201236-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Gestaltung Endenicher Allee zwischen Hosenträgerbrücke und Alfred-Bucherer-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 201236-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.912 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201236-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Gestaltung Endenicher Allee zwischen Hosenträgerbrücke und Alfred-Bucherer- Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Aufgrund der umfassenden Eingriffe in den Straßenkörper während der Kanal- und Leitungsbaumaßnahmen wurde die Verwaltung damit beauftragt eine Neugestaltung des Straßenraumes der Endenicher Allee im Abschnitt zwischen BAB 565 und Alfred-Bucherer-Straße vorzunehmen (DS-Nr. 1812659NV 19, Ziff. 4-6). Auf Basis dieses Beschlusses wurden durch die Verwaltung drei Planungsvarianten als Grundlage für die sich anschließende Beteiligung der Interessenverbände (SWB, ADFC, Behindertenverband), der Bürgerinnen und Bürger sowie der Anliegerinnen und Anlieger (DS-Nr. 200577) entwickelt. Die Einbindung der Anwohnerinteressen konnte dementsprechend erst nach obigen Beschluss zur Durchführung der beschlossenen Anliegerversammlung / Bürgerbeteiligung erfolgen. Die Überarbeitung der Planungsvarianten ist nach Prüfung und Abwägung aller eingegangenen Ideen und Anregungen mittlerweile erfolgt. Zentrale Anliegen des Antragsstellers, wie z.B. die Errichtung von zusätzlicher Infrastruktur für Fahrräder oder E-Ladestationen wurden dabei berücksichtigt. Der beschlossenen Herstellung eines Alleencharakters kann nur teilweise nachgekommen werden, da bestehende Leitungen, insbesondere die Gasleitung, eine Pflanzung von Bäumen stark einschränkt. Die Straßenplanung wurde auf die bereits begonnenen Kanal- und Leitungsbaumaßnahmen angepasst. Eine prioritäre Einplanung von herkömmlichen Kfz-Stellplätzen wurde nicht vorgenommen. So wurden z.B. in zwei von drei Varianten die Kfz-Stellplätze um mehr als 50 Prozent reduziert. Zudem sind bereits in allen Varianten Fahrradstellplätze vorgesehen. Die vorgeschlagene Beibehaltung der Einbahnstraßenrichtung, mit Ausnahme für den Bus- und Radverkehr ist für die laufende Straßenplanung nur bedingt von Relevanz. Auch bei dieser Verkehrsführung ist eine Fahrbahnbreite von mind. 6,50m vorzusehen, um den Begegnungsverkehr von Bussen mit demSeite 1 von 2 Seite 2 Kfz-Verkehr zu ermöglichen. In dem Zusammenhang verweist die Verwaltung auch auf einen anderen Bürgerantrag zu dieser Thematik (DS-Nr. 190291), welcher bereits negativ beschieden wurde. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt, die Antragstellenden werden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert, zu welchen Punkten dem Antrag teilweise entsprochen werden konnte und zu welchen Punkten eine Ablehnung empfohlen wird. Mit der Beratung in der BV Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de