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201229 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem Grundstück Giselherstr. 14, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
201229
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 17.08.2020 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201229
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem
Grundstück Giselherstr. 14, 53179 Bonn im
Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Baumkommission 17.08.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem Grundstück
Giselherstr. 14, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
wird erteilt. Die Fällgenehmigung wird erst mit Erteilung der Baugenehmigung
wirksam.
Begründung
Auf dem Grundstück neben dem Haus Giselherstraße 16 soll der Neubau einer
Doppelhaushälfte mit zwei Wohneinheiten entstehen. Für die Umsetzung der
Baumaßnahme muss ein satzungsgeschützter Mammutbaum entfernt werden.
Weiterer satzungsgeschützter Baumbestand ist auf diesem Grundstück nicht
vorhanden.
Der Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) weist einen Stammumfang
von 292 cm, einen Kronendurchmesser von 8 m und eine Höhe von 24 m auf.
Der Zustand des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt.
Der Mammutbaum befindet sich im mittleren Teil des Grundstücks. Zum bereits
bestehenden Nachbargebäude hat er nur einen geringen Abstand. Die
Doppelhaushälfte wird an das Nachbargebäude angebaut. Somit steht der
Mammutbaum unmittelbar im Baufeld. Bei Umsetzung der Maßnahme kann der
Baum nicht erhalten werden.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist
nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur
Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatzpflanzung für den Mammutbaum wird ein heimischer Laubbaum mit
einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.Seite 1 von 4

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Anlage/n
1 Lageplan und Fotos (öffentlich)Seite 2 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de