201234-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Haltepunkt Seilbahn in Bonn-Ramersdorf
Kerndaten
- Nummer
- 201234-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201234-2 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Haltepunkt Seilbahn in Bonn- Ramersdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Nach mehrfacher Diskussion über mögliche Trassen und Varianten wurde in der Sitzung vom 16.09.2015 die Erstellung einer Machbarkeitsstudie vom Rat beschlossen. Die Machbarkeitsstudie beinhaltet die technische Untersuchung mehrerer Trassenvarianten aufgrund der Analyse von Raumstrukturen (Einwohner, Beschäftigte, zukünftige Entwicklung), Landschafts- und Naturschutz, Denkmalschutz, touristischen Aspekten und rechtlichen Restriktionen (z.B. Ansprüche von Privateigentümern, Gebäudehöhen) und die Untersuchung einer technischen Umsetzung einer Seilbahn. Auch mögliche Fahrgastpotenziale wurden in der Untersuchung ermittelt. Insgesamt ergaben sich aufgrund der oben aufgeführten Restriktionen sechs mögliche Netzmodellvarianten, wobei sich im Ergebnis der Analyse die sog. „Nordtrasse“ mit Endpunkt am Schießbergweg als „Vorzugstrasse“ (UKB – Hindenburgplatz – Haltepunkt UN-Campus – Rheinaue – S-Bahn Halt Ramersdorf) ergab, weil für diese Variante das höchste Fahrgastpotenzial ermittelt wurde. Dies liegt u.a. darin begründet, dass am Schießbergweg die S 13 halten wird, die im 20-Minuten-Takt über Beuel, Vilich, Troisdorf nach Köln fahren wird. Dies wurde auch schon in der Stellungnahme der Verwaltung in der Sitzung der BV Beuel am 16.06.2020 (DS-Nr. 200953-1 ST) so dargestellt. Dass die S-Bahnen der Linie 13 zukünftig am Schießbergweg halten werden, ist vor vielen Jahren im Rahmen des für den Bau notwendigen Planfeststellungsverfahrens festgelegt worden. Hingegen besteht für die Fahrgäste der Stadtbahnlinie 66, die in Ramersdorf U- Bahn hält, aus dem Raum Königswinter/Bad Honnef bereits heute die Möglichkeit, direkt ohne Umstieg ins Bundesviertel zu fahren oder eben dort zukünftig in die Seilbahn umzusteigen. Die Fahrgastzahlen sind vor allem für einen positiven volkswirtschaftlichen Nutzen wichtig, da nur dann die Bedingungen für eine Förderung durch Bund und Land gegeben sind. Mit Beschluss des Planungsausschusses vom 07.06.2017 (DS-Nr. 1711646AA2) wurde die Verwaltung beauftragt, eine vertiefende Nutzen- Kosten-Analyse für die Seilbahn durchzuführen und die in der Machbarkeitsstudie genannten Zahlen zu überprüfen. Nur wenn bei dieser Analyse ein gegenüber den Kosten hoher Nutzen dargestellt werden kann, istSeite 1 von 2 Seite 2 eine solche Maßnahme überhaupt förderfähig und kann realisiert werden. Diese Analyse wird derzeit in Form einer Standardisierten Bewertung durchgeführt. Dafür sind weitgehende Planungsschritte erforderlich, sowohl für die Verkehrsmodellierung als auch für die ingenieurtechnischen Planungen. Aufgrund der hierfür erforderlichen umfangreichen Untersuchungen kann die Standardisierte Bewertung nicht für alle möglichen Trassenvarianten durchgeführt werden, sondern nur für die Vorzugsvariante, mit Endpunkt Schießbergweg. Diese zeigt aufgrund der Anbindung der links- und rechtsrheinischen Eisenbahnstrecken, der Straßenbahnlinie 62 am Schießbergweg, der Stadtbahnlinie 66 an der Heussallee/Museumsmeile und der Anbindung mehrerer Buslinien das höchste Fahrgastpotential. Dass die Verwaltung so vorgeht, wurde immer wieder transparent kommuniziert (s. DS- Nr. 1711646NV6, 1811287ST2, 200095-1 ST, 200101, 200488-1). Theoretisch ist auch eine Weiterführung der Seilbahn vom Schießbergweg zur U-Bahn Station Ramersdorf und von dort auf die Höhe denkbar. Hierzu müsste die Station am Schießbergweg als Zwischenstation realisiert werden und geprüft werden, ob die Querung der A 562 aufgrund der Höhenlage technisch überhaupt möglich ist und vom Landesbetrieb Straßenbau gestattet wird. Es ist allerdings zu befürchten, dass durch die zusätzlichen Kosten einer Seilbahnverlängerung der Nutzen-Kosten-Faktor auf einen Wert fällt, der dann eine Finanzierung durch Bund oder Land unmöglich macht. Zudem wäre eine deutliche Erweiterung des Umfangs der standardisierten Bewertung notwendig, die zu einer deutlichen zeitlichen Verzögerung führt. Aus diesen Gründen sollte die standardisierte Bewertung über den Trassenverlauf der Vorzugsvariante als Ergebnis der Machbarkeitsstudie abgeschlossen werden. Eine Verlängerung der Seilbahn könnte dann immer noch in einer weiteren Analyse betrachtet werden. Die weiteren Planungen zur Station am Schießbergweg werden auch Überlegungen zur Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger und zur Verknüpfung der verschiedenen Haltestellen des ÖPNV und SPNV beinhalten. Vorschlag für Anhörung durch die Bezirksvertretung Beuel: Die Bezirksvertretung Beuel empfiehlt , die Antragstellenden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über den aktuellen Sachstand zu informieren und das abschließende Votum entsprechend § 24 GO NRW dem nach der Neukonstituierung der Ratsgremien nach der Kommunalwahl zuständigen Gremium zu überlassen. . Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de