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201234-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Haltepunkt Seilbahn in Bonn-Ramersdorf

Nummer
201234-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.04.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201234 Bürgerantrag: Haltepunkt Seilbahn in Bonn-Ramersdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201234-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Haltepunkt Seilbahn in Bonn-
Ramersdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Nach mehrfacher Diskussion über mögliche Trassen und Varianten wurde in
der Sitzung vom 16.09.2015 die Erstellung einer Machbarkeitsstudie vom Rat
beschlossen. Die Machbarkeitsstudie beinhaltet die technische Untersuchung
mehrerer Trassenvarianten aufgrund der Analyse von Raumstrukturen
(Einwohner, Beschäftigte, zukünftige Entwicklung), Landschafts- und
Naturschutz, Denkmalschutz, touristischen Aspekten und rechtlichen
Restriktionen (z.B. Ansprüche von Privateigentümern, Gebäudehöhen) und die
Untersuchung einer technischen Umsetzung einer Seilbahn. Auch mögliche
Fahrgastpotenziale wurden in der Untersuchung ermittelt.
Insgesamt ergaben sich aufgrund der oben aufgeführten Restriktionen sechs
mögliche Netzmodellvarianten, wobei sich im Ergebnis der Analyse die sog.
„Nordtrasse“ mit Endpunkt am Schießbergweg als „Vorzugstrasse“ (UKB –
Hindenburgplatz – Haltepunkt UN-Campus – Rheinaue – S-Bahn Halt
Ramersdorf) ergab, weil für diese Variante das höchste Fahrgastpotenzial
ermittelt wurde. Dies liegt u.a. darin begründet, dass am Schießbergweg die S
13 halten wird, die im 20-Minuten-Takt über Beuel, Vilich, Troisdorf nach Köln
fahren wird. Dies wurde auch schon in der Stellungnahme der Verwaltung in
der Sitzung der BV Beuel am 16.06.2020 (DS-Nr. 200953-1 ST) so dargestellt.
Dass die S-Bahnen der Linie 13 zukünftig am Schießbergweg halten werden,
ist vor vielen Jahren im Rahmen des für den Bau notwendigen
Planfeststellungsverfahrens festgelegt worden.
Hingegen besteht für die Fahrgäste der Stadtbahnlinie 66, die in Ramersdorf U-
Bahn hält, aus dem Raum Königswinter/Bad Honnef bereits heute die
Möglichkeit, direkt ohne Umstieg ins Bundesviertel zu fahren oder eben dort
zukünftig in die Seilbahn umzusteigen. Die Fahrgastzahlen sind vor allem für
einen positiven volkswirtschaftlichen Nutzen wichtig, da nur dann die
Bedingungen für eine Förderung durch Bund und Land gegeben sind.
Mit Beschluss des Planungsausschusses vom 07.06.2017 (DS-Nr.
1711646AA2) wurde die Verwaltung beauftragt, eine vertiefende Nutzen-
Kosten-Analyse für die Seilbahn durchzuführen und die in der
Machbarkeitsstudie genannten Zahlen zu überprüfen. Nur wenn bei dieser
Analyse ein gegenüber den Kosten hoher Nutzen dargestellt werden kann, istSeite 1 von 2

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eine solche Maßnahme überhaupt förderfähig und kann realisiert werden.
Diese Analyse wird derzeit in Form einer Standardisierten Bewertung
durchgeführt. Dafür sind weitgehende Planungsschritte erforderlich, sowohl für
die Verkehrsmodellierung als auch für die ingenieurtechnischen Planungen.
Aufgrund der hierfür erforderlichen umfangreichen Untersuchungen kann die
Standardisierte Bewertung nicht für alle möglichen Trassenvarianten
durchgeführt werden, sondern nur für die Vorzugsvariante, mit Endpunkt
Schießbergweg. Diese zeigt aufgrund der Anbindung der links- und
rechtsrheinischen Eisenbahnstrecken, der Straßenbahnlinie 62 am
Schießbergweg, der Stadtbahnlinie 66 an der Heussallee/Museumsmeile und
der Anbindung mehrerer Buslinien das höchste Fahrgastpotential. Dass die
Verwaltung so vorgeht, wurde immer wieder transparent kommuniziert (s. DS-
Nr. 1711646NV6, 1811287ST2, 200095-1 ST, 200101, 200488-1).
Theoretisch ist auch eine Weiterführung der Seilbahn vom Schießbergweg zur
U-Bahn Station Ramersdorf und von dort auf die Höhe denkbar. Hierzu müsste
die Station am Schießbergweg als Zwischenstation realisiert werden und
geprüft werden, ob die Querung der A 562 aufgrund der Höhenlage technisch
überhaupt möglich ist und vom Landesbetrieb Straßenbau gestattet wird. Es ist
allerdings zu befürchten, dass durch die zusätzlichen Kosten einer
Seilbahnverlängerung der Nutzen-Kosten-Faktor auf einen Wert fällt, der dann
eine Finanzierung durch Bund oder Land unmöglich macht. Zudem wäre eine
deutliche Erweiterung des Umfangs der standardisierten Bewertung notwendig,
die zu einer deutlichen zeitlichen Verzögerung führt. Aus diesen Gründen sollte
die standardisierte Bewertung über den Trassenverlauf der Vorzugsvariante als
Ergebnis der Machbarkeitsstudie abgeschlossen werden. Eine Verlängerung
der Seilbahn könnte dann immer noch in einer weiteren Analyse betrachtet
werden.
Die weiteren Planungen zur Station am Schießbergweg werden auch
Überlegungen zur Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger und zur
Verknüpfung der verschiedenen Haltestellen des ÖPNV und SPNV beinhalten.
Vorschlag für Anhörung durch die Bezirksvertretung Beuel:
Die Bezirksvertretung Beuel empfiehlt , die Antragstellenden entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über den aktuellen
Sachstand zu informieren und das abschließende Votum entsprechend § 24
GO NRW dem nach der Neukonstituierung der Ratsgremien nach der
Kommunalwahl zuständigen Gremium zu überlassen. .
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de