201241 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für zwei Rot-Buchen auf dem Grundstück der Villa Soennecken Reuterstr. 2 b, 53115 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 201241
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.230 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 201241 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für zwei Rot-Buchen auf dem Grundstück der Villa Soennecken Reuterstr. 2 b, 53115 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Baumkommission 17.08.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für zwei Rot-Buchen auf dem Grundstück der Villa Soennecken Reuterstr. 2 b, 53115 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Begründung Auf dem Grundstück der ehemaligen Villa Soennecken soll die denkmalgeschützte Villa saniert werden und als Wohngebäude neu genutzt werden. Zudem sollen noch weitere nicht denkmalgeschützte Gebäude abgerissen werden. Als Folge entstehen auf dem Gelände Wohngebäude als Mehrfamilienhäuser. Mit dieser Bebauung soll auch eine Tiefgarage errichtet werden. Die Rot-Buche (Fagus sylvatica) (Baum Nr. 4) weist einen Stammumfang von 240 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 26 m auf. Der Baum hat etwa 0,55 m Abstand zur Unterkellerung des Abrissgebäudes. Der Allgemeinzustand der Buche hat sich in den letzten Jahren stark verschlechtert. Er zeigt erhebliche Absterbeerscheinungen des oberen Kronenbereichs, mit Rindenablösung bis in den Starkholzbereich. Die Bruchsicherheit des Baumes ist beeinträchtigt. Die Rot-Buche (Fagus sylvatica) (Baum Nr. 5) weist einen Stammumfang von 250 cm, einen Kronendurchmesser von 8 m und eine Höhe von 23 m auf. Der Baum wurde von einem Baumsachverständigen mit ausreichend bewertet. Der Baum steht an der Grenze zur Reuterstraße auf einem schmalen erhöhten Beet von etwa 1,60 m Höhe. Der Baum steht unmittelbar am Gebäude.Seite 1 von 5 Seite 2 Zwei weitere satzungsgeschützte Bäume Baum Nr. 1 Walnuss (Juglans regia) mit einem Stammumfang von 100 cm und Baum Nr. 3 eine Europäische Eibe (Taxus baccata) mit einem Stammumfang von 150 cm müssen für die Baumaßnahme ebenso gefällt werden. Zudem steht ein Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) (Baum Nr. 2) als Naturdenkmal im Baufeld. Für die Entfernung des Naturdenkmals ist die Zustimmung des Naturschutzbeirats erforderlich. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatzpflanzung für die beiden Rot-Buchen wird jeweils ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für die beiden weiteren satzungsgeschützten Bäume werden Ersatzpflanzungen gefordert. Anlage/n 1 Plan und Fotos Villa Soennecken, Reuterstr. 2 b, 53113 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 5 Villa Soennecken GmbH – Fotodokumentation der Bäume Beratende Ingenieure PartG mbB Siegburger Str. 243 A, 53639 Königswinter Tel.: 02244/912626, Fax: 02244/9126 27 1 Baum Nr. 1 2 Baum Nr. 2Seite 3 von 5 Villa Soennecken GmbH – Fotodokumentation der Bäume Beratende Ingenieure PartG mbB Siegburger Str. 243 A, 53639 Königswinter Tel.: 02244/912626, Fax: 02244/9126 27 2 Baum Nr. 3 Baum Nr. 4 Baum Nr. 5Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de