201239 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für vier Roteichen, zwei Blutbuchen, einer Winterlinde, einer Waldkiefer und einer Lärche auf dem Grundstück Karmeliterstr. 3 a, 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 201239
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201239 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für vier Roteichen, zwei Blutbuchen, einer Winterlinde, einer Waldkiefer und einer Lärche auf dem Grundstück Karmeliterstr. 3 a, 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Entscheidung Baumkommission 17.08.2020 Empfehlung Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Empfehlung der Baumkommission am 17.08.2020) Die Fällgenehmigung für vier Roteichen, zwei Blutbuchen, einer Winterlinde, einer Waldkiefer und einer Lärche auf dem Grundstück der Karmeliterstr. 3 a, 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Begründung Auf dem Grundstück soll ein Altenpflegeheim mit Tagespflege und betreuten Wohnen errichtet werden (vgl. DS-Nr. 1810169). Das Pflegeheim ist als U- förmiges bzw. abgewinkeltes, dreigeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss vorgesehen. Die Gebäudeerschließung erfolgt künftig über einen derzeit bestehenden geschotterten Weg. Dieser Weg wird als Fahrstraße mit einer Breite von 4,50 m ausgebaut. Der Verlauf der Zufahrt ist auf der Achse eines bestehenden Wirtschaftsweges vorgesehen, um den Eingriff in den mit Bäumen bestandenen östlichen Parkbereich zu minimieren. Die Erschließungsstraße wird in Asphalt, die zu errichtenden Stellplätze in wasserdurchlässigem Pflaster ausgebildet. Für die Errichtung der Gebäude, die Stellplätze und die Zufahrt zum Gebäude müssen insgesamt 36 satzungsgeschützte Bäume entfernt werden. Von diesen Bäumen weisen 9 Bäume einen Stammumfang von mindestens 200 cm auf. Bis auf etwa sechs Bäume, die für die Erschließung der Fläche bzw. für die Stellplätze entfernt werden müssen, stehen alle im oder unmittelbar am Baufeld.Seite 1 von 10 Seite 2 Bei den Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm handelt es sich um vier Roteichen (Quercus rubra) mit Stammumfängen von 280 cm (E 027), 410 cm (E 033), 410 cm (E 036) und 380 cm (E 037) sowie zwei Blutbuchen (Fagus sylvatica `Purpurea´) mit Stammumfängen von 230 cm (E 069) und 230 cm (B 155) und einer Winterlinde (Tilia cordata), einer Waldkiefer (Pinus sylvestris) mit einem Stammumfang von 210 cm (E 032) und einer Lärche (Larix decidua) mit einem Stammumfang von 230 cm (E 108). Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatzpflanzung für die vier Roteichen, zwei Blutbuchen, der Winterlinde, der Waldkiefer und der Lärche wird jeweils ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für die weiteren satzungsgeschützten Bäume, die für diese Maßnahme zur Fällung freigegeben werden sollen, werden Ersatzpflanzungen gefordert. Anlage/n 2 Fotos, Plan Karmeliterstr. 3 a, 53229 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 10 Seite 3 von 10 Seite 4 von 10 Seite 5 von 10 Seite 6 von 10 Seite 7 von 10 Seite 8 von 10 Seite 9 von 10 Seite 10 von 10
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