201235-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung von Bewohnerparken in der Karl-Legien-Straße/Kranenweg in Graurheindorf
Kerndaten
- Nummer
- 201235-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201235-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichtung von Bewohnerparken in der Karl-Legien-Straße/Kranenweg in Graurheindorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung kann dem Antrag auf Einrichten von Bewohnerparken in der Karl-Legien-Straße/Kranenweg nicht entsprechen, auch wenn das vorliegende individuelle und temporäre Problem gut nachvollzogen werden kann. Grundsätzlich ist es nicht möglich, Bewohnerparken in einem derart kurzen Abschnitt einzurichten, so wie vorliegend beantragt. Dies ist aufgrund der dadurch entstehenden Verdrängungseffekte nur gebietsweise in der StVO vorgesehen. Dazu müssten die benachbarten Straßen in Graurheindorf mit in eine Gesamtbetrachtung einbezogen werden (bis 1.000 m Umkreis). Im Dezember 2019 hatte die Verwaltung aufgrund einer Bürgeranfrage bereits stichprobenartig die Kennzeichen der dort parkenden Fahrzeuge notiert, um die Halter*innen abzugleichen. Im Ergebnis konnte ermittelt werden, dass insgesamt mehr als 50 % der Fahrzeuge Anwohner*innen zugeordnet werden konnten. Da nach den Vorschriften der StVO tagsüber nicht mehr als 50 % der Plätze im Gebiet für Anwohner*innen reserviert werden dürfen (insgesamt), wäre hier die Einrichtung von Bewohnerparken nicht zielführend und rechtswidrig gewesen. Selbstverständlich sind solche stichprobenartigen Erhebungen Momentaufnahmen und so kann sich die Verteilung in einzelnen Straßen zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich darstellen (z.B. in der Karl-Legien-Str. 70 % Fremde, in der Estermannstraße dafür nur 10 %). Der Verwaltung liegen allerdings keine Erkenntnisse vor, dass sich die Gesamtzusammensetzung vom Verhältnis her verschoben haben könnte, zumal durch zusätzliche Wohnbebauung am Kranenweg/Estermannstraße weitere zahlreiche Bewohner*innen hinzugekommen sind. Eine weitergehende Parkraumuntersuchung ist in diesem Bereich daher zunächst nicht vorgesehen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bezirksvertretung Bonn wird empfohlen, den Bürgerantrag abzulehnen, der Antragstellende ist über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der VerwaltungSeite 1 von 2 Seite 2 zu informieren. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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