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201236-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Gestaltung Endenicher Allee zwischen Hosenträgerbrücke und Alfred-Bucherer-Straße

Nummer
201236-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201236 Bürgerantrag: Gestaltung Endenicher Allee zwischen Hosenträgerbrücke und Alfred-Bucherer-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201236-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Gestaltung Endenicher Allee
zwischen Hosenträgerbrücke und Alfred-Bucherer-
Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Aufgrund der umfassenden Eingriffe in den Straßenkörper während der Kanal-
und Leitungsbaumaßnahmen wurde die Verwaltung damit beauftragt eine
Neugestaltung des Straßenraumes der Endenicher Allee im Abschnitt zwischen
BAB 565 und Alfred-Bucherer-Straße vorzunehmen (DS-Nr. 1812659NV 19,
Ziff. 4-6).
Auf Basis dieses Beschlusses wurden durch die Verwaltung drei
Planungsvarianten als Grundlage für die sich anschließende Beteiligung der
Interessenverbände (SWB, ADFC, Behindertenverband), der Bürgerinnen und
Bürger sowie der Anliegerinnen und Anlieger (DS-Nr. 200577) entwickelt. Die
Einbindung der Anwohnerinteressen konnte dementsprechend erst nach
obigen Beschluss zur Durchführung der beschlossenen Anliegerversammlung /
Bürgerbeteiligung erfolgen.
Die Überarbeitung der Planungsvarianten ist nach Prüfung und Abwägung aller
eingegangenen Ideen und Anregungen mittlerweile erfolgt. Zentrale Anliegen
des Antragsstellers, wie z.B. die Errichtung von zusätzlicher Infrastruktur für
Fahrräder oder E-Ladestationen wurden dabei berücksichtigt.
Der beschlossenen Herstellung eines Alleencharakters kann nur teilweise
nachgekommen werden, da bestehende Leitungen, insbesondere die
Gasleitung, eine Pflanzung von Bäumen stark einschränkt. Die Straßenplanung
wurde auf die bereits begonnenen Kanal- und Leitungsbaumaßnahmen
angepasst.
Eine prioritäre Einplanung von herkömmlichen Kfz-Stellplätzen wurde nicht
vorgenommen. So wurden z.B. in zwei von drei Varianten die Kfz-Stellplätze
um mehr als 50 Prozent reduziert. Zudem sind bereits in allen Varianten
Fahrradstellplätze vorgesehen.
Die vorgeschlagene Beibehaltung der Einbahnstraßenrichtung, mit Ausnahme
für den Bus- und Radverkehr ist für die laufende Straßenplanung nur bedingt
von Relevanz. Auch bei dieser Verkehrsführung ist eine Fahrbahnbreite von
mind. 6,50m vorzusehen, um den Begegnungsverkehr von Bussen mit demSeite 1 von 2

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Kfz-Verkehr zu ermöglichen. In dem Zusammenhang verweist die Verwaltung
auch auf einen anderen Bürgerantrag zu dieser Thematik (DS-Nr. 190291),
welcher bereits negativ beschieden wurde.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt, die
Antragstellenden werden entsprechend den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung informiert, zu welchen Punkten dem Antrag
teilweise entsprochen werden konnte und zu welchen Punkten eine Ablehnung
empfohlen wird. Mit der Beratung in der BV Bonn ist das in § 24 GO NRW für
die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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