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201241 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für zwei Rot-Buchen auf dem Grundstück der Villa Soennecken Reuterstr. 2 b, 53115 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
201241
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 17.08.2020 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201241
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für zwei Rot-Buchen auf dem
Grundstück der Villa Soennecken Reuterstr. 2 b,
53115 Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Baumkommission 17.08.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für zwei Rot-Buchen auf dem Grundstück der Villa
Soennecken Reuterstr. 2 b, 53115 Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt.
Begründung
Auf dem Grundstück der ehemaligen Villa Soennecken soll die
denkmalgeschützte Villa saniert werden und als Wohngebäude neu genutzt
werden. Zudem sollen noch weitere nicht denkmalgeschützte Gebäude
abgerissen werden. Als Folge entstehen auf dem Gelände Wohngebäude als
Mehrfamilienhäuser. Mit dieser Bebauung soll auch eine Tiefgarage errichtet
werden.
Die Rot-Buche (Fagus sylvatica) (Baum Nr. 4) weist einen Stammumfang von
240 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 26 m auf.
Der Baum hat etwa 0,55 m Abstand zur Unterkellerung des Abrissgebäudes.
Der Allgemeinzustand der Buche hat sich in den letzten Jahren stark
verschlechtert. Er zeigt erhebliche Absterbeerscheinungen des oberen
Kronenbereichs, mit Rindenablösung bis in den Starkholzbereich. Die
Bruchsicherheit des Baumes ist beeinträchtigt.
Die Rot-Buche (Fagus sylvatica) (Baum Nr. 5) weist einen Stammumfang von
250 cm, einen Kronendurchmesser von 8 m und eine Höhe von 23 m auf. Der
Baum wurde von einem Baumsachverständigen mit ausreichend bewertet.
Der Baum steht an der Grenze zur Reuterstraße auf einem schmalen erhöhten
Beet von etwa 1,60 m Höhe. Der Baum steht unmittelbar am Gebäude.Seite 1 von 5

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Zwei weitere satzungsgeschützte Bäume Baum Nr. 1 Walnuss (Juglans regia)
mit einem Stammumfang von 100 cm und Baum Nr. 3 eine Europäische Eibe
(Taxus baccata) mit einem Stammumfang von 150 cm müssen für die
Baumaßnahme ebenso gefällt werden. Zudem steht ein Mammutbaum
(Sequoiadendron giganteum) (Baum Nr. 2) als Naturdenkmal im Baufeld. Für
die Entfernung des Naturdenkmals ist die Zustimmung des Naturschutzbeirats
erforderlich.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist
nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur
Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatzpflanzung für die beiden Rot-Buchen wird jeweils ein heimischer
Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für die
beiden weiteren satzungsgeschützten Bäume werden Ersatzpflanzungen
gefordert.
Anlage/n
1 Plan und Fotos Villa Soennecken, Reuterstr. 2 b, 53113 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 5

Villa Soennecken GmbH – Fotodokumentation der Bäume
Beratende Ingenieure PartG mbB
Siegburger Str. 243 A, 53639 Königswinter
Tel.: 02244/912626, Fax: 02244/9126 27
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Baum Nr. 1
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Baum Nr. 2Seite 3 von 5

Villa Soennecken GmbH – Fotodokumentation der Bäume
Beratende Ingenieure PartG mbB
Siegburger Str. 243 A, 53639 Königswinter
Tel.: 02244/912626, Fax: 02244/9126 27
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Baum Nr. 3 Baum Nr. 4 Baum Nr. 5Seite 4 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 17:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de