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201239 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für vier Roteichen, zwei Blutbuchen, einer Winterlinde, einer Waldkiefer und einer Lärche auf dem Grundstück Karmeliterstr. 3 a, 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
201239
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 17.08.2020 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201239
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für vier Roteichen, zwei
Blutbuchen, einer Winterlinde, einer Waldkiefer und
einer Lärche auf dem Grundstück Karmeliterstr. 3
a, 53229 Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Entscheidung
Baumkommission 17.08.2020 Empfehlung
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Empfehlung der Baumkommission am 17.08.2020)
Die Fällgenehmigung für vier Roteichen, zwei Blutbuchen, einer
Winterlinde, einer Waldkiefer und einer Lärche auf dem Grundstück der
Karmeliterstr. 3 a, 53229 Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt.
Begründung
Auf dem Grundstück soll ein Altenpflegeheim mit Tagespflege und betreuten
Wohnen errichtet werden (vgl. DS-Nr. 1810169). Das Pflegeheim ist als U-
förmiges bzw. abgewinkeltes, dreigeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss
vorgesehen. Die Gebäudeerschließung erfolgt künftig über einen derzeit
bestehenden geschotterten Weg. Dieser Weg wird als Fahrstraße mit einer
Breite von 4,50 m ausgebaut. Der Verlauf der Zufahrt ist auf der Achse eines
bestehenden Wirtschaftsweges vorgesehen, um den Eingriff in den mit Bäumen
bestandenen östlichen Parkbereich zu minimieren. Die Erschließungsstraße
wird in Asphalt, die zu errichtenden Stellplätze in wasserdurchlässigem Pflaster
ausgebildet.
Für die Errichtung der Gebäude, die Stellplätze und die Zufahrt zum Gebäude
müssen insgesamt 36 satzungsgeschützte Bäume entfernt werden. Von diesen
Bäumen weisen 9 Bäume einen Stammumfang von mindestens 200 cm auf.
Bis auf etwa sechs Bäume, die für die Erschließung der Fläche bzw. für die
Stellplätze entfernt werden müssen, stehen alle im oder unmittelbar am
Baufeld.Seite 1 von 10

Seite 2
Bei den Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm handelt es sich
um vier Roteichen (Quercus rubra) mit Stammumfängen von 280 cm (E 027),
410 cm (E 033), 410 cm (E 036) und 380 cm (E 037) sowie zwei Blutbuchen
(Fagus sylvatica `Purpurea´) mit Stammumfängen von 230 cm (E 069) und 230
cm (B 155) und einer Winterlinde (Tilia cordata), einer Waldkiefer (Pinus
sylvestris) mit einem Stammumfang von 210 cm (E 032) und einer Lärche
(Larix decidua) mit einem Stammumfang von 230 cm (E 108).
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist
nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur
Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatzpflanzung für die vier Roteichen, zwei Blutbuchen, der Winterlinde,
der Waldkiefer und der Lärche wird jeweils ein heimischer Laubbaum mit einem
Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für die weiteren
satzungsgeschützten Bäume, die für diese Maßnahme zur Fällung freigegeben
werden sollen, werden Ersatzpflanzungen gefordert.
Anlage/n
2 Fotos, Plan Karmeliterstr. 3 a, 53229 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 10

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Datenstand: 03.11.2026, 00:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de