beabsichtigten
Nutzungszweck entsprechenden Zustand
gehalten werden (Zweckbindungsfrist). Im Falle
eines Eigentümerwechsels ist der
Förderempfänger verpflichtet, die vorgenannten
Bindungen (inklusive Instandhaltung und Pflege)
an seinen Rechtsnachfolger weiterzugeben. EinSeite 4 von 7

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Verstoß hiergegen rechtfertigt die Aufhebung
des Förderbescheides und die Rückforderung
der Zuwendungen.
- Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen
worden sein.
- Die Maßnahme muss sach- und fachgerecht
durchgeführt werden.
- Die Maßnahmen müssen vereinbar mit den
einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen
und den jeweils gültigen Gestaltungs- oder
Denkmalbereichssatzungen sein.
Nachweis und
Auszahlung:
- Die Unterlagen zur erfolgten Dach- und/oder
Fassadenbegrünung, Garagendachbegrünung
und/oder Entsiegelung sind innerhalb von zwei
Monaten nach Abschluss der Maßnahme der
zuständigen Stelle vorzulegen.
- Der Nachweis über die Durchführung der
Maßnahme erfolgt über folgende Belege:
4. Rechnungen (z.B. Anschaffungen, beauftragte
Firmen etc.).
5. Nachweise der Begleichung der zuvor
genannten Rechnungen (z.B. durch
Kontoauszüge, Quittungen).
6. Fotos der durchgeführten Maßnahme & vor der
durchgeführten Maßnahme.
- Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt anhand
der eingereichten Unterlagen nach Abschluss
der Maßnahme und nach Anerkennung und
Prüfung durch die zuständige Stelle. Im Rahmen
der Überprüfung des richtlinien- und
ordnungsgemäßen Umgangs mit den
Fördermitteln hat die zuständige Stelle nach
vorheriger Absprache ein Betretungsrecht.
- Alle Rechnungen (Handwerker, Firmen) sind
für die Dauer der Zweckbindungsfrist von 10
Jahren ab Fertigstellung vorzuhalten.
Biodiversität: Zur Förderung der Artenvielfalt werden Antragstellern
im Rahmen der Beratung geeignete regionale Arten mit
hohem Blühanteil zur Ansaat bzw. Anpflanzung
empfohlen.
Begleitende Maßnahmen zum Förderprogramm
Aus dem Austausch mit Kommunen, welche bereits vergleichbare
Förderprogramme anbieten, ging klar hervor, dass es nicht ausreichend ist
lediglich Fördermittel anzubieten. Damit Maßnahmen umgesetzt werden,
müssen parallel begleitende Beratungsdienstleistungen, Informationsangebote
und ein Controlling implementiert werden. Zu den Aufgaben der in Tabelle 1
benannten Personalstelle zählen:Seite 5 von 7

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- Entwicklung eines zunächst auf die Wesentlichen Parameter
konzentrierten Kommunikationskonzeptes in Zusammenarbeit mit der
Kampagnenmanagerin der Leitstelle Klimaschutz
- Beauftragung von Dritten zur Erstellung von Kommunikationsmitteln
(z.B. Flyer, Broschüre, Postkarten, Roll-UP); Erstellung von Texten
- Bewerbung des Beratungs- und Förderprogramms z.B. bei geeigneten
Veranstaltungen (bspw. Frühlingsmarkt, Tag der Artenvielfalt, Bonner
Energietage)
- Unterstützung und Begleitung von Interessenten bei der Antragstellung
- Fachliche Beratung von interessierten Bürgerinnen und Bürgern
- Kooperation mit Verbraucherzentrale und Bonner Energie Agentur
- Aktives Aufsuchen und Information relevanter Akteursnetzwerke und
Multiplikatoren z.B. Quartiersmanagements, Kirchengemeinden,
Initiativen
- eigenständige Prüfung der Förderfähigkeit bzw. nicht-
Förderfähigkeit der Anträge
- Kontrolle der Umsetzung geförderter Maßnahmen
- Unterstützung bei der Kontrolle verbindlich geforderter
Gebäudebegrünungen
- Administrative Betreuung der Fördermittelbewilligung
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.14.03 Umweltvorsorge und –planung 1.14.03.01 Umweltvorsorge und –planung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
10.000 EUR 156001403/
72.1000
HH 2021/2022
100.000 EUR 156001403/
731000
HH 2021/2022
Einzahlungen /
Erträge
0 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
110.000 EURSeite 6 von 7

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Anlage/n
KeineSeite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 07:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de