201229 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem Grundstück Giselherstr. 14, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 201229
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201229 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem Grundstück Giselherstr. 14, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Baumkommission 17.08.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem Grundstück Giselherstr. 14, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Die Fällgenehmigung wird erst mit Erteilung der Baugenehmigung wirksam. Begründung Auf dem Grundstück neben dem Haus Giselherstraße 16 soll der Neubau einer Doppelhaushälfte mit zwei Wohneinheiten entstehen. Für die Umsetzung der Baumaßnahme muss ein satzungsgeschützter Mammutbaum entfernt werden. Weiterer satzungsgeschützter Baumbestand ist auf diesem Grundstück nicht vorhanden. Der Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) weist einen Stammumfang von 292 cm, einen Kronendurchmesser von 8 m und eine Höhe von 24 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt. Der Mammutbaum befindet sich im mittleren Teil des Grundstücks. Zum bereits bestehenden Nachbargebäude hat er nur einen geringen Abstand. Die Doppelhaushälfte wird an das Nachbargebäude angebaut. Somit steht der Mammutbaum unmittelbar im Baufeld. Bei Umsetzung der Maßnahme kann der Baum nicht erhalten werden. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatzpflanzung für den Mammutbaum wird ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.Seite 1 von 4 Seite 2 Anlage/n 1 Lageplan und Fotos (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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