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201235-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung von Bewohnerparken in der Karl-Legien-Straße/Kranenweg in Graurheindorf

Nummer
201235-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201235 Bürgerantrag: Einrichtung von Bewohnerparken in der Karl-Legien-Straße/Kranenweg in Graurheindorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201235-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einrichtung von Bewohnerparken in
der Karl-Legien-Straße/Kranenweg in
Graurheindorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung kann dem Antrag auf Einrichten von Bewohnerparken in der
Karl-Legien-Straße/Kranenweg nicht entsprechen, auch wenn das vorliegende
individuelle und temporäre Problem gut nachvollzogen werden kann.
Grundsätzlich ist es nicht möglich, Bewohnerparken in einem derart kurzen
Abschnitt einzurichten, so wie vorliegend beantragt. Dies ist aufgrund der
dadurch entstehenden Verdrängungseffekte nur gebietsweise in der StVO
vorgesehen.
Dazu müssten die benachbarten Straßen in Graurheindorf mit in eine
Gesamtbetrachtung einbezogen werden (bis 1.000 m Umkreis). Im Dezember
2019 hatte die Verwaltung aufgrund einer Bürgeranfrage bereits
stichprobenartig die Kennzeichen der dort parkenden Fahrzeuge notiert, um die
Halter*innen abzugleichen. Im Ergebnis konnte ermittelt werden, dass
insgesamt mehr als 50 % der Fahrzeuge Anwohner*innen zugeordnet werden
konnten. Da nach den Vorschriften der StVO tagsüber nicht mehr als 50 % der
Plätze im Gebiet für Anwohner*innen reserviert werden dürfen (insgesamt),
wäre hier die Einrichtung von Bewohnerparken nicht zielführend und
rechtswidrig gewesen.
Selbstverständlich sind solche stichprobenartigen Erhebungen
Momentaufnahmen und so kann sich die Verteilung in einzelnen Straßen zu
verschiedenen Zeiten unterschiedlich darstellen (z.B. in der Karl-Legien-Str. 70
% Fremde, in der Estermannstraße dafür nur 10 %). Der Verwaltung liegen
allerdings keine Erkenntnisse vor, dass sich die Gesamtzusammensetzung
vom Verhältnis her verschoben haben könnte, zumal durch zusätzliche
Wohnbebauung am Kranenweg/Estermannstraße weitere zahlreiche
Bewohner*innen hinzugekommen sind.
Eine weitergehende Parkraumuntersuchung ist in diesem Bereich daher
zunächst nicht vorgesehen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bezirksvertretung Bonn wird empfohlen, den Bürgerantrag abzulehnen, der
Antragstellende ist über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen
Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der VerwaltungSeite 1 von 2

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zu informieren. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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